Begriff

Die Selbstanzeige eröffnet reuigen Steuersündern die Chance, straf- oder bußgeldfrei auszugehen, sofern sie unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde korrigieren und die danach geschuldete Steuer (ggf. nebst einem Strafzuschlag und angefallenen Hinterziehungszinsen) nachentrichten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung finden sich in §§ 371, 398a AO. Bei einer leichtfertigen Steuerhinterziehung kommt § 378 Abs. 3 AO zum Tragen.

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