Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 Satz 1 normiert den Grundsatz, wonach der tatsächliche Aufenthalt des Hilfesuchenden für die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers maßgeblich ist. Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1.3 "Verlängerte" Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Satz 2 bleibt die einmal begründete Zuständigkeit bis zur Beendigung der Leistung bestehen, wenn die Leistung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Sozialhilfeträgers erbracht wird. Nicht die Leistung, sondern die Zuständigkeit wird "verlängert", daher muss nicht notwendigerweise vorher bereits Sozialhilfe geleistet worden sein. Es reicht aus, wenn ers...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Die...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 80 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 81 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.6.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 50 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat....mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 19 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.1 Ziele der Pflegeversicherung

Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessert. Aufgrund sich abzeichnender demografischer und medizinischer Entwicklungen musste eine nachhaltige Lösung für den gesellschaftlichen Umgang mit Pflegebedürftigkeit gefunden werden. Die Herausforderungen bestehen indes weiter und sie nehmen sogar zu. D...mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 2.2 Rechtsfolge

Rz. 5 Die leistungsberechtigte Person ist zur Herausgabe des Erlangten (zur "misslungenen" Begriffswahl: Simon, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 105 Rz. 18) an den Sozialhilfeträger verpflichtet. Erlangt hat der Leistungsberechtigte beide Leistungen, sowohl die Sozialhilfe als auch im Nachhinein die Leistung des vorrangig verpflichteten Trägers. Beides hera...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.5 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 63 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 3 Literatur

Rz. 30 Schoch, Zuständigkeiten in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ZfS 2005, 209. Wendt, Umsetzung des SGB XII auf Landesebene, RdLH 2005, 20. Wöhler, Kommunale Selbstverwaltung richtet sich neu aus – Auswirkungen auf die Betreuung(sbehörden), BtPrax 2006, 204.mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 9 Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe? – Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Rückforderung von Leistungen nach dem SGB XII, ZfF 2006, 217. Thum, Kostenersatz für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 105 SGB XII und das Verhältnis zu Erstattungsansprüchen nach § 102 ff. SGB X , NZS 2022, 911.mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.6.4 Dauer der vorläufigen Leistung

Rz. 56 Da es sich bei der Leistung nach Abs. 2 Satz 3 um eine vorläufige Leistungserbringung handelt, stellt sich die Frage nach dem Ende der Vorläufigkeit. Die Verweisung auf den "nach Abs. 1 zuständigen Träger", also den Träger, in dessen Bereich sich der Leistungsempfänger tatsächlich aufhält, ergänzt die in Abs. 2 Satz 1 und 2 getroffenen Zuständigkeitsregelungen und ist...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 3 Literatur

Rz. 85 Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm (Hrsg.), LPK-SGB XII, 13. Aufl. 2024. Fichtner/Wenzel (Hrsg.), SGB XII, 4. (letzte) Aufl. 2009. Gerlach, Streitfall § 98 Abs. 5 SGB XII, ZfF 2008, 1. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 8. Aufl. 2024. Hammel, Zuständigkeitsprobleme beim ambulant betreuten Wohnen, ZFSH/SGB 2008, 67. Josef/Wenzel, Zuständigkeitsfragen beim ambulant betreuten Woh...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.6 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 68 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.2 Leistungen für Schulausflüge gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 34a Abs. 7 (Abs. 1a)

Rz. 22 Abs. 1a begründet eine besondere, von der allgemeinen Regel des Abs. 1 abweichende örtliche Zuständigkeit für die Sammelabrechnung für die Kosten der Schulausflüge gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Danach ist für die Auszahlung für Schulausflugsleistungen der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt (Abs. 1a Satz 1). D...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.2 Grundsätzlich ist der örtliche Träger zuständig (Abs. 1)

Rz. 10 Die Zuständigkeitsteilung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger richtet sich nicht nach jeweils zugeordneten Zuständigkeitskatalogen, sondern ist dergestalt geregelt, dass dem örtlichen Träger die Allzuständigkeit obliegt (Deckers, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, § 97 Rz. 10; Sehmsdorf, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 97 Rz. 15). Nur wenn...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.2.1 Grundsatz der Angemessenheit

Rz. 47 Das Wunschrecht findet seine Grenze am Grundsatz der Angemessenheit. Rz. 48 Der Grundsatz der Angemessenheit wird insbesondere von den finanziellen Möglichkeiten und etwaigen regionale Angebote beeinflusst. Diese Faktoren können die Wahlmöglichkeiten im Einzelfall einschränken. Die "Angemessenheit" umfasst daher folgende Kriterien: Der individuelle Bedarf muss gedeckt s...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1.4 Exkurs: Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung (Abs. 1 Satz 2 a. F.)

Rz. 21 Für Leistungen nach dem 4. Kapitel– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – war nach Abs. 1 Satz 2 a. F. bis 31.12.2012 (vgl. Rz. 1c) der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort (die Begriffe Aufenthalt und Aufenthaltsort werden synonym verwendet, dazu Rz. 31 ff.) des Leistungsberechtigten liegt. Diese Vors...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.4 Aufgabe der Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 52 Abs. 4 beinhaltet die zentrale Aufgabenbeschreibung der sozialen Pflegeversicherung, die in der Hilfeleistung an Pflegebedürftige liegt und bestimmt den der Pflegeversicherung zugewiesenen grundsätzlichen Aufgabenbereich, nämlich den Pflegebedürftigen Hilfen zur Verfügung zu stellen, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit derart belastet sind, dass ein Eintr...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 1. Einleitung

Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert worden. Danach ist unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO als Förderung der Allgemeinheit die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke anzuerkennen. Darunter ist nach dem Gesetzestext zu verstehen die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.7 Versicherungsnummernachweis

Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum. Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird durch die Datenstelle der Ren...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betreuungsgeld / 3 Landesbetreuungsgeld

In Bayern wurde am 14.6.2015 zunächst Betreuungsgeld auf Grundlage des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes (BayBtGG) gezahlt.[1] Die Regelung entsprach im Wesentlichen den Regelungen in den §§ 4a – 4d BEEG. Das bayerische Betreuungsgeld wurde zum 1.8.2018 durch das bayerische Familiengeld[2] abgelöst. Leibliche Eltern und Adoptiveltern erhalten auf Antrag[3] das Familiengeld ge...mehr

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Sommer, SGB XI § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/670 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU –- 2. DSAnpUG-...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träg...mehr

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Sauer, SGB IX § 108 Antrags... / 2.1 Antragserfordernis (Abs. 1)

Rz. 3 In Satz 1 wird für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 des SGB IX in Abweichung zu den Regelungen im Recht der Sozialhilfe, unter das bis zum 31.12.2019 auch das Recht der Eingliederungshilfe im SGB XII fiel, ein grundsätzliches Antragserfordernis geregelt. Im Recht der Sozialhilfe im SGB XII gilt mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 304 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/23636. ders., Kosten der Bar-Üb...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt für den Bereich der Leistungen der Eingliederungshilfe, die zum 1.1.2020 aus dem Recht der Sozialhi...mehr

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Sauer, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Sauer, SGB IX § 100 Einglie... / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 3)

Rz. 8 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 haben Ausländer, die eingereist sind, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf Leistungen. Diese Regelung entspricht in der Sache der Regelung in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII, nach der Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erhalten, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Es muss also einen final...mehr

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Sauer, SGB IX § 97 Fachkräfte / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die für das Recht der Sozialhilfe geltende Vorschrift des § 6 SGB XII ist mit der Einordnung des Rechts der Eingliederungshilfe in das SGB IX umfassend weiterentwickelt worden. Während in § 6 SGB XII neben der fachlichen Qualifizierung auch die Eignung nach der Persönlichkeit hervorgehoben ist, ist eine persönliche, charakterliche Eignung der Fachkräfte in § 97 nicht b...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 3 Literatur und Materialien

Rz. 92 Amhaouach, Passbeschaffungskosten ausländischer Pässe als einmaliger Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II n. F., info also 2022, 214. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. Dern/Fuchsloch, Umgangsmehrbedarf als Alternative zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II, SoSich 2015, 269. De...mehr

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Sommer, SGB XI § 97b Person... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung

Rz. 2 Gemäß § 97b ist den zuständigen Aufsichtsbehörden und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe die Verarbeitung der für Zwecke der Pflegeversicherung erhobenen personenbezogenen Daten nur gestattet, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (Gebot der Zweckbindung). Der Umfang der gesetzlich zugebilligten Datenverwendung hat sich damit auf d...mehr

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Sauer, SGB IX § 93 Verhältn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt, dass die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ("Hartz IV") sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Drittes und Viertes Kapitel) unberührt bleiben. Rz. 3a Mit der Überführung der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 in das SGB IX...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.2 Nachrang der Leistungen im Ausland (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 werden Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind. Dieser Nachrang entspricht dem § 24 Abs. 2 SGB XII, der für Leistungen der Sozialhilfe mit Ausnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe gilt. Damit sind auch bei der Eingliederungshilfe...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo...mehr

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Sauer, SGB IX § 106 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. § 106 entspricht inhaltlich weitgehend den Regelungen des § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5 SGB XII (vgl. BT-Drs. 18/9522 S. 283) und hat k...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB IX § 101 Einglie... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Örtlich zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist (Satz 1). Der Geburtsort wird sich i. d. R. aus dem Reisepass oder dem Personalausweis der antragstellenden Person feststellen lassen. Liegt der Geburtsort nicht im Inland oder lässt er sich nicht ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Sch...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr