Rz. 13

Die "Kinderrehabilitation" zielt darauf ab, die krankheitsbedingt drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am (späteren) Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsinterventionen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Es gelten die unter Rz. 9 aufgeführten Altersgrenzen.

Eine Rehabilitation nach § 15a kommt z. B. in Betracht

  • bei Erkrankungen eines inneren Organs (z. B. Herz, Nieren, Leber),
  • bei Hautkrankheiten (z. B. Neurodermitis) und Allergien,
  • bei chronischen Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
  • bei Stoffwechselkrankheiten wie etwa Diabetes mellitus,
  • bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates,
  • bei neurologischen Erkrankungen,
  • bei psychosomatischen und psychomotorischen Störungen einschließlich Verhaltensstörungen und Sprachentwicklungsstörungen,
  • bei Krebserkrankungen,
  • bei Abhängigkeitserkrankungen (Sucht),
  • bei Essstörungen und
  • bei Adipositas (Übergewicht mit weiteren Risikofaktoren oder anderen Erkrankungen).

Eine Indikationsliste, bei welchen Erkrankungen Leistungen nach § 15a ausgeschlossen werden, gibt es nicht. Anzumerken ist jedoch, dass Erkrankungen, die akut einer Krankenhausbehandlung bedürfen, und akute Infektionskrankheiten keine Indikation für eine Kinder-Reha darstellen.

Das Kind bzw. der junge Erwachsene soll z. B. durch die Rehabilitation (erstmals oder wieder) befähigt werden, bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens insbesondere in Bezug zum Schulbesuch und zur späteren Erwerbsfähigkeit möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die für den persönlichen Lebenskontext als "normal" erachtet werden. Auch bei Kindern und Jugendlichen müssen neben den körperlichen und psychischen Faktoren bei der angestrebten Verbesserung des Gesundheitszustandes auch die sozialen Komponenten berücksichtigt werden, um z. B. Folgeerkrankungen zu vermeiden (vgl. ICF-Modell Kap. 3.2). Es gilt auch hier, Krankheitssymptome zu mildern, Krankheitsbewältigung zu fördern und eingeschränkte physische und psychische Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die Kinder/jungen Erwachsenen sollen u. a.

  • altersentsprechende und bedarfsorientierte Informationen über die Erkrankung und deren Folgen sowie über die erforderlichen aktuellen und langfristigen Behandlungselemente erhalten (Anmerkung: Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind alters- und entwicklungsabhängig, geschlechtstypisch und bezogen auf die Ziele der Rehabilitation von unterschiedlicher Wertigkeit und teilweise gegensätzlich. Sie müssen also in ihrer Bedeutung für die Planung und Durchführung von Hilfen entsprechend der aktuellen Ziele speziell berücksichtigt werden),
  • zum eigenverantwortlichen Umgehen mit der Erkrankung (Selbstmanagement) angeleitet werden,
  • dazu motiviert werden, aktiv die Krankheit zu verarbeiten und eine krankheitsadäquate und gesundheitsförderliche Lebensweise zu führen. Dieses umfasst auch die Meidung von gesundheitsschädlichem Verhalten.

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