Es folgte 1988 mit der Neufassung des § 20 SGB V die gesetzliche Verankerung der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft mit der Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Sie fordert aber auch die Versicherten auf, durch eine eigene gesundheitsbewusste Lebensführung, durch Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und durch aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung und Rehabilitation den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Dabei sollen die Krankenkassen durch Aufklärung, Beratung und Leistungen helfen und unterstützen. Diese Hilfeleistung und Unterstützung bezieht sich aber nicht nur auf die Versicherten persönlich, sondern auch auf Unternehmen im Rahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung, indem sie diese in der betrieblichen Gesundheitsförderung und bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren beraten und sich aktiv mit einbringen. Damit unterstützen sie die Versicherten auf indirektem Weg, indem diese im beruflichen Umfeld eine Möglichkeit bekommen, ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

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