Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V fest, der für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gilt.[1]

Zielsetzung der BGF aus Sicht des § 20 und des Leitfadens ist die Verbesserung der gesundheitlichen Situation und die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten der berufstätigen Versicherten. Es werden diverse Anforderungen an die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen, aber auch an die Betriebe selbst beschrieben. Für die Gesundheitsförderung definiert der Leitfaden 3 Handlungsfelder:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung,
  • gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil und
  • überbetriebliche Vernetzung und Beratung.
[1] GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21.6.2000 in der Fassung vom 10.12.2014, Berlin 2014.

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