Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.14 Prozessuales

Rz. 42 Nach § 75 Abs. 2 SGG kann auch ein Träger der Sozialhilfe im Rahmen eines Klageverfahrens beigeladen und verurteilt werden. Diese Regelung ist entsprechend auf Träger für Leistungen nach dem AsylbLG anzuwenden, die zwar nicht Träger eine Sozialhilfeleistung sind, aber Träger einer Leistung, die sozialhilfeähnlich ist und ebenfalls über Steuern finanziert wird (Groth, ...mehr

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Jung, AsylbLG § 10a Örtlich... / 2.3 Zuständigkeit nach dem tatsächlichen Aufenthalt

Rz. 10 Abs. 1 Satz 3 regelt die Fälle, in denen eine Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung i. S. d. Abs. 1 Satz 1 (noch) nicht getroffen worden oder nicht mehr wirksam ist. Dies kommt z. B. dann häufig vor, wenn der Ausländer keinen Asylantrag gestellt hat. In diesen Fällen ist diejenige Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich die Person sich tatsächlich aufhält (VG Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Neben den Einkünften sind auch Bezüge auf die nach § 33a Abs 1 S 1 und S 2 EStG ermittelten Höchstbeträge anzurechnen. Zu den Bezügen iSd § 33a EStG gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht steuerbar oder steuerfrei sind. Dabei ist es f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen

Rn. 187 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da mit der Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung zu Lasten des Betroffenen der Rechtsgrund für das gezahlte Kindergeld entfällt, ist dieses gemäß § 37 Abs 2 AO zu erstatten. Die Einrede der Entreicherung findet keine Anwendung, BFH vom 28.03.2001, VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117. Als Leistungsempfänger iSd § 37 Abs 2 AO ist der na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung des ArbN-Pauschbetrags (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbN-Pauschbetrag beträgt 1 044 EUR in den VZ 2002 und 2003, 920 EUR in den VZ 2004–2010 und 1 000 EUR seit dem VZ 2011 (s Hechtner, FR 2011, 272 "politische Dezember-Lösung"), 1 200 EUR ab dem 01.01.2022 (dazu s Rn 6 aE und 1 230 EUR ab dem VZ 2023 (dazu s Rn 6 aE). Durch das AltEinkG (s Rn 1 und 12) war § 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG eingefügt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.4 Pauschalierung von Unterkunftsbedarfen (Abs. 4)

Rz. 113 Wie sich aus der Kommentierung zu Abs. 1 und 3 ergibt, bemessen sich die Leistungen für Unterkunft (und Heizung) grundsätzlich nach dem tatsächlichen (angemessenen) Aufwand. Abs. 4 lässt daneben eine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft nach Ermessen des Trägers der Sozialhilfe (vgl. den Wortlaut des Satz 1: "kann") zu (vgl. zur Pauschalierung von Bedarfen für He...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.3 Prüf- und Mitteilungspflichten (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt Prüf- und Mitteilungspflichten des Trägers der Sozialhilfe im Zusammenhang mit der (Un-)Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der Karenzzeit. Satz 1 bestimmt, dass der Träger der Sozialhilfe – trotz Einführung der Karenzzeit in Abs. 1 Satz 2 bis 6 – bei Neuzugängen (bereits) zu Beginn der Karenzzeit prüft, ob die Aufwendungen für...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2. Unterkunftswechsel während des Leistungsbezugs (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bis 4 bilden die Parallelvorschriften zu § 22 Abs. 4, weichen hiervon aber deutlich ab. Eine Übertragung der Rechtsprechung zu den dort getroffenen Regelungen ist daher nicht ohne Weiteres möglich. Satz 1 statuiert eine Mitteilungsobliegenheit der leistungsberechtigten Person gegenüber dem Träger der Sozialhilfe, wenn sie beabsichtigt, die Unterkunft zu w...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.1. Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 13 Nach Abs. 2 Satz 1 haben leistungsberechtigte Personen vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. Damit bekommt der Träger die Möglichkeit, vorab eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die neuen Kosten der Unterkunft angemessen...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB VIII § 5 Wunsch- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des KJHG mit dem SGB VIII eingeführt und trat am 1.1.1991 in Kraft. Sie löste das zuvor geltende JWG von 1922 ab und entwickelt den zuvor in § 3 Abs. 2 JWG enthaltenen Programmsatz fort; sie konkretisiert dessen Umfang und Grenzen. Durch Art. 1 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des SGB VIII v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurde mit ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.3 Umzug während der Karenzzeit (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 32 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 4 werden innerhalb der Karenzzeit nach § 35 Abs. 1 Satz 2 nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der Träger der Sozialhilfe die Anerkennung vorab zugesichert hat. Während § 35 Abs. 1 Sätze 2 und 3 unter den dort genannten Voraussetzungen die Übernahme der tatsächlichen Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.3 Rechtsfolge

Rz. 48 Auf der Rechtsfolgenseite räumt Satz 5 HS 1 ("können") dem Träger der Sozialhilfe grundsätzlich Ermessen ein. Allerdings ist kaum erkennbar, worauf sich dieses Ermessen (noch) erstrecken soll, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Sozialhilfeträger die Zustimmung bereits erteilt hat. Hinsichtlich der Übernahme von Mietkautionen und Genossenscha...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.3 Pauschalierung von Heizbedarfen (Abs. 5 Satz 2 und 3)

Rz. 140 Abs. 5 Satz 2 eröffnet auch betreffend die Leistungen für Heizung und Wassererwärmung die Möglichkeit, diese durch monatliche Pauschalen abzugelten. Dies war mit Einführung des SGB XII zum 1.1.2005 gegenüber dem Recht des BSHG eine Neuerung (vgl. BT-Drs. 15/1514 S. 60). Abs. 5 Satz 3 soll sicherstellen, dass die Bemessung der Pauschale nach bedarfsdeckenden Kriterien...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2. Übernahme unangemessener Aufwendungen (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 18 Abs. 2 regelt in den Sätzen 2 bis 4 Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Wohnung nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen sind. Eine solche Ausnahme besteht, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug zuvor zugestimmt hat (Sätze 2 und 3). Zudem werden nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit nach § 35 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.3 Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Kostensenkung (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 107 Mit dem zum 1.1.2023 in § 35 eingefügten Abs. 3 Satz 3 wird der schon seit Januar 2011 im SGB II geltende, seit dem 1.1.2023 in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II geregelte Mehrkostenvergleich auch im SGB XII eingeführt. Gemäß Abs. 3 Satz 3 muss eine Absenkung der nach Abs. 1 Satz 1 unangemessenen Aufwendungen nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der zum 1.1.2023 in § 35a neu eingefügte Abs. 1 enthält Regelungen über die Anerkennung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohnungseigentums, das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 geschützt ist. Die Vorschrift entspricht inhaltlich vollständig § 22 Abs. 2 SGB II, der bereits zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist, allerdings zum 1.1.2023 um Satz 3 ergä...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.1. Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum i. S. d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 als Bedarf für Unterkunft anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie in den darauffolgenden 11 Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Rz. 4 Erfasst werden nur Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.1. Zustimmung zum Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Nach Satz 2 sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Sozialhilfeträger am Ort der neuen Unterkunft hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Rz. 20 Bezüglich der Angemessenheit der Aufwendungen wird auf die Kommentierung zu § 3...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.3 Beginn und Dauer der Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 51 Die Karenzzeit findet Anwendung auf Bewilligungszeiträume, die frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, also am 1.1.2023, beginnen. Ihre Dauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden (Abs. 1 Satz 2). Die Formulierung "ab Beginn des Monats" deutet darauf hin, dass die Karenzzeit für volle Kalende...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.1 Überblick

Rz. 2 § 35 trifft eigenständige Regelungen für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten und (über die Verweisung in § 42a Abs. 1) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Leistungen wurden nicht als Pauschale mit in die Regelbedarfsbemessung einbezogen, weil die regionalen Unterschiede, was die Kosten angeht, so gravierend sind, dass eine bu...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.2 Grundnorm und Karenzzeit (Abs. 1)

Rz. 7 Die Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 regelt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Es handelt sich dabei um eine Klarstellung; denn § 35 sah schon in seiner bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung grundsätzlich nur die Übernahme angemessener Unterkunftskosten vor; dies war allerdings in de...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.2 Voraussetzungen der Zustimmung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Nach Satz 3 soll die Zustimmung erteilt werden, wenn der Umzug durch den Sozialhilfeträger veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Rz. 28 Die Vorschrift setzt zum einen voraus, dass der Umzug notwendig ist. Es handelt sich insofern um einen unbestimmte...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Erstattungsberechtigung nach § 97 hängt davon ab, ob der Träger der Jugendhilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger Ansprüche gemäß §§ 102 bis 105 SGB X erwirbt. Dazu genügt, dass über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen dem Grunde nach positiv entschieden worden ist (Bay VGH zu § 82a JWG, Urteil v. 5.4.1990, 12 B 88.1195). Das gilt auch für den Fall droh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.3 Rechtslage ab 1.4.2007 infolge der Änderung durch das GKV-WSG

Rz. 20 Der Gesetzgeber des GKV-WSG nahm dieses Urteil zum Anlass, § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 mit Wirkung zum 1.4.2007 erneut zu ändern. Nunmehr umfasste der Anspruch auf Behandlungspflege auch verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI a. F. zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.1 Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Übergangsgebührnissen, Wehrdienstverhältnis besonderer Art, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) und Kindererziehungszeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. d RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 RVO, § 112 Abs. 4 Buchst. d i. V. m. § 2Abs. 1 Nr. 8 und 9 AVG und § 130 Abs. 6 RKG. Die Beiträge der Personen, die aufgr...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.2 Antragserfordernis

Rz. 21 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 6 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Änderung durch das Kinderförderungsgesetz wurde die Bedingung, dass dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren Einkommen u...mehr