Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 4 Den Eltern obliegt eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft. Sie sind uU auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn sie nur auf diese Weise ihre Unterhaltsverpflichtung erfüllen können. Sie müssen alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und sogar berufsfremde Tätigkeiten unterhal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagungsrecht.

Rn 9 Erhält der Erbe öffentliche Leistungen, wie zB Sozialhilfe nach SGB XII , wird das Ausschlagungsrecht nicht auf den Sozialhilfeträger übergeleitet (hM; BGH FamRZ 05, 448; BGH ZEV 11, 258 mit Anm Zimmer; aA etwa LSG München ZEV 16, 43). Auch ist die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft durch den sozialhilfebedürftigen Erben nicht sittenwidrig iSd § 138 I (hM Ivo FamR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Testamentsges... / 2. Die Lösung

Das "Retten" des aus dem Nachlass des Erstverstorbenen im Vermögen des Kindes mit Behinderung noch vorhandene Vermögen kann durch eine Verfügung von Todes wegen des längerlebenden Ehegatten erreicht werden. Dies kann nicht nur hinsichtlich des Vermögens des Längerlebenden die Ziele eines Behindertentestaments erreichen, sondern zugleich auch noch das vom Erstverstorbenen ere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 22 Wird Teilwertersatz (Rn 11) durch wiederkehrende Leistung geschuldet, ist im Urt anzugeben, bis zu welchem Betrag vollstreckt werden kann (BGH NJW 03, 1384 [BGH 05.11.2002 - X ZR 140/01]). Rn 23 Der Schenker ist darlegungs- und beweisbelastet für die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (BGH NJW 95, 1349 [BGH 01.02.1995 - IV ZR 36/94]) und seine Notlage (BGH NJW-RR 03, 53 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbenhaftung (§ 1881 S 2).

Rn 3 Auf diesem Wege wird der Rückgriff auch auf zunächst geschontes Vermögen des Betreuten eröffnet, wenn dieses zB durch den Tod des Betreuten kein Schonvermögen mehr ist (vgl dazu Jürgens/Luther § 1881 Rz 5). Für solche Nachlassverbindlichkeiten gelten die in § 1880 genannten Schonungen nicht ohne weiteres (Jurgeleit/Maier § 1881 Rz 18). Nach § 1881 I 2 wird die Nachlassh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschluss.

Rn 5 Der Pflichtteilsberechtigte muss durch Enterbung (§ 1938) durch Verfügung vTw (Testament oder Erbvertrag, nicht: Vertrag gem § 311b IV) von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein (I 1). Daran fehlt es, wenn jemand auch ohne die ausschließende Verfügung vTw nicht zum Erben berufen wäre, zB bei Rechtshandlungen, die das gesetzliche Erbrecht beseitigen. Daher liegt kein A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechtigte, der enterbt ist oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die §§ 25, 26 begründen Ansprüche des ausgleichsberechtigten Ehegatten auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung aus einem vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen und dem schuldrechtlichen VA unterliegenden Anrecht (früher als ›verlängerter schuldrechtlicher VA‹ bezeichnet, § 3a VAHRG). Mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person erlöschen Ausgleichsansprüch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1745 BGB – Verbot der Annahme.

Gesetzestext 1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. 2Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein. Rn 1 Eine Adoption erfordert nach § 1741 di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsstreit als persönliche Angelegenheit.

Rn 18 Rechtsstreit ist jedes gerichtliche Verfahren (BSG NJW 70, 352: sozialgerichtliches Verfahren; LAG Berlin MDR 82, 436: arbeitsrechtliche Streitigkeit; OVG Lüneburg FamRZ 73, 145: verwaltungsrechtliche Streitigkeit) in jeder Verfahrensart, sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite. Das Verfahren muss eine persönliche Angelegenheit betreffen, damit eine genügend enge Verbind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. § 5 I WiStG.

Rn 187 Nach § 5 I, II WiStG ist bei freifinanzierten Mietverhältnissen in der Wohnraummiete – hierzu zählen auch Mischmietverhältnisse mit überwiegender Wohnraumnutzung (s Rn 14) – die Vereinbarung einer Miete nichtig und der Mieter hat einen teilweisen Rückforderungsanspruch gem §§ 812 ff, soweit die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) um mehr als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Enkelkinder.

Rn 6 Bei volljährigen Enkelkindern spricht alles dafür, dass sich der Unterhalt der in Anspruch genommenen Großeltern auf den erhöhten Selbstbehalt berufen darf, der beim Elternunterhalt gilt (BGH FuR 06, 366). Dies ist allerdings seit 2020 problematisch. Viele OLG und auch die Düsseldorfer Tabelle sehen keinen festen Selbstbehalt für den Elternunterhalt vor. Dies beruht auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Testamentsges... / 4. Gestaltungsvorschlag

Die vorgeschlagene Reparatur könnte wie folgt in der Verfügung des längerlebenden Elternteils umgesetzt werden. Sie dient ausschließlich der Ergänzung eines zu gestaltenden Behindertentestaments. Sie kann nicht isoliert stehen. Zitat Meinen Sohn/meine Tochter (mit Behinderung) belastete ich bei meinem Erbfall mit folgendem Verschaffungsvermächtnis zugunsten des in diesem Testa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 1. Anspruch dem Grunde und der Höhe nach

Wenn prima vista niemand wirtschaftlich in der Lage ist, die Beerdigungskosten zu zahlen, oder die Zahlung verweigert, muss die Sterbeortgemeinde diese Aufgabe nach Landesrecht übernehmen. Eigentlich muss hier der Sozialhilfeträger einspringen,[23] d.h. die Kosten unmittelbar an das Beerdigungsunternehmen pp. zahlen. In der Praxis macht das aber meist das Ordnungsamt, s. Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.2 Weitergehende Überleitung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ermöglicht eine Überleitung auch laufender Leistungen des Dritten, die an den Erstattungspflichtigen zu erbringen wären. Dies ist nach der ausdrücklichen Regelung nur bei Ansprüchen auf Rente, Unterhaltsbeihilfe oder Unterhaltshilfe gestattet. Die Vorschrift setzt eine nach Ausschöpfung des Abs. 1 Satz 1 und 2 für den Regelfall verbliebene Erstattungspfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Jung, SGB VII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII – Sozialhilfe und zum...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB XII – Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter a.D. am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Herr Jung ist außerdem Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VIII –...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans Peter Jung, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – ist Herr Hans-Peter Jung, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D.. Außerdem ist Herr Jung Herausgeber und Mitautor der Haufe-Kommentare zum SGB VII –Gesetzliche Unfallversicherung, SGB XII – Sozialhilfe und zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, allen Berechtigten das Mindestelterngeld von 300 EUR pro Monat tatsächlich als verfügbares Einkommen zukommen zu lassen (sog. Mindestbetrag; Ausnahme Abs. 5). Wird Elterngeld Plus für die entsprechend längeren Zeiträume bezogen, verringern sich die Beträge um die Hälfte, also auf 150 EUR/Monat (Abs. 3). Das Elterngeld hat insoweit eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.1 Leistungen, auf die angerechnet wird (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 20 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Berücksichtigungs- und Anrechnungsverbote nach Abs. 1-4 nicht für die hier ausdrücklich genannten Leistungen gelten.[1] Auf diese in Abs. 5 Satz 1 genannten einkommensabhängigen Sozialleistungen werden das Elterngeld und das Elterngeld Plus und die vergleichbaren Leistungen der Länder also angerechnet. Das Mindestelterngeld ist somit f...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 28 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Mildtätige Zwecke

Rz. 66 Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind [1] oder die nur über bestimmte Bezüge verfügen.[2] Der Begriff "mildtätige Zwecke" umfasst auch die Unterstützung von Personen, die wegen ihr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 191 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Verordnungsermächtigung des § 191 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für Assistenzleistungen zur Ermöglichung und Stärkung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, und zwar dergestalt, dass § 191 die detaillierte Ausgestaltung von individuellen Ansprüchen auf Arbeitsassistenzleistungen gewährleistet und damit ein hohes Maß ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 191 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Soweit keine Rechtsverordnung i. S. v. § 191 existierte, bestand zunächst bei der praktischen Umsetzung des § 185 Abs. 5 das Problem, dass einerseits bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen ein entsprechender Anspruch besteht. Andererseits aber sind die Leistungen der Integrations- bzw. Inklusionsämter und damit auch die Leistungsansprüche auf die zur Verfügung steh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Bereits zu § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4.12.1924 hatte der das Fürsorgerecht zuständige 5. Senat des BVerwG die Auffassung vertreten, dass nur realisierbare Ansprüche, mithin bereite Mittel, die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile v. 3.4.1957, C 94.56, C 152.54). Diese Rechtsprechung hat das BVerwG dann na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang der Sozialhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 wurde zu dieser Regelung Folgendes ausgeführt: Zitat Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 2 des Bundessozialhilfe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufgabe der Sozialhilfe Rz. 3 Bereits zu § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4.12.1924 hatte der das Fürsorgerecht zuständige 5. Senat des BVerwG die Auffassung vertreten, dass nur realisierbare Ansprüche, mithin bereite Mittel, die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile v. 3.4.1957, C 94.56, C 152.54). Diese Rechtsprec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der das Recht der Sozialhilfe prägende Nachranggrundsatz ist einer der zentralen Kernsätze des Sozialhilferechts (vgl. grundlegend bereits BVerfG, Urteil v. 24.7.1963, 1 BvL 101/58, wonach die Pflicht, einen Verlust, dessen Ersatz die Gemeinschaft zu tragen hat, selbst zu mildern, soweit das zumutbar ist, das Sozialrecht vielfach geformt habe und geradezu als ein Ausfl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten. In der BT-Drs. 15/1514 S. 55 wurde zu dieser Regelung Folgendes ausgeführt: Zitat Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 2 des Bundessozialhilfegesetzes, ergänzt u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.2 Verweis auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 10 In § 2 Abs. 2 wird vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Unterhaltspflichtige und andere Sozialleistungsträger ihre eigenen Verpflichtungen nicht deswegen verneinen bzw. verweigern dürfen, weil das SGB XII entsprechende Leistungen bzw. Leistungsmöglichkeiten vorsieht. Dies gilt auch im Hinblick auf Ermessensleistungen anderer Leistungsträger. Klargestellt werden k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 93 wird den Sozialhilfeträgern die Befugnis eingeräumt, Ansprüche des Leistungsberechtigten und seiner nahen Angehörigen gegen Dritte auf sich zu übertragen, um so einen Gläubigerwechsel zu bewirken (Überleitung). Hierin spiegelt sich einerseits der Grundsatz der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2), andererseits das Prinzip des Tatsächlichen wider: Grundsätzlich i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Abs. 1, 4 und 5 übertragen – im Wesentlichen – inhaltsgleich die bisherigen Regelungen des § 91 Abs. 1, 3 und 4 BSHG; Abs. 2 und 3 modifizieren § 91 Abs. 2 BSHG. Seit Inkrafttreten des SGB XII wurd...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.4 Ausschlusstatbestände (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 enthält weitere Freistellungstatbestände. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bringt eine Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der bisherigen Doppelberechnungen (BT-Drs. 15/1514 S. 66). Ein Unterhaltsübergang soll nicht erfolgen, wenn eine Leistungsberechtigung nach dem Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Kapitel 4 (Grundsicherung) gegeben ist oder durch Heranziehu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 94 ist eine abschließende Sonderregelung für den Übergang zivilrechtlicher Unterhaltsansprüche und auf diese bezogene Auskunftsansprüche enthalten. Die Vorschrift dient ebenso wie § 93 der Wiederherstellung des Nachrangs und ist gleichzeitig Folge des Faktizitätsprinzips. Denn an sich hätte der Leistungsberechtigte wegen des Nachrangs der Sozialhilfe bei bestehend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieresborn, Wenn zwei sich beschenken, freut sich der Dritte? Zum Rechtsschutz gegen nach § 93 SGB XII übergeleitete Schenkungsrückforderungsansprüche durch Sozial- und Zivilgerichte, SGb 2024, 561. Gühlstorf, Überleitung und zivilrechtliche Durchsetzung von Schenkungsrückforderungsansprüchen, ZfF 2006, 121. ders./Ette, Die "Schenkung" eines mit einem Nießbrauch belaste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.2 Ermessen

Rz. 7 Es liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers, ob er von der Ermächtigung des § 95 Gebrauch macht. Er darf von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn und soweit ihm ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Sozialleistung zuzubilligen ist (BSG, Urteil v. 1.7.1997, 2 RU 32/96; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 3.5.2001, L 1 U 2770/99). Das Ermessen ist unter Beach...mehr