Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anzurechnendes Einkommen Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass das Einkommen des Leistungsberechtigten und seines Ehegatten oder – über den Wortlaut des Gesetzes hinaus – seines (eingetragenen) Lebenspartners auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach den §§ 76g, 307e und 307f anzurechnen ist. Das Einkommen wird also nur auf den nach den...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4 Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (Abs. 2)

2.4.1 Abgrenzung zu den Listen-Berufskrankheiten Rz. 59 Abs. 2 enthält eine Öffnungsklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgeführt ist, "wie eine Berufskrankheit" anzuerkennen ist und Leistungen zu gewähren sind. Es handelt sich dabei um einen gesetzgeberischen Kompromiss. Um der Praktik...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.1 Spezifische Gefahrenlage

2.1.1.1 Gefahrenbegriff Rz. 4 Der Gefahrenbegriff ist im Polizei- und Ordnungsrecht entwickelt worden. Eine Gefahr setzt danach begrifflich voraus, dass bei ungehindertem Ablauf der Ereignisse ein Schaden für das jeweilige Schutzgut eintritt (vgl. Becker, § 9 Rz. 393 m. w. N.). Ebenso wie im Polizei- und Ordnungsrecht muss der allgemeine Gefahrenbegriff auch hier präzisiert w...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3 Rückwirkungsregelungen

2.3.1 Übergangsleistungen Rz. 9 Auf Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV finden die Rückwirkungsregelungen keine Anwendung. Dies folgt schon daraus, dass sie tatbestandlich nicht das Bestehen einer Berufskrankheit voraussetzen und anders als die von § 6 erfassten Leistungen präventiven Charakter haben (BSG, Urteil v. 7.9.2004, B 2 U 1/03 R, BSGE 93 S. 164 = USK 2004-106 = ...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1 Versichertenrenten

2.1.1 Versichertenrente nach Wegfall einer Altersrente Rz. 4 Haben Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihnen nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für eine spätere Versichertenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke zwischen dem Wegfall der zuerst bezogenen Altersrente und der Folgerente is...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Präventionsauftrag nach Abs. 1 Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dem trägt Abs. 1 Satz 1 Rechnung. Lässt sich die Gefahr nicht anders beseitigen, so sollen die Unfallversicherungsträger nach Maßga...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5 Ursachenzusammenhang (Kausalität)

2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, HV-Info 1992 S. 2796). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3 Anhang: Prüfungsschemata

3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1) Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursa...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswertes (= Hälfte des Ehezeitanteils i. S. v. § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 VersAusglG) bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (sog....mehr

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Jansen, SGB VI § 98 Reihenf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rangfolge der Anwendung der Berechnungsvorschriften (Satz 1) Rz. 3 Im Fall der Erhöhung, Minderung oder des Wegfalls einer Rente aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 76) oder eines dem Versorgungsausgleich seit dem 1.1.2002 gleichgestellten Rentensplittings (§§ 120a ff.), eines Aufenthalts des Berechtigten im (vertragslosen) Ausland (§§ 110 bis 114) oder aufgrund eines...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nichtleistung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1) 2.1.1 Rente aus eigener Versicherung und Verletztenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 1) Rz. 4 Renten aus eigener (Renten-)Versicherung sind die Renten wegen Alters (§ 33 Abs. 2, §§ 35 ff., 236 ff.), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 33 Abs. 3, §§ 43, 240) sowie Renten wegen Berufs-...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.3 Grenzbetrag (Abs. 3)

Rz. 9 Gemäß Abs. 3 Satz 1 HS 1 beträgt der maßgebliche Grenzbetrag 70 % eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes (vgl. §§ 81 ff. SGB VII), der der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 67), die für denselben...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 242 ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die in den Abs. 1 bis 3 enthaltenen Übergangsregelungen entsprechen im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht. Die zusätzlichen Verlängerungstatbestände des Abs. 1 bei Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch au...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.5 Leistungsform und Dauer

Rz. 14 Seit dem 14.12.2016 können die Leistungen der Kinderrehabilitation sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Bei den ambulanten Rehabilitationsleistungen wird zwischen der ganztägig ambulanten Kinderrehabilitation (die Leistungen entsprechen in Bezug auf die Anforderungen und Abläufe der stationären Kinder-/Jugendlichenrehabilitation, wobei lediglich die Übernachtun...mehr

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Jung, SGB VII § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 35 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 1.1.2010. Im Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (2. Mittelstandsentlastungsgesetz) v. 13.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.2.1 Nachweis von 15 Jahren mit Hauerarbeiten

Rz. 28 Die Wartezeit von 25 Jahren für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres ist nach § 242 Abs. 3 Buchst. a auch erfüllt, wenn 25 Jahre mit knappschaftlichen Beitragszeiten allein oder zusammen mit den der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnenden Ersatzzeiten (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, 254 Abs. 1 oder Abs. 2) und bis zum 31.12...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.4 Minderung des Verdienstes

Rz. 30 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BSG, Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94, HVBG-INFO 1995 S. 2410). Der Minderverdienst ist ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile. Er wird ermittelt, indem das Nettoentgelt oder das Nettoeinkommen, das der Versicherte nach Aufgabe der Tätigkeit erzielt, verg...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2 Aufnahmeschwelle (Abs. 1 Satz 2 HS 1)

Rz. 37 Abs. 1 Satz 2 HS 1 ermächtigt den Verordnungsgeber, solche Erkrankungen in die Liste aufzunehmen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Rz. 38 Dass nicht jedes beruflich (mit)bedingte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.1 Vollwertige Beitragszeiten

Rz. 5 Die Legaldefinition des Begriffs "vollwertige Beitragszeiten" ergibt sich aus Abs. 2 der Vorschrift. Danach sind Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Beiträgen belegt und nicht beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 oder § 246 sind, weil es sich um Kalendermonate handelt, die nach Abs. 3 Satz 1 sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff "rentenrechtliche Zeiten" ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989 zum 1.1.1992 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden. Abs. 1 der Vorschrift benennt im Einzelnen die "rentenrechtlichen""Zeiten", die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben können. Danach sind folgende Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.4 Keine Anrechnung von Anpassungsgeldbezugszeiten auf die Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 33 Die Übergangsregelungen zur Prüfung der Wartezeit von 25 Jahren gemäß § 242 Abs. 3 entsprechen im Wesentlichen den zusätzlichen alternativen Wartezeitregelungen des § 238 Abs. 4 , die bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute anzuwenden sind. Im Unterschied hierzu wird jedoch eine Anrechnungszeit wegen des Bezuges von ...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.5 Sonstige wirtschaftliche Nachteile

Rz. 35 Der Ausgleich sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ist Schadensersatz i. S. d. bürgerlichen Rechts (BSG, Urteil v. 25.9.1969, 5 RKnU 2/69; Urteil v. 10.9.1981, 5a/5 RKnU 3/80 ). Die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeitsaufgabe stehenden wirtschaftlichen Nachteile im Erwerbsleben werden nicht durch Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2, sondern durch Rentenleistungen n...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.8 Normatives Ermessen

Rz. 51 Ist die Aufnahmeschwelle überschritten und sind die Ermächtigungsvoraussetzungen erfüllt, entscheidet der Verordnungsgeber nach seinem normativen Ermessen ("wird ermächtigt" und "kann dabei bestimmen"), ob er das Leiden in die Berufskrankheitenliste aufnimmt (Entschließungsermessen). Er hat dabei zu erwägen, ob sich die berufsbedingte Krankheit von Allgemeinerkrankung...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.6 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 4

Rz. 11 Hinsichtlich der Nr. 4112 (Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid [SiO2] bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung [Silikose oder Siliko-Tuberkulose]) wird die Rückwirkung auf den Zeitraum nach dem 30.11.1997 begrenzt. Versicherungsfälle vor dem 1.12.1997 können nicht nach § 9 Abs. 1 SGB VII, sondern nur unter den Voraussetzungen des Abs....mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 12 Übe... / 1.2 Überprüfung bestandskräftiger Bescheide

Rz. 4 § 12 trifft eine Regelung für diejenigen Fälle, in denen eine Anerkennung in der Vergangenheit (allein) aufgrund der fehlenden Aufgabe der schädigenden Tätigkeit nicht erfolgen konnte und deshalb ein ablehnender Bescheid ergangen ist. Solche Bescheide müssen von den Unfallversicherungsträgern von Amts wegen überprüft werden, wenn die Entscheidung nach dem 1.1.1997 erga...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.5 Andere Regelungen der Einkommensanrechnung

Rz. 24 Abs. 7 stellt klar, dass Einkommen auf den nach § 76g zu gewährenden Rentenzuschlag ausschließlich in Anwendung der Abs. 1 bis 6 anzurechnen ist (vgl. auch Rz. 3). Die Anrechnungsbestimmungen der §§ 34 (Einkommensanrechnung bei Altersrenten), 96a, 313 SGB VI (Einkommensanrechnung bei Erwerbsminderungsrenten) und 97 (Einkommensanrechnungen bei Hinterbliebenenrenten) fi...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.2.1 Sperrwirkung

Rz. 62 Das BSG (Urteil v. 4.6.2002, B 2 U 20/01 R) hat Abs. 2 dahingehend ausgelegt, dass medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse einer Beurteilung der für die Anerkennung und Entschädigung einer Quasi-Berufskrankheit zuständigen Stelle (dem Versicherungsträger) entzogen sind; d. h., es tritt eine sog. Sperrwirkung ein, wenn dem Verordnungsgeber solche Erkenntnisse vorlie...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.1 Generelle und individuelle Kausalität

Rz. 30 Nimmt der Verordnungsgeber eine Erkrankung in die Berufskrankheitenliste auf, so erkennt er nur den generellen Ursachenzusammenhang zwischen ihr und den jeweiligen Einwirkungen verbindlich an (BSG, Urteil v. 26.2.1992, HV-Info 1992 S. 2796). Der generelle Ursachenzusammenhang zwischen den Einwirkungen und der Krankheit bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Berufsk...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1 Präventionsauftrag nach Abs. 1

Rz. 3 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dem trägt Abs. 1 Satz 1 Rechnung. Lässt sich die Gefahr nicht anders beseitigen, so sollen die Unfallversicherungsträger nach Maßgabe von Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 da...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.1.3 Wiederaufleben

Rz. 9 Die Gefahr des Wiederauflebens kommt in Betracht, wenn die Berufskrankheit bereits zuvor ausgebrochen war, wenn also alle Voraussetzungen des Berufskrankheiten-Tatbestandes gegeben waren und der Versicherungsfall eingetreten war. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Krankheit ausgeheilt war, nun aber mit einem erneuten Ausbruch der Krankheit zu rechnen ist, wenn die gef...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.7 Versicherungsfall und Leistungsfall

Rz. 36 Der Versicherungsfall einer Listen-Berufskrankheit kann nicht vor dem Zeitpunkt eintreten, zu dem ihre Aufnahme in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten ist. In den Stichtagsregelungen des § 6 BKV wird der Begriff des Versicherungsfalls nicht in seiner gemäß § 7 Abs. 1 SGB VII gesetzlichen Bedeutung, sondern untechnisch und gleichbedeuten...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde bei Neufassung der BKV v. 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623) mit den damaligen Abs. 1 bis 4 zum 1.12.1997 eingeführt. Mit der Änderungs-VO v. 5.9.2002 (BGBl. I S. 3541) wurde ein neuer Abs. 1 vorangestellt. Die bisherigen Abs. 1 bis 4 wurden zu Abs. 2 bis 5. Durch Änderungs-VO v. 11.6.2009 (BGBl. I S. 1273) ist der Vorschrift erneut ein Abs. 1 mit Wirkun...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.6.1.1 Gefahr der Erkrankung

Rz. 79 Zu fordern ist eine konkrete Gefahrenerhöhung im individuellen Einzelfall. Diese muss über die in Abs. 1 Satz 2 genannte Gefahrerhöhung hinausgehen (Ricke, in: KassKomm., § 9 SGB V Rz. 28). Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die im Berufskrankheitentatbestand genannten Kriterien erfüllt sind. Praxis-Beispiel Nr. 1101 – Erkrankungen durch Blei oder seine Verbind...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.1 Prüfungsschema zur Feststellung einer Listen-Berufskrankheit (§ 9 Abs. 1)

Rz. 112 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2. äußere (betriebliche) Einwirkung Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden Ursachenzusammenhang zwischen 3. und 4. = haftungsbegründende Kausalität Ergebnis:...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 6 Rück... / 2.3.7 Rückwirkende Anerkennung der Berufskrankheiten nach Abs. 5

Rz. 12 Die in Abs. 4 genannten Berufskrankheiten-Tatbestände sind durch die Änderungs-VO v. 31.10.1997 eingeführt bzw. ergänzt worden. Sie können nach § 9 Abs. 1 SGB VII anerkannt werden, wenn der Versicherungsfall im Zeitraum ab 1.1.1993 eingetreten ist. Rz. 13 Für die Berufskrankheit nach Nr. 4111 (Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.5.2 Haftungsbegründende Kausalität im Einzelfall

Rz. 31 Der ursächliche Zusammenhang zwischen listenmäßiger Einwirkung und listenmäßiger Erkrankung (haftungsbegründende Kausalität) ist ebenfalls in 2 Prüfungsschritten zu klären. Im ersten Prüfungsschritt ist die rein naturwissenschaftliche Verursachung zu klären. Erst wenn festgestellt werden kann, dass die Einwirkungen nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Erkr...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Die Kinderrehabilitation zielt insbesondere darauf ab, die Gesundheit/Gesundung des Kindes/Jugendlichen vorwiegend durch die Einwirkung von nichtärztlichem Heilpersonal positiv zu beeinflussen und das Verhalten des Kindes/Jugendlichen durch Informationen und Anleitungen sowie psychologischer Unterstützung in die richtige Richtung zu lenken (z. B. Ess- und Bewegungsverh...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Neufassung der BKV v. 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623) zum 1.12.1997 in Kraft getreten. Regelungen zur individuellen Prävention im Zeitraum nach Anerkennung einer Berufskrankheit enthält der am 1.1.2021 in Kraft getretene § 9 Abs. 4 SGB VII (Art. 7 Nr. 3 Buchst. e des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer G...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.6 Auswirkungen einer Beitragserstattung

Rz. 16 Durch eine nach dem 31.12.1991 durchgeführte Beitragserstattung gemäß § 210 Abs. 3 und 4 wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 Satz 2). Grundsätzlich erlöschen damit die Versicherteneigenschaft sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und der Deutschen Rentenversicherung. Daraus folgt, dass alle rentenrechtlichen Zeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.6 Zuzahlung

Rz. 16 Bei der Kinderrehabilitation ist die sonst bei Versicherten anfallende Zuzahlung (vgl. § 32) nicht zu leisten – und zwar auch dann nicht, wenn der Rehabilitand bei der Antragstellung bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 14 der Kinderreha-Richtlinie; vgl. Rz. 2). Dieses ergibt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 32 Abs. 1 Satz 1. Dort heißt es: "Versicherte, di...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.2 Unterlassungszwang – weggefallen

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 HS 2 2. Alternative vorgesehene Ermächtigung, in der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wurde durch Art. 7 Nr. 3a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.6 Wirtschaftliche Vorteile

Rz. 37 Wirtschaftliche Vorteile sind schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie durch die neue Tätigkeit im Vergleich zur aufgegebenen Tätigkeit aufgetreten sind (vgl. Becker, § 9 SGB VII Rz. 441 m. w. N.). Dies folgt aus der Rechtsnatur der Vorteilsausgleichung. Im Einzelnen kommen als Vorteile in Betracht: Betriebliche Sozialleistungen, Niedrigere Fahrtkosten zur neuen Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.3 Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit

Rz. 12 Gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 kommt eine Kinderrehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann in Betracht, wenn durch die Kinderrehabilitation voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt werden kann oder die (insbesondere durch chronische Erkrankungen) beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.12 Antragstellung

Rz. 32 Die Anträge auf die Kinderrehabilitation werden vom Kind selbst oder – sofern es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – von den gesetzlichen Vertretern (i. d. R. von den Eltern) beim Rentenversicherungsträger auf dem Vordruck G0200 gestellt (vgl. § 36 SGB X). Dieser Vordruck ist im Rahmen eines Antragspakets beim Rentenversicherungsträger im Internet abrufbar. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3 Übergangsregelungen zur Wartezeit von 25 Jahren für Rente wegen Vollendung des 50. Lebensjahres

Rz. 23 Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres gemäß § 45 Abs. 3 ist u. a. die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§ 45 Abs. 3 Nr. 3, § 50 Abs. 3 Nr. 2). Die Wartezeit von 25 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 300 Kalendermonate. Auf diese Wartezeit sind gemäß § 51 Abs. 2 Kalendermonate mit Beitragszeiten aufgru...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.2 Gefahrenbeseitigung durch geeignete Mittel

Rz. 96 Liegt eine solche Gefahr vor, so muss der Unfallversicherungsträger zunächst prüfen, ob diese Gefahr durch andere geeignete Mittel als die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit beseitigt werden kann. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der Unfallversicherungsträger zu prüfen, ob das Wiederaufleben der Berufskrankheit oder die Verschlimmerung ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 3.2 Prüfungsschema zur Anerkennung einer Krankheit wie eine Berufskrankheit (§ 9 Abs. 2)

Rz. 113 Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII Zugehörigkeit des Versicherten zu einer besonderen Personengruppe Einwirkungen mit erheblich höherem Einwirkungsgrad als bei der Gesamtbevölkerung Krankheit, die nicht die Voraussetzungen eines Tatbestandes der BK-Liste erfüllt Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich fun...mehr