Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1.12.2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 eingeführt worden. Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz -TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) sind mit Wirkung zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Krankenkassen sollen Boni zahlen, wenn Versicherte regelmäßig Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten, für Schutzimpfungen oder zur verhaltensbezogenen Prävention in Anspruch nehmen (Abs. 1, 1a). Bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber sollen Boni an Arbeitgeber und Versicherte gezahlt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 4 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Einfügung des Satzes 4 und des Satzes 7 des Abs. 1 erfolgte mit dem Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266). Durch das GKV-SolG v. 19.12.1988 (BGBl. I.S. 3853) sind mit Wirkung zum 1.1.1999 in Abs. 1 der Satz 4 neu gefasst und der Satz 5 eing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach dem Gesetzestext "kann" ein Vertrag über die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. Ein Zwang zum Vertragsabschluss besteht zunächst nicht, auch gibt es keine Stelle bzw. kein Verfahren (z. B. Schiedsverfahren), durch welches Druck auf die Vertragsparteien ausgeübt und die Bereitschaft zum Vertragsabschluss erhöht werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.2 Präqualifizierung (Abs. 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1a haben die Krankenkassen die Pflicht, im Zusammenhang mit jedem Vertragsabschluss nach § 127 sicherzustellen, dass der Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Um den bürokratischen und überflüssigen Aufwand bei den Krankenkassen und den Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.1.1 Kommunales Gebührenrecht

Rz. 5 Je nach dem Recht des einzelnen Bundeslandes sind die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransporte auf unterschiedliche Art und Weise festgelegt. Teilweise bestimmen die Kommunen auf der Basis des Art. 106 Abs. 6 GG über ihre autonomen Gebührensatzungen die Entgelte; dies geschieht oft einseitig und bei der Kostenbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.3 Lieferberechtigung für nichtärztliche Dialyseleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Das Gesetz differenziert zwischen nichtärztlichen Dialyseleistungen innerhalb und außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Überregional bekannte Leistungserbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sind z. B. das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation oder die Patientenheimversorgung gemeinnützige Stiftung. Während nach § 85 Abs. 3a nichtärztliche Dialyse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.4 Pflicht zu Vertragsabschluss (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3c Aufgrund der unmissverständlichen Formulierung "schließen im Wege von Vertragsverhandlungen" in Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften verpflichtet, über die Einzelheiten der gängigen Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüssen Verträge zu schließen. Mit diesen Vertragsabs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.13 Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Qualität der Hilfsmittelversorgung (Abs. 8)

Rz. 10 Mit Abs. 5b (a. F., jetzt Abs. 8) war der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden, bis zum 30.6.2017 Rahmenempfehlungen zu Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung abzugeben. Diese Rahmenempfehlungen sollten sich gemäß Abs. 8 Satz 2 insbesondere auf Regelungen zum Umfang der Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen beziehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift realisiert den Sachleistungsanspruch der Versicherten auf Übernahme der Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte (Fahrkosten), die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig sind (vgl. § 60). Dabei wird unterschieden zwischen dem Notfall- und Rettungsdienst, dem qualifizierten Krankentransport und der sonstigen Krankenbeförderu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.1 Entwicklung und Rechtswirkung des Rahmenvertrages

Rz. 5 Der "Rahmenvertrag über das von den pharmazeutischen Unternehmern anzubringende Arzneimittelkennzeichen und die Übermittlung von Daten zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz gemäß § 131" konkretisiert die gesetzlichen Verpflichtungen der pharmazeutischen Unternehmer aus Abs. 4 (Datenlieferung zur Herstellung einer pharmakologi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.3 Rahmenempfehlungen

Rz. 17 Abs. 4 i. V. m. § 127 Abs. 9 verpflichtet den GKV-Spitzenverband und die auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer der Krankentransporte, gemeinsam Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Krankentransporte abzugeben. In den Empfehlungen können auch Regelungen über die Inhalte des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2 Rechtspraxis

2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132i Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist eine Empfehlung des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitwesen (jetzt: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen- § 142) aus dem Jahr 2002 im Hinblick auf die Kompetenzbündelung der Hämophilieversorgung in sog. Comprehensive Care Centers (CCCs) aufgegriffen worden. Es handelte sich um die E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 2.1 Gesundheitsuntersuchungen, Schutzimpfungen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse bestimmt in ihrer Satzung, unter welchen Voraussetzungen ein Bonus zu vergeben ist, wenn Versicherte regelmäßig Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten (§§ 25, 25a, 26) oder Leistungen für Schutzimpfungen (§ 20i) in Anspruch nehmen (Satz 1). Rz. 6 Es gibt Gesundheitsuntersuchungen nach den §§ 25 und 26, die n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132i Versor... / 2.3 Vertragsinhalt (Satz 2)

Rz. 5 Nach Satz 2 soll in den Verträgen die ärztliche Vergütung von zusätzlichen, besonderen Aufwendungen zur medizinischen Versorgung und Betreuung von Hämophiliepatienten geregelt werden. Dies umfasst insbesondere die Vergütung für die intensive ärztliche Begleitung und Kontrolle der Selbstbehandlung, die ärztliche Dokumentation nach § 14 des Gesetzes zur Regelung des Tran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.2 Vereinbarung über Inhalt und Anforderungen an die Versorgungsplanung

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift gibt vor, dass die Einzelheiten zum Inhalt und zu den Anforderungen an die Versorgungsplanung auf der Bundesebene im Vereinbarungswege zu regeln sind. Da die Bundesvereinbarung für alle regional beteiligten Leistungserbringer und Kooperationspartner bindend ist, wird für die Patientinnen und Patienten eine zwar bundeseinheitliche aber dennoch indi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2 Voraussetzungen für die Lieferberechtigung von Hilfsmitteln (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Lieferberechtigung aufgrund des Vertrages nach § 127 erstreckt sich auf den Leistungserbringer, der Hilfsmittel an die Versicherten abgeben will, nicht aber auf einen Hersteller, Lieferanten, Großhändler, deren Hilfsmittel z. B. durch Gesundheitshandwerker (wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker u. a.) an Versicherte abgegeben werden. Natürlich ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbringer von Hilfsmitteln geltende förmliche und dem öffentlichen Recht zugeordnete Zulassungsverfahren beendet, welches von seiner Rechtskonstruktion her dem für Leistungserbringer von Heilmitteln (vgl. § 124) nachgebildet war. Bis zum 31.3.2007 war die Einhaltung der Anforderungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.2 Möglicher Inhalt des Rahmenvertrages (Abs. 2)

Rz. 6 Zum Vertragsinhalt regelt Abs. 2 Nr. 1, dass er sich auf die Bestimmung therapiegerechter und wirtschaftlicher Packungsgrößen und auf die Ausstattung der Packungen beziehen kann. Bei akuten Erkrankungen würde eine zu große Packungsmenge des notwendigen Arzneimittels leicht zur Arzneimittelvergeudung und Unwirtschaftlichkeit führen, bei chronischen Krankheiten kann die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.2 Bundesweit geltende Preise (Abs. 2)

Rz. 4 Mit Abs. 2 ist nach der Gesetzesbegründung die notwendige Ausgangsbasis geschaffen worden, dass die bisher zwischen den Kassenarten und Vertragsregionen stark voneinander abweichenden Preise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht werden. Zum 1.7.2019 sind die Preise für die einzelnen Leistungspositionen einmalig und bundeseinheitlich für alle Krankenkassen und Vertra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 133 Versorg... / 2.2 Festsetzung von Festbeträgen

Rz. 14 Werden die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes durch landesrechtliche oder kommunale Bestimmungen festgelegt, steht den Krankenkassen alternativ die Möglichkeit offen, Festbeträge zu fixieren. Dieser Möglichkeit sind aber enge Grenzen gesetzt. Dies gilt zunächst für die Festbetragshöhe, die den Kosten vergleichbarer, wirtschaftlich erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132i Versor... / 2.2 Hämophiliezentren

Rz. 4 Hämophiliezentren sind nach Satz 1 ärztliche Einrichtungen, die auf die qualitätsgesicherte Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie spezialisiert sind. Nach der Gesetzesbegründung kann die Versorgung insbesondere vertragsärztlich oder ambulant spezialfachärztlich erfolgen oder auch in ambulanten Zentren in Krankenhäusern angegliedert sein. Spezialisierte ärzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 1 Allgemeines

Rz. 2 Rechtsgrundlage für den Sachleistungsanspruch der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Hilfsmittel ist § 33 Satz 1. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.12 Überwachung der Pflichten der Leistungserbringer (Abs. 7)

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des HHVG zum 11.4.2017 sind die Krankenkassen verpflichtet, die den Leistungserbringern obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten durch Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen zu überwachen. Voraussetzung hierfür ist, dass in den Leistungsbeschreibungen und Verträgen die zu erbringenden Leistungen und Qualitätsanforderungen so eindeutig un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.10 Information der Versicherten durch die Leistungserbringer (Abs. 5)

Rz. 7 Vor der Inanspruchnahme der Leistung haben die Leistungserbringer die mit Hilfsmitteln zu versorgenden Versicherten zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig sind (Abs. 5 Satz 1). Diese Beratung haben die Leistungserbringer schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert zwischen den Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, die nach Abs. 1 und 2 auf Bundesebene einen Vertrag schließen können und den gesetzlichen Verpflichtungen der einzelnen pharmazeutischen Unternehmer, Daten zu liefern (Abs. 4) bzw. auf den Arzneimittelpackungen das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 in maschin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.18 Preise für Hilfsmittel (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 Sind keine oder noch keine Festbeträge für bestimmte Hilfsmittel festgesetzt, vereinbaren die Vertragsparteien im Rahmen der Verträge nach Abs. 1 auf der gewählten Vertragsebene neben den o. a. Vertragsinhalten auch die Preise für diese Hilfsmittel. Das Gesetz spricht von "schließen", was grundsätzlich einen Zwang zum Abschluss von Preisvereinbarungen bedeutet. Innung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.16 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 13 Nicht für alle für die Versorgung notwendigen Hilfsmittel werden Verträge mit Leistungserbringern bestehen. In einem solchen oder wenn durch Vertragspartner eine Versorgung der Versicherten in einer für sie zumutbaren Weise nicht möglich ist, trifft die Krankenkasse nach Abs. 3 eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer. Die Einzelvereinbarung steht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.3 Pflichtinhalt des Rahmenvertrages

Rz. 7 Abs. 4 der Vorschrift enthält die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen und die Angaben auf den Arzneimittelpackungen durch Kennzeichen verschlüsselt so zu gestalten, dass sie von den Apotheken maschinell erfasst werden können (vgl. § 300). Bei der Vielzahl der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.9 Hilfsmittel für die Festbeträge gelten (Abs. 4)

Rz. 6 Nach Abs. 4 können die Vertragspartner in den Verträgen bzw. Einzelvereinbarungen für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbaren. Die nach § 36 vom GKV-Spitzenverband festzusetzenden Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.15 Übergangsbestimmungen (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 12 Verträge nach Abs. 1 in der bis zum 10.5.2019 geltenden Fassung, die auf Ausschreibungen nach dem aufgehobenen Abs. 1 gründen, wurden nach einer Übergangszeit mit Ablauf des 30.11.2019 unwirksam (Abs. 1 Satz 8). Auf diese Weise wurde nach der Gesetzesbegründung den im Zusammenhang mit Ausschreibungsverträgen aufgetretenen Qualitätsdefiziten und Rechtsunsicherheiten en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.19 Information der Versicherten durch die Leistungserbringer (Abs. 5)

Rz. 16 Aus Abs. 5 ergibt sich für die Leistungserbringer die Verpflichtung, die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 und 5 für die konkrete Versorgungssituation geeignet und notwendig sind. Die Leistungserbringer haben die Beratung schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.21 Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer (Abs. 7)

Rz. 18 Nach Abs. 7 Satz 1 obliegt den Krankenkassen die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer. Zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung führen sie Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durch. Die Leistungserbringer sind nach Abs. 7 Satz 2 verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen die für die Prüfun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.3 Beitritt zu einem bestehenden Vertrag (Abs. 2)

Rz. 3b Nach Abs. 2 können neu hinzugekommene Leistungserbringer den bestehenden Verträgen nach Abs. 1 Satz 1 zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner beitreten wie die etablierten Vertragspartner, soweit sie nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Durch den Beitritt zu einem bestehenden Vertrag über die gängige Hilf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.8 Vereinbarung im Einzelfall (Abs. 3)

Rz. 5 Die Vielzahl der unterschiedlichen Hilfsmittelversorgung bringt es mit sich, dass vorwiegend für die gängigen Hilfsmittel Versorgungsverträge mit Beitrittrecht nach Abs. 1 Satz 1 bestehen. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel keine Verträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern existieren oder eine Versorgung der Versicherten durch Vertragspartner in einer für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.20 Informationspflicht bzw. -recht der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 17 Nach Abs. 6 Satz 1 haben auch die Krankenkassen ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren. Hier bezieht sich die Informationspflicht der Krankenkasse allerdings nicht auf einen oder wenige Vertragspartner, sondern auf alle Vertragspartner in der Hilfsmittelversorgung, die für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat mit Wirkung zum 1.1.2004 Abs. 1 bis 3 neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.2 Leistungserbringer aus dem EU-Ausland (Abs. 1 Satz 6 und 7)

Rz. 3a Um Transparenz über die Vertragsabschlussabsichten der Krankenkassen auch für Leistungserbringer (Anbieter) aus dem EU-Ausland zu gewährleisten und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Vertragsverhandlungen zur Hilfsmittelversorgung der Versicherten zu ermöglichen, sind die Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 6 verpflichtet, ihre Absichten, Verträge zur Versorgung mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 4 Wie bei anderen Versorgungsverträgen auch ist für die Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln ein Schiedsverfahren für den Fall gesetzlich vorgegeben, dass sich die Vertragsparteien über Vertragsinhalte nicht einigen. Die Schiedsstellenregelung ist ein vorgerichtliches Verfahren, welches für die Vertragspartner grundsätzlich den Vorteil hat, dass eine Entscheidun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.11 Informationspflicht bzw. -recht der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 8 Nach Abs. 6 Satz 1 sind die Krankenkassen verpflichtet (vgl. "haben zu informieren"), ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren. Die Information über die wesentlichen Vertragsinhalte kann dabei analog Abs. 6 Satz 4 in allgemeiner Form z. B. über das Internet bereits zu einem Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.17 Hilfsmittel mit Festbeträgen

Rz. 14 Für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, können nach Abs. 4 der Vorschrift in den Verträgen nach Abs. 1 und 3 Preise höchstens in Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit, nach Abs. 1 (Rahmenvertrag) oder Abs. 3 (Einzelvereinbarung) für Hilfsmittel, die nicht nach § 34 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen

Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Krankenkassen erfüllen mit der Umsetzung der Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 161 Mindest... / 3 Literatur

Rz. 7 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 161 Rz. 3. Lauterbach-Platz, UV-SGB VII, § 161 Rz. 2. Schmitt, SGB VII, 3. Aufl., § 161 Rz. 4.mehr