Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.4 Umsatzsteuer

Rz. 30 Die Entstehung der USt ist in § 13 UStG für die einzelnen Steuertatbestände jeweils gesondert und z. T. unterschiedlich danach geregelt, wie die Steuer berechnet wird. Grundsätzlich entsteht die USt für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten[1] mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 3 Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen.[1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung für: Festsetzungsverjährung Der gesetzessystematische Regelfall des § 170 Abs. 1 AO, wonach die Festsetzungsfrist[2] mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Vollständige Tilgung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 9 Sind die rückständigen Steuern getilgt, ist der Antrag auf Aufteilung grundsätzlich unzulässig[1], da er seinen Zweck, die Vollstreckung zu beschränken, nicht mehr erfüllen könnte. Dabei ist es gleichgültig, welcher Gesamtschuldner die Schuld getilgt hat und ob dies durch Zahlung oder Aufrechnung[2] geschehen ist. Der Umstand, dass Steuerabzugsbeträge oder getrennt fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.5 Grunderwerbsteuer

Rz. 33 Die GrESt entsteht mit der Vollendung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs nach § 1 GrEStG. Hängt seine Wirksamkeit vom Eintritt einer Bedingung ab, so entsteht die Steuer mit Eintritt der Bedingung.[1] Bedarf ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung, so entsteht die Steuer mit der Genehmigung.[2] Bei einem Erwerbstatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG verwirklicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 28 Die KSt entsteht für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem steuerpflichtige Einkünfte zufließen[1] und für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder – wenn die Steuerpflicht erst im Lauf des Kalenderjahrs begründet wird – mit Begründung der Steuerpflicht.[2] Die veranlagte Steuer entsteht gem. § 30 ...mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Abstrakter Tatbestand

Rz. 4 Tatbestand i. S. d. § 38 AO ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen im konkreten Fall ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis entsteht.[1] Der Tatbestand ist damit das abstrakte Spiegelbild des konkreten Lebenssachverhalts, an dessen Verwirklichung die Entstehung des Anspruchs anknüpft.[2] D...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 7.3 Besteuerung nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Arbeitgeber kann in Abstimmung mit seinem Arbeitnehmer auf einen pauschalen Abzug der Lohnsteuer verzichten und stattdessen die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen. Die Merkmale für den Lohnsteuerabzug muss der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Nachteil: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn in seine Einkommensteuererklärung einbeziehen. Die H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 278 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 274 AO ist in allen Fällen anwendbar, in denen die Aufteilung anderenfalls nach den §§ 270–273 AO zu erfolgen hätte. Er gilt also nicht nur für die Aufteilung der veranlagten Steuer, sondern auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 279 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.6 Zölle und Verbrauchsteuern

Rz. 34 Für die Zölle ergeben sich die Tatbestände aus Art. 77-88 UZK. Die Einfuhrzollschuld entsteht nach Art. 77 Abs. 1 UZK durch Überführung der einfuhrabgabenpflichtigen Waren in eines der dort genannten Zollverfahren, d. h. die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr[1] oder die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben[2], und zwar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 269 AO gilt sowohl für Anträge auf Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für solche auf Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Wirkungen der Beschränkung

Rz. 5 Die Beschränkung auf die zur Sicherung des Steueranspruchs erforderlichen Maßnahmen gilt unabhängig von dem voraussichtlichen Aufteilungsergebnis für alle Gesamtschuldner und nicht nur für denjenigen, der den Aufteilungsantrag gestellt hat.[1] Darüber hinaus gehende Wirkungen hat der Aufteilungsantrag nicht. Insbesondere lässt er die Fälligkeit der Steuer unberührt, sod...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Adressat des Antrags

Rz. 4 Der Antrag ist nach § 269 Abs. 1 AO bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen FA[1] zu stellen. Die Vorschrift weist die Aufteilung damit ausdrücklich dem Besteuerungsverfahren zu. Daraus folgt, dass eventuell bestehende Sonderzuständigkeiten für die Erhebung oder die Vollstreckung (z. B. Einrichtung ein...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / a) Keine Abgabe einer Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr

§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG soll dahingehend ergänzt werden, dass Kleinunternehmer die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht zu erfüllen brauchen.[144] Kleinunternehmer bräuchten demnach keine Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr mehr abzugeben. Anlass des Vorhabens ist der Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG und die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.4 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 26 Das Wahlrecht, welche von mehreren zulässigen erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wird, kann bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheids ausgeübt oder geändert werden.[1] Änderbar sein muss m. E. noch der Bescheid, in dem eine erhöhte AfA oder Sonder-AfA erstmalig berücksichtigt wurde. Ist dies der Fall, ist hinsichtlich der Folge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Unmöglichkeit der Beitreibung

Rz. 9 Weitere Voraussetzung für die Änderung ist, dass die rückständige Steuer wegen der auf den unrichtigen Angaben beruhenden Aufteilung ganz oder teilweise nicht beigetrieben werden konnte. Durch die Änderungsmöglichkeit soll die Beitreibung wenigstens insoweit gesichert werden, als sie bei richtiger Aufteilung möglich ist. Das FA trifft die Feststellungslast dafür, dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Entscheidung über den Vorschlag

Rz. 8 Folgt das FA dem gemeinschaftlichen Aufteilungsvorschlag, so hat es einen diesem entsprechenden Aufteilungsbescheid zu erteilen.[1] Anderenfalls hat es unter Anwendung des gesetzlichen Aufteilungsmaßstabs über den Aufteilungsantrag zu entscheiden.[2] Der ausdrücklichen Ablehnung des gemeinschaftlichen Vorschlags durch einen besonderen Verwaltungsakt bedarf es nicht.[3]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1 Notwendiger Mindest-Inhalt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 9 Nach § 279 Abs. 2 S. 1 AO hat der Aufteilungsbescheid die Höhe der auf jeden Gesamtschuldner entfallenden anteiligen Steuer zu enthalten. Ohne diese Angaben ist der Aufteilungsbescheid wegen des Fehlens der wesentlichen Voraussetzung gem. § 125 Abs. 1 AO nichtig.[1] Darüber hinaus schreibt § 279 Abs. 2 S. 1 AO die Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung vor. Ihr Fehlen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gegen den Aufteilungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Zum Einspruchsverfahren und anschließenden Klageverfahren sind alle Gesamtschuldner, die nicht selbst Einspruch eingelegt oder Klage erhoben haben, nach § 360 Abs. 3 AO notwendig hinzuzuziehen bzw. nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Einwendungen gegen den Aufteilungsbescheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 277 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen. Auf Streitigkeiten über die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO findet die Vorschrift keine Anwendung. Ist der Aufteilungsbescheid selbst unanfechtbar, gebietet die Vorschrift keine Vollstreckungsbeschränkung für den Zeitraum bis zur unanfe...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 6 Pauschale Krankenversicherung mit 13 %

Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist – zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen. Minijobs werden unterschiedlich abge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.2 Erstattungsansprüche

Rz. 22 Erstattungsansprüche folgen entweder aus Einzelsteuergesetzen[1], aus § 272 Abs. 1 S. 6, § 276 Abs. 6 S. 2 AO oder aus § 37 Abs. 2 AO. Für die Erstattungsansprüche nach den Einzelsteuergesetzen folgt die Entstehung aus der sich dort ergebenden Tatbestandsverwirklichung. Die Erstattungsansprüche nach § 272 Abs. 1 S. 6, § 276 Abs. 6 S. 2 AO entstehen mit dem Antrag auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung von Vermögensgegenständen von einem Gesamtschuldner auf einen anderen kann der Zuwendungsempfänger unter den in § 278 Abs. 2 AO näher geregelten Voraussetzungen über den sich nach § 278 Abs. 1 AO ergebenden Betrag hinaus in Anspruch genommen werden. Die Regelung soll verhindern, dass die Vollstreckung dadurch erschwert oder verei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Beendigung der Vollstreckung (Abs. 2)

Rz. 12 Da die Aufteilung als Vollstreckungsbeschränkung mit der Beendigung der Vollstreckung gegenstandslos wird, schließt § 280 Abs. 2 AO eine Änderung bzw. Berichtigung des Aufteilungsbescheids aus, wenn die Vollstreckung beendet ist. Eine Ausnahme vom Änderungsverbot des § 280 Abs. 2 AO gilt allerdings für den Fall, dass bei Beendigung der Vollstreckung ein Rechtsbehelf g...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 5. Verzicht auf die Abgabe von Voranmeldungen

Nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG kann das Finanzamt einen Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen befreien, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Dieser Betrag soll ab 2024 zur Entlastung kleiner Unternehmer von Bürokratie auf 2.000 EUR erhöht werden.[141]mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 4.1 Abgeltungssteuer: 25 %iger Steuersatz bei Anteilen im Privatvermögen

Für Gewinnausschüttungen gilt bei Privatanlegern die Abgeltungsteuer und bei Zugehörigkeit der Anteile zum Betriebsvermögen eines Personenunternehmens das Teileinkünfteverfahren. Danach sind Gewinnausschüttungen zu 60 % steuerpflichtig und unterliegen in dieser Höhe dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Korrespondierend hierzu werden alle im wirtschaftlichen Zusam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1.2 Form der Entscheidung

Rz. 5 Über den Aufteilungsantrag ist durch schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Aufteilungsbescheid zu entscheiden. Die Möglichkeit der elektronischen Erteilung des Aufteilungsbescheids wurde durch G v. 18.7.2016[1] mit Wirkung vom 1.1.2017 in das Gesetz aufgenommen. Zuständig für die Erteilung des Aufteilungsbescheids ist das im Zeitpunkt der Entscheidung für die St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 277 AO bestimmt, dass bis zur unanfechtbaren Entscheidung über die Beschränkung der Vollstreckung Vollstreckungsmaßnahmen nur soweit durchgeführt werden dürfen, als dies zur Sicherung des Anspruchs erforderlich ist. Damit soll vermieden werden, dass vollstreckungsrechtlich vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor endgültig feststeht, in welchem Umfang die einzel...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Minijobber fallen 30 % pauschale Abgaben an (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 274 AO ermöglicht die Aufteilung der rückständigen Steuer nach einem besonderen Aufteilungsmaßstab. S. 1 bestimmt, dass die Aufteilung abweichend von den §§ 270–273 AO nach einem von den Gesamtschuldnern gemeinschaftlich vorgeschlagenen Maßstab erfolgen kann, wenn die Tilgung sichergestellt ist. S. 2 regelt die Form, in der der gemeinschaftliche Vorschlag zu unterbre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Änderung wegen unrichtiger Angaben (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 § 280 Abs. 1 Nr. 1 AO lässt die Änderung des Aufteilungsbescheids unter der doppelten Voraussetzung zu, dass nachträglich bekannt wird, dass die Aufteilung auf unrichtigen Angaben beruht und die Steuer infolge falscher Aufteilung ganz oder teilweise nicht mehr beigetrieben werden konnte. 2.2.1 Nachträgliches Bekanntwerden unrichtiger Angaben Rz. 7 Unter Angaben sind Mitt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Entbehrlichkeit einer Entscheidung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Einer Entscheidung über den Aufteilungsantrag bedarf es nicht, wenn – trotz Einleitung der Vollstreckung – keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen und eventuell bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Dies gilt nach § 272 Abs. 1 S. 3 AO allerdings nicht für die Aufteilung der veranlagten Steuer, wenn eine Aufteilung rückständiger Vorauszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2024 einen monatlichen Arbeitslohn von 538 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / V. Ausblick auf weiteren Änderungsbedarf

Zu erwähnen sind schließlich die umsatzsteuerlichen Themen, die vom Gesetzgeber mit den besprochenen Änderungsgesetzen (noch) nicht angegangen wurden. So gibt es weiterhin nichts Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Dies ist einerseits nachvollziehbar, da zur bedeutenden Frage der Steuerbarkeit der Innenumsätze die Entscheidung des EuGH über die Vorlage des BFH noch aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.6 Verfahren

Rz. 12 Die Erweiterung der Haftung nach § 278 Abs. 2 AO tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines besonderen Verwaltungsakts bedürfte.[1] Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesamtschuldners hindert daher nicht die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO hinsichtlich des anderen, nicht vom Insolvenzverfahren betroffenen Gesamtschuldners.[2] Der Erlass ein...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.3 Zeitpunkt der Zuwendung und zeitliche Grenze der Inanspruchnahme

Rz. 9 Die Zuwendungen müssen in oder nach dem Veranlagungszeitraum vorgenommen worden sein, für den noch Steuerrückstände bestehen. Früher erfolgte Zuwendungen begründen keine Vollstreckungserweiterung. Wird eine Kapitallebensversicherung nach dem Tod eines Ehegatten an den anderen Ehegatten ausgezahlt, stellt nicht schon die Einräumung des widerruflichen Bezugsrechts, sonde...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften i. S. d. § 264a HGB, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 2 der 3 folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme i. H. v. 350.000 EUR nach Abzug eines auf der Ak...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens im Referenzzeitraum

Rz. 22 Zur Berechnung des Zuschusses ist zunächst das Nettoeinkommen der Frau im Referenzzeitraum zu bestimmen. Referenzzeitraum sind bei – üblicher – monatlicher Abrechnung die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Frau bis zum Beginn der Schutzfrist gearbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 75 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr