Fachbeiträge & Kommentare zu Social Media

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1361 Der Einsatz sozialer Medien im Privaten sowie im beruflichen Kontext ist aus der heutigen digitalisierten Welt nicht mehr wegzudenken.[3110] Als beliebtes Betätigungsfeld für Personalvermittler (Headhunter) spielen soziale Plattformen oftmals bereits bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen eine tragende Rolle. Auch im Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses so...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Kontrollrechte

Rz. 1364 Ist die dienstliche Nutzung von Social Media erlaubt und sogar erwünscht, erstreckt sich das grundsätzliche Kontrollrecht des Arbeitgebers auch auf dieses Arbeitsmittel. Für die Kontrolle der dienstlich erhaltenen und empfangenen Nachrichten sind die Grundsätze über die E-Mail-Kontrolle entsprechend anwendbar (siehe § 2 Rdn 420 ff.). So darf etwa im Falle eines Arbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Private Nutzung

Rz. 416 Ein zentrales Thema in Bezug auf elektronische Informations- und Kommunikationsmittel ist die Handhabung der privaten Nutzung betrieblicher Systeme durch den Arbeitnehmer. (a) Gestattung der Privatnutzung Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

(a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 394 Die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail gehört in den meisten Unternehmen zum Arbeitsalltag. Vielfach werden zum Zeitpunkt der Einführung keine konkreten Regeln über den Umgang mit diesen Medien aufgestellt. Insbesondere die Fragen der Privatnutzung und der Nutzungsüberwachung, die in der Praxis vermehrt zu Problemen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 393 Beispiel Die A-GmbH ist ein Unternehmen mit ca. 500 Arbeitnehmern, von denen sämtliche Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen in der Produktion, über einen Arbeitsplatzrechner/Laptop mit Internetzugang und einer persönlichen dienstlichen E-Mail-Adresse verfügen. Bei Einrichtung des Internetzuganges und der E-Mail-Adressen wurden keine Regelungen zur Frage der Nutzung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Zuständiges Gremium

Rz. 404 Für die Betriebsratszuständigkeiten gelten bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationseinrichtungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Sind mehrere Betriebe in einem Unternehmen oder das Gesamtunternehmen betroffen und kann die Angelegenheit nicht durch die Einzelbetriebsräte geregelt werden (etwa bei einem unternehmensweiten Intranet), ist der Gesa...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / A. Einleitung

Rz. 1 Im Gegensatz zum Menschen ist der digitale Nachlass unsterblich. Er bietet damit sowohl in dogmatischer als auch in praktischer Hinsicht eine Vielzahl diskussionswürdiger rechtlicher und praktischer Themen. Zumindest einige rechtliche Fragestellungen wurden in zwei Entscheidungen des BGH geklärt, die für das Verständnis des digitalen Nachlasses unerlässlich sind. Mit d...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 8. Digitaler Nachlass

Rz. 100 Als Teil des vom Erblasser hinterlassenen materiellen und immateriellen Vermögens ist auch der digitale Nachlass massezugehörig. Der Begriff des "digitalen Nachlasses" ist nicht einheitlich definiert;[86] vielmehr umfasst er eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtspositionen, wie dingliche Rechte an Hardware, Vertragsbeziehungen zu Anbietern (etwa von E-Mail-Diensten, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Rz. 403 Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bezieht sich auf die Gestaltung der Ordnung im Betrieb durch Schaffung allgemein verbindlicher Verhaltensregeln (Ordnungsverhalten). Mitbestimmungsfrei sind alle Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht näher konkretisiert wird.[1176] Auch wenn die Frage, ob die Privatnutzung gestattet wird oder nicht, vom Arbeitge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 405 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1180] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrolle der Internetnutzung

Rz. 428 Wie bei der gestatteten E-Mail-Nutzung ist die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Verbindungsdaten einschließlich der angewählten Internetadressen zulässig, wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Kostenerstattung für die Privatnutzung vereinbart hat. In der Regel wird der Arbeitgeber die Nutzung jedoch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall beste...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Kontrollmöglichkeiten

Rz. 420 Gestattet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die private Internet- und E-Mail-Nutzung, wird er nach vorzugswürdiger Auffassung nicht zum Telekommunikationsdienstanbieter (§ 3 Abs. 2 TDDDG und § 3 Nr. 61 TKG, dazu näher Rdn 369 f.).[1211] Geht man davon aus, dass die Gestattung der Privatnutzung zur Anwendung des TDDDG führt,[1212] unterliegt der Arbeitgeber dem Fer...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Rechtsfolgen

Rz. 438 Eine unzulässige Kontrolle der Telekommunikation am Arbeitsplatz kann für den Arbeitgeber empfindliche zivilrechtliche und ggf. sogar strafrechtliche Folgen haben. Zudem kann die rechtswidrige Kontrolle zu einem Beweisverwertungsverbot führen.[1246] Das BAG hat sich aber gegen ein Beweisverwertungsverbot ausgesprochen.[1247] Dem Arbeitnehmer kann aber im Fall einer V...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Informations- und Kommunikationsmittel

Rz. 291 Zu den vom Arbeitgeber bereitzustellenden sächlichen Mitteln zählen weiterhin die erforderlichen Informations- und Kommunikationsmittel. Dazu gehört regelmäßig eine dem betrieblichen Standard entsprechende Telefonanlage. Allenfalls in Kleinbetrieben kann dem Betriebsrat die ungestörte Mitbenutzung der Telefonanlage des Arbeitgebers zuzumuten sein, sofern die Vertraul...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.[1164]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Gestattung der Privatnutzung

Rz. 417 Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Privatnutzung des Internetanschlusses und der E-Mail-Adresse. Der Arbeitgeber entscheidet allein darüber, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung gestattet.[1200] Ein umfassendes Verbot der privaten Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs ist nicht mitbestimmungspflichtig.[1201] Grund dafür ist, dass ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Verwendung von Mitarbeiterfotos auf der Homepage des Arbeitgebers

Rz. 1367 Auch die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf der Homepage des Arbeitgebers stellt eine Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DS-GVO dar und bedarf somit eines Erlaubnisgrundes.[3124] Als solcher kommt § 26 BDSG grds. nicht in Betracht. Die Verwendung der Bilder dient in aller Regel nicht der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses.[3125] Deshalb kom...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Kontrolle von E-Mails

Rz. 421 Bei einer Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses scheidet eine inhaltliche Kontrolle in aller Regel aus.[1213] Dasselbe Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bzw. des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein inhaltliches Kontrollrecht des Arbeitgebers bestehen, wenn z.B. der konkr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Initiativrecht des Betriebsrats

Rz. 176 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG ist nicht von einer Aktivität des Arbeitgebers abhängig. Aus dem Grundsatz der betrieblichen Parität folgt, dass der Betriebsrat – ebenso wie der Arbeitgeber – die Initiative zur Umsetzung solcher Angelegenheiten ergreifen kann.[551] Kommt es nicht zu einer Einigung, ist auch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Kontrolle durch Einwilligung

Rz. 431 Wird die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und das private Surfen zugelassen, so ist eine Kontrolle, außer in den oben aufgezeigten Fällen, nur mit der Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig. Zwar wird in § 3 TDDDG explizit nicht von einer Einwilligung gesprochen, die Regelung ist aber europarechtskonform auszulegen, da in der ePrivacy-RL in Art. 5 Ab...mehr

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Daten- und Technologiegestü... / 4 Integrierte Daten- und Controllingstrukturen

Den integrierten Daten- und Controllingstrukturen werden sowohl in der wissenschaftlichen Literatur wie auch in der Praxis eine wichtige Rolle für die finanzielle Führung zugewiesen. Applebaum et al. (2017) präsentierten beispielsweise ein integriertes Framework zur Kombination von finanziellen Führungsdaten und Datenanalysen, das unter anderem für die Treiberanalyse angewan...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Bring your own device (BYOD)

Rz. 1369 Das Konzept von BYOD sieht den Einsatz privater mobiler Endgeräte sowie privater Software (z.B. Apps oder Datenbanken[3131]) zu Arbeitszwecken vor,[3132] also dass Arbeitnehmer Arbeit nicht auf den zu diesem Zweck bereitgestellten Arbeitsmaterialien erbringen, sondern vielmehr ihr eigenes mobiles Datengerät (Laptop, Tablet, Smartphone und andere mobile Geräte) für d...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / Literaturtipps

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Weiternutzung durch einen Miterben

Rz. 15 Wie aus dem Beschluss des BGH vom 27.8.2020 hervorgeht, ist den Erben der Zugang zu einem Konto zu gewähren, damit sie sich darin wie der Erblasser frei "bewegen" können. Unstreitig ist, dass die Erben damit Zugriff auf alle Kontodaten innerhalb des Kontos erhalten und jedenfalls einen sog. read-only-Zugang erhalten müssen.[32] Rz. 16 Bislang ist nicht entschieden, ob ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / II. Musterarbeitsvertrag

Rz. 216 Vertiefende und ergänzende Formulierungsbeispiele, weitere Formulierungsalternativen sowie Erläuterungen finden sich bei den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln in § 1a B. IV (siehe Rdn 214 ff.). Rz. 217 Sofern mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zugleich die Anforderungen des NachwG erfüllt werden sollen, sind entsprechende Ergänzungen vorzunehmen (z.B. Informationen...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalmarketing / 5 Kontext und Zusammenwirken von Personalmarketing und Employer Branding

Employer Branding und Personalmarketing sind eng miteinander verzahnt. Die Strategie des Employer Brandings stellt sicher, dass die Arbeitgebermarke stark, konsistent und ansprechend ist. Diese starke Marke wiederum gibt dem Personalmarketing die notwendige Grundlage und Glaubwürdigkeit, um effektive Maßnahmen durchzuführen. Employer Branding konzentriert sich auf das langfr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
"Digital Native" in einer Stellenanzeige – Verstoß gegen AGG

Leitsatz 1. Mit der Formulierung in einer Stellenanzeige "Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause", möchte der Arbeitgeber Bewerber ansprechen, die mit digitalen Technologien, Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben. Eine solche Stellenausschreibung stellt ein Indiz ...§ 3 Abs. 1 AGGmehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Automatisierte Transkri... / 2.1 Betriebsvereinbarung als Grundlage

Besteht ein Betriebsrat, kommt als Grundlage der Transkription eine Betriebsvereinbarung infrage.[1] Eine solche wäre wegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ohnehin abzuschließen bzw. bestehende IT-Betriebsvereinbarungen entsprechend zu ergänzen. Hierin könnten beispielsweise bestimmte Gesprächsarten (etwa Projektmeetings/Dailys) pauschal für die Transkription zugelassen und für verb...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine: Wie ma... / 3.1 Social Media Plattformen

Die sogenannten Social-Media-Plattformen TikTok, Instagram, Facebook, X (ehemals Twitter) usw. sind die Basis für eine Kommunikation mit einer breiten Öffentlichkeit. Dabei sollte man bedenken, dass sich die Nutzung der Plattformen im Laufe der Zeit verändert hat. Während man früher die Medien als "Einbahnstraße" nutzte und die Öffentlichkeit als Informationskonsumenten sah,...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Werbung für Vereine: Wie ma... / 3.2 Die Website des Vereins

Eine eigene Internetseite ist für die meisten Vereine heute selbstverständlich. Auch für die Website gilt, dass sie gepflegt werden und in möglichst kurzen Abständen den Besuchern Neuigkeiten anbieten muss. Mit dem Aufbau einer Internetpräsenz für den Verein haben wir uns schon an anderer Stelle umfassend befasst. Darum hier nur noch einige grundlegende Hinweise: Die Internet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 7.5.1 Planung einer Veranstaltungswoche

Ihr Verein möchte gezielt Interessenten für die Mitarbeit suchen und als neue Mitglieder gewinnen. Hierzu soll eine Informationswoche durchgeführt werden. Zur Vorbereitung suchen Sie zunächst nach Ideen und geben ChatGPT mit einem sogenannten Plot den Auftrag: "Mache Vorschläge für Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen einer Werbewoche für unseren Verein. Unser Verein ist e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Grundlagen der Öffentlichke... / 3 Medienwart und Medienteam

Früher arbeiteten die Vereine nahezu ausschließlich mit den Printmedien – Zeitschriften und Zeitungen. Verstärkt gewinnen aber – auch für kleinere Vereine – Funk, Fernsehen und Internet primär Social-Media-Plattformen) an Bedeutung. Der frühere "Pressewart" ist deshalb heute ein "Medienwart". Da die Arbeit des Medienwarts sehr vielfältig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt, ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / Zusammenfassung

Ehrenamtliche und andere freiwillige Mitarbeiter:innen sind das Herzstück jedes Vereins. Ohne sie würde nichts funktionieren. Umso bitterer ist es, wenn man solche Mitarbeiter:innen verliert. Dennoch wird in den meisten Fällen verhältnismäßig wenig in die Pflege der Engagierten investiert. Dieser Beitrag zeigt, wo anzusetzen ist, um engagierte Mitarbeiter:innen im Verein zu ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 9.9 Checkliste 9: Mobilgeräte

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 4 Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 2 EStG nicht ausgewiesen werden. Umgekehrt besteht für entgeltlich erworbene bzw. angeschaffte Vermögensgegenstände eine Aktivierungspflicht. Für eine korrekte Abbildung in der Steuerbilanz kommt es daher auf die genaue Abgrenzung zwischen entgeltlich erworbenen ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Immaterielle Vermögensgegen... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH gestaltet Ihre Website neu und lässt einen Internetshop durch eine Internetagentur programmieren

Eine GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Website neu. Der GmbH entstehen dabei die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufwendungen (alle Werte netto).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsbriefe und Impress... / 8 Pflichtangaben bei Social Media-Auftritten

Auch Accounts in sozialen Netzwerken wie Instagram, X und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto gewerblich, z. B. für das Bewerben von Produkten oder Stellenanzeigen, genutzt wird. Wie auch bei Webseiten müssen die Pflichtangaben der Anbieterkennzeichnung in dem sozialen Netzwerk leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Das Impres...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsbriefe und Impress... / 1.5 Äußere Form (E-Mails, Webseiten, Social Media)

Der Begriff Geschäftsbrief ist weit auszulegen. Die äußere Form des Geschäftsbriefs ist unerheblich. Neben Briefen kommen Postkarten, Fernschreiben oder Telefaxe in Betracht. Als Geschäftsbrief im rechtlichen Sinne gelten auch E-Mails. Auch hier sind die Angaben nach § 35a GmbHG zu machen (z. B. als Signatur oder Dateianhang). Ob die Verknüpfung mit einem Hyperlink ausreichen...mehr