Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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AGS 04/2026, Abzugsfähigkei... / II. Einzusetzendes Einkommen

1. Allgemeines Eine Partei erhält gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO – ungeachtet weiterer Voraussetzungen zur Gewährung von VKH wie vorliegender hinreichender Erfolgsaussicht und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheint – VKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / IV. Subsidiäre Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds (§ 12 Abs. 1 S. 2, 3 PflVG)

Wie bereits eingangs erwähnt, ist der Entschädigungsfonds gemäß § 12 Abs. 1 S. 2, 3 PflVG nur subsidiär eintrittspflichtig, wenn der Geschädigte seinen Schaden also nicht anderweitig ersetzt erhalten kann. Das entspricht seinem Zweck, nur die nach Einführung der Krafthaftpflicht-Pflichtversicherung für die Geschädigten verbliebenen wesentlichen Entschädigungslücken zu schlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsberechtigung (§ 67 S 2 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Neben dem in § 62 EStG (s Erläut zu § 62 (Pust)) definierten Anspruchsberechtigten, der nach § 67 S 2 EStG Alt 1 antragsberechtigt ist, räumt § 67 S 2 EStG auch demjenigen ein Antragsrecht ein, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung auf Kindergeld hat, ohne selbst anspruchsberechtigt zu sein. Durch dieses Antragsrecht wird keine eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die durch das Hinterbliebenenrenten-Neuordnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf die weiter zu zahlende Annahmeverzugsvergütung sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[1] Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.8 Vergütungsanspruch des Leistungserbringers (Abs. 6)

Rz. 63 Nach dem mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1.1.2020 eingeführten Abs. 6 hat der Leistungserbringer gegen den Träger der Sozialhilfe einen unmittelbaren Anspruch auf Vergütung der gegenüber dem Leistungsberechtigten erbrachten Leistungen. Dieser Anspruch tritt an die Stelle des nach zuvor (vor dem 1.1.2020) geltendem Recht resultierenden Vergütungsanspruchs des L...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.7 Leistungen ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 54 Das Fehlen einer Vereinbarung i. S. v. Abs. 1 führt nicht dazu, dass der Sozialhilfeträger die dem Leistungsberechtigten zustehenden Leistungen durch Leistungserbringer (Dritte) nicht erbringt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Voraussetzungen nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 gegeben sind. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung im Verhältnis zu Abs. 1 Satz 1, wonach ...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.1 Vereinbarungserfordernis (Abs. 1)

Rz. 8 Eine Leistung nach dem Siebten Kapitel (Hilfe zur Pflege), dem Achten Kapitel (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und dem Neunten Kapitels des SGB XII (Hilfe in anderen Lebenslagen) darf der Sozialhilfeträger gemäß Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich nur dann durch Dritte erbringen, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.9 Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das Vertragsrecht

Rz. 65 Ob Leistungen der Sozialhilfe, die von Einrichtungen oder Diensten übernommen werden und deren Kosten Sozialhilfeträger übernehmen, dem Vergaberecht unterliegen und öffentlich auszuschreiben sind, wurde schon in der Vergangenheit überwiegend verneint. Gemäß § 97 Abs. 1 GWB sind öffentliche Aufträge und Konzessionen im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren ver...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 69 Aydik/Bernzen/Lubitz/Gros/Grube/Gummert/Sitzler/Wabnitz/Wagner/Wiesner, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen in der Sozialwirtschaft, Monographie 2018. Baehrens/Bachert/Hoeschele, Warum ein retrogrades "Kalkulationsmodell Top-Down" dem prospektiven Vereinbarungsprinzip widerspricht, NDV 2005, 326. Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2003, 664, 712. B...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.2 Vorrang geeigneter Leistungserbringer (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 34 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nicht neu schaffen sollen, wenn und soweit geeignete Leistungsträger vorhanden sind. Die Sozialhilfeträger sollen zur Sicherstellung der ihnen obliegenden Gewährleistungspflicht und der aus § 17 Abs. 1 Nr. 2 folgenden Strukturverantwortung auf geeignete Leistungserb...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.5 Auswahl unter mehreren Leistungserbringern (Abs. 3)

Rz. 51 Sind mehrere Leistungserbringer im gleichen Maße geeignet, hat der Träger der Sozialhilfe gemäß Abs. 3 Vereinbarungen vorrangig mit Leistungserbringern abzuschließen, deren Vergütung bei vergleichbarem Inhalt, Umfang und vergleichbarer Qualität der Leistung nicht höher ist als die anderer Leistungserbringer. Es ist demnach eine vergleichende Bewertung erforderlich. Di...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 1.1.1 Die Rechtsbeziehung zwischen Leistungsberechtigtem und Sozialhilfeträger

Rz. 4 Der Leistungsberechtigte, also der Sozialhilfeempfänger hat gemäß § 17 Abs. 1 Anspruch auf Sozialhilfe gegenüber dem Sozialhilfeträger. Diese Seite des Anspruchs wird auch als Grundverhältnis bezeichnet. Der Anspruch ist auf Geld- oder Sachleistung gerichtet (Sachleistungsverschaffungsanspruch – dazu grundlegend: BSG, Urteil v. 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R). Die Sachleis...mehr

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Sauer, SGB IX § 86 Beirat f... / 2.3 Zusammensetzung des Beirats

Rz. 10 Die Zusammensetzung des Beirats ist genau vorgegeben. Es sind insgesamt 49 Mitglieder und die gleiche Zahl Stellvertreter vorzuschlagen, deren Berufung das BMAS ausspricht. Im Beirat werden die wichtigsten Akteure im Bereich der Teilhabe vertreten. Seine Mitglieder repräsentieren die Sozialpartner, die Rehabilitationsträger, die Leistungserbringer sowie die Verbände b...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.3 Konkurrenz von Erstattungsansprüchen nach dem SGB X mit sonstigen Ansprüchen

Rz. 8 § 106 Abs. 1 und 2 regelt ausschließlich die Rangfolge beim Zusammentreffen mehrerer Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 von unterschiedlichen Leistungsträgern i. S. v. §§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I. Abgesehen von § 113 SGB XII, der den Vorrang von Erstattungsansprüchen für Sozialhilfeträger regelt, ist die Verfahrensweise bei Vorliegen einer Konkurrenz zwischen Erst...mehr

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Jansen, SGB X § 110 Pauscha... / 2.2 Bagatellgrenze

Rz. 4 Nach § 110 Satz 2 erfolgt zwischen den Leistungsträgern (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) keine Erstattung von Sozialleistungen, wenn der Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich geringer ist als 50,00 EUR. In Anwendung der in § 107 Abs. 1 geregelten Erfüllungsfiktion verbleibt ein solcher geringfügiger Erstattungsbetrag beim – dem Grunde nach – erstattungspflichti...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 7 Die in §§ 102 bis 105 enthaltenen Erstattungsregelungen dienen nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip dem Ziel, den Lebensunterhalt von Bürgern in Deutschland auch in den Wechselfällen des Lebens ununterbrochen sicherzustellen. So könnte etwa die Dauer eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens (ggf. bedingt durch die für eine Leistung erforderliche Einholung ärztlicher Fach...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.5 Keine Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach § 102

Rz. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG begründen Erstattungsansprüche zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern – vorbehaltlich abweichender Regelungen – grundsätzlich keine Ansprüche auf Verzugszinsen. Rz. 15 Mit Wirkung zum 1.8.1996 wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) dem § 108 ein Abs. 2 angefügt. Dan...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.6 Einschränkung des Erstattungsanspruchs

Rz. 19 § 105 Abs. 3 enthält für nachrangig verpflichtete Leistungsträger, die lediglich subsidiäre Sozialleistungen zu erbringen haben, eine spezielle Regelung zum Umfang ihrer Erstattungspflicht. Danach gelten die Erstattungsregelungen der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für die Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 13 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) v. 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403) mit Wirkung zum 16.12.2008 und durch Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst. Rz. 2 Die Vorschrift normiert die funktionale Glie...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / III. Wegzugsklauseln

Rz. 11 Unbedingt festgelegt werden sollte auch, ob die Pflege nur in dem übergebenen Anwesen zu erbringen ist oder auch dann weiterhin erbracht werden soll, wenn der Übergeber seine Wohnung verlässt. Diese Frage wird nämlich spätestens dann relevant, wenn der Übergeber in ein Pflegeheim umzieht und zur Begleichung der Heimunterbringungskosten Sozialhilfe beantragen muss und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 37 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010, 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013, 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018, 502; Engler,...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.8 Besonderheit zur Erstattungspflicht nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 31 § 103 Abs. 3 bestimmt, dass nachrangig zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erst von dem Zeitpunkt an erstattungspflichtig sind, von dem ihnen bekannt war, dass ihre (vorrangige) Leistungspflicht gegeben ist. Die Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, SGb 1970 S. 67). Zu den nachrangig verpflichteten Leistungsträgern zählen ...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.3 Träger der Sozialen Entschädigung

Rz. 29 Träger der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV könnten ebenfalls als nachrangig verpflichtete Leistungsträger i. S. v. § 104 Abs. 1 in Betracht kommen. Dies gilt allerdings nur, soweit sie gemäß §§ 92 bis 96 SGB XIV Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen, bei denen es sich – wie bei der Sozialhilfe – um subsidiäre Leistungen handelt. Die Soziale Entschädigung...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG seitens der "Kinder"

Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern sind zunächst deren Kinder. Aber auch Enkelkinder sind ihren Großeltern gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.[1] Der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Eltern(-teile) gegenüber ihren Kindern setzt voraus, dass die Eltern unterhaltsbedürftig sind[2] und die Kinder ihrerseits auch in der Lage sind, Unterhalt zu leisten.[3] S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.3 Ergänzende Vereinbarung und örtliche Beratung (Satz 3)

Rz. 130 Die Träger der Sozialhilfe erhalten mit Satz 3 die Möglichkeit, ergänzende Vereinbarungen zu Regelungen auf Landesebene für die Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen von Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe für das Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Städte und damit für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich herbeizuführen. Die Landesverbände der Pfle...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.10 Empfehlungen (Abs. 9)

Rz. 170 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist berechtigt, gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- u...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.9.2 Kosten des Schiedsverfahrens (Satz 2)

Rz. 169 Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragspartner – also die Pflegekassen, Krankenkassen, Träger der Sozialhilfe und kommunale Spitzenverbände – zu gleichen Teilen, Satz 2.mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternte...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.1 Überwachungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Die Pflegekasse hat sicherzustellen, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten; Satz 1. Rz. 66 Die Pflegekassen müssen in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Beratungsstellen ihre Aufgaben neutral und unabhängig wahrnehmen. Dazu ist sicherzustellen, dass die Beratungsstellen zur Vermeidung von Interessenskonflikten finanzie...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.8.5 Entsprechende Anwendung von § 76 Abs. 3 und 4 (Satz 5)

Rz. 152 § 76 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend, Satz 5. Rz. 153 Durch den Verweis auf § 76 Abs. 3 wird sichergestellt, dass das Schiedsamt als Ehrenamt geführt wird, jedes Mitglied eine Stimme hat und Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder getroffen werden (vgl. insoweit auch die Gesetzesmotive BT-Drs. 18/9518 S. 62 = BR-Drs. 410/16 S. 55). Rz. 154 Bei Stimmen...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.8.3 Zusammensetzung der Schiedsstellen (Satz 3)

Rz. 146 Die Zusammensetzung der Schiedsstelle gibt grundsätzlich Satz 3 vor. Rz. 147 Es gilt der Grundsatz der Parität. In den Schiedsstellen sind Vertretungen der Pflegekassen einerseits und Vertretungen der für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII andererseits in gleicher Zahl vertreten. Rz. 148 Hinzu kommen ein unparteiischer Vorsitz und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.3 Hinwirkungsgebot (Satz 3)

Rz. 66 Nach Satz 3 übernehmen die Pflegekassen zentrale Verantwortung in dem Verfahren zur Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte. Sie sind verpflichtet, eine möglichst breite Beteiligung an der Betreibung der Stützpunkte herzustellen. Die Vorschrift nennt im Einzelnen die Adressaten dieser Herstellungsbemühungen. Rz. 67 Die Pflegekassen haben nach Satz 3 Nr. 1 bis 3 darauf ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.5 Kostenbeteiligung (Satz 5)

Rz. 71 Die Träger der Pflegestützpunkte sind gemäß Satz 5 die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Rz. 72 Die an den Verträgen beteiligten 3 Leistungsträgergruppen tragen die Kosten gemeinsam; dies sind (vgl. auch BR-Drs. 718/07 S. 184 f. = BT-Drs. 16/7439 S. 77): die Gesamtheit der für die Durchführung der sozialen und privaten Pflegeversicherung zuständigen und am Pflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Einrichtung und Organisation der Pflegestützpunkte. Satz 1 regelt die Grundsätze der Einrichtung, wie Ziel und Regelvoraussetzung. Satz 2 bestimmt eine zwingende Einrichtungsfrist von 6 Monaten. Satz 3 legt die Rechtsfolgen fest, falls die notwendigen Verträge ausbleiben. Satz 4 regelt die Beschlussfassung und die Anwendung § 81 Abs. 1 S...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.1 Begutachtungs-Richtlinien (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit Inkrafttreten der Norm im Jahr 1995 die Pflicht zum Erlass von Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 geregelten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der (damals noch geltenden) Pflegestufen nach § 15 sowie des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 und der ...mehr