Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Sozialhilfe beinhaltet Leistungen zur Sicherung der unerlässlichen Dinge des täglichen Lebens, z. B. Kosten der Unterkunft oder im Rahmen des pauschalierten Regelbedarfs Nahrung, Körperpflege und Ähnliches.mehr

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Sozialhilfe / 5.3 Hilfen zur Gesundheit

Obwohl eine zwingende Krankenversicherungspflicht besteht, kann dennoch eine Leistung zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten durch den Träger der Sozialhilfe erforderlich werden. Hierunter fallen auch Leistungen, welche zur Vermeidung einer unmittelbar drohenden gesundheitlichen Schädigung erforderlich sind.mehr

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Sozialhilfe / 5.5 Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege beinhaltet z. B. Maßnahmen der häuslichen Pflege, notwendige Hilfsmittel, die sog. Kurzzeitpflege oder stationäre Pflege.[1]mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 4 Feststellung des notwendigen pflegerischen Bedarfs

Die Träger der Sozialhilfe haben den notwendigen pflegerischen Bedarf umfassend zu ermitteln und festzustellen.[1] Dies gilt insbesondere für den Bedarf der häuslichen Pflegehilfe, die anders als das Pflegegeld oder der Entlastungsbetrag, nicht in der Höhe begrenzt, sondern bedarfsdeckend zu erbringen ist. Soweit eine häusliche Pflege ausreicht, soll der Leistungsträger darau...mehr

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Sozialhilfe / 3 Einstands-/Bedarfsgemeinschaften

Bei allen Leistungsarten wird – neben dem eigenen Einkommen und Vermögen – auch das Einkommen und Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Ein möglicher Leistungsanspruch wird damit dem Einkommen und Vermögen dieser sog. Einstands- und Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt. So muss ebenfalls das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten h...mehr

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Sozialhilfe / 5 Leistungsarten

Sofern aus eigenen Mitteln das Existenzminimum nicht bestritten oder die Notlage abgewendet werden kann, kommen für Anspruchsberechtigte verschiedene Leistungsarten in Betracht. Hier muss der Träger der Sozialhilfe seine umfassende Beratungspflicht erfüllen.[1] Gegebenenfalls muss auch auf Wünsche der Hilfesuchenden eingegangen werden.[2] Allerdings nur dann, wenn diese angem...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.8 Soziale Sicherung/Beratung der Pflegeperson

Zusätzlich zum Pflegegeld sind Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.[1] Darüber hinaus sind auch Kosten für eine Beratung der Pflegeperson in angemessenem Umfang zu übernehmen. Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2 Leistungsvoraussetzungen

2.1 Personenkreis Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elt...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2 Pflegebedürftigkeit

2.2.1 Begriff Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewäl...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 1 Abgrenzung zur Pflegeversicherung

Die soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung grundlegend neu aufgestellt. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung konnte der Anteil der Menschen, die im Falle der Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren, deutlich gesenkt werden. Die Pflegeversicherung ist jedoch kein "Vollabsicherungssystem". Sie übern...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Bürgergeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für ein Kind...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Hilfe zur Pflege ist ein Leistungssystem der Sozialhilfe (SGB XII). Sie tritt insbesondere dann ein, wenn die aus der Pflegeversicherung (SGB XI) erbrachten Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu decken. Die Hilfe zur Pflege ist insoweit in ihren Voraussetzungen eng mit dem Recht der Pflegeversicherung abgestimmt. Als Sozialhilfeleistung setzt...mehr

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Sozialhilfe / 5.7 Hilfe in anderen Lebenslagen

Die Hilfe in anderen Lebenslagen enthaltenen Leistungen kommen für besonders hilfebedürftige Personenkreise in Betracht. Beispielsweise werden Leistungen im Rahmen der Alten- oder Blindenhilfe definiert. Achtung Schulden oder Kreditverpflichtungen Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Schulden oder Kreditverpflichtungen. Anspruchsberechtigte Hilfeempfänger können aber ...mehr

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Sozialhilfe / 5.4 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Personen, die durch eine Behinderung eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.mehr

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Sozialhilfe / 5.6 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Ausnahmeleistung und wird nur in eng begrenzten Fällen angewendet. Sie kommt meist im Zusammenhang mit Suchterkrankungen in Betracht.mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.7 Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen

Der Einsatz und die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen sind häufig mit einem entsprechenden Anleitungsbedarf verbunden. Soweit erforderlich, besteht deshalb auch Anspruch auf eine ergänzende Unterstützung in diesem Bereich durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen. Auch hier gilt der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte festgelegte Rahmen.[1]mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.1 Personenkreis

Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elternteils zu berüc...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.1 Begriff

Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Pflegebedürftige Personen können danach körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen.[1]mehr

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Sozialhilfe / 4 Altersgrenze/Erwerbsminderung

Mit Erreichen der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht mehr zugemutet werden. Dieser Fall ist auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen denkbar. Ist für diesen Personenkreis das Existenzminimum nicht gesichert, können sie ggf. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vier...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.3 Verhinderungspflege

Mit den Leistungen der Verhinderungspflege sollen Pflegepersonen, die oft hohe und dauerhafte Belastungen auf sich nehmen, unterstützt werden. Im Falle einer Verhinderung wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen wichtigen Gründen besteht deshalb Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, um den Wechsel in eine stationäre Einrichtung zu vermeide...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.5 Verbesserung des Wohnumfeldes

Maßnahmen zur Verbesserung des jeweiligen Wohnumfeldes können als Ermessensleistung in angemessenem Umfang erbracht werden, wenn dadurch eine häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann, oder wenn eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.[1] In Betracht kommen z. B. bauliche Maßnahmen, wie eine Ver...mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.11 Stationäre Pflege

Die stationäre Pflege ist die Auffangregelung, wenn die vorstehenden Maßnahmen der häuslichen oder teilstationären Pflege nicht mehr ausreichen bzw. ausgeschöpft sind. Der Anspruch umfasst die Kostenübernahme in einer entsprechenden Einrichtung, einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und der notwendigen Betreuungsmaßnahmen.[1]mehr

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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.4 Pflegehilfsmittel

Ein Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln besteht, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. auch technische Hilfsmittel, wie Hausnotrufanlagen oder Pflegebetten, die vielfach auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.[1] Hier ist ggf. eine vorrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 5.2 Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Wer die gesetzliche Altersgrenze der Rentenversicherung erreicht hat, kann bei Bedarf diese Leistungsform erhalten. Dies gilt ebenfalls für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.2 Häusliche Pflegehilfe

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags, bei der Tagesstrukturierung oder zur kognitiven Aktivierung), Hilfen bei der Haushaltsführung oder die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen als Pflegesachleistung. Mehrere Pflegebedürftige k...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.10 Kurzzeitpflege

Sind eine häusliche Pflege und eine teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch hier ist es Ziel, eine dauerhafte stationäre Pflege zu vermeiden und in Übergangsphasen, in denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist, z. B. wegen des Umbaus der Wohnung oder nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, die Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.3 Pflegegrade

Die Hilfe zur Pflege übernimmt neben den Kriterien für die Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung[1] auch die geltende Grundeinteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade. Danach sind pflegebedürftige Personen nach den in einem Begutachtungsverfahren ermittelten Gesamtpunkten folgenden Pflegegraden zuzuordnen:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Belastungserprobung

Begriff Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.12 Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Personen haben über die vorgenannten Leistungen hinaus Anspruch auf einen sog. Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Dieser Entlastungsbetrag ist für Pflegezwecke einzusetzen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 soll er z. B. für die Entlastung pflegender Angehöriger oder nahestehender Pflegepersonen, für die Förderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3 Leistungen

Der Leistungskatalog der Hilfe zur Pflege unterscheidet nach Leistungen für Personen des Pflegegrads 1, der infolge der nur geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen geringeren Leistungsumfang vorsieht, und nach Leistungen für Personen der Pflegegrade 2 bis 5. Die Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 1 umfasst Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 3 Höhe/Auszahlungszeitpunkt

Die Leistung des Schulbedarfspakets wurde zum 1.8.2019 auf schuljährlich 150 EUR festgelegt. Der Betrag wird jeweils im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Regelbedarfe dynamisiert. Seit 1.1.2024 beträgt die Leistung schuljährlich 195 EUR. Zum 1.1.2025 ist keine Erhöhung erfolgt. Der Gesamtbetrag wird auf die beiden Schulhalbjahre aufgeteilt, indem regelmäßig zum 1.8. ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.1 Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine Kernleistung der häuslichen Pflege. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Pflegebedürftigen bzw. die Sorgeberechtigten bei pflegebedürftigen Kindern, die erforderliche Pflege mit dem Pflegegeld in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Das Pflegegeld entspricht der entsprechenden Leistung der Pflegeversicherung.[1] Es beträgt 316 EUR für Pflegeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.9 Teilstationäre Pflege

Mit der teilstationären Pflege werden die Leistungen der häuslichen Pflege ergänzt. Ziel ist es, den Wechsel von der häuslichen Pflege zur stationären Pflege möglichst zu verhindern. Soweit danach die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder eine teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.6 Digitale Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die auf digitalen Technologien beruhen.[1] Diese digitalen Pflegeanwendungen können in der privaten Pflege sowie bei der pflegerischen Betreuung durch professionelle Pflege- und Beratungskräfte unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege Rechnung tragen. Bei den Leistungen geht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.2.2 Kriterienkatalog

Zur Konkretisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt ein differenzierter, von der Pflegewissenschaft erarbeiteter und erprobter Kriterienkatalog, der in die folgenden 6 Grundbereiche aufgeteilt ist:[1] Mobilität (Kriterien sind z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Kriterien sind z. B. Erkenne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 2 Zweck

Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen. Berücksichtigt sind auch zeitgemäße schulische Anforderungen. Dabei finden neue o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergotherapie

Begriff Die Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.[1] Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit zu einer weitgehenden Teilhabe am Alltagsleben zu verhelfen. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten Funktionen und Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitstherapie

Begriff Die Arbeitstherapie ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Versicherte mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Grundarbeitsfähigkeiten werden erworben oder gebessert, um eine Krankheit geziel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.3.2 Entstehen des Anspruchs

Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X kommen beispielsweise in den Fällen vor, in denen Leistungen der Sozialhilfe mit anderen Sozialleistungen kollidieren. Die Leistungen der Sozialhilfe sind gegenüber anderen Sozialleistungen grundsätzlich nachrangig. Erbringt ein Träger der Sozialhilfe trotz dieser grundsätzlich nachrangigen Leistungsverpflichtung Leistungen der Sozialhil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 1 Existenzminimum

Der notwendige Lebensunterhalt ist die Versorgung mit Mitteln, die für den Erhalt der menschlichen Existenz erforderlich sind. Die Sozialhilfeschwelle – als untere Grenze einer menschenwürdigen Existenz – wird in verschiedenen Rechtsbereichen berücksichtigt. Auf diese Grenze wird beispielsweise Bezug genommen, wenn die Pfändungsgrenzen festgelegt werden. Auch beim Ausgestalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 2.1 Nachrangigkeitsgrundsatz

Ein wesentliches Prinzip der Sozialhilfe ist der Nachrangigkeitsgrundsatz. Erst, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf staatliche oder nichtstaatliche Leistungen vorhanden sind und der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII möglich.[1] Im 11. Kapitel des SGB XII ist der notwendige Einsatz eventuell vorhandener Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundsicherung im Alter und... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller, dauerhafter Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, sicher. Die Grundsicherungsleistung ist Teil des Sozialhilferechts....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Blindenhilfe ist eine Geldleistung der Sozialhilfe. Sie dient dem Ausgleich von Mehraufwendungen, die blinden und ihnen gleichgestellten Menschen infolge der Blindheit entstehen. Als Leistung der Sozialhilfe ist die Blindenhilfe zum einen von der Bedürftigkeit des Antragstellers abhängig. Zum anderen ist sie nachrangig gegenüber gleichartigen Leistungen. Vorrang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist die Fürsorgeleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie für die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Daneben gibt es die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Ältere (Sozialhilfe) nach dem SGB XII. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben den Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.1 Voraussetzungen

Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 2.2 Mitverschulden

Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt, geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe der Anteil des Anspruchs über, der dem Prozentsatz des Haftungsanteils des Schädigers entspricht.[1] Ist der Geschädigte z. B. zu 50 % an ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr