Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 56 Axmann, Kostenersatz durch Erben in der Sozialhilfe – auch nach darlehensweiser Leistung?, RdLH 2021, 81. Binschus, Testament und gesetzliche Erbfolge, ZfF 1999, 147. Conradis, "Sozialhilfeprozess". Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII, ZEV 2005, 379. Doering-Striening, Vom BSHG zum SGB XII – Bilanz, Probleme, Perspektiven – Erbrecht und SGB XII, VSSR 2009, 93. dies., ...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.1 Rechtswidrige Sozialhilfeleistung

Rz. 4 Sozialhilfe muss geleistet worden sein, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. Die Sozialhilfe ist also zu Unrecht, d. h. ohne Rechtsgrund geleistet worden. In diesen Fällen greift § 50 SGB X, allerdings nur in Bezug auf den Leistungsempfänger selbst, nicht im Hinblick auf Dritte wie etwa Ehegatten oder Eltern minderjähriger Kinder (Bieback, in: Grube/Wa...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.3 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 10 Ebenso wie im Falle der Geltendmachung eines Kostenersatzanspruches nach § 103 haben gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Kostenersatzpflichtige dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Dabei haben sie gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der S...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2 Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 3 Die Werkstätten sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation neben den anderen Einrichtungen wie Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken. Aufgabe der Werkstatt als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behindert...mehr

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Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) mit Wirkung zum 10.6.2021 (vgl. Art. 14 Abs. 2) eingeführt.mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.6.1 Geltendmachung durch Leistungsbescheid

Rz. 41 Um den Anspruch auf Kostenersatz geltend machen zu können, muss der Sozialhilfeträger zunächst den Anspruchsgrund und dessen Höhe ermitteln. Dazu haben gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Kostenersatzpflichtige dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Dabei haben sie gemäß § 1...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 46 Doering-Striening, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung, 2. Auflage, Bonn 2022. Paul, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen, ZFSH/SGB 2000, 277. Schoch, Kostenersatz in der Sozialhilfe bei schuldhaftem Verhalten, ZfS 1989, 33.mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.5 Rechtsfolge

Rz. 26 Es ist die infolge des sozialwidrigen Verhaltens geleistete Sozialhilfe zu ersetzen. Der Ersatzanspruch muss geltend gemacht werden (Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O., § 103 Rz. 38). Ein Ermessen steht der Behörde nicht zu ("ist verpflichtet"). Anders als bei § 102 gibt es keine Schon- oder Freibeträge. Zur Beschränkung der Heranziehung in Härtefällen vgl....mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.2 Ersatzleistungspflichtiger

Rz. 5 Jeder, der die rechtswidrige Sozialhilfeleistung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat, unterliegt der Ersatzpflicht. Die Regelungen des § 103 sind zwar entsprechend anzuwenden, im Rahmen der rechtswidrigen Sozialhilfeleistung wird allerdings der Personenkreis nicht in den Verweis mit aufgenommen, was sich aus dem Wortlaut von § 104 Sat...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.5 Kein Kostenersatz für Grundsicherungsleistungen, Leistungen der Tuberkulosehilfe und der Eingliederungshilfe (Abs. 5)

Rz. 51 Gemäß Abs. 5 sind Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) von der Ersatzpflicht ausgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (§ 27b) im Dritten Kapitel normiert ist und nicht dazu, sondern zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehört. Für diese Leistung kommt also Kostenersat...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.3 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 36 Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt gemäß Abs. 3 Satz 1 in 3 Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem die Leistung erbracht worden ist. Anders als bei § 102, der entsprechend der selbständigen Erbenhaftung auf den Zeitpunkt des Todes der leistungsberechtigten Person abstellt (§ 102 Abs. 4 Satz 1), stellt § 103 Abs. 3 auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung erbracht...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.4 Konkurrenzen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift stellt klar, dass die allgemeinen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten (§§ 44 bis 50 SGB X) unberührt bleiben. Der Verweis auf § 44 SGB X geht allerdings ins Leere, da es dort um zu Unrecht nicht gewährte Hilfe geht, also ein Ersatz von Sozialhilfe gerade nicht infrage steht. Bedeutung hat die Regelung in den Fällen des Abs. 1 Satz 2, we...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sinn der Ersatzpflicht des Erben besteht darin, zu vermeiden, dass die Schutzvorschriften über den Einsatz des Vermögens zugunsten des Sozialhilfeempfängers (§ 90 Abs. 2 und 3) sich im Wege der Erbfolge auch als "Erbenschutzvorschrift" auswirken. Zwar gehen Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Sozialhilfeempfänger mit dessen Tod als Bestandteil des Nachlasses...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt eine Ersatzpflicht in den Fällen, in denen zwar die die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung grob fahrlässig oder vorsätzlich und durch ein sozialwidriges Verhalten herbeigeführt wurden, aber die Sozialhilfeleistung rechtmäßig erbracht wurde. Eine Rückabwicklung nach den §§ 45, 48, 50 SGB X kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Rz. 3 Der E...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.3 Begrenzung des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 28 In bestimmten Fällen, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abschließend geregelt sind, ist der nach Abs. 1 entstandene Kostenersatzanspruch vom Träger der Sozialhilfe nicht geltend zu machen. Es besteht kein Ermessen, es handelt sich um den gesetzlichen Ausschluss der Geltendmachung des Anspruchs in der in Nr. 1 bis 3 genannten Höhe (Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 102 R...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.3 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 52 Die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs ergibt sich – ohne besonders geregelt sein zu müssen und mangels anderweitiger Regelung – aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass der Erstattungsanspruch als actus contrarius die Kehrseite des Leistungsanspruchs darstellt (BSG, Urteil v. 27.2.2019, B 8 SO 15/17 R m. w. N. zur Rechtsp...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.1 Ersatzverpflichtete (Abs. 1 Satz 1 und 4)

Rz. 6 Kostenersatzpflichtig ist der Erbe des Sozialhilfeempfängers, daneben aber nach § 102 Abs. 1 auch der Erbe des Ehegatten (oder des Lebenspartners) des Sozialhilfeempfängers, wenn dieser vor dem Sozialhilfeempfänger verstirbt. Die Haftung des Erben des vorverstorbenen Ehegatten folgt daraus, dass auch der nicht Sozialhilfe beziehende Ehegatte nach § 19 i. V. m. § 90 den...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.7 Beschränkung der Ersatzpflicht (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 29 In Härtefällen kann von der Heranziehung zum Kostenersatz abgesehen werden. Anders als bei § 102 Abs. 3 bleibt es dem Sozialhilfeträger überlassen, ob er bei Vorliegen einer Härte von der Heranziehung absieht oder nicht (Ermessensentscheidung; Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O., § 103 Rz. 47). Rz. 30 Der Begriff der "Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 20.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 3. Synergieeffekt

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Haushalt führen, entstehen typischerweise sogenannte Synergieeffekte. Diese sind in erster Linie darin zu sehen, dass Lebenshaltungskosten und Ausgaben für die Führung des Haushalts günstiger werden, da viele Posten nicht mehr nur von einer Person getragen werden müssen. Beispiele für Ersparnisse:mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.3.2 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Rz. 203 Die Förderung mildtätiger Zwecke setzt eine Unterstützung körperlich, geistig, seelisch (Nr. 1) oder wirtschaftlich (Nr. 2) hilfsbedürftiger Personen voraus. Ob eine Person dem unterstützungsbedürftigen Personenkreis i. S. d. § 53 Nr. 1 oder 2 AO zuzuordnen ist, bestimmt sich ausschließlich nach den genannten objektiven Merkmalen. Eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigk...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Angemessenheitsprüfung des § 13 Abs. 2 ErbStG

Rz. 276 Die Zuwendungen i. S. d. Nr. 5 (Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser, s. Rn. 146) und Nr. 12 (Zuwendung für Unterhalt oder Ausbildung, s. Rn. 221) des § 13 Abs. 1 ErbStG sind nur insoweit steuerbefreit, als sie angemessen sind. Abs. 2 des § 13 ErbStG definiert, aus wessen Sicht die Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff zu prüfen ist. Beurteilung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1. Notwendiger Selbstbehalt

Der notwendige Selbstbehalt markiert das unterhaltsrechtliche Existenzminimum des Schuldners. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern maßgeblich (§ 1603 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BGB). Die Höhe des notwendigen Selbstbehalts orientiert sich an den Mitteln, die einer Person auch nach den einfachsten Verhältnissen für den eigenen Unterhalt zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Praxis und Stra... / I. Die Rückstandsvoraussetzungen beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch

Rückstände auf Unterhalt können bekanntlich nur in drei Fällen verlangt werden, die § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB für den Verwandtenunterhalt abschließend aufzählt: Wenn der Verpflichtete aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, im Falle des Verzugs und im Fall der Rechtshängigkeit des Anspruchs auf Unterhalt. Die Aufforderung alleine, ü...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.1 Anerkennungsbehörden

Rz. 5 Anerkennungsbehörden sind die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen für den Sitz der Einrichtung zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Die frühere Bezeichnung "überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist durch Art. 23 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2007 (BGBl. I S. 2541) durch die Bezeichnung "Tr...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde in Satz 2 und 3 mit Wirkung v. 1.1.2004 die Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.3 Kontenabruf für außersteuerliche Zwecke

Ein außersteuerlicher Kontenabruf [1] ist nur noch durch die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II [2], der Sozialhilfe nach dem SGB XII, der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und des Wohngelds nach dem Wohngeldgesetz zuständigen Beh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagung von nicht eheli... / 1.7 Unterhaltsleistungen für den Partner

Nach dem Gesetz können Unterhaltsleistungen[1] nur bei 2 Fallgruppen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden: Der Empfänger ist gegenüber dem Zahlenden gesetzlich unterhaltsberechtigt oder dem Empfänger werden wegen der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel" (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) gekürzt.[2] Diese Rege...mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 6 Grundsicherung für Kleinunternehmer/Solo-Selbstständige

Während der Corona-Pandemie erlitten viele Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige erhebliche Einkommenseinbußen. Daher wurden die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II einfacher zugänglich gemacht. Die bürokratischen Hürden für die Bewilligungszeiträume ab dem 1.3. 2020 wurden abgesenkt. Die befristeten Regelungen galten zunächst bis zum 31.12.2022 und wurden bis z...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 58 Abs. 1 Satz 1 AFG, der für die Förderung von behinderten Menschen nur auf einzelne arbeitsmarktpolitische Förderleistungen verwies. Die Vorschrift wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in die Erstfassung des SGB III, in Kraft ab 1.1.1998, in § 99 SGB III a. F. modifiziert übernommen. Entg...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr