Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde in Satz 2 und 3 mit Wirkung v. 1.1.2004 die Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit geändert. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 224 Vergabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wurde der bisherige § 141 (a. F.) zu § 224. Zudem wurde ein neuer Abs. 2 angefügt, sodass die Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe gilt. In Abs. 1 entspricht die Vorschrift d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.3 Zuständige Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 17 Verwaltungsbehörde i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist es nicht mehr möglich, den Landesarbeitsämtern gesetzlich Aufgaben zuzuweisen. Deshalb konnte die Aufgabe nicht den jetzigen "Regionaldirektionen"...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagung von nicht eheli... / 1.7 Unterhaltsleistungen für den Partner

Nach dem Gesetz können Unterhaltsleistungen[1] nur bei 2 Fallgruppen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden: Der Empfänger ist gegenüber dem Zahlenden gesetzlich unterhaltsberechtigt oder dem Empfänger werden wegen der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel" (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) gekürzt.[2] Diese Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 1.2 Mildtätige Zwecke

Unter mildtätigen Zwecken versteht das Gesetz Tätigkeiten, die ausschließlich und unmittelbar auf die selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet sind. Als bedürftig gelten Menschen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-Fache des Regelsatzes für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.3 Kontenabruf für außersteuerliche Zwecke

Ein außersteuerlicher Kontenabruf [1] ist nur noch durch die für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II [2], der Sozialhilfe nach dem SGB XII, der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und des Wohngelds nach dem Wohngeldgesetz zuständigen Beh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Corona-Pandemie: Sozialvers... / 6 Grundsicherung für Kleinunternehmer/Solo-Selbstständige

Während der Corona-Pandemie erlitten viele Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige erhebliche Einkommenseinbußen. Daher wurden die Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II einfacher zugänglich gemacht. Die bürokratischen Hürden für die Bewilligungszeiträume ab dem 1.3. 2020 wurden abgesenkt. Die befristeten Regelungen galten zunächst bis zum 31.12.2022 und wurden bis z...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 58 Abs. 1 Satz 1 AFG, der für die Förderung von behinderten Menschen nur auf einzelne arbeitsmarktpolitische Förderleistungen verwies. Die Vorschrift wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in die Erstfassung des SGB III, in Kraft ab 1.1.1998, in § 99 SGB III a. F. modifiziert übernommen. Entg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1967 und 1973

Rz. 11 § 4 Nr. 14 UStG geht im Wesentlichen auf die Neufassung der Vorschrift im UStG 1967 mWv 1.1.1968 zurück. Während nach § 4 Nr. 11 UStG 1951 die ärztlichen und ähnlichen Hilfeleistungen und die Umsätze von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nur steuerfrei waren, soweit sie gegenüber Einrichtungen der Sozialversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Sozialhilfe erbrach...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine Vorläufernorm war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i. d. F. bis 31.12.1997 grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) wurde jedoch in vergleichbarer Weise zur Regelung im Abs. 1 bestimmt, dass bei Teilnahmen an Maßnahmen Ausbildungsgeld zu gewäh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 3 bis 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 Nr. 82 die bisherigen Regelungen des AFG in § 161 a. F. in einer s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurde mit Art. 1 die bisherige Regelung des AFG (§ 59 Abs. 1 Satz 7 AFG) in § 162 a. F. in...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Behinderte Angehörige

Rz. 128 Erwerbsunfähige behinderte Angehörige müssen vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilfe erhalten, denn das Sozialhilferecht wird vom Nachranggrundsatz beherrscht. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII erhält keine Sozialhilfe, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 163 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Rz. 164 Muster in Ihr Textve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Risiken für das Familie... / D. Risiken durch Sozialhilfeträger und/oder Gläubiger des Erben

Rz. 27 Ganz andere Risiken bestehen, wenn Familienmitglieder auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein Vollstreckungs- oder Insolvenzrisiko besteht (vgl. hierzu § 2 Rdn 126 ff.). Rz. 28 So müssen erwerbsunfähige behinderte Angehörige vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das ihnen per Erbschaft zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / II. Lösungsansätze

Rz. 136 Die Gestaltungspraxis versucht die dargestellten Probleme zu lösen, indem dem behinderten oder bedürftigen Angehörigen Vermögen so zugewendet wird, dass die Vermögenssubstanz langfristig geschützt und auch die Erträge möglichst nicht auf die Sozialhilfe oder das Bürgergeld angerechnet werden. Man bedient sich hierzu der erbrechtlichen Institute der Vor- und Nacherbsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Überleitbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?

Rz. 144 Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall Bürgergeld, geht der Pflichtteilsanspruch nach bislang überwiegender Auffassung mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne, dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II). Demgegenüber findet bei der Sozialhilfe kein Übergang kraft Gesetzes statt. Vielmehr b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 149 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall Bürgergeld bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 153 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[194] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[195] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 2.10 Übergangsregelung zur Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 8)

Rz. 15 Diese Übergangsregelung wurde durch Art. 23 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) als Abs. 8 in § 241 angefügt. Die Regelung dient der Klarstellung, dass die Träger der Sozialhilfe bis zum 31.12.2019 weiterhin Rehabilitationsträger sind. Aufgrund des Inkrafttretens des Vertragsr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.3 Sittliche Gründe

Aus sittlichen Gründen ist Zwangsläufigkeit nicht bereits dann gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige subjektiv zu den Aufwendungen verpflichtet fühlt. Nicht alle Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger aus einer anständigen und sittlich anerkennenswerten Gesinnung macht, erwachsen zwangsläufig. Vielmehr muss die Sittenordnung (objektiv) die Aufwendungen verlangen und der S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 2.4 Fortgeltung der Richtlinien zu § 56 Schwerbehindertengesetz (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 stellt sicher, dass die nach dem SchwbG erlassenen allgemeinen Richtlinien zur bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Werkstätten für behinderte Menschen bis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zu § 224 weiterhin gelten und damit in dem bisherigen Umfang den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge weiterhin bevorzugt angeb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.3 Arbeitslosengeld

Rz. 9 Eine Ausnahme lässt sich beim Alg rechtfertigen. Abs. 1 Satz 2 erzeugt eine Fiktion. Durch persönliche Arbeitslosmeldung gilt Alg als beantragt (Konkludenz). Der größte Mangel dieser Regelung wird in Abs. 1 Satz 2 selbst beseitigt, weil dem Arbeitslosen zugestanden wird, davon abweichend zu erklären, dass er keine der Entgeltersatzleistungen beantragen (erhalten) möcht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sozialhilfe.

Rn 15 IRd Nachlassverbindlichkeiten nimmt die Sozialhilfe eine Vorrangstellung ein, da der Sozialhilfeträger für die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgten Leistungen von den Erben gem § 102 SGB XII Ersatz verlangen kann, sofern diese rechtmäßig gewährt wurde (BayVGH FamRZ 04, 488). Daneben haften auch die Erben des vorverstorbenen Ehegatten (BVerwG NJW 03, 3792)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunft bei Anspruchsübergang.

Rn 10 Wird der Unterhaltsanspruch nach § 33 SGB II übergeleitet oder geht er gem § 93 SGB XII kraft Gesetzes auf den Träger der Sozialhilfe über, werden davon auch die Auskunftsansprüche betroffen. Zudem enthält § 117 SGB XII einen eigenständigen Auskunftsanspruch des Trägers der Sozialhilfe, der sich auch auf die mit dem Unterhaltsschuldner verheirateten Ehepartner erstreckt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übertragung (Abs 2).

Rn 9 Die Übertragung des entstandenen Anspruchs (s § 2303 Rn 6) erfolgt durch Abtretung (§ 398 ff). Nach § 33 I 1, 3 SGB II geht auf den Leistungsträger kraft Gesetz der (auch noch nicht pfändbare) Pflichtteilsanspruch bis zur Höhe der erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (s § 20–23 SGB II [ALG II]) über. Bei Leistung von Sozialhilfe sieht §§ 93 I 1, 4 SG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Testamentsges... / aa. Abgestufte Prüfung des Betreuungsgerichts

Die Ausschlagung durch den rechtlichen Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1851 Nr. 1 BGB. Die Prüfung durch das Betreuungsgericht erfolgt in zwei Stufen: Auf der ersten Stufe wird zunächst die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts geprüft, auf zweiter Ebene wird das entsprechende Rechtsgeschäft anhand des Willens des Betreuten beurteilt.[39] Auf der ers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Letztwillige Verfügung zugunsten von Menschen mit Behinderung - Die stiftungsrechtliche Lösung

Ulf Schönenberg-Wessel 2025 60 Seiten, 39,90 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-170-4 Das "Behindertentestament" ist jedem Erbrechtler ein Begriff. Er versteht darunter die Anordnung in einem Testament, der behinderte Mensch solle Vorerbe sein, mit seinem Tod der ihm zugedachte Erbteil an einen anderen Angehörigen als Nacherben fallen und der Nacherbe solle während der Lebenszeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eltern.

Rn 3 Die Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern beruht weniger darauf, dass sie über keine ausreichende Altersversorgung verfügen, als vielmehr auf hohen Kosten eines Alters- oder Pflegeheims, dessen Kosten durch Leistungen der Sozialhilfe nicht gedeckt werden. Dieser Mehrbedarf ist ein unselbständiger Bestandteil des Unterhaltsanspruchs und führt ebenfalls zur Bedürftigkeit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Testamentsges... / cc. Sonderfall überschuldeter Nachlass

Anders könnte dies jedoch in dem Fall sein, dass der Nachlass, den das Kind mit Behinderung erlangt, infolge des Verschaffungsvermächtnisses überschuldet ist, § 1992 BGB. Der Anspruch des Nacherben auf das Verschaffungsvermächtnis gegen das Kind mit Behinderung ist nicht automatisch gem. § 1992 BGB ausgeschlossen.[48] Das Betreuungsgericht könnte bei einer rein wertmäßigen B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Drittleistungen.

Rn 5 Ein dem Ersatzgläubiger zustehendes Sterbegeld (aus Unfallversicherung, Sozialhilfe oder Beamtenversorgung), das auch die Bestattungskosten decken soll, führt nicht zur Anrechnung auf den Anspruch, sondern zum Forderungsübergang auf den Sozialversicherer oder Dienstherrn, vgl § 249 Rn 81. Bei Fehlen einer Zessionsnorm wird eine Abtretungspflicht analog § 255 erwogen (Mü...mehr