Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig.

Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschluss noch nicht festgestellt worden ist, geleistet werden.

 
Hinweis

Wirksamkeit eines Vorabausschüttungsbeschlusses

Die Wirksamkeit des Vorabausschüttungsbeschlusses hängt davon ab, ob bei der Beschlussfassung mit einem die Ausschüttung deckenden Ergebnis i. S. d. § 29 Abs. 1 GmbHG zu rechnen ist. Erfolgt ein Beschluss über die Vorabausschüttung, obwohl klar ist, dass das Geschäftsjahr mit einem Verlust enden wird, ist der Beschluss unwirksam.

 
Praxis-Beispiel

Vorabausschüttung

Die Gesellschafter der X-GmbH beschließen in 02 eine Gewinnausschüttung für dieses Geschäftsjahr in Höhe von 50.000 EUR. Die Gesellschafter sind nicht kirchensteuerpflichtig.

Die Ausschüttung unterliegt regelmäßig beim Gesellschafter der Besteuerung. Zu beachten ist hierbei, dass die Gesellschaft im Rahmen des Abgeltungsverfahrens die Steuer bereits einzubehalten und direkt an das Finanzamt auszukehren hat. Damit ergeben sich für die beschlossenen Gewinnausschüttung folgende Auszahlungen:

 
beschlossene Gewinnausschüttung, brutto   50.000,00 EUR
hierauf einzubehaltende Steuern:    
Abgeltungssteuer, 50.000 EUR * 25 % = 12.500,00 EUR  
Solidaritätszuschlag, 12.500 EUR * 5,5 % = 687,50 EUR  
Steuern gesamt (an das Finanzamt abzuführen) 13.187,50 EUR  

Gewinnauschüttung, netto (an Gesellschafter auszuzahlen),

50.000,00 EUR – 13.187,50 EUR =
  36.812,50 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2870/7790 Vorabausschüttung 50.000 0755/3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 50.000

Bei Auszahlung wird gebucht:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0755/3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 50.000 1200/1800 Bank 36.812,50
      1200/1800 Bank 13.187,50
[1] Vgl. § 59 AktG.

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