Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.4 Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie und Präventionsstrategie

Rz. 18 Gemäß Abs. 3 nehmen die Unfallversicherungsträger an der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie teil. Die Regelungen dazu sind im Fünften Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes und in den §§ 20d bis 20f SGB V enthalten. Gemäß § 20a ArbSchG entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger im Interesse eines wirksame...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.4 Anzeige des Arbeitsausfalls

Rz. 16 Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist im Rahmen des zweigestuften Verfahrens zu unterscheiden von dem nachfolgenden Antrag auf Gewährung von Kug. Die Anzeige des Arbeitsausfalls ist materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Gewährung v...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 546 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversic...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.2 Betriebliche Voraussetzungen

Rz. 14 Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug sind in § 97 normiert. Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Kug ist dabei der Betrieb bzw. die Betriebsabteilung, nicht aber das Unternehmen. Betrieb ist dabei jede organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer mithilfe sächlicher und sonstiger Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.4 Migrationshintergrund

Rz. 41 Abs. 4 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, den Migrationshintergrund zusätzlich zu erheben. Die Regelung ist ursprünglich als Abs. 2 am 30.12.2008 in Kraft getreten und zum 1.7.2020 in Abs. 4 übernommen worden. Die geänderten Formulierungen sind im Sinne einer sprachlich klareren Vorschrift gewählt worden. Da insoweit keine Einschränkungen gemacht werden, betri...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.2 Grundlegende Rechtsprechung

Rz. 49 Eine Bedrohung von Arbeitslosigkeit liegt z. B. nicht vor, wenn der Antragsteller einen Arbeitsplatz ungekündigt innehat, auch wenn der ausgeübte Beruf in einigen Jahren vom Arbeitsmarkt verschwinden wird; denn in diesen Fällen ist das Drohen der Arbeitslosigkeit nicht ausreichend konkret, und es ist noch durchaus möglich, dass der Antragsteller in der Zwischenzeit ei...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.1 Anwendung der Alg-Vorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich sind auf das Teil-Alg alle Vorschriften über das Alg anzuwenden, die den Besonderheiten des Teil-Alg nicht entgegenstehen. Eine Anspruchseinheit von Teil-Alg und Alg besteht nicht. Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung stellt klar, dass sich die entsprechende Anwendung der Alg-Vorschriften nicht nur auf das Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bezieh...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.6 Bedarfsermittlung

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass der berechtigte Personenkreis insbesondere bei der Erreichung der Ziele aus der Eingliederungsvereinbarung unterstützt werden soll. Das belegt, dass in Fällen der Leistungsgewährung zur Unterstützung dieser Zielerreichung sowohl von Eignung als auch häufig von der Notwendigkeit einer Förderung ausgegangen werden kann. Rz. 16 Bei Unsicherhei...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.1 Betriebsvereinbarung

Rz. 18 Kurzarbeit kann im Rahmen einer zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossenen Betriebsvereinbarung eingeführt werden (BAG, Urteil v. 18.11.2015, 5 AZR 491/14; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III, § 95 Rz. 5; Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 11). Grundsätzlich hat der Betriebsrat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 30.12.2008 wurde der bisherige Text zum Abs. 1 und Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.1 Minderleistung des Arbeitnehmers (Satz 1)

Rz. 3 § 89 Satz 1 bestimmt, dass sich die Förderhöhe und die Förderdauer nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes richten (Minderleistung). Dieser Satz ist erst im Rahmen der Ausschussberatungen (BT-Drs. 17/7065) eingefügt worden und ist Konsequenz der Einfügung der Worte "zum Ausgleich der Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.2 Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 4 Die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss von bloßen Vorbereitungshandlungen unterschieden werden, die noch nicht auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt hindeuten. Entscheidendes Kriterium ist der Bezug zu einer (konkreten) versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei dieser Betrachtung zeigt sich leicht, dass die Kernleistungen Bewerbungs- und...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.3 Grundsätze der Neutralität und Objektivität (Abs. 3)

Rz. 40 Abs. 3 stellt die Neutralität und die Objektivität der Bundesagentur für Arbeit bei der Erstellung amtlicher Statistiken heraus. Es ist nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, selbst politische Aussagen zu treffen und mit ihrem Zahlenmaterial zu untermauern, sondern vielmehr, die Politik durch Bereitstellung klarer, transparenter, nachvollziehbarer und wahrer Stat...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 218 Abs. 1 a. F. enthalten. Die Vorschrift fasste bis zum 31.12.2003 die nach früherem AFG-Recht in verschiedenen Paragraphen bzw. nach einem Sonderprogramm normierten finanziellen Hilfen zur Eingliederung zusammen. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die auf bestimmte, fest umrissene Per...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 als § 45 in Kraft getreten. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 Satz 1 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der arbeitsm...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.4 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 10d Schulische Ausbildungen, öffentliche-rechtliche Dienstverhältnisse mit Beamtenanwärtern und Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sind keine versicherungspflichtigen Beschäftigungen, eine Förderung nach § 44 ist ausgeschlossen. Rz. 11 Personen, die als Beschäftigte versicherungspflichtig sind, stehen in einem Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 10 Die Dauer des Anspruchs auf Teil-Alg beträgt ungeachtet des Umfangs zurückgelegter Versicherungszeiten 6 Monate (Abs. 2 Nr. 3). Der Anspruch wird entsprechend der kalendermäßigen Leistung (§ 154) verbraucht. Dazu ist er auf 180 Tage umzurechnen (§ 339 Satz 2). Durch die Leistung von Teil-Alg für einen vollen Kalendermonat werden 30 Tage Anspruchsdauer verbraucht. Prax...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 11 Das Teil-Alg bemisst sich grundsätzlich wie das Regel-Alg. Die Vorschrift sieht keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Entgeltersatzquote, des Bemessungszeitraums oder des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts vor. Die Bemessungsregeln (§§ 150 bis 154) sind daher daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit ihre Anwendung den Besonderheiten des Teil-Alg entgege...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.4 Leistungsentgelt

Rz. 22 Abs. 2 Nr. 4 geht von der Überlegung aus, dass ein Arbeitnehmer in einem 2. Dienstverhältnis nach der Lohnsteuerklasse VI besteuert wird. Beim Teil-Alg soll die Lohnsteuerklasse den Steuerabzug bei der Berechnung des Leistungsentgelts bestimmen, die für das verlorene Beschäftigungsverhältnis zuletzt maßgebend war. Damit hat es der Arbeitnehmer in der Hand, durch Änder...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.8 Beschäftigungen in EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz

Rz. 56 Abs. 2 ermöglicht eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn eine Beschäftigung innerhalb der EU, eines EWR-Staates oder der Schweiz angebahnt oder aufgenommen werden soll. Damit wird zunächst die europäische Beschäftigungsstrategie der Kommission unterstützt, aber auch die Beziehungen zu den übrigen genannten Staaten. Beschäftigungsaufnahmen in weiteren Staaten ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.5 Sonstige Vorschriften

Rz. 29 Eine bei der fortgeführten Beschäftigung eingetretene Arbeitsunfähigkeit führt grundsätzlich zur Leistungsfortzahlung des Teil-Alg nach § 146. Die Arbeitsunfähigkeit ist wie beim Alg nachzuweisen (vgl. § 311). Das schließt nicht aus, dass sich die Arbeitsunfähigkeit nur auf die fortgeführte, nicht aber die gesuchte weitere Beschäftigung bezieht. Rz. 30 Zeiten der Betre...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass auch Heimarbeiter Anspruch auf Kug haben können. Die Einbeziehung der Heimarbeiter in den Kurzarbeitsschutz beruht auf der den Arbeitnehmern vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit. Da Heimarbeiter ihre Arbeitszeit selbst regeln können, gibt es insofern keine feste Arbeitszeit. Deshalb passt § 103 die Vorschriften des Kug an die besond...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.4 Bemessung des Kurzarbeitergeldes

Rz. 12 Zulagen, die Heimarbeiter von ihrem Arbeitgeber nach § 10 EFZG erhalten, sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der SvEV und werden nicht beim Soll- und Istentgelt berücksichtigt. Zuschläge wegen aufwendungsbedingter Mehrkosten (z. B. Kosten für die Bereitstellung von Arbeitsgeräten oder Zutaten) werden nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gerechnet, soweit sie den Betr...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.1 Intention der Vorschrift

Rz. 3 Abs. 1 enthält die grundlegende Förderungsregel für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Der förderungsberechtigte Personenkreis kann für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können Förderungsleistungen jedenfalls erbracht werden, wenn ein entsprechender Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 150 nach § 162 überführt. § 162 Abs. 2 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2 Rechtspraxis

2.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall Rz. 6 Anspruch auf Kug haben Arbeitnehmer mit erheblichem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, Satz 1 Nr. 1. Der Begriff des Arbeitnehmers ist im SGB III nicht definiert. Es ist daher der allgemeine arbeitsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers zugrunde zu legen. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund privatrechtlichen Vertrages im Dienst...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.3 Sonderbemessung

Rz. 18 Anwendung der Bestandsschutzregelung Die Bestandsschutzregelung des § 151 Abs. 4 ist grundsätzlich anwendbar. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht der Bezug von Alg geschützt ist, sondern lediglich das Bemessungsentgelt aus einem früheren Bezug von Teil-Alg. Praxis-Beispiel Der Teilarbeitslose begehrt eine Bemessung nach dem Bemessungsentgelt seines früheren ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.1 Bemessung mit Regelbemessungszeitraum

Rz. 14 Der Bemessungszeitraum umfasst die Lohnabrechnungszeiträume der letzten 12 Monate, soweit sie rechtzeitig abgerechnet waren (vgl. die Komm. zu § 150). Dem Bemessungszeitraum können nur Abrechnungszeiträume angehören, die sich auf die gleichzeitige Ausübung beider Beschäftigungen beziehen. Ggf. muss auf einen verkürzten Bemessungszeitraum zurückgegriffen werden. Maßgeb...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1.1 Erheblicher Arbeitsausfall

Rz. 7 In § 96 ist definiert, wann ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. Unter Arbeitsausfall ist die Arbeitszeit zu verstehen, um die sich die betriebsübliche Arbeitszeit im jeweiligen Abrechnungszeitraum aus den in § 96 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründe verkürzt. Betriebsüblich sind alle Arbeitszeiten, die die Arbeitnehmer, ein Teil von ihnen oder auch einzelne Arbeitnehmer ...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.5 Notwendigkeit der Förderung

Rz. 13 Notwendig für eine berufliche Eingliederung ist eine Förderung im Rahmen des § 44 nur, wenn und soweit ansonsten eine Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht zustande käme. Es liegt nahe, im Hinblick auf den regelmäßigen Zweck der Leistung, finanzielle Hindernisse abzumildern oder zu beseitigen, insoweit auch eine Begrenzung der Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Prävention Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 greift den bereits in § 1 Abs. 1 formulierten Programmsatz auf, wonach es Aufgabe der Unfallversicherung ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dieser Grundsatz wird weiter konkretisiert. Die Regelung bleibt auf der Ebene eines Programmsatze...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.10 Gestattete Ausländer (Abs. 4)

Rz. 66 Durch Abs. 4 werden gestattete Ausländer i. S. v. § 39a in den Anwendungsbereich des § 44 einbezogen. Zum berechtigten Personenkreis gehören gestattete Ausländer aus Syrien und Eritrea, im Übrigen vgl. die Komm. zu § 39a. Rz. 67 Im Zusammenhang betrachtet dient eine frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt für den Gesetzgeber insbesondere dazu, die Gefahr von spät...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten, etwa der...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.4 Erlöschen

Rz. 24 Nr. 5 enthält 3 Erlöschenstatbestände, die Besonderheiten des Teil-Alg berücksichtigen, und mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 über das Erlöschen des Alg korrespondieren. Das Erlöschen vernichtet das Stammrecht auf Teil-Alg. Nr. 5 Buchst. a erlaubt dem Teilarbeitslosen lediglich gelegentliche Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten oder solche als mithelfender Familie...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5.2 Arbeitsvertrag

Rz. 22 In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne tarifvertragliche Regelung kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur individualrechtlich durch eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmern oder durch Kündigung der Arbeitsverhältnisse unter gleichzeitige Anbietung neuer Arbeitsverträge mit reduzierter Arbeitszeit (Änderungskündigung). Eine Kurzarbeitervereinbarung...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.5 Aufgaben der DGUV

Rz. 20 Gemäß Abs. 4 unterstützt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) die Unfallversicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben nach Abs. 1. Als Aufgaben werden ihr die Koordinierung, Durchführung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen sowie der Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 3 Literatur

Rz. 38 Deinert, Transferkurzarbeitergeld und Transfergesellschaft, AiB 2013 S. 707. Fuhltrott, Rechtsprechungsupdate Kurzarbeit, ArbRAktuell 2021 S. 231. Gebel, Kurzarbeit bei Personalabbau, BB 2015 S. 2485. Göpfert/Lausberg, Brauchen wir ein Transformations-Kurzarbeitergeld? – 10 Thesen zur Förderung von Re-Qualifizierung, ZIP 2019 S. 1270. Grimm/Linden, Kurzarbeit 2013 – was g...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.7 Transfer-Kug

Rz. 26 Eine weitere Sonderform des Kug ist das in § 111 geregelte Transfer-Kug. Das Transfer-Kug ist eine Transferleistung bei betrieblichen Restrukturierungen mit dem Ziel, bei dauerhaften Arbeitsausfällen aufgrund einer Betriebsänderung Entlassungen zu verhindern, eine übergangsweise Beschäftigung zu sichern und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Im Gegensatz zum Ku...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung heraus, nämlich den Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren von vornherein zu verhüten. Dieser Präventionsauftrag, der in allgemeiner Form auch gleich zu Anfang des Gesetzes in § 1 aufgestellt wird, entspricht zunächst dem bis zum 31....mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt von § 95 trat in der Fassung des Art. 1 AFRG am 1.1.1998 (BGBl. I S. 594) im damaligen § 169 in Kraft. § 169 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 redaktionell geändert. Mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) wurde die Vorschrift mi...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.6 Saison-Kug

Rz. 25 Nach § 95 Satz 2 haben Arbeitnehmer in Betrieben nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Kug in Form des Saison-Kug. Dadurch wird der Anwendungsbereich von § 95 Satz 1 über das konjunkturelle Kug eingeschränkt. Arbeitsausfall mit Entgeltausfall in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. eines Jahres darf Kug nur in Form des Saison-Kug gewährt...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.2 Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden

Rz. 7 Die Unfallversicherungsträger arbeiten gemäß § 20 Abs. 1 mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden eng zusammen. Institutionell wird gemäß § 20 Abs. 2 eine landesbezogene Stelle eingerichtet. Durch allgemeine Verwaltungsvorschriften wird gemäß § 20 Abs. 3 die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden sowie mit Betriebsräten und Personalräten geregelt (vgl. im einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1.2 Entgeltausfall

Rz. 8 Das Vorliegen eines Entgeltausfalls i. S. d. Satz 1 Nr. 1 ist anhand der bestehenden Entgeltansprüche zu prüfen. Rechtsgrundlage der Entgeltansprüche können sowohl ein Gesetz als auch tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen sein. Hierbei kann es sich sowohl um Ansprüche im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzarbeit (z. B. An...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.1 Grundsätze der Prävention

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 greift den bereits in § 1 Abs. 1 formulierten Programmsatz auf, wonach es Aufgabe der Unfallversicherung ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dieser Grundsatz wird weiter konkretisiert. Die Regelung bleibt auf der Ebene eines Programmsatzes, der den Trägern und deren ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr