Rz. 53

Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO

 

Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO

An das

Amtsgericht _________________________ /Landgericht _________________________

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek

In Sachen

_________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegner –

wegen einstweiliger Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

beantragen

wir namens und im Auftrag des Antragstellers wegen der Dringlichkeit der Sache ohne vorherige mündliche Verhandlung – gem. §§ 648, 883, 888 BGB; 935, 941 ZPO[54] – den Erlass folgender

einstweiliger Verfügung:[55]

1. Zugunsten des Antragstellers wird angeordnet, dass eine Vormerkung an nächst offener Rangstelle zur Sicherung des Anspruchs des Antragstellers auf Einräumung einer Sicherungshypothek (alternativ:Gesamtsicherungshypothek) gem. § 650e BGB für das Bauvorhaben _________________________ zur Sicherung seiner Forderung aus dem Bauvertrag vom _________________________ gem. Schlussrechnung vom _________________________ i.H.v. EUR _________________________ nebst Zinsen i.H.v. _________________________ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus _________________________ seit dem _________________________

sowie

veranschlagter Kosten i.H.v. EUR _________________________

an nachstehend bezeichnetem

Grundstück _________________________, Flur-Nr._________________________, der Gemarkung _________________________ in _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes _________________________ für _________________________, Band _________________________, Blatt Nr. _________________________

(alternativ:

Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil zu je _________________________, an dem Grundstück _________________________, Flur-Nr. _________________________, der Gemarkung _________________________ in _________________________, vorgetragen im Wohnungseigentums-Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Blatt-Nr. _________________________ verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. _________________________ laut Aufteilungsplan _________________________)

(alternativ:

Erbbaurecht: Flur-Nr. _________________________, der Gemarkung v, Anwesen in _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________ Band _________________________, Blatt _________________________)

eingetragen wird.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

(Ggf.:

3. Das zuständige Grundbuchamt wird gem. § 941 ZPO ersucht, die Eintragung der Vormerkung vorzunehmen und dem Antragsteller vom Eingang des Ersuchens unverzüglich Kenntnis zu geben.)

Vorläufiger Streitwert: EUR _________________________

Begründung:

I. Verfügungsanspruch

1. Vertrag, Grundstückseigentümer

Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Bauvertrag über _________________________ am Bauvorhaben _________________________ abgeschlossen. Die vorläufige Vergütung war im Vertrag mit EUR _________________________ vereinbart.

 
  Glaubhaftmachung: Kopie des Bauvertrages vom _________________________ nebst Anlagen, Anlage Ast 1

Die nach dem Bauvertrag geschuldeten Bauleistungen wurden auf dem Grundstück des Antragsgegners erbracht. Dieser ist alleiniger Eigentümer des im Verfügungsantrag aufgeführten Baugrundstücks.

 
  Glaubhaftmachung: Beglaubigter Grundbuchauszug vom _________________________, Anlage Ast 2

(alternativ:

Der Antragsgegner ist zwar nicht (formal) Eigentümer des im Antrag näher bezeichneten Grundstücks. Auf die fehlende Identität von Eigentümer und Besteller kann sich der Antragsgegner aber ausnahmsweise nicht berufen, weil dies nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen wegen der wirtschaftlichen Verflechtung von Eigentümer und Besteller als treuwidrig und damit als Verstoß gegen § 242 BGB zu bewerten ist.[56] Eine rein formale Betrachtung würde hier nämlich zu untragbaren Ergebnissen für den Antragsteller führen. Dies ergibt sich aus Folgendem: _________________________ .

 
  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom _________________________, Anlage Ast _________________________)

2. Abnahme, Mängel, Schlussrechnungsstellung

Die dem Antragsteller übertragenen Arbeiten wurden ordnungsgemäß ausgeführt und fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am _________________________.

 
  Glaubhaftmachung: Abnahmeprotokoll vom _________________________, Anlage Ast 3

Die im...

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