Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung als erforderlich angesehen[7] und umgesetzt. Diese Anhebung und Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung soll mit einer Kombination aus strukturellen "Verbesserungen" (?) im anwaltlichen Vergütungsrecht[8] sowie einer linearen Erhöhung aller Gebühren des RVG um rund 10 Prozent erreicht werden.[9] Als Kompensation für die "klammen" Landeskassen, bei denen sich diese Erhöhung bemerkbar macht, sind u.a. die Gerichtsgebühren ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben worden.[10]

[6] Dazu Burhoff, StraFo 2013, 397 u. RVGreport 2013, 330.
[7] Vgl. auch Volpert, RVGreport 2020, 362; zur Bewertung s. VIII.
[8] Dazu I.
[9] Vgl. II. 2.
[10] Dazu Volpert, RVGreport 2020, 362.

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