Fachbeiträge & Kommentare zu Social Media

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. Verstoß bei der Nutzung sozialer Netzwerke: Außerdienstliches Verhalten

1. Loyalitätspflicht a) Rufschädigung Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und die Interessen des Ar...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Loyalitätspflicht

a) Rufschädigung Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und die Interessen des Arbeitgebers so zu wah...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Einzelfälle

Rz. 51 Ein interessanter Rechtsstreit wurde vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf[74] verhandelt. Eine Auszubildende postete auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen". Nach ihrer Krankmeldung machte sie Urlaub auf Mallorca und stellte später ihre Urlaubsbilder ins Netz. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos mit ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / G. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 83 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen mitzubestimmen, mit denen das Verhalten und die Leistungen der Arbeitnehmer überwacht werden können. In einer neueren Entscheidung hat das BAG entschieden, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber b...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / D. Bestehendes Arbeitsverhältnis – Direktionsrecht und soziale Netzwerke

Rz. 20 Beim Umgang mit sozialen Netzwerken im Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber befugt ist, dem Beschäftigten Weisungen hinsichtlich der Nutzung eines sozialen Netzwerkes zu erteilen. Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsl...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Einwilligung nach Art. 7 DSGVO und § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 8 Als Ermächtigungsgrundlage kommt eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG in Betracht. Die Einwilligung hat nach § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Die ausdrückliche Aufnahme der elektronischen Form in § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG e...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / V. Speichern von Bewerberinformationen

Rz. 19 Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens muss sich der Arbeitgeber überlegen, was mit den Bewerberinformationen passiert. Nach Art. 17 Abs. 1a) DSGVO müssen die Daten dann gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. § 75 Abs. 2 BDSG stellt auf die fehlende Erforderlichkeit ab. Bei abgelehnten Bewerbern beträgt dies...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Firmenaccount in sozialen Netzwerken

Rz. 21 Die Weisung, einen Firmenaccount zu erstellen und zu pflegen, dürfte regelmäßig vom Direktionsrecht gedeckt sein.[32] Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Arbeitnehmer in einem solchen Firmenaccount als Ansprechpartner genannt werden kann. Nach geltender Rechtslage ist auf § 26 Abs. 1 BDSG abzustellen. Gemäß § 26 BDSG dürfen personenbezogene...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / a) Rufschädigung

Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und die Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies vo...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Anmeldung unter eigenem Namen in sozialen Netzwerken

Rz. 28 Fraglich ist, ob der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, sich in sozialen Netzwerken im eigenen Namen anzumelden und nach Weisungen des Arbeitgebers dort aktiv zu sein. Es ist bereits fraglich, ob eine derartige Nutzung von sozialen Netzwerken im Rahmen eines "normalen" Arbeitsverhältnisses überhaupt zur vom Arbeitsvertrag umfassten Arbeitsleistung zählen kann. In ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG

Rz. 11 Den zentralen gesetzlichen Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis enthält § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG. Danach dürfen personenbezogene Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann verarbeitet werden, wenn sie für die Entscheidung über die ­Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dies ist...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / C. Die Anbahnung – Bewerbersuche/-auswahl über soziale Netzwerke

Rz. 6 Früher erhielten Arbeitgeber die wesentlichen Informationen über ihre Bewerber im Rahmen der Bewerbungsunterlagen und des Einstellungsgespräches. 63 % der Unternehmen verwendeten nach einer Studie von BITKOM aus dem Jahr 2018 Informationen aus sozialen Medien bei der Bewertung von Bewerbern zurück, jeder vierte Personaler hat deswegen bereits einen Bewerber ausgeschlos...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / V. Verbot beruflicher Darstellung in sozialen Netzwerken?

Rz. 31 In berufsorientierten sozialen Netzwerken wie z.B. XING und LinkedIn können Arbeitnehmer unter Nennung ihres Arbeitgebers, ihrer Position und ihren Qualifikationen ein Profil einrichten. Nicht nur der Austausch mit anderen Teilnehmern wird dadurch möglich. Vielmehr bieten die Netzwerke auch für Personalberater ideale Informationsplattformen. Es kann daher im Interesse...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Big Data beim Recruitment

Rz. 18 Wie eingangs erwähnt, spielen soziale Netzwerke bei der Bewerberauswahl eine große Rolle. Entweder wird dort direkt gezielt nach geeigneten Kandidaten gesucht, oder aber es werden Hintergrundinformationen zu Bewerbern gesucht. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber eine kostengünstige Vorauswahl treffen.[29] Zunehmend werden auch Big-Data-Analysen durchgeführt, um die b...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Vertragliche Vereinbarung als Königsweg?

Rz. 30 Insbesondere in den Fällen, wo die Nutzung von sozialen Netzwerken zur Arbeitsaufgabe gehört, bietet sich eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung an. Eine solche arbeitsvertragliche Regelung muss der AGB-Kontrolle standhalten. Insbesondere darf keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB vorliegen. Auch bei einer solchen Regelung ist insbesonder...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Verstoß wegen der Nutzung sozialer Netzwerke

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann sich vertragswidrig verhalten, wenn er soziale Netzwerke am Arbeitsplatz entgegen einem Verbot nutzt oder sich nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers hält. Das Verbot der Privatnutzung kann der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aussprechen. Nur wenn die Gestattung unter Bedingungen erfolgt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 A...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Ordnungsverhalten

Rz. 49 Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet im Geltungsbereich des Mitbestimmungsrechts nach Nr. 1 zwischen dem mitbestimmungspflichtigen so genannten Ordnungsverhalten und dem nicht mitbestimmten Arbeitsverhalten.[67] Einigkeit besteht darüber, dass unter das Ordnungsverhalten verbindliche Verhaltensvorschriften für die Arbeitnehmer fallen.[68] Vor Einführung des Internet...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Wegfall der Erlaubnis zur Erhebung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG a.F.)?

Rz. 13 § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG a.F. wurde im Zuge der Neuregelung ersatzlos gestrichen. Den Begriff der "allgemein zugänglichen Quellen" sucht man nun vergeblich. Für die Praxis ergibt sich jedoch daraus keine Änderung, da der im alten BDSG geltende "Grundsatz der Direkterhebung" (§ 4 Abs. 2 S. 1 BDSG a.F.) weggefallen ist. Stattdessen wird nunmehr gem. Art. 6 DSGVO auf ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / b) Unternehmensschädliche Äußerungen

Rz. 37 Der Arbeitnehmer hat alle Äußerungen zu unterlassen, die einem berechtigten Interesse des Unternehmens zuwiderlaufen, sofern die Meinungsäußerungsfreiheit hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Die Grundrechtsbetroffenheit des Arbeitnehmers ist in jedem einzelnen Fall gegen die Unternehmerinteressen abzuwägen.[49] Dabei gewährt Art. 5 GG einen weitgehenden ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Rechtslage

Rz. 61 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvere...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / F. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Herausgabe von Accountdaten und Löschpflichten des Arbeitgebers

Rz. 78 Generell hat der Arbeitnehmer die Pflicht, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.[113] Dies betrifft insbesondere Geschäftsunterlagen und Kundendaten.[114] Im Falle eines Firmenaccounts, den der Arbeitnehmer gepflegt, dessen Kosten aber der Arbeitgeber getragen hat oder den er dem Arbeit...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Dienstliche Nutzung

Rz. 2 Die dienstliche Nutzung des Internets ist in etlichen Betrieben gang und gäbe und häufig für einen reibungslosen Betriebsablauf essenziell. Individualrechtliche Grundlage für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung ist, sofern der Arbeitsvertrag hierzu keine ausdrückliche Regelung trifft, das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dem Arbeitgeber obliegt d...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Intranet

Rz. 62 Innerhalb des Intranets haben zumeist allenfalls Nachrichten unter Kollegen private Inhalte, wenn ein Nachrichtensystem integriert ist. Gelegentlich gibt es auch Bereiche, die der Vernetzung der Arbeitnehmer untereinander dienen, in denen etwa Annoncen und Anzeigen aufgegeben werden. Hinsichtlich der Überwachung dieser privaten Mitteilungen kann auf die Ausführungen z...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / V. Muster

Rz. 32 Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom _________________________ Zwischen Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer) und der Firma _________________________ (Arbeitgeber) wird folgende Vereinbarung getroffen: Eine private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses und des betrieblichen ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Betriebliche Übung

Rz. 11 Entsprechend der Telefonnutzung ist es auch denkbar, dass die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet ist.[16] Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dau...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Begriff der technischen Einrichtung

Rz. 4 Der Begriff der technischen Einrichtung richtet sich nach dem Zweck der Mitbestimmung. Dieser liegt darin, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu schützen, um nicht bloßes Objekt einer Überwachungstechnik zu werden.[3] Das Bundesarbeitsgericht legt den Begriff der technischen Einrichtung weit aus.[4] Es genügt, wenn es sich um ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.3 Berechnen der jährlichen Gesamt-Nettosumme

Beim Berechnen der Nettosumme zur Prüfung, ob die Bagatellgrenze überschritten wird, sind alle Rechnungsposten zu berücksichtigen, auch solche für nichtkünstlerische Nebenleistungen. Die Bagatellgrenze von 450 EUR bezieht sich also nicht allein auf die künstlerischen Anteile einer Rechnung. Beispiel Eine freie Grafikerin berechnet einem Sportverein für die Logogestaltung eine...mehr

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6 Anhänge / 6.4 Die Liste mit 400 Tätigkeiten und deren Einordnung im KSVG

Die folgende Liste führt rund 400 Tätigkeiten und Berufe auf und gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob es sich um eine in der Regel künstlerische oder publizistische Tätigkeit handelt oder nicht und, wenn ja, ob diese in der Regel von einem Künstler als selbstständig Tätigem ausgeführt werden. Wichtig Die Angaben in der Liste können nur einen ersten Anhaltspunkt bieten. Sie ...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Wird es Verbrauchern (§ 13 BGB) ermöglicht, über betriebene Webseite einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr i.S.v. § 312i Abs...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Schadensausgleich durch Geldersatz

Rz. 100 Da eine Naturalrestitution im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB bei Geldforderungen kaum denkbar ist, hat der Schuldner den eingetretenen Schaden durch den verzögerten For­derungsausgleich regelmäßig in Form von Geldersatz nach § 251 Abs. 1 BGB auszugleichen. Hinweis Auch wenn schon seit einiger Zeit – im Zusammenhang mit dem am 1.1.2022 in Kraft tretenden Gesetz zur Umsetzu...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 3.2 Bedeutung der Social Media-Plattformen

Es ist herausfordernd, digitale PR zu betreiben, ohne dass auf Influencer und deren "redaktionelle" Beiträge auf den einschlägigen Social Media-Plattformen zurückgegriffen wird. Im Bereich Social Media entwickeln sich die Marktanteile der Plattformen sehr dynamisch. Instagram und YouTube haben sich derzeit zu den wichtigsten werberelevanten Plattformen entwickelt. Facebook, ...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 3.5 Kontrolle des Influencer Marketings

Für Unternehmen ist es sinnvoll, erfolgsabhängige Komponenten in die Verträge mit dem Influencer einzubauen, um einen hohen Einbezug bei der Produktion der Werbeinhalte sicherzustellen. Durch das digitale Controlling können Erfolgskennzahlen definiert werden, die schnell und leicht messbar sind. Eine hierfür häufig genutzte Kennzahl ist die sog. Engagement Rate, die die Inten...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 1 Digitale Transformation im Marketing

Jeder spricht heute über die Digitalisierung. Das Wort Digitalisierung bedeutet letztlich zunächst einmal nur, dass Vorgänge, die vorher analog durchgeführt wurden, digitalisiert werden. So gesehen handelte es sich beim Scannen und digitalen Bearbeiten von analogen Fotografien aus Fotoshootings für einen Versandhandelskatalog, wie den Otto-Katalog in den 1980er Jahren, um ei...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 3.1 Entwicklung digitaler Kommunikationsinstrumente

Zentrales Element der im letzten Kapitel behandelten Customer Journey sind die Customer Touchpoints, an denen es zwischen Kunden und Unternehmen direkt oder indirekt, digital oder klassisch, analog zur Kommunikationsinteraktion kommt. Verwendete Instrumente sind Instrumente der Kommunikationspolitik. Gerade bei diesen hatte die Digitalisierung im Vergleich zu Produkt-, Preis...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 3.3 Grundlagen des Influencer Marketings

Influencer Marketing ist derzeit ein zentraler Baustein digitaler Kommunikationskampagnen. Mithilfe des Influencer Marketings nutzt das Unternehmen die Beliebtheit und die Glaubwürdigkeit einer in sozialen Medien aktiven Person bei deren Followern aus, um über den Influencer Werbebotschaften an die Follower zu senden. Influencer sind Meinungsführer, die auf Social Media-Platt...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 6 Literaturhinweise

ARD/ZDF, Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie, 2020, https://www.ard-zdf-onlinestudie.de/files/2020/2020-10-12_Onlinestudie2020_Publikationscharts.pdf, Abrufdatum 12.10.2021. Bartels/Terstiege, Influencer-Marketing, in Terstiege (Hrsg.), Digitales Marketing – Erfolgsmodelle aus der Praxis, 2020, S. 61–78. BVDW, Erfolgsmessung in Social Media, 2016, https://www.bvdw.org/fileadmi...mehr

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Digitales Marketingcontroll... / 4.1 Big Data im digitalen Marketingcontrolling

Instrumente des Social Media Monitorings erzeugen ständig neue Daten über das Verhalten einzelner Kunden an verschiedenen Customer Touchpoints. Dies ist eine typische Big Data-Situation. Big Data ist in Deutschland seit Anfang der 2010er Jahre ein Hype-Thema der digitalen Transformation und wird durch die "5 Vs" gekennzeichnet: Volume, Variety, Velocity, Veracity und Value. V...mehr

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Performance Measurement von... / 3.2.1 Conversion Rate

Neben Umsatz und Gewinn ist die Conversion Rate eine der wichtigsten Kennzahlen. Unter Conversion versteht man ganz allgemein eine Zielerreichung. Im E-Commerce ist das Ziel i. d. R. eine abgeschlossene Bestellung, während im Nicht-E-Commerce das Ziel bspw. das Herunterladen einer Broschüre oder das Ausfüllen eines Kontaktformulars sein kann. Die Conversion Rate ist eine Kenn...mehr

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Performance Measurement von... / 3.4.1 Kundenakquisitionskosten

Die Kundenakquise ist ein wesentliches Instrument, um langfristiges Überleben eines Unternehmens sicherzustellen und umfasst alle Tätigkeiten und Aktivitäten, die der Gewinnung von Neukunden dienen. Die Kundenakquisitionskosten (Customer Acquisition Costs (CAC)) werden i. d. R. für eine bestimmte Periode (meist ein Jahr) betrachtet. Häufig werden zwei Varianten zur Berechnun...mehr

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Performance Measurement von... / 3.3 Kennzahlen für Kommunikationsprozesse

Für Kommunikationsprozesse können zahlreiche Kennzahlen verwendet werden. Im Folgenden werden einige näher erläutert, die dem Einsatz bezahlter Werbeanzeigen zur Kundengewinnung dienen: Return on Advertising Spend (ROAS): Vielfach werden zur Kundengewinnung bezahlte Werbeanzeigen in Suchmaschinen oder Social-Media-Kanälen eingesetzt. Mit dieser Kennzahl ist es möglich, die Pr...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / C. H.BECK, ISBN 978-3-406-72392-6, 279,00 EUR.

In der von Döbereiner verantworteten Bearbeitung des Nachlassinsolvenzverfahrens erhält der Leser auch in der 6. Auflage des Handbuchs eine weit über den Inhalt eines klassischen Insolvenzkommentars hinausgehende Informationsquelle für das Instrument zur Haftungsbeschränkung. Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Nachlassinsolvenzverfahren und den Beteiligten folgt die ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / c) lasthello.de

Das Angebot von lasthello.de erlaubt dem Nutzer zu Lebzeiten über seine im Internet gespeicherten Profildaten und online abgeschlossene Nutzungsverträge zu verfügen. Die Debatte um den sog. Digitalen Nachlass hatte nach dem Tod einer 15-Jährigen und einem anschließenden Streit um den Zugang zu ihrem Social-Media-Konto Fahrt aufgenommen. Der BGH nahm schließlich die Vererblic...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Online-Plattformen

Der Einfluss von Online-Plattformen jeglicher Art auf das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern ist eindrucksvoll. Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Unternehmen nicht im Netz zu finden ist, keinen Eintrag bei Suchmaschinenbetreibern wie Google hat, der ist nicht mehr konkurrenzfähig. Kunden orientieren sich am Webauftritt und an den Empfehlungen oder Rezensionen anderer Nut...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr