Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 3 Literatur

Rz. 29 Janssen, Zur Befreiung öffentlich-rechtlich verfasster kirchlicher Arbeitgeber von der Insolvenzgeldumlagepflicht, NZS 2019 S. 130. Richter, Weiche Landung auf Kosten Dritter bei der Vorfinanzierung des Insolvenzgelds, NJW 2018 S. 982.mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.3 Verbot der Benachteiligung

Rz. 8 Abs. 3 regelt lediglich, dass Sicherheitsfachkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Vorteile genießen sie wegen ihrer Tätigkeit nicht. Sie erhalten keine gesonderte Vergütung, werden nicht wegen ihrer Aufgaben freigestellt und haben keinen besonderen Kündigungsschutz.mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 ist die Verpflichtung des Unternehmers zum präventiven Schutz der Versicherten geregelt (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Mit Abs. 2 soll sichergestellt werden, dass das Auseinanderfallen von Sachkosten- und Schulhoheitsträger die Prävention nicht beeinträchtigt (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Die Verpflichtung der Versicherten zur Unterstützung der Präventionsmaßnah...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.3 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die in § 23 Abs. 1 Satz 1 begründete Pflicht der Träger der GUV beschränkt sich allerdings auf die erforderliche Aus- und Fortbildung. Mithin müssen sie von allen geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nur solche anbieten, die im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel namentlich mit den geringsten Kosten verbunden sind.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3 Kosten

Rz. 8 § 23 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Träger der GUV die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu tragen haben. 2.3.1 Kostenträger Rz. 9 Nach dem Wortlaut von § 23 Abs. 2 Satz 1 sind die Kosten für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von den Trägern der GUV nicht nur zu übernehmen, ...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 3 Literatur

Rz. 16 Hamacher, Weiterentwicklung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Teil 1 BePR 2021 S. 32; Teil 2 BePR 2021 S. 65. Reuchlien, Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen im Betrieb – Öffnung des Marktes für neue Anbieter, BG 2003 S. 604.mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.4 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 15 Gemäß § 209 Abs. 1 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer UVV nach Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, soweit die UVV für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Viele UVV enthalten darüber hinaus eigene Bußgeldtatbestände.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1 Aus- und Fortbildungspflicht

Rz. 3 Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 haben die Träger der GUV für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. 2.1.1 Verpflichtung Rz. 4 Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.2 Ermessensvorschrift

Rz. 7 Hinsichtlich Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 2, die nicht dem Unternehmen angehören, besteht keine Aus- und Fortbildungspflicht i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1. Ob die Träger der GUV auch insoweit Aus- und Fortbildungsmaßnahmen anbieten, ist eine Ermessensentscheidung.mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.2 Aus- und Fortbildung

Rz. 5 Bei der Ausbildung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Prävention nach dem Recht der GUV. Demgegenüber geht es bei der Fortbildung um die Fortsetzung organisierten Lernens nach dem Abschluss des Ausbildungsabschnitts. Maßgeblich für die (in diesem Zusammenhang rein akademische) Abgrenzung zwischen Aus- und ...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.4 Pflicht zur Unterstützung der Aufsichtspersonen und Grenzen der Auskunftspflicht des Unternehmers

Rz. 15 Abs. 3 Satz 1 normiert gesondert die Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung der Aufsichtsperson, die bereits durch die Befugnisse der Aufsichtspersonen nach Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Abs. 3 Satz 2 normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht für den Unternehmer selbst und seine in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO bezeichnete Angehörige (Verlobte, Ehegatte, Lebensp...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.1.2 Anordnungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 5 Anordnungen zur Erfüllung von Pflichten aufgrund der UVV nach § 15 kommen in Betracht, wenn Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgestellt werden. Angesichts des Überwachungsauftrags der Unfallversicherungsträger nach § 17 Abs. 1 besteht für sie die Verpflichtung zum Tätigwerden; ein Auswahlermessen besteht dann jedenfalls nicht. Auswahlermessen kommt n...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2 Befugnisse der Aufsichtspersonen

Rz. 9 Abs. 2 greift im Eingangssatz den generellen Präventionsauftrag des § 14 Abs. 1 auf. Darauf basieren die Befugnisse der Aufsichtspersonen, die in den nachfolgenden Nr. 1 bis 8 in einer beispielhaften nicht abschließenden Aufzählung ("insbesondere") genannt werden. Die Befugnisse beziehen sich auf den räumlich-organisatorischen Bereich des Unternehmens, das in die Zustä...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.3 Regelungsgegenstände von UVV

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7 enthalten eine Zusammenfassung von Regelungsbereichen, die Gegenstand von UVV sein können. Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dürfen UVV erlassen werden hinsichtlich der Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben. Diese U...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Pflicht des Arbeitgebers aus dem ASiG, unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann nach § 19 ASiG auch "dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet." Der Mögli...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.1 Verantwortlichkeit des Unternehmers

Rz. 3 § 21 Abs. 1 regelt die Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der in seinem Betrieb nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Beschäftigten. Der Unternehmer hat dabei in personeller, sächlicher und organisatorischer Hinsicht für eine wirksame Prävention im Unternehmen Sorge zu tragen. Der Unternehmer kann die Pflicht auch auf andere Personen übertrage...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.2 Strafrechtliche Relevanz

Rz. 12 Auch bei der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verantwortung spiegelt sich die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften bei der Prüfung der Fahrlässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere bei der Frage der Kausalität wider. Zur Verantwortung gezogen werden hier zum einem die Inhaber, soweit sie natürliche Personen sind, ansonsten die vertretungsberechtigten Or...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.2 Gesetzeskonkurrenz

Rz. 5 Zu den Regelungen der EU bestehen Überschneidungen. Arbeitsschutzrichtlinien der EU sind zwingendes Recht. Solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind, entfalten sie unmittelbares Recht (zur Bildschirmrichtlinie vgl. BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 47/95). Dabei sind die EU-Richtlinien als Mindestnormen zu verstehen; Abweichungen zugunsten verschärfter...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.8 Kosten

Rz. 16 Die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die aus § 15 resultieren, trägt der Unternehmer. Dazu gehören nicht nur die notwendigen sachlichen und personellen Einrichtungen im Betrieb, sondern auch notwendige persönliche Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer. Für den Fall, dass der Arbeitgeber trotz entsprechender Unfallverhütungsvorschrift keine Sicherheitsschuhe zur Verfügung stel...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Durchführungsanweisungen sind nicht verbindlicher Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften, sondern haben den Charakter interner Dienstanweisungen: BSG, Urteil v. 30.6.1993, 2 BU 19/93. Die seit dem Inkrafttreten des UVNG von den Berufsgenossenschaften aufgrund des § 708 RVO erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind Rechtsnormen i. S. v. § 337 Abs. 2 StPO: BSG, Ur...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.1.1 Verpflichtung

Rz. 4 Bei § 23 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Pflichteninhalt die Träger der GUV zu erfüllen haben. Diese Pflicht besteht nur gegenüber solchen Personen, die dem Unternehmen angehören (Umkehrschluss aus § 23 Abs. 1 Satz 2) und die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsg...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften oder zur Abwendung besonderer Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann im Einzelfall erst und nur dann geahndet werden, wenn es nicht mehr in der Macht des Betroffenen liegt, seine Heranziehung durch Einlegung von Rechtsmitteln außer Vollzug zu setzen: OLG Dü...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.4 Entgeltfortzahlung

Rz. 14 § 23 Abs. 3 regelt die Fortzahlung des Entgelts des Arbeitnehmers, der an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt, durch den Unternehmer. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn und soweit der Arbeitnehmer in der Zeit, in der er an der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme teilgenommen hatte, gearbeitet hätte. Unerheblich ist, ob es sich hierbei um die übliche od...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Aufsichtspersonen für Anordnungen gegenüber Unternehmern und Versicherten (Abs. 1). Dazu erhalten die Aufsichtspersonen hoheitliche, ordnungspolizeiliche Kompetenzen, die auch gegen den Willen des Unternehmers durchsetzbar sind. Derartige Eingriffe sind jedoch nur im Rahmen der Befugnisse nach Abs. 1 und 2 zulässig und für die D...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 2.3.1 Prüfungsnachweis

Rz. 8 Nur durch den Nachweis seiner Befähigung mittels einer (bestandenen) Prüfung darf jemand gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 als Aufsichtsperson beschäftigt werden. Das Wort "beschäftigt" bringt zum Ausdruck, dass ein fehlender Nachweis ohne Auswirkung auf den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag bleibt. Lediglich die konkrete Ausübung der Tätigkeit als Aufsichtsperson ist untersagt...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.2.1 Befugnisse nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Rz. 10 Die Aufsichtspersonen haben die Befugnis, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen. Die Unternehmer sind verpflichtet, den Zutritt zu gewähren und Besichtigungen zu ermöglichen. Maßgeblich sind die Betriebs- und Geschäftszeiten des jeweiligen Unternehmens. Grundstücke und Betriebsstätten sind alle v...mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 2.1 Praktische Bedeutung

Rz. 2 Die Unfallverhütungsvorschriften eines Unternehmens müssen somit auch von betriebsfremden Arbeitnehmern beachtet werden. Dies sind einmal die Fälle von Fremdfirmen, die beispielsweise Montagearbeiten durchführen. Vor allem aber wollte der Gesetzgeber die Fälle der Leiharbeitnehmerschaft in die Unfallprävention des konkreten Gefahrenbereichs mit einbeziehen. Dementsprec...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 2.2 Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Rz. 7 Abs. 2 umschreibt die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten. Diese haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Beschäftigten, es sei denn, der Arbeitgeber weist ihnen diese im Rahmen seines Direktionsrechts zu. Soweit sie keine Weisungsbefugnisse haben, können sie auch nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Sicherheitsfachkräfte sind nicht zu verwechseln mit ...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.3 Arbeitsrechtliche Relevanz

Rz. 13 Arbeitsrechtlich besteht eine Pflicht des Arbeitnehmers, sich an die Unfallverhütungsvorschriften zu halten. Verstöße können nach entsprechender Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung einen wirksamen Grund darstellen. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer das Recht zur Arbeitsverweigerung, wenn der Arbeitgeber nicht die wesentlichen Vorschriften der Unfa...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3.2 Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten

Rz. 11 Erstattungsfähig sind die wegen der Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildungsmaßnahme erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten. Diese drei Kostenpositionen sind aus sich heraus verständlich. Rz. 12 Die Erforderlichkeit besteht nur, wenn es keine kostengünstigere Fahrt, Verpflegung oder Unterbringung gibt, die geeignet ist, die Aus- oder Fortbildungs...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.3 Duldungspflichten des Unternehmers und Grundrechtseinschränkung

Rz. 14 Gemäß Abs. 2 Satz 2 hat der Unternehmer Maßnahmen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis 7 zu dulden. Der Bußgeldtatbestand nach § 209 Abs. 1 Nr. 3 knüpft an die Duldungspflicht an. Die Pflichten des Unternehmers nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 8 gebieten ein aktives Handeln des Unternehmers. Daher kommt in diesen Fällen eine Duldung nicht in Betracht. Falls der Unte...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.4 Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen

Rz. 7 Die sprachlich missglückte Regelung des Abs. 1a will zum Ausdruck bringen, dass auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft UVV nach Abs. 1 erlässt. Die DGUV wirkt dabei allerdings nicht mit, weil die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nicht der DGUV angehört. Abs. 2 Satz 1 enthält bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen. Abs. 2 Satz 2 enthält ...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflicht zur Annahme des Amtes "Sicherheitsbeauftragter" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen worden und auch nicht aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht abzuleiten (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.10.1994, 4 Sa 412/94). Bei einer jahrelangen Ausübung des Amtes kann nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein (a.a.O.) diese Tätigkeit zum Inhalt des Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.1 Allgemeine zivilrechtliche Haftung

Rz. 11 Allein aufgrund der Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften kann eine deliktische Haftung nicht begründet werden. Unfallverhütungsvorschriften sind keine Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist im Rahmen der allgemeinen Deliktshaftung bei der Frage der Verkehrssicherungspflicht eine solche hinsichtlich der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift ...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 2.2 Schule

Rz. 7 § 21 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen an Schulen für den Fall, dass der Schulhoheitsträger nicht gleichzeitig Sachkostenträger und damit Unternehmer der Schule ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die Durchführung von Präventionsmaßnahmen nicht beeinträchtigt wird. Rz. 8 Schulen i. S. d. § 21 Abs. 2 sind allgemein- und...mehr

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Jung, SGB VII § 22 Sicherhe... / 3 Rechtsprechung

Rz. 9 Die jahrelange Ausübung des Amts eines Sicherheitsbeauftragten hat den Arbeitsvertrag inhaltlich dabei abgeändert, dass auch die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter dem Arbeitgeber geschuldet wird. Der Arbeitnehmer kann von sich aus daher nur mittels Änderung des Arbeitsvertrages aufgrund einer Änderungskündigung oder einer sonstigen vertraglichen Einigung die "Entpf...mehr

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Jung, SGB VII § 16 Geltung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ergänzt den Regelungsbereich des § 15 insoweit, als die Unfallverhütungsvorschriften eines Unternehmens auch für diejenigen Versicherten gelten, die nicht zum originären Regelungsbereich des Unfallversicherungsträgers gehören, der für den Erlass der Unfallversicherungsvorschriften zuständig war. Prävention i. S. d. § 15 und mögliche Leistungen können so...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.2 Anschlusspflicht

Rz. 4 Die Anschlusspflicht des Unternehmers an einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst gemäß Abs. 2 ist subsidiär. Sie kann nur dann in der Satzung bestimmt werden, wenn der Unternehmer nicht innerhalb einer vom Unfallversicherungsträger gesetzten angemessenen Frist tätig geworden ist und nicht in ausreichendem Umfang Betriebsärzte und ...mehr

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Jung, SGB VII § 21 Verantwo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt worden. Mit Art. 3 des Dritten Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesser...mehr

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Jung, SGB VII § 18 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift geht auf § 712 Abs. 2 RVO zurück. Sprachliche Änderungen ergaben sich beim Normadressaten ("Unfallversicherungsträger" statt "Berufsgenossenschaften") und beim Pflichteninhalt ("Aufsichtspersonen" statt "technische Aufsichtsbeamte" sowie "in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß § 17 erforderlichen Zahl" statt "in der für eine wirks...mehr

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Jung, SGB VII § 23 Aus- und... / 2.3.1 Kostenträger

Rz. 9 Nach dem Wortlaut von § 23 Abs. 2 Satz 1 sind die Kosten für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von den Trägern der GUV nicht nur zu übernehmen, wenn die Maßnahmen mittels bei den Trägern der GUV angestellten Personen durchgeführt werden. Erfasst ist auch die Konstellation, dass sich die Träger der GUV eines Dritten, mithin einer nicht bei ihnen in einem Anstellungsver...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.2 Gleitzonenbestimmungen in Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält für die Gleitzonenarbeitsentgelte im Kontext mit der Übergangsregelung nach Abs. 1 und der Ausdehnung der Gleitzone auf 850,00 EUR monatlich Regelungsverweise auf die für die gesetzliche Rentenversicherung in das SGB VI eingefügten Vorschriften (hier insbesondere § 276b SGB VI). § 276b SGB VI ist aus Gründen des Bestandsschutzes vor dem Hintergrund der ...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeitslose

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und Abs. 2 angefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe und Dauer der Förderung

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 218 Abs. 1 a. F. enthalten. Die Vorschrift fasste bis zum 31.12.2003 die nach früherem AFG-Recht in verschiedenen Paragraphen bzw. nach einem Sonderprogramm normierten finanziellen Hilfen zur Eingliederung zusammen. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen festgelegt, nach denen die au...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII überführt und trat am 21.8.1996 in Kraft. Vorgängervorschrift war § 546 RVO a. F. Durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt von § 95 trat in der Fassung des Art. 1 AFRG am 1.1.1998 (BGBl. I S. 594) im damaligen § 169 in Kraft. § 169 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 redaktionell geändert. Mit dem Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) wurd...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 30.12.2008 wurde der bisherige Text zum Abs. 1 und Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) angefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 als § 45 in Kraft getreten. Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 Satz 1 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilarbeitslosengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 150 nach § 162 überführt. § 162 Abs. 2 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geänder...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr