Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 5. Kongruente Leistungen

Rz. 327 Bei der Regulierung vermehrter Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Geschädigten muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob kongruente Leistungen gewährt worden sind, weil dann ein Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X zum Unfallzeitpunkt auf den Sozialversicherungsträger stattgefunden hat und der Geschädigte im Rahmen der zivilrechtlichen Re...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / Zusammenfassung

Begriff Nachrang der Jugendhilfe bedeutet, dass die Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder der Schule oder Unterhaltspflichtiger Vorrang haben vor den Leistungen der Jugendhilfe. Der Vorrang anderer Sozialleistungsträger bedeutet nicht, dass der Jugendhilfeträger Leistungen ablehnen darf, sondern, dass der Jugendhilfeträger von ihnen Kostenerstattung verlangen darf. Ge...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.1.4 Asylberechtigte

Asylberechtigte und Personen, die einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen (anerkannte Flüchtlinge), haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Nicht leistungsberechtigt sind hingegen Personen, die Leistungen nach § 1 AsylbLG erhalten (Asylbewerber, ausreisepflichtige und geduldete Personen).[1] Hinweis Leistungen an geflüchtete Menschen aus der Ukraine Rechts...mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / c) Die Kontrolle von Eheverträgen

Der Blick auf die finanziellen Belange des in der Ehe wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten hat sich auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle von Eheverträgen ausgewirkt. Lange Zeit herrschte insoweit die Sichtweise, dass für während oder vorsorglich schon vor der Ehe getroffene Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt oder sonstigen versorgung...mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 133 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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AGS 01/2026, Erwerbstätigen... / II. Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.3 Finanzielle Förderung der Investitionskosten (Satz 3)

Rz. 60 Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen; Satz 3. Rz. 61 Dabei nimmt § 9 Satz 3, der explizit am Einsparungspotential ansetzt, um die Träger der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung zu entlasten...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.3 Berichtspflicht der Länder (Abs. 2)

Rz. 31 Die Länder berichten dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 30.6. über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen; Abs. 2. Rz. 32 Abs. 2 ist erst durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. c des Dritten G...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 62 In Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) v. 2.10.2014 in Kraft gesetzt. Unter anderem in § 14 APG NRW wird die Förderung vollstatio...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 § 9 kommt bei der Definition der Rolle und der Aufgaben der Länder bei der Finanzierung der Pflegeversicherung eine zentrale Funktion zu (BSG, Urteil v. 28.9.2017, B 3 P 4/15 R, Rz. 21). Rz. 6 § 9 Satz 1 beschreibt ganz allgemein die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder für eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versor...mehr

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Sauer, SGB IX § 104 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Mit der Vorschrift ist das in § 8 für alle Rehabilitationsträger geregelte Wunsch- u...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.2.2.2 Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Rz. 70 Bei teil- und vollstationärer Pflege hat der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen. Das ist nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbar, da der Pflegebedürftige auch im Falle der Nichtpflegebedürftigkeit oder außerhalb der Einrichtung diese Kosten zu tragen hätte (so ausdrücklich die Gesetzesmotive, vgl.: BR-Drs. 505/93 S. 90 f. = B...mehr

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Sauer, SGB IX § 104 Leistun... / 2.2 Angemessenheitsprüfung (Abs. 2)

Rz. 5 Nach Satz 1 ist angemessenen Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistungen richten, zu entsprechen. Das Kriterium der Angemessenheit ist nicht auf Kostengesichtspunkte beschränkt, sondern umfasst auch die Qualität der Leistungen und deren Erfolgswahrscheinlichkeit im Hinblick auf die im Gesamtplan festgehaltenen Teilhabeziele (vgl. Gutz...mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 2.2.2 Optionale Regelungsgegenstände (HS 2)

Rz. 39 Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und/oder Pflegeeinrichtungen bei der Tragung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen als Förderung der Pflegeeinrichtungen gilt, Satz ...mehr

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Pauschalleistung für die Pf... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Pauschalleistung ist lediglich die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Pflegegrade 2 bis 5 vorliegen. Die Pauschalleistung wird von der Pflegekasse mit befreiender Wirkung an die Einrichtung gezahlt. Auf Landesebene können auch Vereinbarungen geschlossen sein, dass die Zahlung direkt an den Träger der Sozialhilfe gezahlt wird. Wichtig Pflegebed...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Elternunterhalt / 2.1 Der Anspruchsübergang nach § 93 SGB XII

Der Sozialhilfeträger hat nach § 93 SGB XII die Möglichkeit, Ansprüche, die der Leistungsberechtigte gegenüber Dritten hat, durch eine bloße schriftliche Anzeige bei dem Dritten auf sich überzuleiten und geltend zu machen. Diese Vorschrift soll den Nachrang der Sozialhilfe gem. § 2 SGB XII verwirklichen. Die Überleitungsanzeige stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Wide...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 1.2 Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10.12.2019 in Kraft getreten. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialh...mehr

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Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

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Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.1 Schenkungsrückforderungen

Hat der Elternteil in der Vergangenheit etwas verschenkt, zählt das Verschenkte zwar nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jedoch jeder Schenker von dem Beschenkten die Schenkung zurückfordern, soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grunde kann ...mehr

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Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

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Elternunterhalt / 7.2 Eigenes Vermögen der Eltern

Bevor Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, sind die Eltern verpflichtet, ihr Vermögen aufzubrauchen – und zwar vollständig. Nur ein kleiner Notgroschen wird den Eltern als Schonvermögen zugebilligt. Dieser beläuft sich entsprechend dem sozialrechtlichen Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des S...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.4 Verfahrensrechtliche Folgen des Anspruchsübergangs

Aufgrund des Anspruchsübergangs ist der Empfänger der Sozialleistungen – also der eigentliche unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht mehr zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt. Mit dem gesetzlichen Forderungsübergang entfällt die Verfahrensführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur bei e...mehr

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Elternunterhalt / 1.1 Allgemeines zum Elternunterhalt

Der Elternunterhalt hat in der anwaltlichen Praxis bis zur grundlegenden Entscheidung des BGH vom 23.10.2002[1] ein Schattendasein geführt. Im Laufe der nachfolgenden Jahre gewann die Thematik des Elternunterhaltes aber immer mehr an Bedeutung, was sich u. a. in der Anzahl der veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zum Elternunterhalt widerspiegelte. L...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 4.1 Der Erstkontakt mit dem Sozialamt

Der erste Kontakt mit dem Sozialamt kann im frühesten Stadium in der Stellung des Sozialhilfeantrages liegen. Nach § 94 Abs. 1a Satz 4 SGB XII können die Sozialhilfeträger bereits in diesem Rahmen Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen zulassen. Damit das Sozialamt in dieser Situation nicht zu viele Informationen erhält, ...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.4 Pflegeversprechen

Auch Pflegeversprechen werden häufig im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen vereinbart. Pflegeverpflichtungen sind so lange relativ unproblematisch, wie die Eltern im häuslichen Bereich gepflegt werden können. Die Pflege ist dem Verpflichteten aber nicht mehr möglich, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim zieht. Die Sozialämter versuchen dann oft – soweit sie Sozialhi...mehr

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Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe

Zusammenfassung Begriff Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge. Sie soll unverschuldet in Not geratenen Menschen durch die Gewährung existenzsichernder Leistungen ein würdiges Leben ermöglichen. Erst wenn dem Hilfesuchenden keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Verfügung ste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Träger der Sozialhilfe

Zusammenfassung Begriff Der Träger der Sozialhilfe wird in den örtlichen und überörtlichen Träger unterschieden. Häufig wird auch die Bezeichnung Sozialamt für beide Träger verwendet. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger zuständig. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgergeld/Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Träger der Sozialhilfe / 2 Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe

Der örtliche Träger der Sozialhilfe ist nach § 97 SGB XII immer dann zuständig, wenn der überörtliche Träger nicht zuständig ist. Hierdurch wird eine Auffangzuständigkeit begründet. Welcher Träger der Sozialhilfe für die einzelnen Leistungen (Drittes Kapitel, Fünftes bis Neuntes Kapitel des SGB XII) zuständig ist, richtet sich nach § 98 SGB XII.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Träger der Sozialhilfe / 3 Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe

Viele Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe sind mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden, welche den örtlichen Träger überfordern würde. Es bestehen daher im SGB XII geregelte Aufgabengebiete, welche grundsätzlich mit einer besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit einhergehen und/oder zusätzlich hohe Kosten verursachen. Danach sind insbesondere folgende Leistungen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 3.6 Beratung durch die Sozialhilfe

Auch im Bereich der Sozialhilfe haben die Träger Leistungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.[1] Die Beratung betrifft dabei die persönliche Situation, den Bedarf, die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die Beratung kann auch durch andere Stellen z. B. Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.1 Sozialhilfe

In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche des Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / Zusammenfassung

Begriff Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge. Sie soll unverschuldet in Not geratenen Menschen durch die Gewährung existenzsichernder Leistungen ein würdiges Leben ermöglichen. Erst wenn dem Hilfesuchenden keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kommt ein A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 1 Anspruchsberechtigte

Die Sozialhilfe richtet sich ausschließlich an Personen, welche sich durch keine andere Möglichkeit mehr aus einer Notlage befreien können. Die Notlage kann also weder durch die sog. Eigenhilfe (eigene Arbeitskraft, Vermögen, Einkommen) oder eine andere Maßnahme (z. B. staatliche Leistung wie das Bürgergeld) abgewendet werden. Erst wenn dieser Sachverhalt vorliegt, kommt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Abgrenzung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Träger der Sozialhilfe / 1 Zuordnung

Wer überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist, wird im SGB XII nicht bestimmt. Die Länder haben daher unterschiedliche Lösungen getroffen. Vor der Zuordnung von Aufgaben durch Landesrecht muss neben der Zustimmung des künftigen örtlichen Trägers auch dessen Eignungs- und Leistungsfähigkeit geprüft werden. Der überörtliche Träger nimmt hauptsächlich Aufgaben innerhalb der Sozia...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Träger der Sozialhilfe / Zusammenfassung

Begriff Der Träger der Sozialhilfe wird in den örtlichen und überörtlichen Träger unterschieden. Häufig wird auch die Bezeichnung Sozialamt für beide Träger verwendet. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger zuständig. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Träger der Sozial...mehr