Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 2.1 Begrenzung durch Gesetz

Zu unterscheiden ist, ob der Ersatzanspruch auf Verschulden beruht oder/und ein Gefährdungshaftungstatbestand erfüllt ist. Im letzteren Fall ist die Haftung häufig durch gesetzliche Bestimmung auf einen bestimmten Betrag begrenzt[1] und daher kann der Anspruch auch nur in diesem Umfang auf den Sozialversicherungsträger übergehen. Bei der Verschuldenshaftung[2] besteht diese ... mehr

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Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3 Nachrangig verpflichteter Leistungsträger

Wenn ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Sozialeistungen erbracht hat, ohne dass die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 SGB X vorliegen, ist derjenige Leistungsträger erstattungspflichtig, gegen den der Berechtigte vorrangig einen Anspruch hat oder hatte, soweit der Leistungsträger nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträ... mehr

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Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.1 Umfang der Erstattung

Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.[1] Die Regelungen des § 103 Abs. 1 und 2 SGB X gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe gelten nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen.... mehr

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Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1.1 Beginn der Ruhenswirkung

Die Ruhenswirkung tritt ein, wenn der Beitragsrückstand die Höhe von 2 Monatsbeiträgen erreicht hat und eine entsprechende Mahnung erteilt wurde. Hinweis Beginn des Ruhens Die Mahnung ist mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen zu versehen.[1] Erst nach dem diese abgelaufen ist, ohne dass gezahlt wurde, kann die Ruhenswirkung eintreten. Über die eingetretene Ruhenswirkung ist ein ... mehr

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Erstattungsansprüche zwisch... / 1.4.1 Umfang der Erstattung

Auch für den Erstattungsanspruch des zuständigen Leistungsträgers richtet sich der Umfang nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. § 105 Abs. 1 und 2 SGB X gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt an, von dem an ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistun... mehr

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Erstattungsansprüche zwisch... / 3.1 Erfüllung

Ein Anspruch eines Berechtigten gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger gilt als erfüllt, soweit ein Erstattungsanspruch besteht. Die Vorschrift beschreibt eine sog. Erfüllungsfiktion. Das bedeutet, dass der Erstattungsanspruch schon dann als erfüllt gilt, wenn er besteht und nicht erst wenn er auch tatsächlich realisiert wurde. Die Erfüllungsfiktion bewirkt, d... mehr

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Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ... mehr

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Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 1 Forderungs-/Rechtsübergang

Der auf einer anderen gesetzlichen Vorschrift (außerhalb des Sozialgesetzbuches) beruhende Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den (Sozial)Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich ... mehr

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Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 6 Umfang der Schadensersatzansprüche

Der Umfang der Ansprüche entspricht dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten, begrenzt allerdings durch die Leistung des Sozialversicherungsträgers. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten resultiert aus § 249 BGB. Danach hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (Unfall,... mehr

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Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1.2 Ende der Ruhenswirkung

Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind, der Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII wird oder eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird und die Raten vereinbarungsgemäß geleistet werden. Hinweis Ratenzahlungsvereinbarung Durch eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung vor ... mehr

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Erstattungsansprüche zwisch... / 3.2 Erstattung in Geld/Verzinsung

Sach- und Dienstleistungen sind grundsätzlich in Geld zu erstatten. Absatz 2 der Vorschrift enthält für bestimmte Bereiche Verzinsungsregelungen. Eine Verzinsung im Rahmen von Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X kommt nur für die Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe in Betracht. Erstattungsansprüche dieser Träger gegenüber anderen S... mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 3 Hilfeformen

Die Hilfe wird ambulant, teilstationär oder stationär gewährt.[1] Ambulant sind alle Beratungs- und therapeutischen Leistungen. Teilstationär wird die Hilfe gewährt in Kindertageseinrichtungen oder bei Tagespflegepersonen, die bei entsprechender Qualifizierung Sonderpflegestellen genannt werden. Vollstationär ist die Hilfe, wenn sie in einer Einrichtung über Tag und Nacht od... mehr

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Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra... mehr

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Gesamtplanung / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Gesamtplan wird sichergestellt, dass die erforderlichen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vom Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen individuell festgestellt werden, damit diese nahtlos ineinander greifen können. Der Gesamtplan ist selbst kei... mehr

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Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Der Sozialleistungsträger, der zur Aufrechnung berechtigt ist, entscheidet nach Ermessensgesichtspunkten darüber, ob er eine Aufrechnung durchführen will. Das Gleiche gilt für die Frage gegenüber wem er aufzurechnen gedenkt. Bei der Festsetzung der Höhe des Aufrechnungsbetrags ist er an die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen gebunden. Er kann allerdings im Rahmen seines Erm... mehr

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Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 3.1 Rechtslage bei Eintritt des Schadensereignisses bis 31.12.2020

Nach der genannten Vorschrift ist der Forderungsübergang bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige ausgeschlossen. Es muss sich dabei um Familienangehörige handeln, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Anspruch kann des Weiteren nicht geltend gemacht werden, wenn der... mehr

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Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ... mehr

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Aufrechnung / 4 Weitere Aufrechnungsvorschriften

Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) enthält eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift, die derjenigen des SGB I vorgeht. Die Vorschriften des Aufwendungsausgleichsgesetzes beinhalten das sog. Umlageverfahren, in dessen Rahmen bestimmten Arbeitgebern Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft von den beteiligten Krankenkassen erst... mehr

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Gesamtplanung / 1.1 Gesamtplanverfahren

Die Feststellungen für das Aufstellen des Gesamtplans erfolgen im Gesamtplanverfahren, den der Träger der Eingliederungshilfe durchzuführen hat. Das Gesamtplanverfahren findet Anwendung, wenn ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe betroffen sind oder Einzelleistungen aus den Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX der Eingliederungshilfe, die sich auf Leistungen der medi... mehr

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Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 3 Vorrangigkeit der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistungen sind gegenüber Sozialleistungen, die von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängen, grundsätzlich vorrangig. Es besteht ein Anspruch auf fürsorgerische Leistungen – insbesondere Sozialhilfe –, wenn gegenüber der Pflegekasse kein Leistungsanspruch besteht, weil Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt.[1] Hinweis Eingliederungshilfe für Menschen mi... mehr

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe ... mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 1 Rahmenbedingungen für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Die Beitragseinstufung der hauptberuflich selbstständig Tätigen erfordert eine sorgfältige Prüfung, da eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten ist, die Beiträge nur nach dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden dürfen, die nach letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzten Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur zeitversetzt widerspiegeln und bei "E... mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar... mehr

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Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic... mehr

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Beiladung / 6 Verurteilung eines Beigeladenen

Ein Versicherungsträger, ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ein Träger der Sozialhilfe einschließlich der Leistungen nach Teil 2 des SGB IX, ein Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts ein Land kann nach Beiladung verurteilt werden.[1] mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / Leitsatz

Eine Abfindung, die im Kündigungsschutzprozess vereinbart und ausgezahlt wurde, ist als einzusetzendes Vermögen gem. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zu bewerten, soweit das der Partei nach § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu belassende Schonvermögen unangetastet bleibt. Jedenfalls nach Anhebung des Vermögensfreibetrages für Leistungsbezieher der Sozialhilfe gem. § 1 der Durchf... mehr

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Beiladung / 3 Notwendige Beiladung

In Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts und des Soldatenentschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.[1] In diesen Angelegenheiten handelt es sich um eine notwendige Beiladung. Voraussetzung ist jedoch ein Antrag auf Beiladung. Ist ein solcher gestellt worden, muss eine Beiladung erfolgen. Des Weiteren muss eine Beiladung – grunds... mehr

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AGS 12/2025, Einsatz einer ... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur... mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.3 Vorrang der häuslichen Pflege in der Sozialhilfe (§ 64 SGB XII)

Rz. 9 Der Vorrang der häuslichen Pflege besteht nicht nur in der sozialen Pflegeversicherung des SGB XI, sondern auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Das schreibt ausdrücklich zunächst die Generalnorm des § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen) vor (vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss v. 28.8.2008, L 3 B 613/07 SO-ER, Rz. 29). D... mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 97 sind die Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe zusammengefasst. Die Kommentierung berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) und das Gesetz zur Stärkung der Teilh... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.4 Bestattungskosten (Abs. 3)

Rz. 58 Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Bestattung folgt aus § 74 . Danach werden diese Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers richtet sich nach Abs. 3. Rz. 59 Danach ist für die Übernahme der Bestattungskosten der Träge... mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gesetzliche Änderungen bis zum 30.11.2025 sind in der Kommentierung berücksichtigt. Die Vorschrift übernimmt inhaltlich unverändert die Heranziehungsregelungen des § 96 BSHG. Sie ist seit Inkrafttreten des SGB XII unverändert geblieben. Um eine größere Ortsnähe zu erreichen, gibt die Vorschrift den Ländern die Ermächtigung zu bestimmen, dass und inwieweit Sozialhilfetr... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1 Zuständigkeit nach dem tatsächlichen AufenthaltAbweichung von der Zuständigkeitsregelung ist unzulässig

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet die Generalregel, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält (vgl. unten Rz. 16 ff.). Rz. 6 Von der Regel des Abs. 1 Satz 1, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberecht... mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift schließt eine unter Geltung des BSHG gegebene Regelungslücke bei Doppelbezug von 2 jeweils rechtmäßigen Sozialleistungen. Sie trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 3 Abs. 8 des Neunten Gesetzes zur Ä... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar. Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhaltsaufklärung, insbesondere auch zu den persönliche... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.5 Übertritt in eine andere Einrichtung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 46 War bei Einsetzen der Sozialhilfe der Leistungsberechtigte aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung oder von dort in weitere stationäre Einrichtungen übergetreten oder aber tritt nach dem Einsetzen der Sozialhilfe ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, der für die erste Einrichtung maßgebend war. Zweck dieser ... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 Satz 1 normiert den Grundsatz, wonach der tatsächliche Aufenthalt des Hilfesuchenden für die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers maßgeblich ist. Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache ... mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.4 Zuständigkeit des überörtlichen Trägers nach Landesrecht (Abs. 2)

Rz. 17 Soweit Landesrecht besteht, ist dieses maßgeblich für die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Geregelt wird dies in den Ausführungsgesetzen der Länder (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 5 ff.; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7; Deckers, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, § 97 Rz. 12). Dabei haben die Länder ei... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1.3 "Verlängerte" Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Satz 2 bleibt die einmal begründete Zuständigkeit bis zur Beendigung der Leistung bestehen, wenn die Leistung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Sozialhilfeträgers erbracht wird. Nicht die Leistung, sondern die Zuständigkeit wird "verlängert", daher muss nicht notwendigerweise vorher bereits Sozialhilfe geleistet worden sein. Es reicht aus, wenn ers... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3.6.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 50 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat.... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 80 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 81 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim... mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.1 Ziele der Pflegeversicherung

Rz. 2 Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die soziale Absicherung pflegebedürftiger Menschen deutlich verbessert. Aufgrund sich abzeichnender demografischer und medizinischer Entwicklungen musste eine nachhaltige Lösung für den gesellschaftlichen Umgang mit Pflegebedürftigkeit gefunden werden. Die Herausforderungen bestehen indes weiter und sie nehmen sogar zu. D... mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 19 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation... mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 79 Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Die... mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 2.2 Rechtsfolge

Rz. 5 Die leistungsberechtigte Person ist zur Herausgabe des Erlangten (zur "misslungenen" Begriffswahl: Simon, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 105 Rz. 18) an den Sozialhilfeträger verpflichtet. Erlangt hat der Leistungsberechtigte beide Leistungen, sowohl die Sozialhilfe als auch im Nachhinein die Leistung des vorrangig verpflichteten Trägers. Beides hera... mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 3 Literatur

Rz. 30 Schoch, Zuständigkeiten in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ZfS 2005, 209. Wendt, Umsetzung des SGB XII auf Landesebene, RdLH 2005, 20. Wöhler, Kommunale Selbstverwaltung richtet sich neu aus – Auswirkungen auf die Betreuung(sbehörden), BtPrax 2006, 204. mehr

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Jung, SGB XII § 105 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 9 Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe? – Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Rückforderung von Leistungen nach dem SGB XII, ZfF 2006, 217. Thum, Kostenersatz für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 105 SGB XII und das Verhältnis zu Erstattungsansprüchen nach § 102 ff. SGB X , NZS 2022, 911. mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.5 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 63 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,... mehr