Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die auf digitalen Technologien beruhen.[1] Diese digitalen Pflegeanwendungen können in der privaten Pflege sowie bei der pflegerischen Betreuung durch professionelle Pflege- und Beratungskräfte unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege Rechnung tragen. Bei den Leistungen geht es um software- oder webbasierte Versorgungsangebote, die bei der Organisation bzw. bei der Bewältigung des pflegerischen Alltags eingesetzt werden können, z. B. im Bereich der Mobilität, der Kommunikation oder bei Demenz (Übungen, Trainings). Der Anspruch umfasst diejenigen digitalen Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das entsprechende Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen[2] aufgenommen wurden.

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