Rz. 16

Die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die aus § 15 resultieren, trägt der Unternehmer.

Dazu gehören nicht nur die notwendigen sachlichen und personellen Einrichtungen im Betrieb, sondern auch notwendige persönliche Schutzausrüstungen der Arbeitnehmer.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber trotz entsprechender Unfallverhütungsvorschrift keine Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellt, hat das LAG Berlin einen Erstattungsanspruch für selbst erworbene Schuhe durch den Arbeitnehmer bejaht (Urteil v. 29.4.1976, 7 Sa 3/76).

Zu den zu erstattenden Kosten gehört auch der Verdienstausfall für zwingend vorgeschriebene Untersuchungen, nicht jedoch soweit Arbeitnehmer vom Unfallversicherungsträger aus sonstigen Gründen (z. B. zu Forschungszwecken) zu Untersuchungen herangezogen werden, die nicht betriebsbezogen veranlasst sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge