Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuer- und Zollfahndung

Ergänzender Hinweis: Nr. 122–127 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 122 ff.). a) Antragsrecht Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Rz. 1188 [Autor/Stand] S. dazu auch die Erl. zu § 399 Rz. 1250 ff. und § 371 Rz. 687 ff., 735 ff. Rz. 1189 [Autor/Stand] Der Ankauf von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch deutsche Steuerbehörden ist seit über 10 Jahren gängige Praxis und ein nach wie vor umstrittenes Thema (s. die Literaturnachw.). Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 92 [Autor/Stand] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung ergeben sich aus den in §§ 208, 404 AO getroffenen Regelungen. Die Steuer- und Zollfahndung wird danach sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig. Zur Doppelfunktion und sachlichen Zuständigkeit der Fahndung s. die ausführliche Darstellung bei § 404 Rz. 119...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Allgemeindelikte

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechte und Pflichten der Steuer- und Zollfahndung bestehen aber nur "im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" (§ 404 AO; vgl. zum Begriff der Steuerstraftat § 369 Abs. 1 AO). Sachlich unzuständig ist sie mithin für die Ermittlung nichtsteuerlicher Delikte, es sei denn, sie sind von Gesetzes wegen ausdrücklich hierzu befugt. So weisen z.B. § 21 Abs. 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff

Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Steuer übertr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die Anfechtung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus dem Blickwinkel des Revisionsrechts, JR 2004, 12; Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gem. Art. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteilsfindung, JA 2010, 137; Gehm, Problemfeld Schätzung im Steuer- und Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2012, 408; He...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Brenner, Außenprüfer, Steuerfahnder, Finanzamt und Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgane, StBp 1980, 221; Henneberg, Weisungsrecht, Übernahme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erstinstanzliche Zuständigkeiten

Rz. 600 [Autor/Stand] Die sachliche Zuständigkeit der erstinstanzlichen Spruchkörper in Strafsachen ist abhängig von Art und Schwere des Anklagevorwurfs. Siehe dazu auch die Übersicht in Rz. 768. Rz. 601 [Autor/Stand] Das AG mit seinen drei Spruchkörpern (Einzelrichter, Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht) ist zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des LG nach § 74 A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Antragsrecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Als weitere Strafverfolgungsorgane sind im Steuerstrafverfahren neben den vorgenannten FinB kraft Gesetzes die Zollfahndungsämter und die Steufa-Stellen sowie deren Beamte für die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zuständig. Nähere Einzelheiten zu Organisation und Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung sind bei § 404 Rz. 55 ff. dargestellt. Rz. 90 [...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Selbstanzeige

Rz. 53 [Autor/Stand] Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige (§ 371 AO) stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Sie schützt damit vor Strafe, aber nicht vor Ermittlungen der Steuer(fahndungs)behörden. Die FinB leitet bei einer Selbstanzeige regelmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein[2] (vgl. Nr. 11 Abs. 1 Satz 1 AStBV (St) 2025, s. AS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Einstellung nach Erfüllung von Auflagen (§ 153a StPO)

Rz. 565 [Autor/Stand] Nach § 153a StPO kann von der Erhebung der öffentlichen Anklage wegen eines Vergehens abgesehen werden, wenn die Schwere der Schuld des Täters nicht entgegensteht und das – im Unterschied zu § 153 StPO – an sich bestehende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Anordnung von Auflagen und Weisungen beseitigt werden kann. Anders als bei § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

Nr. 122–127 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 122 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Grenzen der Ermittlungstätigkeit

Ergänzender Hinweis: Nr. 21 AStBV (St) 2025(s. AStBV Rz. 21). (1) Allgemeindelikte Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechte und Pflichten der Steuer- und Zollfahndung bestehen aber nur "im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" (§ 404 AO; vgl. zum Begriff der Steuerstraftat § 369 Abs. 1 AO). Sachlich unzuständig ist sie mithin für die Ermittlung nichtsteuerlicher Delikte, es sei denn, s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Befugnisse

aa) Polizeiliche Befugnisse Rz. 93 [Autor/Stand] § 404 Abs. 1 Satz 1 AO weist den Zollfahndungsämtern und den mit der Steufa betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihren Beamten im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten zu wie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (s. Rz. 75). Die Steufa kann somit als "Kriminalpolizei der Finanzverwaltung"...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen[2] (s. auch Rz. 291, 1111, 1112 sowie eingehend § 404 Rz. 700 ff.). Dabei wird auf den Effekt der Überraschung und des Zufalls ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in § 369 Abs. 1 Nr. 1–4 AO legal definiert (s. § 369 Rz. 15 ff.) und erlangt im Steuerstrafverfahrensrecht seine größte B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tatein heit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, sowei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Rz. 748 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Verkündung (§ 268 StPO) des Urteils (§ 260 Abs. 1 Satz 1 StPO). Rz. 749 [Autor/Stand] Liegt ein Verfahrenshindernis vor, so erfolgt eine Verfahrenseinstellung durch sog. Prozessurteil (§ 260 Abs. 3 StPO). Zur gerichtlichen Einstellung aus Opportunitätsgründen im Ermittlungsverfahren s. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zuständigkeit

Rz. 814 [Autor/Stand] Über die Revision gegen erstinstanzliche Urteile des OLG und des LG (große Strafkammer und Schwurgericht) entscheidet der BGH, wenn das Rechtsmittel auf die Verletzung von Bundesrecht gestützt wird (§§ 135, 121 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c GVG). Für Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen besteht eine Spezialzuständigkeit des 1. Strafsenats des BGH mit Sitz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Polizeiliche Befugnisse

Rz. 93 [Autor/Stand] § 404 Abs. 1 Satz 1 AO weist den Zollfahndungsämtern und den mit der Steufa betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihren Beamten im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten zu wie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes (s. Rz. 75). Die Steufa kann somit als "Kriminalpolizei der Finanzverwaltung" oder als "Steuerpolizei" b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, StV 2017, 204; Dahms, Stärkung des anwaltlichen Berufsgeheimnisschutzes, NJW Spezial 2010, 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

s. zunächst vor Rz. 232, 241 und 402. Ferner: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Beukelmann, Zugriff auf Mobiltelefone, NJW-Spezial 2024, 696; Bick, Was ist neu an den AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Buchholz, Die Anwesenheit bei der Durchsicht von Datenbeständen nach § 110 Abs. 1 StPO, NZWiSt 2021, 369; Gehm, Beschlagnahme von Ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Deutscher, Die Zweier-Besetzung in der Hauptverhandlung als dauerhafter Regelfall – Zur Neuregelung der §§ 76 GVG, 33b JGG, StRR 2012, 10; Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672; Fahl, Der richterlich verfügte Strafbefehl im Zwischenverfahren – ein Reformvorschlag, JR 2019, 319; Koch, Das Zwischenverfahren im Strafprozess – Mau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Befugnisse als Ermittlungspersonen der StA

Rz. 94 [Autor/Stand] Die Fahndungsstellen sind gem. § 404 Abs. 2 AO darüber hinaus mit den strafprozessualen Zwangsbefugnissen nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO ausgestattet (s. Rz. 72, 76); daneben steht ihnen das Recht zur Durchsicht der Papiere und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen zu. § 110 Abs. 3 Satz 2 und 3 und Abs. 4 StPO gelten entsprechen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rechtsschutz

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steufa richtet sich wegen ihrer doppelgleisigen Zuständigkeit danach, in welcher Funktion und in welchem Verfahren sie tätig geworden ist bzw. werden wollte (s. § 404 Rz. 420 ff. m.w.N.). Bei Eingriffsmaßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme sind dies die strafprozessualen Rechtsbehelfe (s. Rz. 372 ff.).mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / aa) Spekulationssteuer

Auch wenn die Teilungsversteigerung ein gesetzlich geregeltes Zwangsvollstreckungsverfahren darstellt, erfolgt dieses nur auf Antrag. Wird das Objekt einem Dritten zugeschlagen, stellt dies eine Veräußerung dar, bei der der Gesichtspunkt der Spekulationssteuer eine Rolle spielen kann. Der Ehegatte, der nicht zumindest einen Tag im Jahr des Zuschlages im Hause wohnt, muss die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Siehe das Schrifttum im allgemeinen Schrifttumsverzeichnis zu Beginn von Bd. I (Steuerstrafrechtliche Gesamtdarstellungen und Entscheidungssammlungen). Spezielleres Schrifttum zu einzelnen Themen ist bei den jeweiligen Erläuterungen aufgeführt. Verwaltungsanweisungen: Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2026 v. 23.10.2025, BStBl. I 2025, 1858...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Zeugen

Rz. 692 [Autor/Stand] Zeuge ist jeder, der vor dem Richter seine Wahrnehmung über Tatsachen durch Aussage kundtun soll.[2] Zeugnisfähig ist dabei jedermann. Auch andere Verfahrensbeteiligte können als Zeugen vernommen werden, nicht hingegen der Beschuldigte oder ein Mitbeschuldigter. Rz. 693 [Autor/Stand] So können Richter Zeugen sein mit – der Folge, dass sie nach § 22 Nr. 5...mehr

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ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Absehen von Strafverfolgung gem. § 398a AO

Rz. 573 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen dieser Verfahrenseinstellung sind bei § 398a AO dargestellt. Nach der Neufassung der Vorschrift aufgrund des AO-ÄndG[2] zum 1.1.2015 ist zum einen der Anwendungsbereich des § 398a AO auf Hinterziehungsbeträge über 25.000 EUR erweitert worden (vgl. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Statt des vorherigen Strafzuschlags i.H....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beweisgrundsätze

Rz. 673 [Autor/Stand] Kernstück der Hauptverhandlung ist die Beweisaufnahme, die dem Gericht die Grundlagen für seine Urteilsfindung verschaffen soll. Rz. 674 [Autor/Stand] Wie sich aus § 244 Abs. 2 StPO ergibt, hat das Gericht "zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Be weismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vermögensarrest (§ 111e StPO)

Rz. 460 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden (§ 111e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 73, 73c StGB). Es gelten aus verfassungsrechtlichen Gründen und wegen des Eigentumsrechts (Art...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff und Anordnung

Rz. 317 [Autor/Stand] Wird ein Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, so kommt neben der Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) seine Beschlagnahme in Betracht (§ 94 Abs. 2 StPO). Rz. 318 [Autor/Stand] Beschlagnahme i.e.S. ist die amtliche Inverwahrnahme oder sonstige Sicherstellung eines Gegenstands aufgrund ausdrücklicher, regelmäßig nur dem Richter zustehender Anordnun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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ZErb 03/2026, Reformbedarf mit Nebenwirkungen - zur ewigen Debatte um die Erbschaftsteuer

Die Frage, ob es einer Reform der Erbschaftsteuer bedarf, begleitet das deutsche Erbrecht seit Jahrzehnten – mit wechselnder Intensität, aber ungebrochener Brisanz. Kaum ein steuerrechtliches Thema berührt gesellschaftliche Grundfragen so unmittelbar wie die Vermögensnachfolge: Leistung und Herkunft, Generationengerechtigkeit, Eigentumsschutz und die soziale Ausgleichsfunkti...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 232 [Autor/Stand] Für das Steuerstrafverfahren kommen als Zwangsmaßnahmen insb. in Betracht: Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO (s. Rz. 241 ff.); Sicherstellung von Gegenständen, und zwar durch amtliche Inverwahrnahme (s. Rz. 312), Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) und Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO (s. Rz. 317 ff.); Durchsicht von Papieren, § 110 StPO (s. Rz. 262 ff.); Vermögen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO bildet das verfahrensrechtliche Gegenstück zur materiell-rechtlichen Vorschrift des § 369 Abs. 2 AO. Die Vorschrift enthält eine Generalverweisung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren und bringt damit zum Ausdruck, dass die AO für das formelle Steuerstrafrecht keine abschließenden, sondern nur einige ergänzende Regelungen tr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verlesungsmöglichkeiten

Rz. 716 [Autor/Stand] Es gilt der Grundsatz der persönlichen Vernehmung (§ 250 StPO), der nur in Ausnahmefällen durch die Verlesung von Protokollen über Vernehmung und die Verlesung anderer schriftlicher Äußerungen ersetzt werden darf (§§ 250–254, 256 StPO). Rz. 717 [Autor/Stand] Protokolle über die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Mitbeschuldigten und Urkunden, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeitsabgrenzung zwischen StA und FinB

Rz. 65 [Autor/Stand] Tabelle 1: Ermittlungstätigkeit nach der StPO Rz. 66 [Autor/Stand] Tabelle 2: Ermittlungstätigkeit nach der AO Rz. 67 [Autor/Stand] Während bei allgemeinen Straftaten das Ermittlungsverfahren ausschließlich in den Händen der StA liegt, steht bei Steuerstraftaten aus Gründen der Verfahrensökonomie und im Hinblick auf die besondere Sachkunde der Finanzverwal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr