Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des Alltags, bei der Tagesstrukturierung oder zur kognitiven Aktivierung), Hilfen bei der Haushaltsführung oder die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen als Pflegesachleistung. Mehrere Pflegebedürftige können die häusliche Hilfe gemeinsam in Anspruch nehmen.[1]

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