Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 3 Literatur und Materialien

Rz. 92 Amhaouach, Passbeschaffungskosten ausländischer Pässe als einmaliger Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II n. F., info also 2022 S. 214. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Dern/Fuchsloch, Umgangsmehrbedarf als Alternative zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II, SoSich 2015 S. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.1 Vorausgegangene Rechtsentwicklung

Rz. 197 Der unter Rz. 72 ff. dargestellten Ermittlung der neuen Regelsätze bzw. Regelbedarfe ging folgende frühere Rechtsprechung voraus: Nach der Rechtsprechung des BSG konnte nicht festgestellt werden, dass die Höhe der Regelleistung nach Abs. 2 höherrangigem Recht widersprach (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, bestätigt durch Urteil v. 16.5.2007, B 11b AS 27/06 R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.3 Regelbedarfsstufe 1 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 211 Die Regelbedarfsstufe 1 gilt für alleinstehende Personen, alleinerziehende Personen und Personen mit minderjährigem Partner. Aus der Historie heraus werden auch noch die Begriffe "Eckregelsatz", "voller Regelsatz" und aktuell "voller Regelbedarf" verwendet. Rz. 212 Die volle Leistung für den Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 1 i. S. v. Abs. 2 Satz 1 können nur Allein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.2 Rechtsfolge: Entsprechende Anwendung des SGB XII und Teil 2 des SGB IX

Rz. 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 vor (mindestens 15-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung des Aufenthalts), sind Leistungen in entsprechender Anwendung von Vorschriften des SGB XII und Teil 2 des SGB IX zu gewähren. Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG erhalten keine Leistungen in direkter Anwendung des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.1 Übermittlung an gleichgestellte Leistungsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Abs. 2 Nr. 1 betrifft vor allem Fälle, in denen Sozialleistungen auf anderen Gesetzen als dem SGB beruhen. Die zuständigen Stellen werden im Hinblick auf eine zulässige Datenübermittlung den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt (sog. Quasi-Leistungsträger), soweit sie die Daten zur Erfüllung einer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Aufgabe benötigen. Rz. 15...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 73 Abschlu... / 2.3 Bestandsschutzregelungen

Rz. 8 Nach Abs. 3 und 4 genießen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die bereits vor dem 1.1.1995 mit Sozialleistungsträgern Vereinbarungen zur pflegerischen Versorgung unterhalten haben, Bestandsschutz. Kraft gesetzlicher Fiktion gilt daher in diesen Fällen ein Versorgungsvertrag als abgeschlossen (vgl. Abs. 3 Satz 1, Abs. 4). Besitzstandswahrende Vereinbarungen i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde anstelle der zuv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 6 EFZG normiert seit Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes am 1.6.1994 einheitlich für alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Übergang von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten wegen Verdienstausfalls infolge eines schädigenden Ereignisses auf den Arbeitgeber. Die Vorläuferregelung des § 4 LFZG vom 22.7.1969 (BGBl I...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 4 Feststellung des notwendigen pflegerischen Bedarfs

Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf umfassend zu ermitteln und festzustellen.[1] Dies gilt insbesondere für den Bedarf der häuslichen Pflegehilfe, die anders als das Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag, nicht in der Höhe begrenzt, sondern bedarfsdeckend zu erbringen ist. Soweit eine häusliche Pflege ausreicht, soll der Leistungsträger darau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.8 Soziale Sicherung/Beratung der Pflegeperson

Zusätzlich zum Pflegegeld sind Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.[1] Darüber hinaus sind auch Kosten für eine Beratung der Pflegeperson in angemessenem Umfang zu übernehmen. Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2 Pflegebedürftigkeit

2.2.1 Begriff Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2 Leistungsvoraussetzungen

2.1 Personenkreis Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 1 Abgrenzung zur Pflegeversicherung

Die soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung grundlegend neu aufgestellt. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung konnte der Anteil der Menschen, die im Falle der Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren, deutlich gesenkt werden. Die Pflegeversicherung ist jedoch kein "Vollabsicherungssystem". Sie übern...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilfeleistung setzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.5 Verbesserung des Wohnumfeldes

Maßnahmen zur Verbesserung des jeweiligen Wohnumfeldes können als Ermessensleistung in angemessenem Umfang erbracht werden, wenn dadurch eine häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann, oder wenn eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.[1] In Betracht kommen z. B. bauliche Maßnahmen, wie eine Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.11 Stationäre Pflege

Die stationäre Pflege ist die Auffangregelung, wenn die vorstehenden Maßnahmen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht mehr ausreichen bzw. ausgeschöpft sind. Der Anspruch umfasst die Kostenübernahme in einer entsprechenden Einrichtung, einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der notwendigen Betreuungsmaßnahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.4 Pflegehilfsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln besteht, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. auch technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufanlagen oder Pflegebetten, die vielfach auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.[1] Hier ist ggf. eine vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.2 Häusliche Pflegehilfe

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags, bei der Tagesstrukturierung oder zur kognitiven Aktivierung), Hilfen bei der Haushaltsführung oder die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen als Pflegesachleistung. Mehrere Pflegebedürftige k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.10 Kurzzeitpflege

Sind eine häusliche Pflege und eine teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch hier ist es Ziel, eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden und in Übergangsphasen, in denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist, z. B. wegen des Umbaus der Wohnung oder nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, die Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.7 Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen

Der Einsatz und die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sind häufig mit einem entsprechenden Anleitungsbedarf verbunden. Soweit erforderlich, besteht deshalb auch Anspruch auf eine ergänzende Unterstützung in diesem Bereich durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Auch hier gilt der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegte Rahmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.1 Personenkreis

Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elternteils zu berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.1 Begriff

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.3 Verhinderungspflege

Mit den Leistungen der Verhinderungspflege sollen Pflegepersonen, die oft hohe und dauerhafte Belastungen auf sich nehmen, unterstützt werden. Im Falle einer Verhinderung wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen besteht deshalb Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, um den Wechsel in eine stationäre Einrichtung zu vermeide...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.3 Pflegegrade

Die Hilfe zur Pflege übernimmt neben den Kriterien für die Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung[1] auch die geltende Grundeinteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade. Danach sind pflegebedürftige Personen nach den in einem Begutachtungsverfahren ermittelten Gesamtpunkten folgenden Pflegegraden zuzuordnen:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3 Leistungen

Der Leistungskatalog der Hilfe zur Pflege unterscheidet nach Leistungen für Personen des Pflegegrads 1, der infolge der nur geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen geringeren Leistungsumfang vorsieht, und nach Leistungen für Personen der Pflegegrade 2 bis 5. Die Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 1 umfasst Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.1 Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Kernleistung der häuslichen Pflege. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Pflegebedürftigen bzw. die Sorgeberechtigten bei pflegebedürftigen Kindern, die erforderliche Pflege mit dem Pflegegeld in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Das Pflegegeld entspricht der entsprechenden Leistung der Pflegeversicherung.[1] Es beträgt 316 EUR für Pflegeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.9 Teilstationäre Pflege

Mit der teilstationären Pflege werden die Leistungen der häuslichen Pflege ergänzt. Ziel ist es, den Wechsel von der häuslichen Pflege zur stationären Pflege möglichst zu verhindern. Soweit danach die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder eine teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.6 Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die auf digitalen Technologien beruhen.[1] Diese digitalen Pflegeanwendungen können in der privaten Pflege sowie bei der pflegerischen Betreuung durch professionelle Pflege- und Beratungskräfte unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege Rechnung tragen. Bei den Leistungen geht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.2 Kriterienkatalog

Zur Konkretisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt ein differenzierter, von der Pflegewissenschaft erarbeiteter und erprobter Kriterienkatalog, der in die folgenden 6 Grundbereiche aufgeteilt ist:[1] Mobilität (Kriterien sind z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Kriterien sind z. B. Erkenne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.12 Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Personen haben über die vorgenannten Leistungen hinaus Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Dieser Entlastungsbetrag ist für Pflegezwecke einzusetzen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 soll er z. B. für die Entlastung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen, für die Förderung der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.3.2 Einreise zum Zweck des Leistungsbezugs

Rz. 11 Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe muss prägendes Motiv der Einreise sein (BVerwG, Urteil v. 4.6.1992, 5 C 22/87, und dem folgend BSG, Urteil v. 18.11.2014, B 8 SO 9/13 R zur Parallelnorm des § 23 Abs. 3 SGB XII; Oppermann, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 1a Rz. 51). Die Feststellung, dass wirtschaftliche Gründe prägendes Einreisemotiv war...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016 S. 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Brandmayer, 50 Jahre ...mehr