Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in das SGB IX eingefügt worden. Sie tritt mit Ausnahme des Abs. 1 am 1.1.2020 in Kraft (Art. 26 Abs. 4 BTHG). Abs. 1 ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 94 Aufgaben... / 2.5 Evidenzbeobachtung (Abs. 5)

Rz. 8 Der Gesetzgeber hat ausgehend von der Erkenntnis, dass sich die Ausgangssituation nicht nur in den Ländern selbst sondern darüber hinaus auch zwischen den Ländern unterscheide und die Eingliederungshilfereform insbesondere in der ersten Phase der Umsetzung des neuen Rechts eine erhebliche Umstellungssituation darstelle, eine länderübergreifende Evidenzbeobachtung sowie...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in ersten Initiativen und Gesetzesvorhaben zur Unterstützung kriegsgeschädigter und hinterbleibender Personen nach dem Ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung schuf im Wege einer Verordnung vom 8.2.1919 die Grundlagen für die Schaffung der ersten sog. Hauptfürsorgestellen der Kriegsgeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (vgl. RG...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.1 Wahlrechtserklärung (Satz 1)

Rz. 16 Soweit die Vorschrift von der "Ausübung des Wahlrechts gegenüber der gewählten Krankenkasse" spricht, ist damit die Erklärung des Versicherten zu verstehen, aufgrund seines Wahlrechts Mitglied einer bestimmten Krankenkasse zu sein oder werden zu wollen. Für Versicherungspflichtige und bereits freiwillig versicherte Mitglieder beinhaltet diese Erklärung letztlich ledig...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 197a ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) eingefügt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit nicht in Verfahren gelten, an denen Personen beteiligt sind, die eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes nicht bedürfen. Der Gesetzgeber sieht insbesondere...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 3 Literatur

Rz. 16 Baller, Die Klage und ihre Rechtshängigkeit als Voraussetzungen für die Pauschgebühr nach § 184 SGG, SozVers 1963, 143. ders., Zur Fälligkeit der Gebühr für Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts bei Unterbrechung des Verfahrens, SGb 1966, 318. Bartels, Rechtsfragen zur Entstehung der Pauschgebühr nach § 184 SGG, DOK 1968, 197. ders., Gebührenpflicht der Krank...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 2.1 Wiederaufnahmegründe

Rz. 3 § 180 Abs. 1 regelt den Zuständigkeitskonflikt mehrerer Versicherungsträger. Unter Versicherungsträger i. S. v. § 180 Abs. 1 sind die Sozialversicherungsträger, einschließlich der Bundesagentur für Arbeit, zu verstehen. Nach § 180 Abs. 2 gilt das Verfahren nach § 180 auch in einem Zuständigkeitskonflikt zwischen Sozialversicherungsträgern und einem Land, wenn das Land ...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.3 Freistellung von der Kostenpflicht

Rz. 5 § 2 GKG, der die Befreiung von Kosten im GKG regelt, gilt entsprechend für die Erhebung der Pauschgebühr (§ 184 Abs. 3). Der von § 2 GKG erfasste Personenkreis wird als Gebührenpflichtiger von der Zahlung der Pauschgebühr freigestellt. Dazu gehören vor allem der Bund und die Länder mit ihren nachgeordneten Behörden. Kommunale Gebietskörperschaften unterfallen – auch im...mehr

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Jansen, SGG § 181 Besondere... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift des § 181 bietet für die Fälle, in denen das Gericht die Frage der Passivlegitimation anders als in einer bindenden Entscheidung beantworten will, die verfahrensrechtliche Handhabe, eine bindende Entscheidung zu beseitigen (BSG, Urteil v. 31.5.1988, 2 RU 67/87). Für die Anwendung des § 181 ist maßgebend, dass das Gericht einen anderen als den beklagten V...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 73a ordnet an, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) entsprechend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren nach § 183 oder § 197a handelt (vgl. zu den Kostensystemen der SGG Kommentierung zu § 183 Rz. 2). Auf die beigefügten ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.2 Bedürftigkeit

Rz. 20 Ein Beteiligter ist bedürftig, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten für eine Prozessvertretung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Bei der Ermittlung des Einkommens werden alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt (§ 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Der Einkommensbegriff des § 115...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 3 Literatur

Rz. 98 Becker/Spellbrink, Die Streitwertbestimmung in unfallversicherungsrechtlichen Rechtsstreiten, NZS 2012, 283. Behn, Sind Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV bei der Streitwertbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen?, ZfS 2005, 198. Dietrich, Die verdrängte Dispositionsmaxime im Verwaltungsprozess am Beispiel der einseitigen Erledigungserklärung, DVBl...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.2 Stellung im Verfahren

Rz. 17 Zur Bestimmung des kostenprivilegierten Personenkreises ist die formale Stellung der Beteiligten und ihre Eigenschaft im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung entscheidend (BSG, Urteil v. 3.8.2006, B 3 KR 24/05 R ; BSG, Beschlüsse v. 13.4.2006, B 12 KR 21/05 B , v. 15.2.2017, B 13 SF 4/17 S, und v. 6.6.2016, B 13 SF 11/16 S; vgl. Komm. zu § 197a Rz. 3). Dabei ist auf die...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / Einführung

Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrage, ob und ...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 2. Rechtssystematische Bedenken gegen die Erhöhung des Mindestselbstbehalts

Einer Erhöhung des Mindestselbstbehalts gestützt auf die sozialhilferechtlichen Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz stehen entgegen der bereits dargestellten Argumentation des BGH keine rechtssystematischen Bedenken entgegen. Bei dem Hinweis darauf, dass der Regress an das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs anknüpfe, während dies umgekehrt nicht der Fall sei,[...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / II. Die drei Entscheidungen des BGH und der wesentliche Inhalt ihrer Begründungen

Der BGH hat die vorgenannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München aufgehoben[4] und die Entscheidung des OLG Hamm[5] bestätigt. Er hat dabei die Aufhebungen damit begründet, dass die von den Vorinstanzen zugrunde gelegten Selbstbehalte stark überhöht seien. Die dort für angemessen erachtete Ausrichtung des Mindestselbstbehalts an der Einkommensgrenze des § 9...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bedürftigkeit der werdenden Mutter

Rz. 10 Die Regelung des S. 1 setzt weiter voraus, dass die werdende Mutter außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das Gesetz verwendet hier dieselbe Formulierung wie in § 1602 Abs. 1 BGB bezogen auf die Unterhaltsberechtigung zwischen Verwandten in gerade Linie. Für die Frage der Bedürftigkeit i.S.v. § 1963 BGB ist deshalb von denselben Voraussetzungen auszugehen, bei ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Sonstiges

Rz. 21 Weitere Besonderheiten gelten für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach § 16 Abs. 2 GrdstVG,[64] den Hoferben,[65] die Alterssicherung der Landwirte,[66] Ausgleichsbeträge nach BauGB,[67] Altlasten,[68] bei Kommunalabgaben,[69] Haftung aus Verpflichtungserklärungen zur Ermöglichung der Einreise eines Bürgerkriegsflüchtlings,[70] sozialgerichtliche Ve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsatz

Rz. 8 Wie bereits ausgeführt, führt die Auslegungsregel des § 2072 BGB dazu, dass der örtliche Träger der Sozialhilfe (kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis) als Erbe bzw. Vermächtnisnehmer anzusehen ist, ausgehend vom letzten Wohnsitz des Erblassers mit den bereits angesprochenen Ausnahmen.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Verhältnis zu anderen Ansprüchen/Leistungen

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch aus S. 1 kann mit einem Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615n BGB i.V.m. § 1615l Abs. 1 BGB für die Dauer von sechs Wochen vor der Geburt zusammentreffen. Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1967 Abs. 1 BGB, für die die Erben des verstorbenen Vaters haften. Wird das ungeborene Kind Alleinerbe, kann d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Öffentliche Armenkasse der Gemeinde

Rz. 3 Mit der vorgenannten Bezeichnung ist die öffentliche Armenkasse der Gemeinde gemeint. Die Funktion dieser Organisation wird vom örtlichen Träger der Sozialhilfe wahrgenommen. Nach den §§ 3 Abs. 2, 97 SGB XII handelt es sich hierbei um die kreisfreien Städte und die Landkreise, es sei denn, aufgrund Landesrechts sind kreisangehörige Gemeinden oder Gemeindesverbände zu ö...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 5 Nach § 2213 BGB kann der Untervermächtnisnehmer bei seiner Klage auf Erfüllung der Beschwerung die Klage sowohl gegen den Vermächtnisvollstrecker als auch gegen den Vermächtnisnehmer richten. Ansonsten kann ein der Verwaltung unterliegendes Recht wegen § 2212 BGB nur der Testamentsvollstrecker selbst geltend machen. In der Praxis führt es immer wieder zu Problemen, wen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Andere Verpflichtete

Rz. 11 § 1968 BGB entfaltet keine Sperrwirkung für andere Ansprüche auf Übernahme der Bestattungskosten, da die Vorschrift keine abschließende Regelung für die Erstattung von Beerdigungskosten trifft.[28] Im Falle der durch eine unerlaubte Handlung verursachten Tötung hat der Ersatzpflichtige nach § 844 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 1 StVG [29] bzw. nach § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Angrenzende Rechtsgebiete

Rz. 62 Das Pflichtteilsrecht ist, nicht zuletzt im Hinblick auf die Abhängigkeit der Erbquoten vom ehelichen Güterrecht, sehr stark mit dem Familienrecht verzahnt. Taktische Überlegungen des überlebenden Ehegatten sind ohne eine genaue Analyse der güterrechtlichen Situation praktisch gar nicht denkbar. Aber auch gesellschaftsrechtliche Bezüge spielen immer wieder eine erhebl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / i) Rückforderbare Schenkungen, Rückfall des Geschenks

Rz. 82 Da eine Schenkung (um ergänzungspflichtig zu sein) zu Lebzeiten des Erblassers wirksam ausgeführt worden sein muss, scheiden solche Schenkungen, die noch zu Lebzeiten des Erblassers rückabgewickelt wurden (egal aus welchen Gründen), für die Anwendung von § 2325 BGB von vornherein aus.[338] Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Erblasser ein Rückforderungsre...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / I. Allgemeines

Rz. 3 Nach § 1967 Abs. 1 BGB "haftet" der Erbe "für die Nachlassverbindlichkeiten". Damit übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers (§ 1922 BGB), sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Die Bestimmung legt damit den Grundsatz der (zunächst) unbeschränkten Haftung des Erben fest. Jeder Erbe hat jedoch das Recht, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Zur...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Entsprechende Anwendung des § 2072 BGB

Rz. 9 In einzelnen Fällen ist eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 2072 BGB zu bejahen, und zwar dann, wenn der Erblasser nicht "die Armen", sondern "die Bedürftigen", "die sozial Schwachen", "die Behinderten", "die alten gebrechlichen Leute", "die Waisen" oder "die Kriegsbeschädigten" oder auch eine zu unbestimmte Einrichtung mit derartiger Zweckbestimmung ("ein Heim...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2064–2086 BGB

Rz. 1 In Abschnitt 3 des Fünften Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches finden sich zahlreiche Vorschriften über das Testament. Der erste Titel, Allgemeine Vorschriften, enthält hierbei insbesondere Auslegungsregeln. Die Vorschriften des ersten Titels gelten für alle letztwilligen Verfügungen. Rz. 2 Die Vorschriften darüber, ob ein Testament wirksam ist oder nicht, finden sich ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aufgrund seiner Testierfreiheit hat der Erblasser die Möglichkeit, auch seine nächsten Angehörigen zu enterben. Wirtschaftlich wird die Testierfreiheit durch die §§ 2303 ff. BGB für den dort definierten Personenkreis durch die Gewährung eines Pflichtteilsanspruchs eingeschränkt.[1] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 12. Schenkungen

Rz. 36 Zugunsten des Erblassers vollzogene Schenkungen befinden sich grundsätzlich im Nachlass des Erblassers. Lediglich im Rahmen eines wirksamen Schenkungsversprechens bleibt durch Auslegung zu prüfen, ob die bei Eintritt des Erbfalls noch nicht erfüllte Leistungspflicht ausschließlich dem Erblasser zugutekommen sollte.[119] Nicht im Nachlass befindet sich die im Kausalver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Anderweitige testamentarische Regelung bzw. individuelle Auslegung

Rz. 19 Hat der Erblasser für den Fall, dass ein bedachter Abkömmling wegfällt, eine Verfügung getroffen, so geht diese dem § 2069 BGB vor. Der Erblasser kann entweder anordnen, dass Anwachsung unter den Bedachten eintreten soll, oder er kann auch weitere Ersatzerben bestimmen. Aufgrund der Formulierung in § 2069 BGB "im Zweifel" ist davon auszugehen, dass auch ohne ausdrückl...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Begründung der Erbeinsetzung

Rz. 49 Der Erblasser ist in der Bestimmung der Erben frei; eine Begründung für die Einsetzung einer bestimmten Person ist nicht erforderlich. Eine Erbeinsetzung ist nur dann unzulässig, wenn sie gegen die guten Sitten oder gegen ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament bzw. einen bindend gewordenen Erbvertrag verstößt. Auch das Pflichtteilsrecht hindert den Erblas...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Bürgergeld

Rz. 586 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Bürgergeld hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in der Sozia...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 590 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 3 SGB XII) haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[919] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken können (§ 41 Ab...mehr

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§ 37 Sozialrecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 3 Bemessungskriterien des... / D. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 21 Bedeutung für Auftraggeber Bei der Bemessung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen. Es handelt sich also um ein subjektives Kriterium. Maßgeblich ist hierbei abzustellen aufmehr