Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Dabei wurde sie zugleich geschlechtsneutral a...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.3 Art und Umfang der Beratung (Abs. 2)

Rz. 32 Für die Art und den Umfang der Beratung ist der Beratungsbedarf des Ratsuchenden ausschlaggebend. Organisatorisch ist dies in die Verantwortung der Agentur für Arbeit gestellt. Sie hat geeignete Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere hat sie auch genügend Beratungskapazitäten vorzuhalten, weil der Beratungsbedarf des Ratsuchenden sich nicht nach einer vorgegebenen Bera...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.5 Arbeitslosengeld nach dem Sekundierungsgesetz

Rz. 14 Anspruch auf Alg haben auch Personen, die im Interesse der Bundesrepublik Deutschland bei einer internationalen Organisation im Rahmen eines internationalen Einsatzes zur zivilen Krisenprävention tätig waren. Dazu werden Zeiten der Sekundierung nach dem Sekundierungsgesetz (SekG) versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten gleichgestellt (vgl. §§ 9, 10 SekG). Zwisch...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb lässt er es nicht mit einer Au...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Siebte Kapitel Rz. 2a Das Siebte Kapitel fasst weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Nachdem die Arbeitsverwaltung durch Übertragung auf die Hauptzollämter von Aufgaben der Bekämpfung illegaler Beschäftigung entlastet worden ist, ist diese weitere Aufgabe entfallen. Auch das Arbeitsgenehmigungsverfahren st...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt sicher, dass die begünstigenden Regelungen jeweils ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch von den Agenturen für Arbeit umzusetzen sind. Das bedeutet, dass die jeweiligen Träger ihre Leistungsgewährung auch in laufenden Fällen termingerecht umstellen müssen. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit Tabellen über Bedarfssätze...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 118 nach § 137 überführt. § 118 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 al...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2004 wurde Abs. 1 redaktionell geändert und durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) Abs. 3 Satz 3 angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) geändert. Abs. 1, 3 und 4 der Vorschrift wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 3 Die Bußgeldverfahren richten sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Grundsätzlich sind die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 2, die Hauptzollämter für diejenigen nach § 404 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nrn. 3 und 4. Abs. 1 bestimmt damit als bundesgesetzliche Vorschrift in Einkl...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.4 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen der Eltern sowie Ehegatten/Lebenspartner

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.5 Auslagen

Rz. 7 Die grundsätzlich von der Staatskasse zu tragenden notwendigen Auslagen für ein Verfahren (vgl. § 105 OWiG), das eine Bundesbehörde durchführt, werden durch Abs. 3 als zulässige besondere gesetzliche Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Zollverwaltung auferlegt. Der Grundsatz, dass Auslagen und Vereinnahmung in einer Hand liegen, bleibt damit gewahrt. Rz. 8...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 117 nach § 136 überführt. § 117 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst worden. § 117 Abs. 2 wurde zum 1.1.2008 durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.4 Rechtsfolgen mangelhafter Insolvenzgeldbescheinigungen

Rz. 14 Stellt der Insolvenzverwalter nach Abs. 1 oder der Arbeitgeber nach Abs. 2 eine Bescheinigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Abs. 2 Nr. 22). Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Bußgeld bis zu 1.500,00 EUR bedroht (§ 404 Abs. 3) Rz. 15 Entsteht der Agentur für Arbeit als Folge einer mang...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.2 Übersicht über Freibeträge als Sozialpauschale

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.5 Arbeitsmarkt des Europäischen Wirtschaftsraumes, Erfahrungen mit Arbeitsverwaltungen anderer Staaten (Abs. 4)

Rz. 37 Abs. 4 ist eine Soll-Vorschrift, die eine Einbeziehung des Arbeitsmarktes des europäischen Wirtschaftsraumes und die Einbindung von Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen anderer Staaten für den Regelfall vorsieht, aber nicht zwingend für jeden Einzelfall vorschreibt. Insoweit will die Vorschrift die Intention an die Beratungsfachkräfte der Age...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.2 Überblick über das Zwölfte Kapitel

Rz. 2q Der Erste Abschnitt (§§ 404 bis 405) fasst die danach zu ahndenden Bußgeldvorschriften sowie Regelungen zur Zuständigkeit und Vollstreckung sowie Unterrichtung zusammen. Insbesondere wird die Zuständigkeit der Zollverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit abgegrenzt. Die Unterrichtung betrifft Eintragungen in das Gewerbezentralregister. Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 124a nach § 144 überführt. § 124a a. F. ist zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.3 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen Auszubildender

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Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.3 Nicht eröffnetes oder eingestelltes Insolvenzverfahren

Rz. 13 Ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder nach § 207 der Insolvenzordnung mangels Masse eingestellt worden, hat der Arbeitgeber die Bescheinigungspflicht zu erfüllen. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass in jedem Fall die notwendige Bescheinigung erstellt wird, die zur Feststellung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld erforderlich ist. Die Agentur für Arbe...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 119 nach § 138 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1....mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.4 Berufsberatung nach Beginn einer Berufsausbildung oder der Aufnahme einer Arbeit (Abs. 3)

Rz. 34 Abs. 3 ist zum 1.1.2019 in die Vorschrift eingefügt worden. Die Regelung hat § 31 Abs. 2 abgelöst. Sie enthält eine Pflicht der Agentur für Arbeit, Berufsberatung auch nach Arbeits- oder Ausbildungsbeginn anzubieten, um die Ausbildung oder Beschäftigung zu festigen. Rz. 35 Wird das Angebot zur Beratung angenommen, hat die Agentur für Arbeit auch die Pflicht, diese durc...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.8 Erkenntnisübermittlung

Rz. 19 Abs. 6 wurde aus dem aufgehobenen § 308 übernommen. Die Regelung überzeugt nicht, weil sie die Übermittlung von Erkenntnissen zu sehr in das Ermessen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden legt. Richtig ist, dass schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Gewissheit über Erkenntnisse betrachten d...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4)

Rz. 19 Eigenbemühungen als eigenständiges Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit gehört zwischenzeitlich zu den anerkannten, gesetzlich fixierten Eigenschaften der Arbeitslosigkeit, die den Interessen der Versichertengemeinschaft ebenso Rechnung trägt wie dem Umstand, dass der Gesetzgeber der Arbeitsverwaltung nicht mehr die alleinige Last und Verantwortung für die Integrat...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 280 fasst als erste Vorschrift des Siebten Kapitels einen Teil weiterer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Als zuständiger Verwaltungs- und Leistungsträger wird sie in § 368 sowie in den §§ 11, 19 SGB I bestimmt. Demgegenüber verpflichtet die Vorschrift die Bundesagentur für Arbeit, die Grundlagen für die Erledigung der in § 1 angelegten Kernaufgaben zu ...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.2 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 § 280 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit insgesamt. Anders als bei den Kernaufgaben werden insoweit nicht die örtlichen Agenturen für Arbeit beauftragt. Dahinter steht, dass ungeachtet regionaler Erhebungen regelmäßig auch eine Abbildung der bundesweiten Verhältnisse, ggf. auch Beobachtungen im Ausland und vergleichende Berichterstattung erwartet wird, auf die d...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert.mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.2 Persönliche Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 suspendiert den Arbeitnehmer von der persönlichen Arbeitslosmeldung, wenn und solange ihm dies aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht möglich ist, z. B. wegen eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus. Die Agenturen für Arbeit unterstellen in solchen Fällen einen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Krankenhaus. Der Vertreter wird der Agentu...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei § 312a handelt es sich um eine Rückgriffsvorschrift, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen soll, ihren eigenen Bescheinigungs- bzw. Meldepflichten nach internationalem Recht nachzukommen. Dazu wird dem Arbeitgeber auferlegt, für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts eine gesonderte Arbeitsbescheinigung auszustellen. Ergänzend dazu ist in § 404 A...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.2 Auskunftspflicht nach Abs. 2

Rz. 14 Der Insolvenzverwalter kann kraft seines Amtes nicht die der Agentur für Arbeit eingeräumten Durchsetzungsrechte für ein Auskunftsverlangen nutzen, insbesondere keine Verwaltungsakte erlassen oder das Sozialgericht anrufen. Er hat jedoch denselben Anspruch auf Auskünfte, wie sie nach Abs. 1 der Agentur für Arbeit zustehen. Auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Insol...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Alg bei beruflicher Weiterbildung. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Leistung, sondern um eine besondere Form des Alg, die neben das Alg bei Arbeitslosigkeit tritt (§ 136 Abs. 1 Nr. 2). § 144 trifft ergänzende Regelungen zum Alg für den Fall der beruflichen Weiterbildung. Abs. 1 fingiert einen ...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.2 Fiktion des Abs. 2

Rz. 8 Abs. 2 gilt für Fälle der fiktiven Wiederbewilligung von Alg (Abs. 2 Nr. 1) bzw. der Neubewilligung von Alg nach neu erfüllter Anwartschaftszeit (Abs. 2 Nr. 2). Beiden Fällen ist gemeinsam, dass unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme kein Anspruch auf Alg gegeben war. Für den Fall der Neubewilligung fingiert der Gesetzgeber auch die (noch bis zum 31.12.2021: persönli...mehr

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Sauer, SGB III § 144 Anspru... / 2.3 Leistungszahlung

Rz. 9 Die relevanten Bewilligungs- und Aufhebungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung betreffen allein das Alg als solches. Alg bei beruflicher Weiterbildung kann auch als Leistungsfortzahlung nach § 146 gewährt werden. Zur Minderung der Anspruchsdauer vgl. § 148 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 3. Bei einer Leistungsfortzahlung, die...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit an (zukünftige) Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Angebot zur Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber schließt jeweils die Beratung über berufliche Weiterbildung ein. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber dabei den Begriff der Weiterbildungsberatung in das Gesetz eingefügt, f...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Rahmenfrist Rz. 3 Auf die Anspruchsdauer sind die Regelungen der §§ 136 ff. auch anzuwenden, wenn Alg als Gleichwohlleistung gezahlt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.9.2011, L 16 AL 142/11). Damit gilt § 147 auch für solche Leistungsfälle. Rz. 3a Die Regelrahmenfrist beträgt 2 Jahre (§ 143 Abs. 1), ab 1.1.2020 jedoch 30 Monate. Sie beginnt mit dem Tag vor Entste...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 3 Literatur

Rz. 26 Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2010 S. 576.mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung folgt dem Ziel, die Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld (Alg) systematisch und übersichtlich darzustellen. Nach der Leistungsübersicht (seit 1.4.2012 nur noch in § 3, hier Abs. 1, Abs. 4 für Entgeltersatzleistungen) und den Leistungsarten des Alg (bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, § 3 Abs. 3 und 4 sowie § 136) nennt § 137 die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.1 Bescheinigungspflicht

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Insolvenzgeldbescheinigung. Die Bescheinigungspflicht trifft den Insolvenzverwalter, der in dem betroffenen Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist. Dem Grunde nach sind Arbeitsentgelte zu bescheinigen, die bei Antragstellung auf Insolvenzgeld nicht erfüllt worden sind und auf die der Arbeitnehmer noch eine...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Siebte Kapitel

Rz. 2a Das Siebte Kapitel fasst weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Nachdem die Arbeitsverwaltung durch Übertragung auf die Hauptzollämter von Aufgaben der Bekämpfung illegaler Beschäftigung entlastet worden ist, ist diese weitere Aufgabe entfallen. Auch das Arbeitsgenehmigungsverfahren steht unter dem Einfluss der Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Einen w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Anspruchsdauer drückt den Versicherungsschutz in einer zeitlichen Perspektive aus, der mit der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) verbunden ist. Sie bleibt bestehen, bis sie sukzessive durch Verbrauch oder durch einen besonderen Tatbestand erlischt. Damit steht bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Alg im Grundsatz fest, wie lange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.3 Anspruchsdauer bei verkürzter Anwartschaftszeit (§ 142 Abs. 2)

Rz. 18c Abs. 3 enthält die Anspruchsdauern bei Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 im auch sonst geltenden Verhältnis von 2:1 zwischen Versicherungszeit und Anspruchsdauer. Damit passen sich die Anspruchsdauern von 3 Monaten nach einer Versicherungspflichtzeit von mindestens 6 Monaten, von 4 Monaten nach einer Versicherungspflichtzeit von mindestens ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.5 Sonderregelung des § 421d

Rz. 25a § 421d enthält eine vorübergehende Sonderregelung zum Alg. Danach wird für Personen, deren Anspruch auf Alg sich in der Zeit vom 1.5.2020 bis zum 31.12.2020 auf einen Tag gemindert hat, die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert. Rz. 25b Es werden also nicht alle Bezieher von Alg begünstigt, sondern nur diejenigen, deren Anspruch auf Alg im politisch bestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (vgl BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Daz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.1 Rahmenfrist

Rz. 3 Auf die Anspruchsdauer sind die Regelungen der §§ 136 ff. auch anzuwenden, wenn Alg als Gleichwohlleistung gezahlt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 19.9.2011, L 16 AL 142/11). Damit gilt § 147 auch für solche Leistungsfälle. Rz. 3a Die Regelrahmenfrist beträgt 2 Jahre (§ 143 Abs. 1), ab 1.1.2020 jedoch 30 Monate. Sie beginnt mit dem Tag vor Entstehung des Stammr...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.4 Hinzurechnung nicht verbrauchter Anspruchsdauern

Rz. 19 Ein nach der Arbeitslosmeldung geschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verlängert werden soll, ist nicht dazu geeignet, die zuvor festgestellte Dauer des Anspruchs auf Alg zu verlängern. Die Anspruchsdauer war zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu bere...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 9 Der Bestimmung der Grundanspruchsdauer ist die Summe der berücksichtigungsfähigen zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten innerhalb der Rahmenfrist nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Keine Berücksichtigung können Zeiten finden, in denen die Versicherungspflicht nicht bestanden bzw. fortbestanden hat. Dies trifft nach Abs. 1 Satz 2 auf Zeiträume einer Beschäftigung zu, wä...mehr