Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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§ 20 Prozesskostenhilfe / II. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 29 Formularzwang Dem Antrag ist eine Erklärung der Partei bzw. des Beteiligten über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO mit entsprechenden Belegen beizufügen. Hierfür ist das nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 3 und 4 ZPO vorgesehene amtliche Formular bzw. der Vordruck zu verwenden. Das Formular ist...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung für B... / Hintergrund

Menschen mit Behinderung können beim zuständigen Kostenträger – z.B. einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe – ein persönliches Budget beantragen. Mit diesem Budget erhalten sie Geld, um notwendige Betreuungs- und Pflegeleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Verwendung des Budgets wird in einer Zielvereinbarung zwischen dem Budgetnehmer (der Person mit Behi...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / III. Bedürftigkeit

Rz. 35 Bedürftigkeit Weiterhin ist es Voraussetzung, dass der Beteiligte nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die Bedürftigkeit des Beteiligten ist glaubhaft zu machen. Rz. 36 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 115 ZPO hat die Partei ihr Ei...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Beispiele Erfolg/Misserfolg

Rz. 40 Unzweckmäßigkeit als Erfolg So reicht es beispielsweise aus, wenn sich ein Verwaltungsakt während des Widerspruchsverfahrens zwar als rechtmäßig, jedoch auch als unzweckmäßig herausstellt. Wird er deshalb aufgehoben, so fallen die Kosten dem Rechtsträger zur Last. Rz. 41 Änderung der Rechtslage als Erfolg Dies gilt ebenso, wenn eine Änderung der Rechtslage während des Vo...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.5 Gesamtschuldnerische Haftung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 40 Da die Haftung des Kostenersatzpflichtigen nach Abs. 1 die Erstattungsansprüche gegen den Empfänger der Leistung (§§ 45 bis 50 SGB X) nicht verdrängt, hat der Träger der Sozialhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wen er in Anspruch nimmt. Das ihm insoweit eingeräumte Ermessen ist relativ weit, was sich aus dem Zweck der gesamtschuldnerischen Haftung ergi...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.4 Entsprechende Anwendung des § 103

Rz. 7 Abgesehen von der Person des Kostenersatzpflichtigen (s. Rz. 5) und der Tatsache, dass die Sozialhilfe zu Unrecht geleistet worden sein muss, wird die Vorschrift des § 103 entsprechend angewendet (vgl. Komm. zu § 103; Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 104 Rz. 4). Dies betrifft auch das von Rechtsprechung und Literatur entwickelt ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.1 Sozialhilfekosten, 10-Jahres-Zeitraum (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 5)

Rz. 12 Der Ersatzpflicht unterliegen grundsätzlich alle Sozialhilfekosten, soweit nicht das Gesetz selbst eine Ausnahme vorsieht (Abs. 5). Es kommt nicht auf die Hilfeart an, auch nicht darauf, ob es sich um einmalige oder laufende Hilfen handelt (H. Schellhorn, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 21. Aufl., § 102 Rz. 10). Rz. 13 Ausdrücklich ausgenommen von der Kostener...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 56 Axmann, Kostenersatz durch Erben in der Sozialhilfe – auch nach darlehensweiser Leistung?, RdLH 2021, 81. Binschus, Testament und gesetzliche Erbfolge, ZfF 1999, 147. Conradis, "Sozialhilfeprozess". Kostenersatz durch Erben, § 102 SGB XII, ZEV 2005, 379. Doering-Striening, Vom BSHG zum SGB XII – Bilanz, Probleme, Perspektiven – Erbrecht und SGB XII, VSSR 2009, 93. dies., ...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.1 Rechtmäßige Sozialhilfegewährung

Rz. 14 Zu ersetzen ist jede Art von rechtmäßig geleisteter Sozialhilfe. Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat gemäß § 41 Abs. 4 keinen Anspruch, wer in den letzten 10 Jahren die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei Leistungen der Grundsicherung kommt daher eine Ersatzpflicht nach § 103 nur in Betracht, w...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.1 Rechtswidrige Sozialhilfeleistung

Rz. 4 Sozialhilfe muss geleistet worden sein, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben. Die Sozialhilfe ist also zu Unrecht, d. h. ohne Rechtsgrund geleistet worden. In diesen Fällen greift § 50 SGB X, allerdings nur in Bezug auf den Leistungsempfänger selbst, nicht im Hinblick auf Dritte wie etwa Ehegatten oder Eltern minderjähriger Kinder (Bieback, in: Grube/Wa...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 13 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007, 91. Löscher, Die Rücknahme rechtswidriger Bewilligungsbescheide im Sozialhilferecht, NDV 2002, 180. Paul, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen, ZFSH/SGB 2000, 277. Schwabe, Rückzahlung von Sozialhilfe? – Die rechtlichen Ra...mehr

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Jung, SGB XII § 102a Rücküb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) mit Wirkung zum 10.6.2021 (vgl. Art. 14 Abs. 2) eingeführt.mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 3 Literatur

Rz. 46 Doering-Striening, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung, 2. Auflage, Bonn 2022. Paul, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen, ZFSH/SGB 2000, 277. Schoch, Kostenersatz in der Sozialhilfe bei schuldhaftem Verhalten, ZfS 1989, 33.mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.6.1 Geltendmachung durch Leistungsbescheid

Rz. 41 Um den Anspruch auf Kostenersatz geltend machen zu können, muss der Sozialhilfeträger zunächst den Anspruchsgrund und dessen Höhe ermitteln. Dazu haben gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Kostenersatzpflichtige dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Dabei haben sie gemäß § 1...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.5 Rechtsfolge

Rz. 26 Es ist die infolge des sozialwidrigen Verhaltens geleistete Sozialhilfe zu ersetzen. Der Ersatzanspruch muss geltend gemacht werden (Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O., § 103 Rz. 38). Ein Ermessen steht der Behörde nicht zu ("ist verpflichtet"). Anders als bei § 102 gibt es keine Schon- oder Freibeträge. Zur Beschränkung der Heranziehung in Härtefällen vgl....mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2 Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 3 Die Werkstätten sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation neben den anderen Einrichtungen wie Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken. Aufgabe der Werkstatt als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation ist es, den behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behindert...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.3 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 10 Ebenso wie im Falle der Geltendmachung eines Kostenersatzanspruches nach § 103 haben gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Kostenersatzpflichtige dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Dabei haben sie gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der S...mehr

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Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 2.1.2 Ersatzleistungspflichtiger

Rz. 5 Jeder, der die rechtswidrige Sozialhilfeleistung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat, unterliegt der Ersatzpflicht. Die Regelungen des § 103 sind zwar entsprechend anzuwenden, im Rahmen der rechtswidrigen Sozialhilfeleistung wird allerdings der Personenkreis nicht in den Verweis mit aufgenommen, was sich aus dem Wortlaut von § 104 Sat...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.4 Konkurrenzen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift stellt klar, dass die allgemeinen Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten (§§ 44 bis 50 SGB X) unberührt bleiben. Der Verweis auf § 44 SGB X geht allerdings ins Leere, da es dort um zu Unrecht nicht gewährte Hilfe geht, also ein Ersatz von Sozialhilfe gerade nicht infrage steht. Bedeutung hat die Regelung in den Fällen des Abs. 1 Satz 2, we...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.5 Kein Kostenersatz für Grundsicherungsleistungen, Leistungen der Tuberkulosehilfe und der Eingliederungshilfe (Abs. 5)

Rz. 51 Gemäß Abs. 5 sind Leistungen nach dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) von der Ersatzpflicht ausgenommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (§ 27b) im Dritten Kapitel normiert ist und nicht dazu, sondern zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehört. Für diese Leistung kommt also Kostenersat...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.3 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 36 Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt gemäß Abs. 3 Satz 1 in 3 Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem die Leistung erbracht worden ist. Anders als bei § 102, der entsprechend der selbständigen Erbenhaftung auf den Zeitpunkt des Todes der leistungsberechtigten Person abstellt (§ 102 Abs. 4 Satz 1), stellt § 103 Abs. 3 auf den Zeitpunkt ab, in dem die Leistung erbracht...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.3 Geltendmachung des Ersatzanspruchs

Rz. 52 Die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs ergibt sich – ohne besonders geregelt sein zu müssen und mangels anderweitiger Regelung – aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass der Erstattungsanspruch als actus contrarius die Kehrseite des Leistungsanspruchs darstellt (BSG, Urteil v. 27.2.2019, B 8 SO 15/17 R m. w. N. zur Rechtsp...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Sinn der Ersatzpflicht des Erben besteht darin, zu vermeiden, dass die Schutzvorschriften über den Einsatz des Vermögens zugunsten des Sozialhilfeempfängers (§ 90 Abs. 2 und 3) sich im Wege der Erbfolge auch als "Erbenschutzvorschrift" auswirken. Zwar gehen Ansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Sozialhilfeempfänger mit dessen Tod als Bestandteil des Nachlasses...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.7 Beschränkung der Ersatzpflicht (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 29 In Härtefällen kann von der Heranziehung zum Kostenersatz abgesehen werden. Anders als bei § 102 Abs. 3 bleibt es dem Sozialhilfeträger überlassen, ob er bei Vorliegen einer Härte von der Heranziehung absieht oder nicht (Ermessensentscheidung; Bieback, in: Grube/Wahrendorf/Flint, a. a. O., § 103 Rz. 47). Rz. 30 Der Begriff der "Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.3 Begrenzung des Kostenersatzanspruchs (Abs. 3)

Rz. 28 In bestimmten Fällen, die in Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abschließend geregelt sind, ist der nach Abs. 1 entstandene Kostenersatzanspruch vom Träger der Sozialhilfe nicht geltend zu machen. Es besteht kein Ermessen, es handelt sich um den gesetzlichen Ausschluss der Geltendmachung des Anspruchs in der in Nr. 1 bis 3 genannten Höhe (Petersen, in: Mergler/Zink, a. a. O., § 102 R...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.1 Ersatzwohnraum

Im Gesetz ist nur ein Härtegrund ausdrücklich genannt. Danach liegt eine Härte vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Dazu muss der Mieter nach Auffassung des LG Berlin insbesondere in Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel, in denen deshalb eine Mietpreisbremse gilt, lediglich vortragen, dass er aufgrund seiner stark b...mehr

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Sauer, SGB IX § 220 Aufnahm... / 2.4 Rückkehrrecht

Rz. 9 Mit dem Bundesteilhabegesetz ist Abs. 3 angefügt worden, der ein Rückkehrrecht bestimmt. Im Grunde handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Klarstellung, ein Rückkehrrecht bestand bereits auch vor dem 1.1.2018. Dieses ergab sich einer Regelung im Rentenrecht. Dort ist nämlich bestimmt, dass bei Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll e...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt eine Ersatzpflicht in den Fällen, in denen zwar die die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung grob fahrlässig oder vorsätzlich und durch ein sozialwidriges Verhalten herbeigeführt wurden, aber die Sozialhilfeleistung rechtmäßig erbracht wurde. Eine Rückabwicklung nach den §§ 45, 48, 50 SGB X kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Rz. 3 Der E...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.1 Ersatzverpflichtete (Abs. 1 Satz 1 und 4)

Rz. 6 Kostenersatzpflichtig ist der Erbe des Sozialhilfeempfängers, daneben aber nach § 102 Abs. 1 auch der Erbe des Ehegatten (oder des Lebenspartners) des Sozialhilfeempfängers, wenn dieser vor dem Sozialhilfeempfänger verstirbt. Die Haftung des Erben des vorverstorbenen Ehegatten folgt daraus, dass auch der nicht Sozialhilfe beziehende Ehegatte nach § 19 i. V. m. § 90 den...mehr

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Sauer, SGB IX § 190 Übertra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 geht es um die Übertragung der Aufgabe der Verlängerung eines Ausweises über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, um Fälle, in denen das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Behinderung nicht festzustellen sind. Nur in solchen Fällen kann die Befugnis von den Versorgungsämtern auf wohnortnahe Behörden, also etwa die Gemeinden, übertragen werd...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Kindergeld / 20.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 3. Synergieeffekt

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Haushalt führen, entstehen typischerweise sogenannte Synergieeffekte. Diese sind in erster Linie darin zu sehen, dass Lebenshaltungskosten und Ausgaben für die Führung des Haushalts günstiger werden, da viele Posten nicht mehr nur von einer Person getragen werden müssen. Beispiele für Ersparnisse:mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1. Notwendiger Selbstbehalt

Der notwendige Selbstbehalt markiert das unterhaltsrechtliche Existenzminimum des Schuldners. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern maßgeblich (§ 1603 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BGB). Die Höhe des notwendigen Selbstbehalts orientiert sich an den Mitteln, die einer Person auch nach den einfachsten Verhältnissen für den eigenen Unterhalt zus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Die Angemessenheitsprüfung des § 13 Abs. 2 ErbStG

Rz. 276 Die Zuwendungen i. S. d. Nr. 5 (Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser, s. Rn. 146) und Nr. 12 (Zuwendung für Unterhalt oder Ausbildung, s. Rn. 221) des § 13 Abs. 1 ErbStG sind nur insoweit steuerbefreit, als sie angemessen sind. Abs. 2 des § 13 ErbStG definiert, aus wessen Sicht die Angemessenheit als unbestimmter Rechtsbegriff zu prüfen ist. Beurteilung...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 7.2.3.2 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Rz. 203 Die Förderung mildtätiger Zwecke setzt eine Unterstützung körperlich, geistig, seelisch (Nr. 1) oder wirtschaftlich (Nr. 2) hilfsbedürftiger Personen voraus. Ob eine Person dem unterstützungsbedürftigen Personenkreis i. S. d. § 53 Nr. 1 oder 2 AO zuzuordnen ist, bestimmt sich ausschließlich nach den genannten objektiven Merkmalen. Eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigk...mehr

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ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / I. Die Rückstandsvoraussetzungen beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch

Rückstände auf Unterhalt können bekanntlich nur in drei Fällen verlangt werden, die § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB für den Verwandtenunterhalt abschließend aufzählt: Wenn der Verpflichtete aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, im Falle des Verzugs und im Fall der Rechtshängigkeit des Anspruchs auf Unterhalt. Die Aufforderung alleine, ü...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.1 Anerkennungsbehörden

Rz. 5 Anerkennungsbehörden sind die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen für den Sitz der Einrichtung zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Die frühere Bezeichnung "überörtlichen Träger der Sozialhilfe" ist durch Art. 23 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2007 (BGBl. I S. 2541) durch die Bezeichnung "Tr...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12....mehr