Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 461 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[948] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stellen für Unternehmen eine neue Herausforderung dar ebenso wie veränderte gesellschaftliche Wertungen und Forderungen auch der Arbeitnehmer nach flexiblen Arbeitsbedin...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 1430 Die Übernahme der Umzugskosten kann mit einer Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung der arbeitgeberseitig aufgewandten Kosten verbunden werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Umzugskosten allein auf einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beruht; ist der Arbeitgeber ausnahmsweise bereits aus § 670 BGB zur Kostenübernahme verpflic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 420 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[966] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[967] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet wor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 448 Als Heimarbeit wird solche Arbeit bezeichnet, die ein Heimarbeiter in selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig verrichtet.[936] Die in Heimarbeit Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer, sondern der Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen zuzurechnen, wobei für die re...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1167 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[2820] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 606 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Ausfüllungsbedürftige Vorschriften im ASiG

Rz. 573 Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrates zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 iVm § 76 BetrVG. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Die Struktur des Mitbestimmungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 533 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 532 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 616 Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach Artikel 1 §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Konkretisierung der Arbeitspflicht

Rz. 1633 Durch die Ausübung seines Direktionsrechts ist es dem Arbeitgeber möglich, die von dem Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, ihre Reihenfolge sowie die Begleitumstände der Arbeit festzulegen. Üblicherweise werden die dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst, um den Arbeitsplatz in seiner Wertigkeit und s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / rr) Besonderheiten

Rz. 789 Das Anhörungsrecht gilt auch in Tendenzbetrieben. Insoweit muss der Arbeitgeber dem BR auch tendenzbezogene Gründe mitteilen, allerdings besteht im Fall des Widerspruchs des BR dann kein Weiterbeschäftigungsanspruch,[1901] denn der Widerspruch des BR darf keine Rechtsfolgen auslösen, von denen § 118 BetrVG gerade befreien will. Rz. 790 Liegt ein Entlassungsverlangen d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 457 Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umfang der Datenübermittlung (§ 10a Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Anbieter des Altersvorsorgebeitrags übermittelt elektronisch den in § 93c AO normierten Datenkatalog. Es handelt sich um folgende Einzeldaten: Hinweise zur Identifizierung der mitteilungspflichtigen Stelle (hier der Anbieter) Hinweise auf einen Datenübermittler bei einer Datenverarbeitung im Auftrag Daten des StPfl inklusive seiner ID-Nr (h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellte Personengruppen (§ 10a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum begünstigten Personenkreis zählen nach § 10a Abs 1 S 3 Hs 1 EStG die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Pflichtversicherten, das sind insb: versicherungspflichtige Landwirte versicherungspflichtige Ehegatten von Landwirten versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige ehemalige Landwirte, die nach Übergangsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der SA-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschnitt XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit dem Dritt...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.2 Pauschale Betriebsausgaben

Rz. 1072 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 23] Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitragszeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 i. V. m. Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie berücksichtigt im Wesentlichen die bis zum 31.12.1991 in § 1227 Abs. 1 Nr. 8a, Nr. 10, 11 RVO, § 1385 RVO, § 1385b RVO, § 2 Abs. 1 Nr. 10a, 12, 13 AVG, § 112 und 112b AVG, § 29 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 RKG, § 130 und 130bRK...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.3 Pflichtbeiträge für Bezieher von Versorgungskrankengeld

Rz. 9 Personen, denen ein Träger der Kriegsopferversorgung während einer medizinischen Maßnahme mindestens einen Kalendermonat Versorgungskrankengeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Zeit des weiteren Bezuges dieser Leistung rentenversicherungspflichtig. Versicherungspflicht bestand also auch für diesen Personenkreis nicht für die Dauer...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.4 Pflichtbeiträge für Bezieher von Übergangsgeld oder Verletztengeld

Rz. 10 Personen, denen ein sonstiger Träger der Rehabilitation (z. B. Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger) mindestens einen Kalendermonat Übergangsgeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Dauer des gesamten Leistungsbezuges pflichtversichert (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. c RVO a. F., ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.5 Pflichtbeiträge für Bezieher von Mutterschaftsgeld

Rz. 11 Personen, die in der Zeit vom 1.7.1979 bis zum 31.12.1983 Mutterschaftsgeld bezogen haben, waren für die Zeit nach Ablauf der 8- bzw. 12-wöchigen Schutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gemäß § 1227 Abs. 1 Nr. 11 RVO a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 13 AVG a. F., § 29 Abs. 1 Nr. 6 RKG a. F. rentenversicherungspflichtig. Die aufgrund dieser Versicherungspflicht fälli...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.1 Pflichtbeiträge für Arbeitslose mit Leistungsbezug

Rz. 6 Versicherte, die von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben, waren in der Zeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 für die gesamte Dauer des Leistungsbezuges rentenversicherungspflichtig (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 12 AVG a. F.). Die dadurch entstandenen Beitragszei...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.2 Pflichtbeiträge für Krankengeldbezieher

Rz. 8 Personen, denen ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zwölf Kalendermonate ununterbrochen Krankengeld gezahlt hatte, waren gemäß § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a RVO a. F., § 2 Nr. 10a AVG a. F., § 29 Abs. 1 Nr. 4 RKG a. F. in der Zeit vom 1.10.1974 bis 31.12.1983 für die Zeit des weiteren Bezuges von Krankengeld und darüber hinaus für höchstens weitere 24 Kale...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten oder sonstige Berufsausbildung

Rz. 12 Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte waren seit dem Inkrafttreten der Vereinfachungsverordnung v. 17.3.1945 am 1.6.1945 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bis zum 30.6.1965 (vor dem Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungs-ÄndG v. 9.6.1965) wurden jedoch gleichwohl nicht für alle Lehrlinge Beiträge eingezogen, weil die Rechtslage z. B. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 i. V. m. Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie berücksichtigt im Wesentlichen die bis zum 31.12.1991 in § 1227 Abs. 1 Nr. 8a, Nr. 10, 11 RVO, § 1385 RVO, § 1385b RVO, § 2 Abs. 1 Nr. 10a, 12, 13 AVG, § 112 und 112b AVG, § 29 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 RKG, § 130 und 130bRKG enthaltenen versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2 Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen als Pflichtbeitragszeiten

Rz. 4 Zeiten, für die die Bundesagentur für Arbeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld oder ein sonstiger Leistungsträger vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 wegen Bezuges von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld Beiträge gezahlt hat, gelten nach Abs. 2 der Vorschrift als Pfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.4 Beitragszeiten nach Reichsrecht

Rz. 13 Zeiten, in denen bis zum 8.5.1945 nach reichsrechtlichen Vorschriften Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, werden nach Abs. 3 Satz 1 ebenfalls als Beitragszeiten anerkannt; sie stehen insoweit den Bundesgebiets-Beitragszeiten gleich. Nach Reichsrecht gezahlte Beiträge sind nicht nur Beiträge, die im früheren Reichsgebiet nach dem Gebietsstand...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt, dass die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Leistung zur Rehabilitation gezahlten Beiträge für Anrechnungszeiten[1] gemäß § 130b RKG, § 1385b RVO, § 112b AVG, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, als Beitragszeiten anzuerkennen sind. Gleichzeitig sind diese Zeiten gemäß § 252 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.5 Beitragszeiten vor dem 1.1.1924[GLDG#HI533393]

Rz. 14 Zeiten, in denen vor dem 1.1.1924 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach Reichsrecht gezahlt worden sind, können nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 als Beitragszeiten anerkannt werden. Rz. 15 Abs. 3 Satz 2 sieht die Berücksichtigung dieser Zeiten als Beitragszeiten vor, wenn entweder in der Zeit vom 1.1.1924 bis zum 30.11.1948 mi...mehr

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Steuerbefreite Krankenbeförderung bei ärztlicher Verordnung

Leitsatz 1. Eine Krankheit i.S. des § 3 Nr. 5 KraftStG ist bei einem anomalen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand anzunehmen, der nach herrschender Auffassung einer medizinischen Behandlung bedarf. Die Behandlungsbedürftigkeit schließt eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung ein; das Vorliegen eines dringenden Soforteinsatzes ist jedoch nicht erforderlich (Ans...mehr

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Berücksichtigung von zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein ihm auch zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz

Leitsatz 1. Zeitraumbezogene (Einmal‐)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch bei zeitraumbez...mehr

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Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung

Leitsatz 1. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 01.06.2016 – X R 17/15, BFHE 254, 111, BStBl ...mehr

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Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

Leitsatz 1. Das Entgelt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse bemisst sich nach dem von dieser an die jeweilige Versandapotheke gezahlten – rabattierten – Betrag zuzüglich des von dem pharmazeutischen Unternehmer der Apotheke gezahlten Herstellerrabatts. 2. Die Berücksichtigung des Herstellerrabatts als Entgeltbestandteil...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte der Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 6 Die Konzernschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Konzernbetriebsrats sowie der Konzernbetriebsausschüsse und sonstiger Ausschüsse des Konzernbetriebsrats beratend teilzunehmen. Eine Beschränkung auf solche Sitzungen, die sich mit Fragen befassen, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer besonders berühren, besteht nicht. Das Recht beschränkt s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59a BetrVG wurde durch das BetrVerf-ReformG vom 23. Juli 2001[1] in das BetrVG eingefügt. Die Vorschrift normiert entsprechend dem Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Betriebsrats (§ 32 BetrVG [2]) und dem Recht der Gesamtschwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats (§ 52 BetrVG [3]) auch ein Teilnahmerecht der Kon...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 BetrVG). § 51 Abs. 2 BetrVG legt Einzelheiten zur konstituierenden Sitzung sowie zu weiteren Sitzungen des Konzernbetriebsrats fest. Im Geltungszeitraum des § 129 BetrVG (1.3.2020 bis 30.6.2021) sind unter den...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Zweck der Regelungen des sechsten Abschnitts ist es daher sicherzustellen, dass betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer nicht durch Verlagerung der Leitungsmacht auf die Konzernebene verloren gehen (BAG, Beschluss v. 22.11...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Beschlüsse des Konzernbetriebsrats

Rz. 23 Wie der Gesamtbetriebsrat und der Einzelbetriebsrat kann auch der Konzernbetriebsrat seine Beschlüsse nur im Rahmen einer Sitzung fassen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.[1]. Rz. 24 Auch beim Konzernbetriebsrat werden wie beim Gesamtbetriebsrat die Grundsätze für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit durch § 51 Abs. 3 BetrVG modifi...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsichtsmittel

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Sätze 4 und 5 durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) mit Wirkung zum 1.1.2008 angefügt. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versicherungsämter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und gilt seither unverändert. 1 Allgemeines Rz. 1a Die Vorschrift trifft Bestimmungen zur Einordnung der Versicherungsämter in den allgemeinen Aufbau der Verwaltung. 2 Rechtspraxis Rz. 2 Die Vorschrift geht von einem 3-stufigen Verwaltungsaufbau aus. Untere Verwaltungsbehörden sind i. d. R. die Landkreise ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung des Rechtsverstoßes Rz. 2 Ein Rechtsverstoß liegt immer dann vor, wenn eine rechtswidrige Handlung des Versicherungsträgers erfolgt ist oder eine rechtswidrige Handlung droht. Dies ergibt sich unstreitig für die Verletzung öffentlich-rechtlicher Normen, da dann immer ein besonderes öffentliches Interesse betroffen ist. Bei der Verletzung zivilrechtlicher Norm...mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und gilt seither unverändert.mehr

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Jansen, SGB IV § 92 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trifft Bestimmungen zur Einordnung der Versicherungsämter in den allgemeinen Aufbau der Verwaltung.mehr