Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.5 Vereinbarungszeitraum – Prospektive Vergütungsvereinbarung

Rz. 23 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die Vereinbarung entsprechend dem bisher geltenden Recht der Sozialhilfe nur für künftige Zeiträume abgeschlossen werden darf. Das Prinzip der prospektiven Vergütungsvereinbarung entgegen dem Selbstkostendeckungsprinzip hat sich bewährt und wird im Vertragsrecht der Eingliederungshilfe übernommen (vgl. Komm. in Rz. 3). Ausgangspunkt war...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 3 Literatur

Rz. 25 Becker, Das Schiedsstellen-Verfahren im Sozialrecht, SGb 2013, 664 und 712. Boetticher/Tammen, Die Schiedsstelle nach dem Bundessozialhilfegesetz: Vertragshilfe oder hoheitliche Schlichtung?, RsDE (2003 ) Nr. 54 S. 28. Eicher, Die Schiedstellen der Eingliederungs- und Sozialhilfe, SGb 2023, 145. Düring, Aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Schiedsstellen und Schiedspersone...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.7 Verdrängung des Vergabe-/Konzessionsrechts

Rz. 11 Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe zu übernehmen hat. Daran ändert auch die Sonderregelung des § 132 SGB XII nichts, da diese Norm nicht zur unmittelbaren Anwendung des Vergaberechts legitimiert (vgl. Begründung Regierungsentwu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.4.2013 geändert. Zuvor war Abs. 1 zum 1.1.1998 durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) neu gefasst und zum 1.7.2001 (SGB IX v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046), 1.1.2004 (Dr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Sozialleistungen und Kindergeld (§ 850e Nr. 2a ZPO)

Rz. 34 § 850e Nr. 2a ZPO ermöglicht die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit laufenden Sozialleistungen nach dem SGB und mit Kindergeld. Eine Addition mit Sozialleistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem SGB sowie mit Sozialhilfe und Wohngeld ist nicht gestattet. Geldleistungen für Kinder sind nur dann dem Arbeitseinkommen hinzuzurechnen, wenn sie nach § ...mehr

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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 8.2 Anpassungen bei der Grundsicherung

Soweit Personen für ihre Mitwirkung in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen Vergütungen erhalten, bleiben diese für bestimmte begünstigte Tätigkeiten für Leistungsbezieher anrechnungsfrei . Wenn daher bei Mitwirkung im gemeinnützigen Verein Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen für begünstigte Übungsleitertätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG oder auch für die (bezahlte)...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.7.3 Ergänzende Vereinbarung und örtliche Beratung (Satz 3)

Rz. 130 Die Träger der Sozialhilfe erhalten mit Satz 3 die Möglichkeit, ergänzende Vereinbarungen zu Regelungen auf Landesebene für die Zusammenarbeit der örtlichen Beratungsstellen von Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe für das Gebiet des Kreises oder der kreisfreien Städte und damit für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich herbeizuführen. Die Landesverbände der Pfle...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.11 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.10 Empfehlungen (Abs. 9)

Rz. 167 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist berechtigt, gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- u...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II und wichtige Weiterentwicklungen

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.9.2 Kosten des Schiedsverfahrens (Satz 2)

Rz. 166 Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragspartner – also die Pflegekassen, Krankenkassen, Träger der Sozialhilfe und kommunale Spitzenverbände – zu gleichen Teilen, Satz 2.mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.8.3 Zusammensetzung der Schiedsstellen (Satz 3)

Rz. 146 Die Zusammensetzung der Schiedsstelle gibt grundsätzlich Satz 3 vor. Rz. 147 Es gilt der Grundsatz der Parität. In den Schiedsstellen sind Vertretungen der Pflegekassen einerseits und Vertretungen der für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII andererseits in gleicher Zahl vertreten. Rz. 148 Hinzu kommen ein unparteiischer Vorsitz und ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.3 Hinwirkungsgebot (Satz 3)

Rz. 66 Nach Satz 3 übernehmen die Pflegekassen zentrale Verantwortung in dem Verfahren zur Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte. Sie sind verpflichtet, eine möglichst breite Beteiligung an der Betreibung der Stützpunkte herzustellen. Die Vorschrift nennt im Einzelnen die Adressaten dieser Herstellungsbemühungen. Rz. 67 Die Pflegekassen haben nach Satz 3 Nr. 1 bis 3 darauf ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.5 Kostenbeteiligung (Satz 5)

Rz. 71 Die Träger der Pflegestützpunkte sind gemäß Satz 5 die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Rz. 72 Die an den Verträgen beteiligten 3 Leistungsträgergruppen tragen die Kosten gemeinsam; dies sind (vgl. auch BR-Drs. 718/07 S. 184 f. = BT-Drs. 16/7439 S. 77): die Gesamtheit der für die Durchführung der sozialen und privaten Pflegeversicherung zuständigen und am Pflege...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den Abs. 1 bis 4 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen; dies gilt für folgende Regelungen: § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB XI mit seinen Verfahrensregelungen zur Beschlussfassung durch die Mehrheit, § 7a (Pflegeberatung), § 17 Abs. 1a SGB XI mit seinen Regelungen über die Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pfl...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.2.1 Überwachungspflicht (Satz 1)

Rz. 65 Die Pflegekasse hat sicherzustellen, dass die Beratungsstellen die Anforderungen an die Beratung nach § 7a einhalten; Satz 1. Rz. 66 Die Pflegekassen müssen in diesem Zusammenhang gewährleisten, dass die Beratungsstellen ihre Aufgaben neutral und unabhängig wahrnehmen. Dazu ist sicherzustellen, dass die Beratungsstellen zur Vermeidung von Interessenskonflikten finanzie...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Einrichtung und Organisation der Pflegestützpunkte. Satz 1 regelt die Grundsätze der Einrichtung, wie Ziel und Regelvoraussetzung. Satz 2 bestimmt eine zwingende Einrichtungsfrist von 6 Monaten. Satz 3 legt die Rechtsfolgen fest, falls die notwendigen Verträge ausbleiben. Satz 4 regelt die Beschlussfassung und die Anwendung § 81 Abs. 1 S...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.2 Umfang der Zusammenarbeit (Satz 2)

Rz. 23 Die in Satz 2 normierte Unterrichtungspflicht stellt klar, dass sich die Zusammenarbeit nicht darauf beschränkt, bei Anfragen der genannten öffentlichen Stellen zu kooperieren. Vielmehr müssen die Krankenkassen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für die enumerativ aufgezählten Verstöße von Amts wegen tätig werden. Der Umfang und die Art der Zusammenarbeit sind nich...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.7.1 Abschluss der Rahmenverträge (Satz 1)

Rz. 111 Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den anderen genannten Beteiligten Rahmenverträge zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte, Satz 1. Rz. 112 Zwar existierte Abs. 6 bereits vor dem 1.1.2017, die Vorsch...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.1.1 Grundsätze der Einrichtung (Satz 1)

Rz. 25 Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt, Satz 1. Rz. 26 Die Errichtung eines Pflegestützpunktes ist davon abhängig, dass die oberste Landesbehörde sie bestimmt. Ergeht eine solche Bestimmung, so tritt das in Abs. 1 Sat...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.2.1 Berechtigte Träger (Satz 1)

Rz. 45 Nach Abs. 1a Satz 1 können die dort benannten Träger von den Pflegekassen und Krankenkassen den Abschluss einer Vereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen. Rz. 46 Die ursprünglich in Abs. 1a Satz 1 noch vorgesehene zeitliche Befristung "bis zum 31. Dezember 2023" ist durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 (BGBl. I Nr. 155...mehr

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Sommer, SGB XI § 8a Gemeins... / 2.3 Regionale Pflegeausschüsse (Abs. 3)

Rz. 48 Regionale Pflegeausschüsse nach Abs. 3 können für die Koordinierung der örtlichen pflegerischen Versorgung eine sinnvolle Ergänzung zu den Landespflegeausschüssen sein. An den regionalen Pflegeausschüssen können alle entscheidenden Akteure der Pflege vor Ort mitwirken sowie regionale Unterschiede besser berücksichtigt und sozialraumorientierte Versorgungsstrukturen du...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.6 Träger der Jugendhilfe/Sozialhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe treten nachrangig bei allen Teilhabeleistungen ein, wenn benötigte Leistungen von vorrangig zuständigen Trägern nicht in Anspruch genommen werden können. Für Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung sind sie die wichtigsten Träger.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis

Hilfebedürftige, deren Lebensumstände eine besondere Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe rechtfertigen, haben Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung. Die in den Regelbedarfsstufen enthaltenen Leistungen genügen in diesen Fällen nicht, um der gegebenen Bedarfssituation gerecht zu werden. Die Mehrbedarfe gehören deshalb zum Existenzminimum. Es handelt sich hierbei um ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Mehrbedarf festges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 4 Nebeneinander gewährte Mehrbedarfe

Sämtliche Mehrbedarfszuschläge können nebeneinander gewährt werden, soweit sie sich nicht gegenseitig ausschließen.[1] Die Obergrenze für nebeneinander anerkannte Mehrbedarfszuschläge ist jedoch die jeweils maßgebende Regelbedarfsstufe.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.7 Schulbücher

Der Mehrbedarf wird für Schüler anerkannt, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder schulischer Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften (mit ISBN-Nummer) haben. Die Höhe entspricht den Aufwendungen für die Schulbücher oder gleichstehenden Arbeitsheften.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 3 Besonderer unabweisbarer Bedarf

Ein Mehrbedarf wird darüber hinaus anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.mehr