Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Überschrift wurde geändert und Abs. 1 und 2 wurden mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 Abs. 1 und 2 geänd...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit stets, wenn sie eine Leistung der Arbeitsförderung gewährt oder aufgrund eines gestellten Antrages eine entsprechende Prüfung vornehmen muss, Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen kann. Sie steht in Zusammenhang mit § 315 und § 2 SchwarzArbG. Nach § 315 sind spezifizierte Angaben zu machen, nach § 319...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 3 Kosten der Strafverteidigung

Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Verfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung, sind i. d. R. keine Steuerberatungskosten, sondern nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten, die wie die Strafe selbst grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind.[1] Solche Kosten können ausnahmsweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerschuldner beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht unab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 5. Hinterzogene und leichtfertig verkürzte Steuern (§ 171 Abs. 7 AO)

Im Fall der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung endet die Festsetzungsfrist nicht, bevor die Verfolgung der Steuerstraftat oder der Steuerordnungswidrigkeit verjährt ist (§ 171 Abs. 7 AO). In den Fällen des § 171 Abs. 7 AO kann sich die – dort an die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgungsverjährung gekoppelte – Festsetzungsfrist durch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 4. Fahndungsprüfung/Steuerstrafverfahren (§ 171 Abs. 5 AO)

Beginnt die Steuerfahndung vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs. 5 S. 1 AO). Dabei gelten die Regelungen des § 171 Abs. 4 S. 2 AO sinngemäß (§ 171 Abs. 5 S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.1 Allgemeines

Rz. 146 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV können Rechnungen, die entweder nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG oder § 14 UStG enthalten (formelle Fehler) oder die Angaben in der Rechnung insoweit unzutreffend sind (materielle Fehler) – außerhalb des Anwendungsbereichs von § 14c UStG –, berichtigt werden. Diese Berichtigungsmöglichkeit von Rechnungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 2 Gründe für eine Abberufung

Die Abberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass ein Geschäftsführer nur aus einem besonderen Grund abberufen werden kann. In eng umgrenzten Ausnahmefällen kann eine Abberufung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, z. B. bei einem mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsfü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Verstoß gegen die Anzeigepflicht (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 45 Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflichten aus § 33 ErbStG werden als Steuerordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet (§ 33 Abs. 4 ErbStG). Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des OWiG (Geldbuße bis 1.000 EUR), soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Eine Geldbuße bis zur Hö...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 71 Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann steuerstrafrechtliche Folgen auslösen.[1] Zwar enthält § 30 ErbStG – anders als § 33 Abs. 4 ErbStG – keine Strafvorschrift für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht; eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 377 AO) kommt daher nicht in Betracht.[2] Es kann jedoch u. U. eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegen, wenn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Berichtigungspflicht

Rz. 5 Gem. § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind Stpfl. unter den näheren Voraussetzungen dieser Vorschrift verpflichtet, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Erklärung anzuzeigen und diese zu berichtigen. Diese Verpflichtung besteht nach wohl h.A. nicht nur für Steuererklärungen[1], sondern auch für Anzeigen i. S. d. § 30 ErbStG.[2] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. Die Vorschrift begründet kein Ermessen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessualer Tatbegriff und Strafklageverbrauch

Schrifttum: Arnoldi, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 18.12.2018 (StB 52/18) – Zum Verbot der Doppelbestrafung, NStZ 2019, 357; Bach, Feststellungs- und Ertragssteuererklärung: Einheitliche prozessuale Tat iSv § 264 StPO?, NZWiSt 2020, 64; Bauer, Erneute Neubestimmung des prozessualen Tatbegriffs als Konsequenz der Postpendenz-Rechtsprechung des Bundesge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungen wegen Beihilfe

Rz. 1015 [Autor/Stand] Eine Bank kann aber auch wegen Teilnahmeverdachts zu Steuerhinterziehungen ihrer Kunden durchsucht werden (s. dazu § 370 Rz. 165 ff., zu aktuellen Ermittlungsanlässen im Zusammenhang mit Offshore-Gesellschaften, Stiftungen, Lebensversicherungen, Nummernkonten und sog. Postabholern s. § 370 Rz. 1986 ff.). Dann gelten für die Mitarbeiter die Beschuldigte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 18). a) Begriff der "Vorspiegelungsstraftat" Rz. 18 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinB oder einer anderen Behörde auf die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Haftgründe

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Haftgrund der Flucht und Fluchtgefahr liegt vor, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) oder wenn bei Würdigung aller Umstände die Gefahr besteht, dass er sich dem Strafverfahren entziehen werde (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).[2] Eine zu erwartende hohe Strafe spricht noch nicht unbedingt für eine Fluchtgefa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tateinheit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ermittlungen im Bankenbereich

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 404 Rz. 470, 544 und 580. Rz. 189 [Autor/Stand] Eine zentrale Rolle im Rahmen steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen der FinB und der Steufa spielen sehr oft die Banken, da sie naturgemäß mit (steuer-)strafrechtlichen Sachverhalten wie der Anlage von Schwarzgeld, der Nichtdeklarierung von Zinseinkünften und Dividenden, der Depotve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Verständigungen im Strafverfahren und Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal – Die Bedeutung der Neuregelung des § 257c StPO, AO-StB 2012, 185; Beyer, Verfassungsbeschwerde betreffend den strafprozessualen Deal, AO-StB 2013, 127; Beyer, Beratungsrisiken beim steuerstrafrechtlichen Deal, NWB 2013, 625; Bilsdorfer, Die tatsächliche Verständigung – ein Mittel zur Streitvermeidung, INF 19...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung bei Unkenntnis des Liefers über tatsächlichen Ort des Gelangens der Ware

Leitsatz Sachverhalt C-602/24 (W.). Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen mit Bezug auf Buch- und Belegnachweise in einem Fall, in dem die Lieferungen irrtümlich nicht als Ausfuhrlieferungen, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt wurden. Der Lieferer war davon ausgegangen, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt sei, der Erwerber hatte die Ware tatsächlich aber in das Drittlandsgebie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

a) Überblick Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtliche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verkürzung von Kirchensteuern

Rz. 22 [Autor/Stand] Nicht anwendbar sind die §§ 385 ff. AO bei der Verkürzung von Kirchensteuern.[2] Sämtliche Bundesländer schließen mittlerweile bei der Kirchensteuer sowohl die materiellen Straf- und Bußgeldregelungen der AO (§§ 369 ff. AO) als auch die Anwendung der §§ 385 ff. AO aus (vgl. die Kirchensteuergesetze der Länder Baden-Württemberg: § 21 Abs. 3 KiStG; Bayern:...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Europäischer Haftbefehl

Schrifttum: Böhm, Das neue Europäische Haftbefehlsgesetz, NJW 2006, 2592; Böhm, Ohrfeige für Musterknaben – Deutsche Staatsanwaltschaft ist keine unabhängige Behörde, NZWiSt 2019, 325; Hackner, Der Europäische Haftbefehl in der Praxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte, NStZ 2005, 311; Hackner/Schomburg/Lagodny/Gleß, Das 2. Europäische Haftbefehlsgesetz, NStZ 2006, 663; He...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Staatsanwaltschaft (StA)

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff.[2] So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Beschleunigungsgebot

Rz. 528 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörden und Gerichte haben nach st. Rspr. des BVerfG [2] und des EGMR [3] gerade in Haftsachen das Beschleunigungsgebot zu beachten (grundlegend zu den Rechtsfolgen einer rechtsstaats- und konventionswidrigen Verfahrensverzögerung s. Rz. 1373 ff., 872 ff.). Danach kann bei vermeidbaren Verfahrensverzögerungen allein die Schwere der Tat nach lä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verdeckter Ermittler/V-Person/Tatprovokation

Rz. 443 [Autor/Stand] Verdeckte Ermittler (§§ 110a ff. StPO) sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln und unter dieser Legende auch am Rechtsverkehr teilnehmen dürfen (§ 110a Abs. 2 StPO). Rz. 443.1 [Autor/Stand] Der Einsatz verdeckter Ermittler ist im Zusammenhang mit der bandenmäßigen...mehr