Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 2. Abnahme

Rz. 7 Die Abnahme gem. § 640 BGB gehört zu den Hauptpflichten des Erwerbers.[14] Der Erwerber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Bauwerk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt das Bauwerk auch, wenn der Bauträger dem Erwerber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt h...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstrukturen des Wohnungseigentums

Rz. 15 Das WEG fügt sich seiner Struktur nach folgenden Überlegungen in das Sachen-, Schuld- und Grundbuchrecht ein:[36]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Bildung eines neuen WE-Rechtes aus anderen WE-Rechten

Rz. 75 Der Eigentümer mehrerer WE-Rechte kann durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung der übrigen WEer[311] Teile seiner Miteigentumsanteile abtrennen, diese zu einem neuen Miteigentumsanteil vereinigen und mit diesem gleichzeitig neues Sondereigentum verbinden.[312] Dadurch entsteht ein neues WE-Recht unter gleichzeitiger Veränderung der dazu verwendeten alten WE-Rechte....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ersteintragung

Rz. 13 Zitat "1 20/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Moosach 1125/10 Wohnhaus mit Garten verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung; das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen Bd. … Bl. …) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Zur Veräußerung des Wohnungseigentums ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Auflassung

Rz. 2 Die "Auflassung" eines Grundstücks ist die zur rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 Abs. 1 BGB erforderliche materiell-rechtliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar oder einer sonstigen zuständigen Stelle erklärt werden muss (§ 925 Abs. 1 BGB). Den Gegensatz ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsantrag

Rz. 3 § 16 GBO erfasst jeden Eintragungsantrag i.S.d. § 13 GBO. Von der ausdrücklichen Ausnahme des Abs. 2 abgesehen, darf der Antrag keinen Vorbehalt enthalten. Rz. 4 Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob das einzutragende Recht selbst als bedingt oder befristet bewilligt wird. Die Zulässigkeit von Bedingungen und Befristungen des dinglichen Rechts selbst richtet sich all...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Klagebefugnis der Eigentümergemeinschaft

Rz. 29 Die Eigentümergemeinschaft übt gem. § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung auch die ordnungsgemäße ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundstücke im Rechtssinne

Rz. 3 Es muss sich um mehrere Grundstücke im Rechtssinne, also Grundbuchgrundstücke handeln. Den Grundstücken stehen die grundstücksgleichen Rechte gleich, im Falle des § 3 Abs. 4, 5 GBO auch Miteigentumsanteile.[2] Auch die Zusammenschreibung mehrerer demselben Eigentümer gehörenden Wohnungs- od. Teileigentumsrechte (z.B. Wohnung u. Garage in Form selbstständigen Teileigent...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundsatz von Einigung und Eintragung im WEG

Rz. 56 Zur Einräumung von Sondereigentum und zur im Gesetz nicht geregelten Änderung des sachenrechtlichen Inhalts des WE sind Einigung durch vertragliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Auflassungsform (§ 4 Abs. 2 WEG)[224] und Grundbucheintragung erforderlich (§ 4 Abs. 1 WEG). Formmängel des Gründungsaktes werden durch den gutgläubigen Erwerb eines Dritten geheilt.[225...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Veräußerungsbeschränkungen und Haftungsregelungen

Rz. 10 Als Inhalt des Sondereigentums können auch Veräußerungsbeschränkungen vereinbart werden (§ 12 WEG); im Gegensatz zu Gegenstand und übrigem Inhalt des Sondereigentums sind Veräußerungsbeschränkungen nach Abs. 2 jedoch ausdrücklich in das Grundbuch einzutragen. Nach § 7 Abs. 3 S. 2 WEG in der seit 1.12.2020 geltenden Fassung ist dies auch materiellrechtlich vorgeschrieb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XVI. Vormerkung für den Erwerber künftigen Raumeigentums

Rz. 36 Zitat "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung eines Miteigentumsanteils von … und auf Bildung und Übertragung eines damit zu verbindenden Sondereigentums an … für …; gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Der Gegenstand des Sondereigentums ist genau zu bezeichnen.[16] Dabei ist in der Regel die Vorlage eines Aufteilungs- oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 6 [Abschreibung im Grundstücksgrundbuch]

Gesetzestext Sind gemäß § 7 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes für die Miteigentumsanteile besondere Grundbuchblätter anzulegen, so werden die Miteigentumsanteile in den Spalten 7 und 8 des Bestandsverzeichnisses des Grundbuchblattes des Grundstücks abgeschrieben. Die Schließung des Grundbuchblatts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 des Wohnungseigentumsgesetzes unte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zustimmung der dinglich Berechtigten zur Begründung von WE

Rz. 60 Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück ist nur notwendig, soweit die dinglich Berechtigten davon betroffen werden oder möglicherweise nachteilig berührt werden können.[235] Wurde die Zustimmung erteilt und vorgelegt, so wirkt sie gegen Sonderrechtsnachfolger; jedoch ist deren gutgläubiger Erwerb im Vertrauen auf den Rechtszustand des Grundbuchs möglich.[23...mehr

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§ 9 Prozessuales / 8. Muster: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 40 Muster 9.5: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.5: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau __...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 Materiell-rechtliche Grundlage von Wohnungs- und Teileigentum (WE oder TE) ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), das grundlegend durch die WEG-Reform v. 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) sowie durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020 (BGB I 2020, 2187) geändert und modernisiert wurde.[32] Die Änderungen des WEM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

Rz. 11 Die Bruchteilsgemeinschaft ist mit folgenden Maßgaben bei einzelnen Grundstücksrechten denkbar:mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO

Rz. 53 Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Anforderungen an die Bestimmtheit der Bewilligung

Rz. 31 Die Bestimmtheit des schuldrechtlichen Anspruchs richtet sich nach Schuldrecht. Danach müssen der Gläubiger bestimmt, bei Verträgen zugunsten Dritter bestimmbar, der Schuldner bestimmt und der Inhalt der Leistung bestimmt oder eindeutig bestimmbar sein.[88] Wegen der durch die Vormerkung vermittelten Drittwirkung des gesicherten Anspruchs (Sicherungs- und Rangwahrungs...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zusammenfassende Übersicht zu Gemeinschaftsregelungen

Rz. 109 Zusammenfassend können folgende Regelungen des WEG in der Gemeinschaftsordnung abbedungen oder abweichend geregelt werden:[481]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Sachverzeichnis

Für das Grundstücks- und Gebäudeeigentum, das Wohnungs- und Teileigentum sowie die grundstücksgleichen Rechte ist ein Verzeichnis als elektronische Datei zu führen. In das Verzeichnis sind einzutragen: a) die Flurstücksbezeichnung unter Angabe der Gemarkung, der Flurstücksnummer und gegebenenfalls der Flur sowie die Grundbuchstelle unter Angabe des Grundbuchbezirks und des Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Schuldverhältnisse im Grundstücksrecht

Rz. 71 Im Immobiliarsachenrecht existieren Schuldverhältnisse, die mit dinglichen Rechten verknüpft sind oder werden können (siehe auch § 1 Einl. Rdn 70).[169] Bei diesen Rechten müssen die dinglichen und die "verdinglichten" Rechtsbeziehungen – wegen ihrer unterschiedlichen Wirkungen – rechtlich jeweils gesondert betrachtet werden. Deshalb ist zu unterscheiden zwischen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Quotenänderung

Rz. 16 Sie liegt vor, wenn die Miteigentumsquoten im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ohne Veränderung im Bestand des Sondereigentums geändert werden. Es handelt sich dabei um eine Inhaltsänderung, die eine Änderungsvereinbarung und Teilauflassungen sowie deren Eintragung voraussetzt. Spalten 5 und 6 Zitat "1 Miteigentumsanteil durch Teilauflassung und Inhaltsän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 37 Nach § 7 Abs. 3 bzw. § 32 WEG soll zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und Inhalts des Sondereigentums bzw. Dauerwohnrechts Bezug auf die Eintragungsbewilligung genommen werden (vgl. § 3 WGV Rdn 7). Unmittelbar einzutragen ist nach § 7 Abs. 3 S. 2 WEG die Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG; Gleiches gilt für Haftungsregelungen der Gemeinschaftsordnung gegenüber...mehr

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§ 9 Prozessuales / 9. Checkliste

Rz. 41 Aktivprozess der Wohnungseigentümergemeinschaftmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach WEG

Rz. 7 Die zur Einräumung und Aufhebung von Wohnungseigentum nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 WEG notwendige Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form (§ 4 Abs. 2 WEG). Sie enthält aber keine Übertragung, sondern eine Inhaltsänderung des Miteigentums. In § 20 GBO wird sie nicht erwähnt und nach hier vertretener (Minder-)Meinung damit auch von § 20 GBO nicht erfas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unterscheidung zu schuldrechtlicher Veräußerungsbeschränkung

Rz. 89 Eine schuldrechtliche Veräußerungsbeschränkung mit den Inhalt, das WE nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu veräußern oder zu belasten (§ 137 S. 2 BGB) wirkt zwar durch Eintragung als Inhalt des Sondereigentums auch gegen einen Sondernachfolger, macht aber ein dagegen verstoßendes Rechtsgeschäft nicht unwirksam, lösen höchstens Schadensersatzfolgen aus un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Abgesondertes Miteigentum

Rz. 51 Darunter versteht man eine besondere Form von gemeinschaftlichem Eigentum einzelner WEer an einem nicht sondereigentumsfähigen Gebäudeteil, der nur einzelnen WE-Rechten dient. Beispiele: Treppenhäuser und Lifte in großen Wohnanlagen mit mehreren Gebäuden; Sammelgaragen, in denen nicht alle WEer einen Stellplatz haben; WE in Form von mehreren Einfamilienhäusern.[201] R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Verkehrsbeschränkungen im Sanierungsgebiet

Rz. 158 Gemäß § 142 BauGB kann die Gemeinde zur Behebung städtebaulicher Missstände (§ 136 BauGB) durch Satzung ein sog. förmlich festgelegtes Sanierungsbiet bestimmen. In diesem Gebiet ist der Grundstücksverkehr gem. § 144 BauGB erheblich eingeschränkt. Rz. 159 Genehmigungspflichtig sind im Sanierungsgebiet die in § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Rechtsvorgänge, insbeso...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Unvollständige Eintragung der Bruchteilsberechtigten

Rz. 40 In Fällen der Divergenz bei unvollständiger Eintragung von Bruchteilsberechtigten (zur Gesamtgläubigerschaft siehe Rdn 37) muss zwischen Übertragung und Ersterwerb differenziert werden. Beispiel: A und B sollten Berechtigte zu je ½ sein, aber A wurde als Alleinberechtigter eingetragen. Rz. 41 Geht es um die Übertragung eines Rechts, z.B. die Auflassung eines Grundstück...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastungsgegenstand (dienendes Grundstück)

Rz. 100 Belastungsgegenstand können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sein.[270] Grundstücksgleiche Rechte sind außer dem Erbbaurecht (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG), die in den Art. 63, 68, 196 EGBGB erwähnten, der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Erbpacht-, Abbau- und sonstigen Rechte. Keine grundstücksgleichen Rechte sondern echtes Grundstückseigentum sind Wohnun...mehr

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Sondereigentum: Duldung eines Antennenkabels

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer hat in der Regel Antennenkabel, die über Putz durch seinen Keller verlaufen und der TV-Versorgung eines anderen Wohnungseigentümers dienen, zu dulden. 2 Normenkette §§ 14, 19, WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K1 und K2, Wohnungseigentümerin B1 sowie deren Ehemann Wohnungseigentümer B2 bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Z. Die Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum: Duldung ein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall mögen sich die Wohnungseigentümer offensichtlich nicht. Der eine "piesackt" den anderen und meint, in seinem Sondereigentum ein Kabel nicht dulden zu müssen. Einrichtungen im Sondereigentum Es ist nicht selten, dass sich im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers Einrichtungen und/oder Anlagen finden, die allen Wohnungseigentümern oder einem anderen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum: Duldung ein... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K1 und K2, Wohnungseigentümerin B1 sowie deren Ehemann Wohnungseigentümer B2 bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Z. Die Wohnungseigentümer streiten über die Rechtmäßigkeit zweier Antennenkabel, die im Sondereigentum von B1 und B2 über Putz verlegt sind und den TV-Empfang der K1 und des K2 und deren Tochter bedienen. Ein Kabel ist in einem Keller...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondereigentum: Duldung ein... / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Duldung ein... / 6 Entscheidung

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Sondereigentum: Duldung ein... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat in der Regel Antennenkabel, die über Putz durch seinen Keller verlaufen und der TV-Versorgung eines anderen Wohnungseigentümers dienen, zu dulden.mehr

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Sondereigentum: Duldung ein... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! B1 sei verpflichtet, die Kabel zu dulden. Die Duldungspflicht folge aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer gem. § 242 BGB in Verbindung mit den Rechtsgedanken aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG und Art. 5 GG. Die Antennenkabel dienten einem von der Rechtsordnung geschützten Zweck, indem sie die Grundversorgung für den Fernsehempfang von K1 und K2 sicherste...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 3 Das Problem

An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung des Erbbaurechts im Jahr 1961 jeweils ein Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. A und B sind im Grundbuch gemeinschaftlich als Eigentümer sämtlicher Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

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Verwalter: Schadensersatz / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt die Feststellung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wegen eines Wassereintritts in sein Sondereigentum im Frühjahr 2020 und für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten haftet. Das AG weist die Klage ab. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hafte nicht für etwaige Pflichtverletzungen des Verwalters, da der Schaden bereits vor dem 1.12...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

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Versammlung: Vertreterklausel / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K betraut die C-GmbH mit der Verwaltung seines Sondereigentums. Deren Geschäftsführer X verlangt von der Verwaltung, an einer Versammlung teilnehmen zu dürfen. Die Verwaltung verwehrt ihm die Teilnahme unter Hinweis auf die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1993, in der es heißt: "Ein Wohnungseigentümer kann sich [in einer Wohnungseigentümerversammlung] nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr