Rz. 112

  1. Versicherte Tätigkeit nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII
  2. äußere (betriebliche) Einwirkung i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes
  3. innerer (rechtlicher) Zusammenhang zwischen 1. und 2.
  4. äußere (betriebliche) Einwirkung
  5. Gesundheitsschaden i. S. eines Berufskrankheitentatbestandes als Erstschaden
  6. Ursachenzusammenhang zwischen 3. und 4. = haftungsbegründende Kausalität
  7. Ergebnis: Versicherungsfall liegt vor/liegt nicht vor.
  8. fortdauernder Folgeschaden (Gesundheitsschaden)
  9. Ursachenzusammenhang zwischen 4. und 7. = haftungsausfüllende Kausalität
  10. Leistungsfall (z. B. Rente) liegt vor/liegt nicht vor.

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