Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 117 BSHG. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 117 Abs. 1 und 2 BSHG finden sich in § 120. Vom automatisierten Datenabgleich ausgenommen sind die Leistungsberechtigten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Überprüfung von Daten der Bezieher von Sozialhilfeleistungen ist in Abs. 1 ...mehr

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Jung, SGB XII § 119 Wissens... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug inhaltsgleich den früheren § 118 BSHG. Sie begründet als Spezialregelung zu § 75 SGB X, dass der Träger der Sozialhilfe befugt ist, Sozialdaten an Forschungsinstitute zu übermitteln, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Forschungsaufträge durchführen, im Rahmen derer die Wirksamkeit von gesetzlichen Regelungen im Bereich...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.3 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs vor dem 1. April 2004

Rz. 11 Durch Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung wurde die Fälligkeit von laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) auf das Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, festgelegt (sog. nachschüssige Fälligkeit). Mit der durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3019) eingeführten Neuregelung wur...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.12 Ordnungswidrigkeit (Abs. 6)

Rz. 37 Abs. 6 beschränkt die Sanktionierung der Auskunftspflicht auf die in Abs. 2 bis 4 genannten Personen, nimmt also die Unterhaltspflichtigen und die in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen ausdrücklich davon aus. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Nähere hierzu ergibt sich aus dem 2. Abschnitt (§§ 8 bis 16) des OWiG. Auch bei nicht fr...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 114 BSHG. Gestrichen ist die Beteiligung Dritter bei der Festsetzung der Regelsätze. Die Ersetzung des Wortes "Personen" durch "Dritte" stellt klar, dass es sich um Dritte i. S. d. § 78 SGB X handelt und damit das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I auch von ihnen zu beachten ist. Rz. 3 Die Anhörung vor ...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.4 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 3

Rz. 20 Hier sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden – zum einen diejenigen, die eine der in Abs. 2 genannten Leistungen noch nicht erbracht haben, aber hierzu verpflichtet sind. Insoweit kann auf die obige Kommentierung verwiesen werden. Es muss sich auch hier um eine rechtliche, nicht nur eine sittliche Verpflichtung handeln. Rz. 21 Zum anderen sind in der Norm die kontoführende...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.7 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht besteht nur über Einkommens- und Vermögensverhältnisse und nur, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert. Nach der oben zitierten Rechtsprechung des BGH können dies indes sehr detaillierte Umstände der persönlichen Lebensführung sein. Zu der Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gehören auch Angaben über die Einkommensque...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12. 2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters v. 22.9.2005 (BGBl. I S. 2809) mit Wirk...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 2. Einsatz von Vermögen und Einkommen in Zeiten gestiegener Preise

Gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das frei verfügbare Einkommen einzusetzen. Hierzu zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. Der Einkommensbegriff knüpft an denjenigen des Sozialhilferechts an (vgl. insoweit § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII), da die PKH/VKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ist. Gem. § 82 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3.5.2 Bedarfsermittlung und Berechnung (Abs. 2 Satz 4 bis 8)

Rz. 13 Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach den §§ 14 bis 24 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und Abs. 3 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 4 wurde zum 1.4.2003 angefügt durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 4621) und zum 1.7.2006 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 wurde zum 1.4.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Nr. 2 wurde zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.2 Unpfändbare Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 10 Dienst- und Sachleistungen sind von der Pfändung ausgeschlossen und können auch nicht verpfändet oder abgetreten werden (§ 53 Abs. 1). Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Mit dem Pfändungsausschluss wird letztlich die Regelung des § 399 BGB ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Begriffsdefinition des Begriffes Werkstatt für Behinderte ist im AEAO zu § 68 Nr. 3 AO TZ 5 (Anhang 2) ausführlich niedergelegt: "Der Begriff Werkstatt für behinderte Menschen bestimmt sich nach § 219 SGB IX. Werkstätten für behinderte Menschen bedürfen der förmlichen Anerkennung einer Behörde. Anerkennungsbehörde ist die Bundesagentur für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Staatliche Transferleistungen

Rn. 57 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Staatliche Transferleistungen (zB Sozialhilfe, § 3 Nr 11 EStG oder Kindergeld, § 3 Nr 24 EStG, §§ 62ff EStG) steuerfrei zu stellen, mag ursprünglich damit begründet worden sein, dass es in sich widersprüchlich wäre, staatliche Unterstützungsleistungen durch Steuerabzug zu kürzen – dh mit der einen Hand zu geben und mit der anderen wieder zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) nominiert Alten-, Wohn-, Pflege-, Erholungsheime und Mahlzeitendienste als Zweckbetriebe, wenn diese in besonderem Maße den in § 53 AO (Anhang 1b) genannten Personen dienen. Zunächst wäre zwischen Altenpflegeheimen und Altenheimen zu unterscheiden. Altenpflegeheime sind Einrichtungen, in denen alte bzw. pflegebedürft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe

Rz. 36 Zuständig für Leistungen der Sozialhilfe sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.[1] Örtliche Träger der Sozialhilfe sind nach § 3 Abs. 2 SGB XII die kreisfreien Städte und die Landkreise, soweit nicht nach Landesr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 1025 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Sozialgrenze

Rz. 966 Die absolute Grenze der Inanspruchnahme des Verpflichteten stellt neben dem notwendigen Selbstbehalt auch die Sozialgrenze dar, die sich daraus ergibt, dass nach der Rechtsprechung des BGH niemand durch Unterhaltszahlungen Sozialfall werden soll. Dem Unterhaltspflichtigen müssen die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf bleiben. Diese Opfergrenze bildet den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Einrichtungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist sowohl personen- als auch umsatzbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, der gesetzlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Abs. 1 SGB II, der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 34 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 6 Abs. 1 SGB II: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können die Träger Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die Länder können bestimmen, dass und inwiewe...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Haftung der Großeltern

Rz. 206 Nach § 1606 Abs. 2 BGB haften unter den Abkömmlingen und unter den Verwandten der aufsteigenden Linien die näheren vor den entfernteren. Dies bedeutet, dass im Falle einer Haftung der Eltern eine Eintrittspflicht der Großeltern gerade nicht gegeben ist.[212] Rz. 207 Sollen Großeltern haften, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Großeltern haften nur dann, wenn ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 972 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Mildtätige Zwecke

Rz. 66 Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind [1] oder die nur über bestimmte Bezüge verfügen.[2] Der Begriff "mildtätige Zwecke" umfasst auch die Unterstützung von Personen, die wegen ihr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Psychosoziale Dienste

Rz. 91 Leistungen von Integrationsfachdiensten und psychosozialen Diensten: Unter dem Oberbegriff der Integrationsfachdienste werden zwei Bereiche zusammengefasst: die eigentlichen Integrationsfachdienste (IFD, Vermittlung behinderter Menschen) und die psychosozialen Dienste (PSD, Betreuung von schwerbehinderten Menschen mit Problemen im Arbeits- und Berufsleben). Soweit die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Folgende Neufassung von § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.2 Änderungen durch das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

Rz. 8 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe v. 10.12.2019 wurde die in Abs. 3 mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Heranziehung unterhaltsverpflichteter Angehöriger von volljährigen Leistungsberechtigten in besonderen Ausbildungsstätten (wieder...mehr

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Schell, SGB IX § 94 Aufgabe... / 2.1 Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Herauslösung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII sind künftig nicht mehr die Träger der Sozialhilfe für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe obliegt den jeweiligen Ländern. Die Träger der Sozialhilfe sind bereits in § 6 bei der Aufzählung der Träger der Leistungen zur Teilhabe als Trä...mehr

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Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 2.2 Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen

Rz. 3 Einen Aufnahmeanspruch hat der behinderte Mensch nur, wenn Leistungen durch die Rehabilitationsträger gewährleistet sind. Die Werkstätten finanzieren sich durch individuelle Leistungen an die behinderten Menschen, im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich durch die in § 63 Abs. 1 genannten Rehabilitationsträger, im Arbeitsbereich durch die in § 63 Abs. 2 genannt...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr