Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherungsgeld nach § ... / 1 Abgrenzung Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in ein...mehr

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Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

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Sozialhilfe / 5.3 Hilfen zur Gesundheit

Obwohl eine zwingende Krankenversicherungspflicht besteht, kann dennoch eine Leistung zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten durch den Träger der Sozialhilfe erforderlich werden. Hierunter fallen auch Leistungen, welche zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden gesundheitlichen Schädigung erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.5 Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege beinhaltet z. B. Maßnahmen der häuslichen Pflege, notwendige Hilfsmittel, die sog. Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis

Hilfebedürftige, deren Lebensumstände eine besondere Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe rechtfertigen, haben Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung. Die in den Regelbedarfsstufen enthaltenen Leistungen genügen in diesen Fällen nicht, um der gegebenen Bedarfssituation gerecht zu werden. Die Mehrbedarfe gehören deshalb zum Existenzminimum. Es handelt sich hierbei um ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe beinhaltet Leistungen zur Sicherung der unerlässlichen Dinge des täglichen Lebens, z. B. Kosten der Unterkunft oder im Rahmen des pauschalierten Regelbedarfs Nahrung, Körperpflege und Ähnliches.mehr

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Sozialhilfe / 3 Einstands-/Bedarfsgemeinschaften

Bei allen Leistungsarten wird – neben dem eigenen Einkommen und Vermögen – auch das Einkommen und Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ein möglicher Leistungsanspruch wird damit dem Einkommen und Vermögen dieser sog. Einstands- und Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt. So muss ebenfalls das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten h...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5 Leistungsarten

Sofern aus eigenen Mitteln das Existenzminimum nicht bestritten oder die Notlage abgewendet werden kann, kommen für Anspruchsberechtigte verschiedene Leistungsarten in Betracht. Hier muss der Träger der Sozialhilfe seine umfassende Beratungspflicht erfüllen.[1] Gegebenenfalls muss auch auf Wünsche der Hilfesuchenden eingegangen werden.[2] Allerdings nur dann, wenn diese angem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.7 Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Hilfe in anderen Lebenslagen enthaltenen Leistungen kommen für besonders hilfebedürftige Personenkreise in Betracht. Beispielsweise werden Leistungen im Rahmen der Alten- oder Blindenhilfe definiert. Achtung Schulden oder Kreditverpflichtungen Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Schulden oder Kreditverpflichtungen. Anspruchsberechtigte Hilfeempfänger können aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Mehrbedarf festges...mehr

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Schulbedarfspaket (Grundsic... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Grundsic... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Grundsicherungsgeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.2 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Wer die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht hat, kann bei Bedarf diese Leistungsform erhalten. Dies gilt ebenfalls für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 4 Nebeneinander gewährte Mehrbedarfe

Sämtliche Mehrbedarfszuschläge können nebeneinander gewährt werden, soweit sie sich nicht gegenseitig ausschließen.[1] Die Obergrenze für nebeneinander anerkannte Mehrbedarfszuschläge ist jedoch die jeweils maßgebende Regelbedarfsstufe.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.4 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Personen, die durch eine Behinderung eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Ausnahmeleistung und wird nur in eng begrenzten Fällen angewendet. Sie kommt meist im Zusammenhang mit Suchterkrankungen in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 3 Besonderer unabweisbarer Bedarf

Ein Mehrbedarf wird darüber hinaus anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 4 Altersgrenze/Erwerbsminderung

Mit Erreichen der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht mehr zugemutet werden. Dieser Fall ist auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen denkbar. Ist für diesen Personenkreis das Existenzminimum nicht gesichert, können sie ggf. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.7 Schulbücher

Der Mehrbedarf wird für Schüler anerkannt, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder schulischer Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften (mit ISBN-Nummer) haben. Die Höhe entspricht den Aufwendungen für die Schulbücher oder gleichstehenden Arbeitsheften.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.1 Ältere/voll erwerbsgeminderte Personen

Dieser Mehrbedarf setzt voraus, dass Leistungsbezieher entweder die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind und gleichzeitig einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" besitzen. Dem Schwerbehindertenausweis mit einem Merkzeichen "G" steht der Feststellungsbescheid einer nach § 69 Abs. 4 SGB IX zuständigen Behörde gleich. Dies erspart Verwaltungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.3 Alleinerziehende

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird nur dann gewährt, wenn der oder die Leistungsberechtigte allein für die Pflege und Erziehung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich ist.[1] Dieses ist bei Wohngemeinschaften oder im Frauenhaus nicht der Fall. Bei allein lebenden Elternteilen ist von dem Anspruch auf Mehrbedarf in aller Regel auszugehen. Hingegen beda...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 1 Ergänzende finanzielle Hilfe zum Regelbedarf

Bestimmte Leistungen sind nicht vom Regelbedarf erfasst und erfordern wegen ihrer besonderen Bedeutung eine ergänzende finanzielle Absicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber anerkannt und in § 30 SGB XII geregelt. Die Aufzählung in § 30 SGB XII ist abschließend. Darüber hinausgehende Bedarfssituationen sind also im Regelbedarf erfasst und begründen keinen Anspruch auf einen Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.4 Menschen mit Behinderungen

Der Mehrbedarf i. H. v. 35 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe wird Menschen mit Behinderungen bewilligt, sofern sie Eingliederungsleistungen zur schulischen Ausbildung erhalten.[1] Es steht im Ermessen des Leistungsträgers, ob dieser den Mehrbedarf auch im Anschluss an die Eingliederungshilfe für einen gewissen Übergangszeitraum gewährt. Dies kann z. B. eine berufliche Einar...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Grundsic... / 2 Zweck

Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen. Berücksichtigt sind auch zeitgemäße schulische Anforderungen. Dabei finden neue o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.2 Werdende Mütter

Der Mehrbedarf für werdende Mütter beträgt 17 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe und ist nach der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.[1] Der Mehrbedarfszuschlag endet mit dem Ablauf des Geburtsmonats. Der Mehrbedarf beträgt derzeit (Stand: 1.1.2026):mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.6 Personen mit dezentraler Warmwasseraufbereitung

Es kommen nur solche Leistungsberechtigten in Betracht, die dezentral ihr Warmwasser erzeugen und aus diesem Grund keine Leistungen für die Warmwasseraufbereitung gemäß § 35 Abs. 4 SGB XII erhalten. Dezentral bedeutet dabei, dass die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser nicht bereits in den Bedarfen für Heizung enthalten sind und deshalb zusätzlich übernommen werden mü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Grundsic... / 3 Höhe/Auszahlungszeitpunkt

Die Leistung des Schulbedarfspakets wurde zum 1.8.2019 auf schuljährlich 150 EUR festgelegt. Der Betrag wird jeweils im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Regelbedarfe dynamisiert. Seit 1.1.2024 beträgt die Leistung schuljährlich 195 EUR. Auch zum 1.1.2025 ist keine Erhöhung erfolgt. Der Gesamtbetrag wird auf die beiden Schulhalbjahre aufgeteilt, indem regelmäßig zum 1.8...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Grundsicherungsgeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsicherung im Alter und... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller, dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sicher. Die Grundsicherungsleistung ist Teil des Sozialhilferechts....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.2 Ausgeschlossene Haushaltsmitglieder

Haushaltsmitglieder, die eine Sozialleistung mit ähnlichem Charakter[1] erhalten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung der jeweiligen Leistung die Kosten der Unterkunft ganz oder teilweise berücksichtigt wurden. Das ist insbesondere beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und der Sozialhilfe der Fall. Die Sozialhilfe umfasst dabei sowohl die "Hilfe zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 1 Existenzminimum

Der notwendige Lebensunterhalt ist die Versorgung mit Mitteln, die für den Erhalt der menschlichen Existenz erforderlich sind. Die Sozialhilfeschwelle – als untere Grenze einer menschenwürdigen Existenz – wird in verschiedenen Rechtsbereichen berücksichtigt. Auf diese Grenze wird beispielsweise Bezug genommen, wenn die Pfändungsgrenzen festgelegt werden. Auch beim Ausgestalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.3 "Unzumutbare Belastung" bestimmter Personenkreise

Bei Empfängern von Sozialhilfe oder bedarfsorientierter Grundsicherung, Beziehern von Grundsicherungsgeld (bis 30.6.2026 Bürgergeld) und Beziehern von Leistungen nach dem BAföG wird unterstellt, dass sie unzumutbar belastet sind; eine Einkommensprüfung erfolgt demnach nicht. Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder te...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 2.1 Nachrangigkeitsgrundsatz

Ein wesentliches Prinzip der Sozialhilfe ist der Nachrangigkeitsgrundsatz. Erst, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf staatliche oder nichtstaatliche Leistungen vorhanden sind und der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII möglich.[1] Im 11. Kapitel des SGB XII ist der notwendige Einsatz eventuell vorhandener Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Blindenhilfe ist eine Geldleistung der Sozialhilfe. Sie dient dem Ausgleich von Mehraufwendungen, die blinden und ihnen gleichgestellten Menschen infolge der Blindheit entstehen. Als Leistung der Sozialhilfe ist die Blindenhilfe zum einen von der Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig. Zum anderen ist sie nachrangig gegenüber gleichartigen Leistungen. Vorrang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Grundsicherungsgeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Grundsicherungsgeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Grundsicherungsgeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.5 Anpassungsbescheide wegen Veränderung der Einkommensverhältnisse

Die Vorschrift hat vor allem Bedeutung bei der Anpassung von einkommensabhängigen Leistungen. Ein Absehen von der Anhörung ist in diesen Fällen sinnvoll, weil der Berechtigte bereits in den Bewilligungsbescheiden auf die Rechtsfolge bei Zusammentreffen mit anderen Leistungen hingewiesen wurde (z. B. Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gem § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH v 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 5 Mitwirkungspflichten

Auch für die Blindenhilfe gilt der allgemeine Mitwirkungsgrundsatz der Sozialhilfe. Allerdings wurde durch das Grundsicherungsgeld § 39a SGB XII (Einschränkung der Leistungen) aufgehoben, sodass die in § 72 Abs. 1 Satz 4 SGB XII a. F. enthaltene Verweisung auf diese Vorschrift ebenfalls gestrichen werden musste.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.1 Karenzzeit

Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Grundsicherungsgeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Karenzzeit gilt nicht für die Aufwendungen für die Heizung, diese werden wie die Unterkunf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 19.01.2023, III R 36/21, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Grundsicherungsgeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird er...mehr