Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 191 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Paragrafen im Schwerbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.2 Dauer der Leistungen im Berufsbildungsbereich

Rz. 15 Die Leistungen werden für 2 Jahre erbracht (Abs. 3 Satz 1). Vor dem Inkrafttreten des SGB IX war in den Leistungsvorschriften der Rehabilitationsträger bestimmt, dass die Leistungen "bis zu" 2 Jahre erbracht werden. Satz 2 legt fest, dass die Leistungen "in der Regel" zunächst für ein Jahr bewilligt werden. Satz 3 bestimmt im Übrigen, dass die Leistungen für ein weite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 26 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis (vgl. § 221 Abs. 1) gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs

Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie mö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.3 Ausgelagerte Plätze im Berufsbildungsbereich

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 ist das Instrument des ausgelagerten Platzes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in § 136 Abs. 1 (ab 1.1.2018 § 219 Abs. 1) eingeführt worden. Diese Regelung war nicht bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten, sondern sind erst durch einen Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 149 Überga... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92 SGB XII ist durch Art. 13 des BTHG zum 1.1.2020 neu gefasst worden. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 138 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S. 2541) ist in Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist für Menschen mit Behinderungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, weil sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten haben. In dem Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz war von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen durchgehend gefordert worden, dass die Leistungen der Eingliederu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie enthielt damals eine Regelung über Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.8 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 41 Die Leistungen dienen nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404 S. 106) unmittelbar dazu, den Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu erfüllen. Durch gesonderte Berücksichtigung des Bedarfs soll Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Ziel ist es, dies...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I 453) im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingeführten Bedarfe für Bildung und Teilhabe zum 1.1.2011 in Kraft. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Ände...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Armborst, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, ArchsozArb 2012 S. 44. Becker, Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGb 2012 S. 185. Böttiger, Bildung und Teilhabe – keine Übernahme der Leihgebühr für ein Musikinstrument, SGb 2014 S. 574. Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet gemeinsam mit den §§ 34a und b den Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB XII, der Vorschriften über die Leistungen zur Bildung und Teilhabe enthält. Die Einfügung der Vorschriften ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die massive Kritik, die das BVerfG in dem Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09 u. a. Rz. 191 ff. an der Bemessung der Regelleis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie enthielt damals eine Regelung über Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingeführten Bedarfe für ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Abs. 1 enthält allgemeine Regelungen insbesondere zu den Leistungsgrundsätzen. In den Abs. 2 bis 7 sind demgegenüber die Bedarfe konkret beschrieben, die durch die Leistungen zur Bildung und Teilhabe abgedeckt werden sollen. Die Leistungen nach Abs. 2 bis Abs. 7 sind antragsabhängig, wobei grundsätzlich ein allgemeiner Antrag ausreicht; ein gesonderter Antrag auf die k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.9 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 46 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können sich im Einzelfall mit Leistungen insbesondere der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. dem Sechsten Kapitel überschneiden oder auch deckungsgleich sein. Die Abgrenzung zu Leistungen der Jugendhilfe (z. B. § 11 Abs. 3 SGB VIII) richtet sich nach § 10 Abs. 4 SGB VIII (vgl. dazu auch Klerks, a. a. O., S. 155; Luik, in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.7 Gemeinschaftsverpflegung (Abs. 6)

Rz. 37 Hintergrund für die Reglung ist nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404 S. 106, 125), dass die Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung ein wichtiges Element der sozialen Teilhabe in der Schule darstellt. Die Möglichkeit ebenso wie andere an Gemeinschaftsangeboten teilnehmen zu können, soll Ausgrenzungsprozesse und eventuelle Auswirkungen auf den schulischen E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 24 Die Vorschrift ist (erst) aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 1.12.2010 Gegenstand des Gesetzes geworden (BT-Drs. 17/4032 S. 11). Hintergrund waren erhebliche Praxisprobleme, die es in der Vergangenheit mit der Übernahme von Schülerbeförderungskosten gab (zu Einzelheiten vgl. Groth, in: Groth/Luik/Siebel-Huffmann, a. a. O., Rz. 305 ff. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.1 Leistungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 7 In Satz 1 der Regelung wird zunächst klargestellt, dass die einzelnen Bedarfe nach den Abs. 2 bis 7 neben den maßgebenden Regelbedarfsstufen gesondert berücksichtigt werden. Voraussetzung ist damit allerdings nicht zwingend, dass die betreffende Person im Leistungsbezug nach dem Dritten oder Vierten Kapitel steht (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2, sowie zum SGB II LSG Sachsen, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.2 Teilnahme an Ausflügen und Fahrten von Schulen oder Kindertageseinrichtungen (Abs. 2)

Rz. 11 Bei Satz 1 handelt es sich um eine Nachfolgeregelung zu § 31 Abs. 1 Nr. 3 in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Diese Regelung beschränkte sich jedoch nur auf mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, die schon gemäß § 21 Abs. 1a Nr. 3 BSHG zu den einmaligen Leistungen gehörten (vgl. BVerwG, Urteil v. 9.2.1995, 5 C 2/93). Leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.3 Zusätzliche Leistungen für Schulmaterial (Abs. 3)

Rz. 17 Abs. 3 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 28a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung, die die hinreichende Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf sicherstellen soll. Die Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfes trägt dem Umstand Rechnung, dass die überwiegend bereits bei der Ermittlung des Regelbedarfes berücksichtigten Schulbedarfe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.6 Ergänzende Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 31 Ebenso wie Abs. 3 ist die Regelung des Abs. 5 eine unmittelbare Folge des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09 u. a.). Das BVerfG hatte (a. a. O., Rz. 180 ff.) bemängelt, dass die in der Abteilung 10 (Bildungswesen) der EVS 1998 erfassten Ausgaben bei der Bedarfsbemessung außer Acht gelassen wurden. "Die nachgeschobene Erwägung der Bundesregierung, dass die Beda...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.4 Dynamisierungsregelung zu Abs. 3 (Abs. 3a)

Rz. 23c Der Gesetzgeber geht plausiblermaßen davon aus, dass die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf grundsätzlich ebenso Preissteigerungen unterliegt wie Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs. Aus diesem Grund hat er mit Wirkung zum 1.7.2020 (vgl. Rz. 1) in Abs. 3a eine (auch für § 28 Abs. 3 SGB II geltende) Regelung geschaffen, nach der die zusätzlichen Leistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34b Berecht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden grundsätzlich als Sach- und Dienstleistungen (§ 34a Abs. 2 Satz 1) oder als Geldleistungen (§ 34a Abs. 2 Satz 2 und Satz 3) von der Behörde vorab erbracht. In bestimmten Fallkonstellationen kann die leistungsberechtigte Person aber auch auf die nachträgliche Erstattung von vorab gemachten Aufwendungen angewiesen sein. Dies...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2.1 Grundsätze (Abs. 1)

Rz. 4 Grundsätzlich gilt gemäß § 18 Abs. 1 für alle Leistungen des SGB XII der Kenntnisgrundsatz. Davon abweichend bestimmt § 34a Abs. 1 Satz 1 für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen des § 34, dass diese nur auf Antrag erbracht werden. Die einzige Ausnahme bilden die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 34 Abs. 3). Ursprünglich waren nur die Beda...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2.2 Allgemeines zur Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 regelt, auf welchem Weg die unterschiedlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe grundsätzlich erbracht werden können. Ein Sicherstellungsauftrag an die Träger ist damit nicht verbunden (vgl. Rz. 3). Bis zum 31.7.2019 war vom Gesetz differenziert vorgegeben, welche der in § 34 Abs. 2 bis 7 genannten Leistungen als Sach- und Dienstleistungen (insbesondere durch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erbringung von Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 34. Für die Zeit unmittelbar nach Inkrafttreten war die (zum 1.1.2015 aufgehobene) Übergangsregelung des § 131 zu beachten (vgl. Rz. 10). Eine inhaltlich im Wesentlichen identische Zwillingsregelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I 453) im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingeführten Bedarfe für Bildung und Teilhabe zum 1.1.2011 in Kraft. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt Fragen der Antrag- und Bedarfsfeststellung. Die Abs. 2 bis 4 beschäftigen sich mit der Leistungserbringung im eigentlichen Sinne, die durch Sach- und Dienstleistungen insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen (Abs. 3) und Direktzahlungen (Abs. 4) an Anbieter erfolgen sollen. Da es um Leistungen zur Teilhabe geht, haben die Träger keinen Sicher...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34b Berecht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Vgl. zunächst die Angaben in der Komm. zu § 34. speziell zu § 34b: Ein Kostenerstattungsanspruch kann im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend gemacht werden, wenn die leistungsberechtigte Person in Vorleistung gegangen ist: LSG Sachsen, Urteil v. 26.10.2017, L 7 AS 209/14. Wegen der Rechtswidrigkeit der Ablehnung von Sach- und Dienstleistungen für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2.6 (Nicht) zweckentsprechende Verwendung der Leistung (Abs. 6)

Rz. 20 Die Regelung (bis 31.7.2019 Abs. 5 – vgl. Rz. 1) gilt – entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers (dazu Luik, in: jurisPK-SGB XII, Stand: 27.6.2019, § 34a Rz. 71) – grundsätzlich für alle Leistungsformen. Eine entsprechende Vorschrift für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende enthält § 29 Abs. 4 SGB II. Rz. 21 Satz 1 gibt der Behörde die Möglichk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2.3 Leistungserbringung durch Gutscheine (Abs. 3)

Rz. 13 Die Vorschrift folgt weitgehend Praktikabilitätserwägungen bei der Leistungsabwicklung. Der Gutschein enthält das Versprechen des Sozialhilfeträgers, für die Erbringung der in dem Gutschein genannten Leistungen durch einen Dritten, die in dem Gutschein genannte oder in Rahmenverträgen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Gutscheine sind "personalisiert" (Abs. 2 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.1 Frühzeitiges Erkennen eines Bedarfs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Das in § 10 Abs. 1 aufgeführte Gebot, gleichzeitig mit der Einleitung einer medizinischen Rehabilitationsleistung, während dieser und nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation die Notwendigkeit einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen, soll gewährleisten, dass diese Leistung bei Bedarf so frühzeitig wie möglich in die Wege geleitet wird. § 10 konkretisie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 8, der bis auf mehrere vorgenommenen Präzisierungen und Aufgabenausweit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 9 Vorrangi... / 2.2 Prüfung zur Beeinflussung von Sozialleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 9 Abs. 1 stellt unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Zielvorgaben der §§ 3 und 4 klar, dass eine Prüfung der Notwendigkeit von Teilhabeleistungen immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Mensch mit Behinderung oder drohenden Behinderung (vgl. § 2 Abs. 1) eine Sozialleistung (§ 11 SGB I) beantragt oder erhält. Dabei ist unbedeutend, welche Sozialleistung im Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 2.2 Gefährdung des konkreten Arbeitsplatzes (Abs. 2)

Rz. 8 Nach § 10 Abs. 2 soll mit dem Leistungsempfänger und dem für die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträger unverzüglich die Notwendigkeit weiterer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden, wenn während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation erkennbar wird, dass der Arbeitsplatz des Rehabilitanden gefährdet ist. Unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 10 Sicheru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Der Gesetzgeber führt in seiner Gesetzesbegründung zu § 10 (BT-Drs. 18/9522 S. 230) Fo...mehr