Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 2.4.2 Bedürftigkeit

Rz. 172 Bei der Bedürftigkeit dürfen nur die in der Person des Stpfl. bzw. seines Rechtsnachfolgers liegenden Verhältnisse berücksichtigt werden. Bei Rechtsnachfolge ist, auch wenn die Steuer aus dem übernommenen Vermögen stammt, die gesamte wirtschaftliche Situation des Rechtsnachfolgers in Betracht zu ziehen, nicht nur die des übernommenen Vermögens.[1] Rz. 173 Die Billigke... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Hilfsbedürftigkeit, Beihilfen

Rz. 12 Hilfsbedürftig ist jemand, der wegen seines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen seiner wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Hilfsbedürftig wegen seiner wirtschaftlichen Lage ist der, dessen Einkünfte oder Bezüge so gering sind, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, und der auch kein Vermögen besitzt, das zum ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.4 Bezieher einkommensabhängiger Sozialleistungen

Das GEG hatte in § 102 Abs. 5 eine Sonderregelung für Bezieher von einkommensabhängigen Sozialleistungen (u. a. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld) bezüglich der vormals geltenden 65 % EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG enthalten. Hiernach konnten die zuständigen Länderbehörden auf Antrag des Eigentümers diesen von den Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG befreien, wenn er zum Zeitp... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Deckers, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009, 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995, 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008, 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012, 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtliche Her... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.2 Verpflichtete Stellen

Rz. 11 Verpflichtete Stelle nach Abs. 1 ist der Träger der Sozialhilfe. Diese Formulierung erklärt sich aus dem Übergangszweck der Regelung im Zusammenhang mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Zusammenlegung der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Vom ko... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmte grundsätzlich und für den Übergang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2005 ergänzend zu den Vorschriften der §§ 50 ff. die Bereitstellung aller im Einzelfall erforderlichen Daten und Unterlagen durch die Agentur für Arbeit bzw. den Träger der Sozialhilfe an den Träger der Grundsicherung, bei dem Grundsicherungsleistungen beantragt... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65e Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erweitert die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 43. Eine Aufrechnung von Ansprüchen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch die Grundsicherungsstellen ist danach nur mit Ansprüchen der Leistungsträger aus Forderungen nach dem SGB II möglich. Daraus hat sich eine Regelungslücke für die Praxis ergeben. Durch den Übergang der erwerbsfähig... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.3.1 Einbezogene Fälle

Rz. 15 Ein Anspruch nach Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf Personen, die entweder vom Träger der Sozialhilfe oder der Agentur für Arbeit in der Zeit vor 2005 Leistungen erhalten haben und für die ein Trägerwechsel stattgefunden hat. Nach der Intention der Vorschrift betraf das beim Übergang auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende die erwerbsfähigen Leistungsberechtigt... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65e Übergan... / 2.1 Grundsatz der Aufrechnung nach Satz 1

Rz. 5 § 65e Satz 1 ermächtigt den zuständigen Träger der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Berechtigte Träger sind demnach die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen und die kommunalen Träger (Kreise und kreisfreie Städte), gleich, ob es sich um kommunale Träger i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder zugelassene kommunale Träger nach § 6a handelt. Al... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.1 Berechtigte Grundsicherungsstellen

Rz. 6 § 65d Abs. 1 berechtigt die zuständigen Leistungsträger, das sind die Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Diese setzen die Grundsicherung für Arbeitsuchende als solche jedoch nicht um. Rz. 7 Eine der zulässigen Organisationsformen ist die zugelassene kommunale Trägerschaft nach § 6a. Die zugelassenen kommunale... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.5 Kostenerstattung nach Abs. 2

Rz. 25 Abs. 2 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Sozialhilfe die Sachkosten zu erstatten, die ihnen aus der Pflichterfüllung nach Abs. 1 entstehen. Daraus resultiert ein Erstattungsanspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift dürfte zwischenzeitlich kaum noch Bedeutung haben. Selbst soweit im Einzelfall ein Kostenerstattungsanspruch geg... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.3.3 Verlangen und Konkretisierung

Rz. 20 Die Übermittlung i. S. d. Abs. 1 setzt ein Verlangen des zuständigen Leistungsträgers voraus. Das bedeutet zunächst, dass der verpflichtete Leistungsträger keine Initiative entwickeln muss, selbst wenn ihm der Trägerwechsel bekannt wird. Darüber hinaus darf der Träger der Sozialhilfe bzw. die Agentur für Arbeit ohne ein Verlangen keine Daten bereitstellen, soweit sich... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7a Altersgr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 7a führt den Begriff derAltersgrenze in das SGB II ein. Die Altersgrenze bestimmt das Lebensalter, ab dem eine Zugangsberechtigung zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr besteht. Die Altersgrenze bestimmt die Schnittstelle für den Übergang von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in die Regelaltersrente nach dem SGB VI oder die Grundsiche... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.2 Die Eingrenzung der Erleichterungen nach Abs. 1

Rz. 24 Abs. 1 reguliert prinzipiell den Zeitraum, für den die Erleichterungen nach den Abs. 2 bis 4 gelten sollen. Daraus ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber auch den März 2020 in den Blick genommen hat (und insofern den ersten Entwurf nachgebessert hat), wohl aus der Überlegung heraus, dass bis zum Inkrafttreten des § 67 über Leistungsanträge in großem Umfang bereits ents... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Belastungsgrenze / 2.3 Sonderregelung für Sozialleistungsbezieher

Für Beziehende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld – bis 30.6.2026 Bürgergeld) gelten bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besondere Regelungen. Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft werden anstelle der tatsächlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ausschließlich der maßgebende Regelbedarf (seit 1.1.2024: 563 EUR... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Belastungsgrenze / 4 Vorauszahlung der Belastungsgrenze

Versicherte können die voraussichtliche Belastungsgrenze für ein Kalenderjahr im Voraus entrichten und sich dadurch bereits für das gesamte Kalenderjahr von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Eine Vorauszahlung kommt insbesondere in Betracht, wenn aufgrund regelmäßig anfallender Zuzahlungen die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines kurzen Zeitraums er... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe

Zusammenfassung Begriff Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge. Sie soll unverschuldet in Not geratenen Menschen durch die Gewährung existenzsichernder Leistungen ein würdiges Leben ermöglichen. Erst wenn dem Hilfesuchenden keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Verfügung ste... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mehrbedarf (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Meh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schulbedarfspaket (Grundsicherungsgeld/Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt od... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / Zusammenfassung

Begriff Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge. Sie soll unverschuldet in Not geratenen Menschen durch die Gewährung existenzsichernder Leistungen ein würdiges Leben ermöglichen. Erst wenn dem Hilfesuchenden keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kommt ein A... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 1 Anspruchsberechtigte

Die Sozialhilfe richtet sich ausschließlich an Personen, welche sich durch keine andere Möglichkeit mehr aus einer Notlage befreien können. Die Notlage kann also weder durch die sog. Eigenhilfe (eigene Arbeitskraft, Vermögen, Einkommen) oder eine andere Maßnahme (z. B. staatliche Leistung wie das Grundsicherungsgeld) abgewendet werden. Erst wenn dieser Sachverhalt vorliegt, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grundsicherungsgeld nach § ... / 1 Abgrenzung Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in ein... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.3 Hilfen zur Gesundheit

Obwohl eine zwingende Krankenversicherungspflicht besteht, kann dennoch eine Leistung zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten durch den Träger der Sozialhilfe erforderlich werden. Hierunter fallen auch Leistungen, welche zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden gesundheitlichen Schädigung erforderlich sind. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.5 Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege beinhaltet z. B. Maßnahmen der häuslichen Pflege, notwendige Hilfsmittel, die sog. Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege.[1] mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis

Hilfebedürftige, deren Lebensumstände eine besondere Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe rechtfertigen, haben Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung. Die in den Regelbedarfsstufen enthaltenen Leistungen genügen in diesen Fällen nicht, um der gegebenen Bedarfssituation gerecht zu werden. Die Mehrbedarfe gehören deshalb zum Existenzminimum. Es handelt sich hierbei um ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe beinhaltet Leistungen zur Sicherung der unerlässlichen Dinge des täglichen Lebens, z. B. Kosten der Unterkunft oder im Rahmen des pauschalierten Regelbedarfs Nahrung, Körperpflege und Ähnliches. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 3 Einstands-/Bedarfsgemeinschaften

Bei allen Leistungsarten wird – neben dem eigenen Einkommen und Vermögen – auch das Einkommen und Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ein möglicher Leistungsanspruch wird damit dem Einkommen und Vermögen dieser sog. Einstands- und Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt. So muss ebenfalls das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten h... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5 Leistungsarten

Sofern aus eigenen Mitteln das Existenzminimum nicht bestritten oder die Notlage abgewendet werden kann, kommen für Anspruchsberechtigte verschiedene Leistungsarten in Betracht. Hier muss der Träger der Sozialhilfe seine umfassende Beratungspflicht erfüllen.[1] Gegebenenfalls muss auch auf Wünsche der Hilfesuchenden eingegangen werden.[2] Allerdings nur dann, wenn diese angem... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.7 Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Hilfe in anderen Lebenslagen enthaltenen Leistungen kommen für besonders hilfebedürftige Personenkreise in Betracht. Beispielsweise werden Leistungen im Rahmen der Alten- oder Blindenhilfe definiert. Achtung Schulden oder Kreditverpflichtungen Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Schulden oder Kreditverpflichtungen. Anspruchsberechtigte Hilfeempfänger können aber ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Mehrbedarf festges... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schulbedarfspaket (Grundsic... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di... mehr

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Schulbedarfspaket (Grundsic... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Grundsicherungsgeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.2 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Wer die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht hat, kann bei Bedarf diese Leistungsform erhalten. Dies gilt ebenfalls für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 4 Nebeneinander gewährte Mehrbedarfe

Sämtliche Mehrbedarfszuschläge können nebeneinander gewährt werden, soweit sie sich nicht gegenseitig ausschließen.[1] Die Obergrenze für nebeneinander anerkannte Mehrbedarfszuschläge ist jedoch die jeweils maßgebende Regelbedarfsstufe. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.4 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Personen, die durch eine Behinderung eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 5.6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Ausnahmeleistung und wird nur in eng begrenzten Fällen angewendet. Sie kommt meist im Zusammenhang mit Suchterkrankungen in Betracht. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 3 Besonderer unabweisbarer Bedarf

Ein Mehrbedarf wird darüber hinaus anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sozialhilfe / 4 Altersgrenze/Erwerbsminderung

Mit Erreichen der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht mehr zugemutet werden. Dieser Fall ist auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen denkbar. Ist für diesen Personenkreis das Existenzminimum nicht gesichert, können sie ggf. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vier... mehr