Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 61a Dem Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 4 AO aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen und Unterlagen [1] – u. a. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 25 Das In-Verkehr-Bringen muss entgeltlich erfolgen. Unter Entgelt versteht man nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Folglich ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Weitergabe aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung im Hinblick auf eine vermögenswerte Gegenleistung erbracht wird.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.19.2 Tauglicher Täter

Rz. 132 § 154 Abs. 1 AO untersagt jedermann, für sich oder für einen Dritten ein Konto unter falschem oder erdichtetem Namen zu errichten bzw. eine andere der dort beschriebenen Handlungen vorzunehmen. Adressat der Vorschrift ist jedes Rechtssubjekt, das als Kontoinhaber im Geltungsbereich der AO ein Konto bei einem Kontoführer errichten lassen will. Folglich handelt es sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7 Verjährung

Rz. 154 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Steuergefährdung verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 379 AO vgl. § 384 Rz. 2. Zum Verjährungsbeginn gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 31 Abs. 3 S. 1 OWiG vgl. § 384 AO Rz. 3. Rz. 155 Im Hinb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / c) Gegenstand der Akteneinsicht/Eruierung von Verwertungsverboten

Erfasst werden von § 78 FGO auch die dem Gericht vorgelegen Verwaltungsakten (BFH v. 14.7.2022 – IV B 66/21, BFH/NV 2022, 1074; Weber, NWB 2025, 832, 839 = AO-StB 2022, 278 [Gehm]). FG-Verfahren: Im finanzgerichtlichen Verfahren bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 78 FGO folglich grundsätzlich auch auf das Fallheft von Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung, dieses ist s...mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerbescheide nicht geändert werden können, wenn eine Außenprüfung keine Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben hat – es sei denn, es liegt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vor.mehr

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Änderung von Steuerbescheid... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Klägers ab. Die zentrale Begründung liegt in der sog. Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO (Abgabenordnung), die durch die Mitteilung über eine ergebnislose Außenprüfung ausgelöst wurde. Steuerbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können nur geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürz...mehr

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Fragen und Antworten zur Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was untern...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was unternimmt das Bundes...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Die neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegtem Steuerhin...mehr

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Fragen und Antworten zur So... / Welchen Handlungsrahmen hat die Spezialeinheit?

Steuerhinterziehung wie Cum-Ex findet in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen statt. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt kommt es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten können. Die neue Einheit gibt dem Bund die Möglichkeit, Informationen besser zu sam...mehr

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E-Rechnungen im Umsatzsteue... / V. Strafrechtliche Risiken

Mögliche Steuerhinterziehung? In der Praxis stellt sich die Frage, ob sich aus den neuen Regelungen zu E-Rechnungen – neben Risiken für den Vorsteuerabzug – auch steuerstrafrechtliche Risiken für den Rechnungsempfänger ergeben könnten. Denkbar wäre hier allenfalls die Konstellation, dass der Rechnungsempfänger wissentlich einen Vorsteuerabzug geltend macht, obwohl er keine o...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rechtsfolgen beim Missbrauch der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 150 Das Vorhandensein einer (gültigen) USt-IdNr. stellt eine unerlässliche Voraussetzung zur Teilhabe an grenzüberschreitenden Umsätzen im Europäischen Binnenmarkt dar. Aus diesem Grund haben Unternehmer beim Vorliegen der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf die Erteilung einer solchen Nummer (Rz. 48). Allenfalls bei der Erteilung eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.2 Betroffene Straf- und Bußgeldtatbestände

Rz. 29 Die Vorschrift ordnet die Verlängerung der Festsetzungsfrist nur bei Steuerhinterziehung, § 370 AO, und leichtfertiger Steuerverkürzung, § 378 AO, an. Eine Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung kann auch darin liegen, dass die Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärung nach § 153 AO oder zur Anzeige von veränderten Verhältnissen in Kindergeldsache...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.4 Steuerverkürzung durch für den Stpfl. tätige Personen

Rz. 37a Die Verlängerung der Festsetzungsfrist setzt nicht voraus, dass der Stpfl. selbst die Steuerstraftat bzw. Steuerverkürzung begangen hat. Maßgebend ist nur, dass dieser Steueranspruch verkürzt worden ist und darin eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung liegt. Der Charakter als hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuer haftet der Steuerschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.5 Steuerverkürzung durch Dritte und Exkulpationsmöglichkeit

Rz. 39 Die Rechtsfolge des § 169 Abs. 2 S. 2 AO tritt auch ein, wenn die Steuerhinterziehung oder die leichtfertige Steuerverkürzung von einer dritten Person begangen worden ist, deren sich der Stpfl. nicht zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient. Verschulden oder Leichtfertigkeit des Stpfl. ist dann nicht erforderlich, es genügt Verschulden oder Leichtfertigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Die Festsetzungsfrist kann nicht durch behördliche Entscheidung verlängert werden. Ihre Dauer, ihr Beginn, ihr Ende und mögliche Hemmungsgründe sind in §§ 169ff. AO abschließend geregelt. Die Länge der Festsetzungsfrist unterliegt auch nicht der Vereinbarung von Finanzbehörde und Stpfl. Da die Festsetzungsfrist von Amts wegen zu beachten ist und zum Erlöschen des Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Steuerrecht

Rn. 107 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In steuerrechtlicher Hinsicht wird eine Buchführung verschuldensunabhängig ordnungswidrig, sofern Unterlagen verloren gehen (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.1966, VI 313/65, BStBl. III 1966, S. 487f.; BFH, Urteil vom 14.08.1974, I R 189/72, BStBl. II 1974, S. 728f.). Werden aber die Unterlagen bis spätestens zum Abschluss des finanzgerichtlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Andere Aufbewahrungsvorschriften

Rn. 9 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die handelsrechtliche Regelung des § 257 ist weitgehend wortgleich mit der steuerrechtlichen Vorschrift des § 147 AO (vgl. auch AEAO zu § 147). Der Wortlaut des § 147 AO geht ebenfalls – wie § 257 – auf das BiRiLiG zurück (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 58, 133). Für Kaufleute hat § 147 AO indes, soweit Wortgleichheit mit § 257 besteht, nur deklarato...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / VI. Nr. 77 Besondere Strafzumessungsgründe (neutral)

Aus dem Katalog der besonderen Strafzumessungsgründe der Nr. 77 AStBV (St) 2023-2024 führte Nr. 1 lit. b bereits strafschärfend eine besonders verwerfliche Ausführung an und wies explizit darauf hin, dass dies dann nicht gelte, soweit die besondere Verwerflichkeit bereits einen eigenen Tatbestand erfülle bzw. einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung darstellte. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalertragsteuer durch d... / Entscheidung

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück und stellte fest, dass der Haftungsbescheid ins Leere ging, da die Festsetzungsfrist für die Kapitalertragsteuer der Streitjahre bereits abgelaufen war. Die Festsetzungsfrist für die KapESt beträgt grundsätzlich vier Jahre. Eine Verlängerung auf zehn Jahre wegen Steuerhinterziehung war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Im Streitfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 6. Untersuchungsergebnisse und Ausblick

Die Einführung von § 88c AO markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und Effizienz im Besteuerungsverfahren im Kapitalmarktbereich. Die Norm bietet einen strukturierten rechtlichen Rahmen für die Übermittlung und Verarbeitung von Informationen über kapitalmarktbezogene Steuergestaltungen und eröffnet der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten zur gezielte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB)

Bei einer Klinik in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG fand in den Jahren 2015 und 2016 eine Betriebsprüfung für die VZ 2011 bis 2013 statt. Die Prüfer ermittelten u.a. USt-Erhöhungen in den Jahren 2011 bis 2013, die zu Mehrsteuern führten. Hierfür wurden Rückstellungen für dieselben Jahre angesetzt. Das FG Münster entschied, dass Rückstellungen für Steuernachforderungen aus ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 8 Sanktionen bei Verstößen

Neben der Vorgabe des Gesetzgebers, vermehrt bargeldintensive Unternehmen zu prüfen und dabei das Augenmerk verstärkt auf die Kassenführung zu legen, wurden die Betriebsprüfer auch angewiesen, einen strengeren Maßstab bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung anzulegen und bestehende Vorschriften enger auszulegen. Gleichzeitig wurden einschneidende Versch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 3.3 Herstellerhaftung

Wer ein Kassensystem herstellt oder vertreibt, mit dem Daten manipuliert werden können, muss damit rechnen, für hinterzogene Steuern in Haftung genommen zu werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich davon auszugehen, dass gegen ihn auch ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Seit 2020 gibt es eine deutliche Verschärfung der Rechtslage. Der Katal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Steuerverkür... / 1.3 OECD-Bericht 2013

Die OECD ist ein Forum, in dem weltweit Regierungen gemeinsam an der Bewältigung von Herausforderungen der Globalisierung im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich arbeiten. Die OECD führt Untersuchungen durch, sucht nach Lösungsansätzen für gemeinsame Probleme, erarbeitet empfehlenswerte Praktiken und zeigt diese Praktiken auf. In der Publikation der OECD und ihrem Bericht ...mehr