Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Konkurrenzen

Rz. 88 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26a Abs. 1 UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Ers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 95 § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als sanktionswürdiges Unrecht qualifiziert. Säm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.7 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Beteiligung an Steuerhinterziehung

Seit dem 1.1.2020 gilt eine neue Vorschrift, nach der dem Unternehmer der Vorsteuerabzug versagt wird, wenn er sich mit seiner Leistung (oder seinem Leistungsbezug) an einem Umsatz beteiligt, bei dem einer der Beteiligten in der Umsatzkette in eine begangene Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war.[1] Voraussetzung ist, dass der Unternehmer von der Steuerhinterziehung wusst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 3. Steuerliche Korrekturen (§ 153 AO)

Meldepflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich insb. auch aus § 153 AO. Die steuerliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, die den Steuerpflichtigen zu einer Anzeige bzw. Berichtigung steuerlicher Sachverhalte verpflichtet, ist zweistufig ausgestaltet. Die Anzeigepflicht (§ 153 Abs. 1 AO) entsteht, sobald der Steuerpflichtige nachträglich erkennt, dass...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide

Leitsatz 1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern anzuwenden ist, wenn der Haftungsschuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten (§§ 34, 35 AO) Steuererklärungen oder Steueranmeldungen für einen Vertretenen abzugeben hat. 2. Nach Aufhebung eines vorangegangenen Haftungsbescheids bestehen Einschränkungen für den Neuerlass eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 2 AOmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Nordirland hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/512 ermächtigt das Vereinigte Königreich, bis zum 31.12.2023 in Bezug auf Nordirland eine von den Art. 16 und 168 MwStSystRL abweichende Sonderregelung anzuwenden, um den Anteil der Mehrwertsteuer, der auf Kraftstoffausgaben für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erweiterte steuerliche Berichtigungspflicht (§ 153 Abs. 4 AO)

Zusammenfassung Seit 2025 bestehen neue Mitwirkungspflichten. Werden Feststellungen aus der Außenprüfung umgesetzt, müssen Steuerpflichtige prüfen, inwieweit sich Auswirkungen auf nicht geprüfte Steuerarten ergeben. Ggf. müssen Steuererklärungen korrigiert werden, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat die Berichtigungspflicht nach § 153 AO erweiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 1.2 Was zu den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gehört

Unfertige Erzeugnisse sind Bestände, für die nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Betrieb bereits Löhne und Gemeinkosten entstanden sind, die aber noch nicht verkaufsfähig sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn beim Pkw noch die Endkontrolle fehlt. Um unfertige Dienstleistungen handelt es sich z. B. bei einer begonnenen Architektenleistung.[1] Im Regelfall erstreckt sich die H...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 8.1 Folgen unkorrekt ausgestellter Zuwendungsbescheinigungen

Es kommt immer wieder vor, dass Spendenbescheinigungen unkorrekt oder gar als "Good Will" grundlos ausgefüllt werden. Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, welche Konsequenzen es hat, wenn eine Bescheinigung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht korrekt ausgefüllt wird. Dann kann es zu folgenden Maßnahmen seitens der Behörden kommen: Grob fahrlässig oder vorsätzlich ausges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.5 Fusionsrichtliniengebotene Einschränkung des Veräußerungsbegriffs

Rz. 124 § 22 UmwStG ist als pauschale Missbrauchsverhinderungsvorschrift konzipiert worden und soll ausschließen, dass der Einbringende eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils die Einbringung nur durchführt, um bei einer späteren Veräußerung einen Steuervorteil zu realisieren. Der Steuervorteil kann darin bestehen, dass der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / 4. Steuerschuldner und Anzeige des Anteilserwerbs

Steuerschuldner ist in Fällen des Erwerbs nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG der Anteilserwerber (§ 13 Nr. 5a GrEStG) und in Fällen des § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG die an dem Erwerbsvorgang beteiligten (jur. oder nat.) Personen als Gesamtschuldner und bei diesen die zur Geschäftsführung befugten Personen (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Zur Frage, ob auch eine unvollständige oder unri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anteilsvereinigungen im Gru... / aa) Anteilserwerb

Die Zugehörigkeit bei einer Anteilsübertragung richtet sich nach dem Tag des zivilrechtlich wirksamen Anteilskaufs (Übertragung/Abtretung); s. BFH v. 16.3.2022 – II R 24/20, BFH/NV 2022, 1196 = ErbStB 2022, 333 [Günther], FG Münster v. 26.4.2007 – 8 K 1069/04 GrE, EFG 2007, 1895. Auch eine im Ausland getroffene und beurkundete Vereinbarung über die schuldrechtliche Verpflich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Die Abgabenordnung enthält Haftungsvorschriften für die Leitungsmitglieder. Diese ergeben sich in erster Linie aus § 34 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 69 AO. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand hat nach § 34 Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Anzeigepflichten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Erkennt ein ArbN nachträglich, dass eine von ihm oder für ihn gegenüber dem FA abgegebene Erklärung (zB die > Steuererklärung) unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von > Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, ist er verpflichtet, dies dem FA unverzüglich anzuzeigen und das Erklärte richtigzustellen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Belarus (deutsch: Weißrussland; Hauptstadt: Minsk; Amtssprachen: Belarussisch und Russisch) ist ein osteuropäischer Binnenstaat. Weißrussland grenzt an > Russland im Nordosten und Osten, an die > Ukraine im Süden, an > Polen im Westen sowie an > Litauen und > Lettland im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Philippinen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik der Philippinen (Hauptstadt: Manila; Amtssprachen: Filipino und Englisch) ist ein Inselstaat in Südostasien. Die Philippinen haben keine Landgrenze, liegen südlich von > China und nördlich von > Indonesien mit dem Südchinesischen Meer im Westen und der Philippinensee im Osten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nordmazedonien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nordmazedonien (von 1991 bis 2019 offiziell Republik Mazedonien; Hauptstadt: Skopje; Amtssprachen: Mazedonisch und Albanisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden, > Bulgarien im Osten, > Griechenland im Süden, > Albanien im Westen und > Kosovo im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 7 Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahe stehenden Personen

Vor Zeilen 15–19 In die Zeilen 15–19 sind vertragliche Vereinbarungen (Anstellungs-, Miet-, Darlehensverträge, Pensionszusagen) und hierauf beruhende Vergütungen an Anteilseigner und ihnen nahestehende Personen (insbesondere Ehegatten und Kinder) einzutragen, die im Vz abgeschlossen oder geändert wurden.[1] Anzugeben ist, ob Verträge abgeschlossen oder geändert wurden. Die Ve...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 MTR zu erstatten sind

Leitsatz 1. Das zweigeteilte Verfahren des Kapitalertragsteuereinbehalts mit dem Erfordernis für den Anteilseigner, sich die Kapitalertragsteuer gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b des Einkommensteuergesetzes (EStG) antragsgebunden erstatten zu lassen, ist mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar. 2. Erstattungsbeträge zur Kapitalertragsteuer gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) sind nach dem Unionsrecht zu verzinsen, wenn dem Anteilseign...mehr

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Gedeihliches Nebeneinander ... / b) Die Überzeugungsbildung im Aussetzungsverfahren

Das Finanzamt nahm den Antragsteller (und späteren Kläger) gem. § 71 AO wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 638 Fällen in Haftung. Der Antragsteller war Leiter der Wertpapieradministration bei einem großen deutschen Kreditinstitut. Als leitender Angestellter und Prokurist war er unmittelbar dem Vorstand verantwortlich. Das Kreditinstitut war an Gesellschaften im Auslan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / c) Die Überzeugungsbildung im Hauptsacheverfahren

Aufhebung des Haftungsbescheids: Die so in den Fokus rückende Entscheidung des FG in der Hauptsache fiel für den Kläger positiv aus; das FG hob den Haftungsbescheid auf (FG Düsseldorf v. 18.2.2010 – 8 K 814/08 H, n.v.). Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg (BFH v. 15.1.2013 – VIII R 22/10, BFHE 240, 195 = BStBl. II 2013, 526 = AO-StB 2013, 132). Ohne Rechtsfehler ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 3. Der Fall aus der Praxis

In einem Fall aus der Praxis der Autoren (FG Saarl. v. 18.4.2024 – 2 V 1204/23, n.v.) waren einerseits das Finanzamt und auf der Gegenseite (formell) der Antragsteller beteiligt. Ergänzt wurde dieses "Duell" durch die Mutter des Antragstellers, gegen die ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden war, das indessen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Das gleiche Schick...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / a) Die unterschiedlichen Wege zur Überzeugung

Um zu verdeutlichen, wie in solchen Eilverfahren die Überzeugungsbildung i.S.v. § 96 Abs. 1 S. 1 FGO [9] vonstattengeht, bietet ein "Verfahrenskonglomerat" einiges an Anschauungsmaterial. Im Grunde geht es um einen einzigen Sachverhalt, der zum einen das FG Düsseldorf und zum anderen den BFH mehrfach beschäftigte.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 5. Resümee

Zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht besteht eine Allianz, die bisweilen in eine Art "Überholmanöver"[16] mündet, wenn die Strafjustiz wie etwa bei den sog. Cum/Ex-Fällen vorprescht.[17] Entscheidend ist auf Seiten des Entscheidungsgremiums jeweils dessen Überzeugung. Hier würden wir uns in Fällen fehlender Eilbedürftigkeit auf Seiten der Strafgerichte bisweilen ein grö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / d) Die Konsequenzen der unterschiedlichen "Überzeugungen"

Erst einmal wollen wir das aus unserer Sicht Erstaunliche hervorheben. Im Grunde gelten in den einzelnen Verfahrensordnungen unterschiedliche "Entscheidungsfindungsregeln"[13]. Insoweit überrascht, obwohl es nicht selten so geschieht (dazu auch Bilsdorfer, DStR 2022, 1840), dass der Strafrichter vorab bei durchaus strenge(re)n Regeln der Überzeugungsbildung zu der Auffassung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche und steue... / 2. Folgen und Risiken für Plattform-Betreiber

Pflicht zur Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuer: Die Betreiber elektronischer Schnittstellen müssen die Umsatzsteuer für zwischen Händler und Käufer zustandegekommenen Warenverkäufe – als Schuldner der Umsatzsteuer – dem Finanzamt melden und die Umsatzsteuer entrichten. Hierzu haben sie ein Wahlrecht: Grundsätzlich gilt das Regelbesteuerungsverfahren. Alternativ kann vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche und steue... / 4. Vertrauensschutz

Art. 5c MwStVO gewährt unter den Voraussetzungen, dass der Portalbetreiber auf die Angaben des Onlinehändlers angewiesen ist, um die Mehrwertsteuer korrekt zu erklären und zu entrichten, die Angaben des Onlinehändlers falsch sind und der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er nicht wusste und nach vernünftigem Ermessen nicht wissen konnte, dass diese Angaben nicht zutreffend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH[1]. hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzustellen, dass das Rechtsgeschäft mit dem von allen Beteiligten g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.1 Qualifikationstatbestand

Rz. 58 Bei Schmuggel gem. § 373 AO handelt es sich um einen unselbstständigen Qualifikationstatbestand [1] gegenüber dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung.[2] Liegen Qualifikationsmerkmale – wie etwa gewerbsmäßiges Handeln – nicht vor, ist die Hinterziehung von Einfuhrabgaben eine Steuerhinterziehung. Denn gem. § 3 Abs. 3 AO sind Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.2.1 Gehilfe (§ 27 StGB)

Rz. 48 Auch kann zum Schmuggel nach den allgemeinen Regeln des § 27 StGB Beihilfe geleistet werden. Leistet ein Gehilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung Hilfe durch jeweils selbstständige Unterstützungshandlungen i. S. v. § 27 Abs. 1 StGB, steht der Umstand, dass der Gehilfe bereits bei der Anbahnung des Gesamtgeschäftes, auf das die einzelnen Haupttaten zurückgehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.6 Verhältnis des § 373 AO zu § 261 StGB

Rz. 65 § 373 AO stellte schon gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB a. F. eine Vortat zur Geldwäsche dar, dies gilt nach der neuen – ab 18.3.2021 geltenden – Gesetzesfassung und dem Wegfall des Vortatenkatalogs des § 261 StGB a. F. weiterhin. Gestrichen wurde allerdings, dass in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO die durch die Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.1 Regelstrafrahmen

Rz. 78 § 373 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AO beinhalten als Regelstrafrahmen einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In Fällen des § 373 Abs. 1 S. 2 AO wird auch der Strafrahmen eines minder schweren Falles geregelt (s. u. Rz. 84f.). Wurde die Tat nur versucht, so besteht die Möglichkeit der Strafmilderung nach § 23 Abs. 2 i. V. m. § 49 StGB. Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 42 Bei der Täterschaft ist zwischen Schmuggel durch aktives Tun und durch Unterlassen zu unterscheiden. (Mit-)Täter bei dem Grunddelikt gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (aktives Tun) und § 372 AO kann auch sein, wer selbst weder Steuerschuldner noch sonst Stpfl. in Bezug auf die hinterzogenen Steuern ist.[1] Rz. 43 Ist die Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO (Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.7 Wahlfeststellung

Rz. 76 Wahlfeststellung bedeutet, dass eine Verurteilung im Steuerstrafverfahren auf alternativer Grundlage erfolgt.[1] Kann also im Rahmen des § 264 StPO nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht eindeutig aufgeklärt werden, welchen Tatbestand der Täter verwirklicht hat, ist aber sicher, dass er einen von mehreren möglichen Tatbeständen verwirklicht hat[2], ist eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.1.2 Abgrenzung von § 370 AO zu § 373 AO

Rz. 59 Der Begriff der Einfuhrabgaben i. S. d. §§ 370, 373 AO setzt einen Einfuhrvorgang voraus. Einfuhr ist damit das unmittelbare Verbringen der Ware aus Drittlandsgebiet in das Gebiet der EU, nicht jedoch das Verbringen der Ware (außerhalb eines gemeinschaftlichen Zollverfahrens) von einem Mitgliedsstaat in den anderen. Zu beachten ist daher, dass § 373 AO die Tabaksteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.1.2 Beisichführen

Rz. 27 Erforderlich für § 373 Abs. 2 Nr. 1 AO – aber auch ausreichend – ist das Beisichführen der Schusswaffe durch einen Täter oder einen Teilnehmer und hier ist weder eine Verwendung noch eine bestimmte Gebrauchsabsicht[1] erforderlich. Rz. 28 In zeitlicher Hinsicht reicht es aus, wenn der Täter oder Teilnehmer die Schusswaffe zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbegin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.2 Qualifikationstatbestand

Rz. 2 Mit der Fassung des § 373 AO nach Art. 3 Nr. 4 des "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" v. 21.12.2007[1] wurde – mit Wirkung zum 1.1.2008 – klargestellt, dass § 373 AO ein Qualifikationstatbestand zu § 370 AO ist.[2] Dies bedeutet, dass § 373 AO einen selbs...mehr