Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.3 Verhältnis von § 373 AO zu § 374 AO

Rz. 62 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit stellt in § 373 AO eine Qualifizierung des Grundtatbestands des § 374 Abs. 1 AO dar.[1] Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Gewerbsmäßigkeit

Rz. 13 Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von gewisser zeitlicher Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will.[1] Notwendig ist mithin der Wille des Täters, mehrere Taten zu begehen, doch kann die Gewerbsmäßigkeit bereits mit der ersten Tat vorliegen, denn die Gewerbsmäßigkeit wird durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 265 Die Vorschrift bezieht sich nur auf das internationale Schachtelprivileg nach einem DBA, nicht auf die entsprechende Regelung der Mutter-Tochter-Richtlinie. Nach dieser Richtlinie sind bei einer Beteiligung ab 10 % die Einkünfte bei der Muttergesellschaft freizustellen bzw. ist die ausl. Steuer anzurechnen. Deutschland hat diese Bestimmung der Mutter-Tochter-Richtlin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Europarechtliche Kriterien

Rz. 23 Soweit die Entlastung von der Abzugsteuer auf die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- und Lizenzrichtlinie gestützt wird, enthalten die genannten Richtlinien Vorbehalte zur Verhinderung von Missbräuchen, sodass sich die Frage nach dem Vorrang stellt.[1] § 50d Abs. 3 EStG stellt außerdem einen Eingriff in die Grundfreiheiten dar. Betroffen ist bei der Entlastung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Verjährung der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, Abs. 7

Rz. 153 Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt in den Fällen ein, in denen nach § 169 Abs. 2 AO die Festsetzungsfrist auf 10 bzw. 5 Jahre verlängert worden ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor nicht die straf- oder bußgeldrechtliche Verjährung eingetreten ist. Damit wird verhindert, dass auf die Einziehung der Steuer verzichtet werden muss, während noch eine stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.3 Sachlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 139 Einen umfassenden Prüfungsauftrag, wie die Prüfungsanordnung bei der Außenprüfung, gibt es bei der Steuer- oder Zollfahndung nicht. Es wird die Ansicht vertreten, es komme neben der tatsächlichen Prüfungshandlung auch auf die Einleitungsverfügung an, um einen Gleichlauf mit der Regelung für die Außenprüfung herzustellen.[1] Dies ist abzulehnen. Es gibt, anders als be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.1 Regelung für vor dem 1.1.2025 entstandene Steuern und Steuervergütungen

Rz. 95 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde eine Frist von 5 Jahren für die Ablaufhemmung eingeführt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Nach Art. 97 § 37 Abs. 2 EGAO gilt die Neuregelung jedoch erst für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.10 Erstattung einer Anzeige, Abs. 9

Rz. 167 Das Gleiche wie in Rz. 157 gilt, wenn der Stpfl. eine der in den in Abs. 9 genannten Bestimmungen vorgesehene Anzeige erstattet. Auch hier soll der Finanzbehörde mindestens ein Jahr zur Verfügung stehen, um aus der Anzeige die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Nach Abs. 9 tritt daher eine Ablaufhemmung von einem Jahr nach Eingang der Anzeige ein. Es muss sich um e...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.5 Konsequenzen aus der Verletzung von Anzeigepflichten und Erklärungspflichten

Werden die Anzeigepflichten[1] bzw. Erklärungspflichten nicht eingehalten, dann kann dies zu einer Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung[2] führen. Auch die Verjährungsfristen[3] verlängern sich dadurch.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.15 Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

In den Zeilen 115 bis 123 sind vom Erblasser zu dessen Lebzeiten gemachte Schenkungen oder unentgeltliche Zuwendungen einzutragen. Anzugeben sind alle Schenkungen, auch gemischte Schenkungen. Hierbei liegt eine gemischt freigebige Zuwendung vor, wenn einer höherwertigen Leistung eine Gegenleistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Leistung neben Elemente...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 2 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach der Einführung der Norm zum 01.01.2004 durch das StÄndG 2003 wurde § 14b Abs. 1 S. 5 UStG durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) m. W. z. 01.08.2004 angefügt. Durch Art. 7 Nr. 9 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Rechtsentwicklung

Rz. 75 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch die Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003 wurden die Pflichtangaben in einer Rechnung in § 14 Abs. 4 UStG zusammengefasst. Durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ( Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbBekG, Gesetz vom 23.07.2004, BGBl I 2004, 1842) w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bosche, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechnungsempfänger, UR 18/2015, 693 ff. Eckert, Umsatzsteuerschuld auch bei unvollständiger Rechnung, BBK 2011, 1103. Endert/Sepetauz, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG, BBK 2012, 1068. Frye, Steuerschuld des Rechnungsausstellers – Anforderungen an eine Rechnung i. S. d. § 14c UStG, UR 2011, 1. Grambeck, Berichtigung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6/01 – 02/2025 Die heutige Fassung der §§ 14–14c UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung/Neustrukturierung der Vorschrift durch Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645), die nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (vgl. Rz. 1 ff.). Rz. 5 Stand: 6/01...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2 Scheinsitz des Leistungsgebers und Vertrauensschutzüberlegungen

Rz. 85 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist für den Rechnungsempfänger grundsätzlich nur möglich, wenn die in der Rechnung angegebene Anschrift (Sitz) des Rechnungsausstellers richtig ist, da das für den Vorsteuerabzug erforderliche Tatbestandsmerkmal der Leistung eines anderen Unternehmers (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG) für die Verwaltung leic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.5 Zeitliche Wirkung einer Rechnungsberichtigung

Rz. 162 Stand: 6/01 – 02/2025 Umstritten war lange Zeit der Zeitpunkt, auf den eine Rechnungsberichtigung wirkt. Nach § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer im Besitz einer Rechnung ist, die den Vorgaben der §§ 14, 14a UStG entspricht. Enthält eine Rechnung Fehler, ist diese Voraussetzung unzweifelhaft nicht erfüllt, ein Vorste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Inventur / 6 Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterbliebener Inventur

Wird keine Inventur durchgeführt oder weist die Inventur erhebliche Mängel auf, kann der Abschlussprüfer bei prüfungspflichtigen Unternehmen den Bestätigungsvermerk einschränken oder insgesamt versagen;[1] drohen im Insolvenzfall strafrechtliche Konsequenzen;[2] ist die Buchführung steuerlich zu verwerfen und der Gewinn stattdessen zu schätzen,[3] droht das Risiko des Vorwurfs d...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen

Leitsatz Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sind gemäß § 12 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom Abzug ausgeschlossen. Für Wiedergutmachungsauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO sowie für die Einziehung von Taterträgen nach § 73 des Strafgesetzbuchs in der ab dem 01.07.2017 geltenden Fassung gilt das Abzugsverbot hingegen nicht. Normenkette § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4, § 12 Nr. 4 EStG, § 73, § 76a Abs. 3 StGB, § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 StPOmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 6 Inhalt der Erklärung

Rz. 76 Die Angaben in der Erklärung müssen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden; dies hat der Stpfl. zu versichern (§ 150 Abs. 2 AO). Die Versicherung hat allerdings nicht die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB), während andererseits auch ohne die Unterzeichnung der Versicherung eine Steuerhinterziehung (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Verfügungsberechtigung nach § 35 AO § 35 AO setzt voraus, dass ein anderer als der gesetzliche Vertreter nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel verfügt, die einem anderen zuzurechnen sind, auch darüber tatsächlich und rechtlich verfügen kann und als ein solcher Berechtigter nach außen auftritt. Keine Voraussetzung ist ein Auftreten ger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / 1. Einbindung in eine Steuerhinterziehung

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer USt als Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die für sein Unternehmen ausgeführt sind, gesondert in Rechnung gestellt hat. Das FA darf den Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung versagen, der Rechnungsaussteller habe Unregelmäßigkeiten begangen, ohne dass die Behörde anh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 Abs. 1 StGB ist anzunehmen, wenn der Gehilfe durch seine Hilfeleistungen je eine andere Haupttat unterstützt, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen eindeutig zuzuordnen sind. Nur dan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften

Das große Ausmaß der Steuerverkürzung i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO bestimmt sich bei einem GmbH-Geschäftsführer, der gleichzeitig Kommanditist der GmbH & Co. KG ist – anders als etwa bei einer Publikums-KG – nach der Höhe seiner ESt-Verkürzungen. Denn bei einer Publikums-KG sind die Vertreter der Komplementär-GmbH, welche die Feststellungserklärungen abgeben, nicht pers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / VII. Festsetzungsverjährung

Die Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen besteht nur bis zum Ablauf der regulären Festsetzungsverjährung. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die fehlerhafte Steuererklärung abgegeben wurde, spätestens jedoch drei Jahre nach Entstehung des Steueranspruches und endet vier Jahre später (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO). Innerhalb dieser Ze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verfügungsberechtigung nach § 35 AO

§ 35 AO setzt voraus, dass ein anderer als der gesetzliche Vertreter nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel verfügt, die einem anderen zuzurechnen sind, auch darüber tatsächlich und rechtlich verfügen kann und als ein solcher Berechtigter nach außen auftritt. Keine Voraussetzung ist ein Auftreten gerade gegenüber den FinBeh. Wenn ein sog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / IV. Nachträgliches Erkennen

Wie bereits ausgeführt, ist wesentlich für die Anwendung des § 153 AO das nachträgliche Erkennen der Fehlerhaftigkeit der abgegebenen Steuererklärung. Die bloße Möglichkeit, die Unrichtigkeit zu erkennen, genügt angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes nicht (BGH v. 17.3.2009 – 1 StR 479/08, AO-StB 2009, 231 [Buse]). Nachträglich erkannt werden kann eine Unrichtigke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Einziehung des Wertersatzes ersparter Steuerbeträge bei einem Dritten

Wenn der Täter einer Steuerhinterziehung Teilbeträge der ersparten USt an einen unverdächtigen Dritten weitergereicht hat, dann können diese Teilbeträge bei dem Dritten, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, nicht eingezogen werden. Denn ersparte Aufwendungen unterliegen zwar grds. der Einziehung (vgl. Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 19; Heger in Lackner/Kühl/Heger, S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / III. Problemfeld Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG)

Ausfuhrlieferungen sind gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG unter den in § 6 UStG genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (vgl. auch Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL). Beraterhinweis Die im Rahmen der Ausfuhr in ein Drittland erfolgende Hinterziehung von Einfuhr-USt dieses Drittstaates ist keine nach deutschem Recht strafbare Steuerhinterziehung und führt auch nicht zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / 4. Kompensationsverbot

Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO) besagt, dass der Täter einer Steuerhinterziehung gegenüber dem Vorwurf der Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile nicht einzuwenden vermag, die Steuer sei aus bisher nicht geltend gemachten Gründen zu ermäßigen oder der Steuervorteil sei aus bisher nicht geltend gemachten Gründen zu beanspruche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / X. Fazit

Die Berichtigung einer abgegebenen Erklärung nach § 153 AO ist ein adäquates Mittel, um versehentlich gemachte fehlerhafte Angaben bei der Abgabe der Erklärung zu korrigieren. Mit der entsprechenden Berichtigung dokumentiert der Steuerpflichtige regelmäßig, dass kein bewusster oder leichtfertiger Verstoß gegen die Steuererklärungspflichten vorliegt. Damit wird gleichzeitig a...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / II. Problemfeld innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG)

USt-Id.-Nr. als umsatzsteuerlicher Binnenmarkt-Pass: Innergemeinschaftliche Lieferungen (also Lieferungen an den Erwerber aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats – § 1a UStG; Abschn. 1a UStAE) sind unter den in § 6a UStG genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (vgl. BGH v. 16.4.2024 – 1 StR 204/23, wistra 2024, 417); insb. muss de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / V. Verpflichteter Personenkreis

Die Pflicht zur Berichtigung einer falschen Steuererklärung trifft in erster Linie den jeweiligen Steuerpflichtigen. Hierbei handelt es sich um denjenigen, der den steuererhöhenden Tatbestand in seiner Person verwirklicht. Dies hat z.B. zur Folge, dass der zusammen veranlagte Ehepartner grundsätzlich nicht nach § 153 AO verpflichtet ist, unrichtige Angaben des anderen Ehepar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / IX. Der neue § 153 Abs. 4 AO nach einer Betriebsprüfung

Mit Wirkung ab 2025 wurde durch das DAC7-Umsetzungsgesetz § 153 AO um einen neuen Abs. 4 ergänzt. Dieser besagt, dass die in § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verankerte Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder einem Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) umgesetzt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich nach mehrmaliger Befassung nunmehr im Rahmen seiner Tagungen am 5.11.2024 auf das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsw...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Haftung des Vertretenen

§ 70 AO sieht eine Haftung des Vertretenen für den Fall vor, dass eine Person i. S. d. §§ 34, 35 AO bei ihrer Tätigkeit eine Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertige Steuerverkürzung[2] begeht oder an einer Steuerhinterziehung teilnimmt und ohne dass der Vertretene insoweit Steuerschuldner wird. Im Gegensatz zu § 69 AO ist also für eine Haftung nach § 70 AO eine Steuerordnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] oder Steuerhehlerei.[2] Es müssen also bei diesen beiden Steuerstraftaten sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen der §§ 370, 374 AO erfüllt sein.[3] Eine Wahlfeststellung zwischen beiden Delikten ist zulässig.[4] Nicht in Betracht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.2 In Betracht kommender Personenkreis

Die Haftung erstreckt sich nach dem Wortlaut des § 71 AO nicht nur auf den unmittelbaren Täter, sondern auch auf den Teilnehmer der Tat. Dies können Anstifter[1] oder Gehilfen[2] sein, selbst dann, wenn der Haupttäter unbekannt bleibt.[3] Keine Haftung kommt hingegen in Betracht für den Täter einer Begünstigung.[4] Beispiele für mögliche Haftende sind etwa: Buchhalter und Ste...mehr