Rz. 2

Die Pflicht zur Annahme des Amtes "Sicherheitsbeauftragter" ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen worden und auch nicht aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht abzuleiten (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.10.1994, 4 Sa 412/94).

Bei einer jahrelangen Ausübung des Amtes kann nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein (a.a.O.) diese Tätigkeit zum Inhalt des Arbeitsvertrags geworden sein.

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