Zur Konkretisierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gilt ein differenzierter, von der Pflegewissenschaft erarbeiteter und erprobter Kriterienkatalog, der in die folgenden 6 Grundbereiche aufgeteilt ist:[1]

  • Mobilität (Kriterien sind z. B. Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen, Positionswechsel im Bett),
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Kriterien sind z. B. Erkennen von Personen, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Verstehen, Beteiligen am Gespräch),
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Kriterien sind z. B. motorische Auffälligkeiten, aggressives Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage),
  • Selbstversorgung (Kriterien sind z. B. An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen und Trinken),
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Kriterien sind z. B. Medikation, Verbandswechsel, Arztbesuche) und
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Kriterien sind z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Kontaktpflege zu Personen).

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst damit auch kognitive Einschränkungen (z. B. Demenzerkrankungen), in deren Folge die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.

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