Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5 Mittel zur Behebung der Rechtsverletzung

2.5.1 Beratung Rz. 6 Stellt die Aufsichtsbehörde einen drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverstoß fest und hat sie sich zum Einschreiten entschlossen, so gilt Abs. 1 Satz 1. Die Beratung ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 1 A 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 29). Sie stellt keine...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.2 Vertretbarkeit

Rz. 3 Stimmt die Aufsichtsbehörde mit der Rechtsanwendung des Versicherungsträgers nicht überein, hält sie aber dessen Auffassung für vertretbar, so wird sie keine Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, weil die Rechtsverletzung zweifelsfrei festgestellt werden muss. Das schließt aber nicht aus, dass sie dem Versicherungsträger ihre Vorstellung mitteilt, damit dieser Gelegenheit erhä...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Sätze 4 und 5 durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 1.1.2008 angefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.7 Aufsichtsmittel bei Fachaufsicht

Rz. 12 Die Zweckmäßigkeitserwägungen der Aufsichtsbehörde auf den Gebieten der Unfallverhütung und der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen können auch nur mit den in Abs. 1 bezeichneten Mitteln (Beratung, Verpflichtungsbescheid) durchgesetzt werden (Abs. 2).mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt Aufsichtsmittel der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Versicherungsträger. Das betrifft in erster Linie Maßnahmen zur Abwendung bei der allgemeinen Rechtsaufsicht festgestellter Rechtsverletzungen; daneben auch solche Maßnahmen im Rahmen spezieller aufsichtsrechtlicher Kontrollbefugnisse.mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift geht von einem 3-stufigen Verwaltungsaufbau aus. Untere Verwaltungsbehörden sind i. d. R. die Landkreise und die kreisfreien Städte (teilweise auch generell die Gemeinden). Im Allgemeinen sind die Versicherungsämter dort der Verwaltung als unselbständige Einheiten angegliedert. Versicherungsämter sind allerdings auch als selbständige Behörden denkbar. Be...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.1 Beratung

Rz. 6 Stellt die Aufsichtsbehörde einen drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverstoß fest und hat sie sich zum Einschreiten entschlossen, so gilt Abs. 1 Satz 1. Die Beratung ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 1 A 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 29). Sie stellt keinen belastenden ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.4 Prävention

Rz. 5 Die Tätigkeit der Aufsicht ist nicht auf die Behebung bereits vollzogener Rechtsverstöße (Repression) beschränkt. Sie kann vielmehr bereits dann einschreiten, wenn ein Rechtsverstoß droht (Prävention). Das ergibt sich daraus, dass sich die Aufsicht auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht erstreckt (§ 87 Abs. 1). Drohenden Rechtsverstößen kann auch mit einem Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.8 Einberufung von Sitzungen

Rz. 13 Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane können gemäß Abs. 3 einberufen werden. Der Beratungsgegenstand ist dem Versicherungsträger mitzuteilen. Das Verlangen ist ein Verwaltungsakt. Wenn der Versicherungsträger dem Ansinnen der Aufsichtsbehörde nicht entspricht, gilt Abs. 3 Satz 2. Maßnahmen nach Abs. 3 bedürfen nicht eines bestandskräftigen Verwaltungsakts; denn die en...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.6 Vollstreckung

Rz. 11 Der Verpflichtungsbescheid ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 vollstreckbar. Damit ist für Maßnahmen gegen bundesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 1) der Weg zu den im Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) niedergelegten Zwangsmitteln eröffnet. Für Vollstreckungsmaßnahmen gegen landesunmittelbare Versicherungsträger (§ 90 Abs. 2) gelten die en...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.1 Feststellung des Rechtsverstoßes

Rz. 2 Ein Rechtsverstoß liegt immer dann vor, wenn eine rechtswidrige Handlung des Versicherungsträgers erfolgt ist oder eine rechtswidrige Handlung droht. Dies ergibt sich unstreitig für die Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen, da dann immer ein besonderes öffentliches Interesse betroffen ist. Bei der Verletzung zivilrechtlicher Normen ist dies zu verneinen, wenn der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.3 Opportunität

Rz. 4 Stellt die Aufsichtsbehörde einen Rechtsverstoß fest, so hat sie nach Abs. 1 Satz 2 zu entscheiden, ob sie einschreitet (Entschließungsermessen). Damit ist klargestellt, dass das Opportunitätsprinzip gilt, d. h. es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, tätig zu werden. Die Aufsichtsbehörde würde aber rechtswidrig handeln, wenn sie ihr Entschließungsermessen nicht ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.2 Aufsichtsanordnung

Rz. 7 Die Aufsichtsmittel sind in § 89 abschließend geregelt. Behebt der Versicherungsträger die Rechtsverletzung binnen angemessener Frist nicht freiwillig, so gilt Abs. 1 Satz 2. Der Verwaltungsakt i. S. d. Satzes 2 muss den Willen der Aufsichtsbehörde bestimmt, unzweideutig und vollständig zum Ausdruck bringen. Er muss insbesondere die Rechtsverletzung bezeichnen und besti...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.6 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Titel dieses Gesetzes lässt auf den ersten Blick keinen Zusammenhang zum Arbeitsschutz, zur BGF oder zum BGM vermuten. Erst § 167 mit dem Titel "Prävention" zeigt die Verbindung auf: In Abs. 2 wird geregelt, wie ein Arbeitnehmer, der durch Unfall, Verletzung oder sonstige Erkrankung mehr als 6 Wochen...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.2 SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

Es folgte 1988 mit der Neufassung des § 20 SGB V die gesetzliche Verankerung der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie fordert aber auch die Versicherten auf, durch eine ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.8 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung ...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Die Professionalisierung von BGM

Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betriebli...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Die weitere Beschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) gegen den der Kostenberechnung vom 11.12.2019 zugrunde liegenden Kostenansatz vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts, na...mehr

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FF 12/2020, Zuständigkeit d... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (ABl 2009, L 7, S. 1). [2] Es ergeht im Rahmen eines Verfahrens zwischen WV, wohnhaft in Wien...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässige Er... / 2 Aus den Gründen

1. a) Die Verfahrenswertbeschwerde wurde zwar rechtzeitig angebracht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG), aber sie erweist sich als unzulässig, da die Antragsgegnerin durch den von ihr angegriffenen Beschluss nicht beschwert ist: Denn von ihr wird nicht eine Herabsetzung des Verfahrenswertes, sondern dessen – freilich nicht näher bezifferte – Heraufsetzung begehrt. Du...mehr

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AGS 12/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von dem Erinnerungsgegner an die Erinnerungsführerin zu erstattenden außergerichtlichen Kosten für das Eilverfahren S 26 AS 161/18 ER vor dem SG. Im Streit steht die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung, konkret die Frage, inwieweit die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Eilverfahren anzurechnen ist. In ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der vom ArbG gezahlte Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a EStG ermöglic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von 450...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze von 450 EUR/mtl ist unschädlich für d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 28b Abs 4 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und o...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unfallversicherung und Entgeltfortzahlung

Rz. 90 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Unfallversicherung: Für geringfügig entlohnte ArbN besteht eine GUV gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und > Berufskrankheiten (§ 2 Abs 1 und Abs 2 Satz 1, §§ 8 und 9 SGB VII). Dies gilt auch für die in Privathaushalten Beschäftigten (§ 129 Abs 1 Nr 2 SGB VII). Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung trägt der ArbG. Zuständig für die Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die 450-EUR-Jobs – ist die Min...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 31 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist § 40a Abs 2 und 2a EStG nicht anwendbar; § 40a Abs 3 EStG ist insoweit lex specialis (zu Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 225 ff). Für die SozVers kann das Arbeitsentgelt bis zu 450 EUR monatlich aber eine geringfügige Beschäftigung sein, für die der ArbG nur Pa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.8 Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos

Rz. 268 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Unter den Begriff der Arbeitszeitkonten in diesem Sinne fallen nur sog. Zeitwertkonten (Arbeitsentgeltguthaben). Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn anstelle einer sofortigen Auszahlung auf einem Zeitwertkonto betragsmäßig erfasst und dem Arbeitnehmer erst im Rahmen einer späteren Frei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kurzfristige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ebenfalls zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bleiben Zuschüsse des ArbG zum > Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (zu diesem > Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III nicht ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Lohn-(Entgelt-)ersatzleistungen

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnersatzleistungen sind zwar staatliche Leistungen, werden aber in bestimmten Fällen über den ArbG an den ArbN ausgezahlt. Sie bleiben nach § 3 Nr 2 EStG steuerfrei, unterliegen aber im Rahmen einer ggf zu diesem Zweck durchzuführenden > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff dem > Progressionsvorbehalt des § 32b Abs 1 EStG. Zu diesem ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratungsangebot

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich g...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 § 280 fasst als erste Vorschrift des Siebten Kapitels einen Teil weiterer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Als zuständiger Verwaltungs- und Leistungsträger wird ...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszahlung im Regelfall

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) geändert. Abs. 1 und 3 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell geändert und durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 3 Satz 3 angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 1, 3 und 4 ...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 1 und 2 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch wurde die Vorschri...mehr