Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.1 Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Abs. 1)

Rz. 3 Anspruch auf Kug haben nach Abs. 1 auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen und soweit sich aus den Abs. 2 und 3 nicht anderes ergibt. Rz. 4 Unter Heimarbeiter i. S. v. § 103 sind die Heimarbeiter nach § 12 Abs. 2 SGB IV zu verstehen. Heimarbeiter sind demnach Per...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.2 Höhe und Dauer der Förderung (Satz 2)

Rz. 6 Nach § 89 Satz 2 darf der Eingliederungszuschuss 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Einzelheiten zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt sind in § 91 geregelt. Die Grenze von 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts ist eine absolute Höchstgrenze. Auch in Ausnahmefällen darf diese Grenze nicht überschritten werden. Ledigli...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.2 Datenverarbeitung der Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Statistik (Abs. 2)

Rz. 33 Abs. 2 bevollmächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur Datenverarbeitung zu den in Abs. 1 genannten Zwecken. Das bedeutet zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit die Daten nach Abs. 2 für die amtlichen Statistiken nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 verwenden darf. Darüber hinaus bestimmt sie selbst, über welche ihrer im Geschäftsbereich anfallenden Aufgaben sie für Zw...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 141 nach § 155 überführt. § 141 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und mit Wirkung zum 1.8.1999 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrechnung von Nebeneinkommen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 141 nach § 155 überführt. § 141 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und mit Wirkung zum 1.8.1999 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.19...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzarbeitergeld für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 176) trat zum 1.1.1998 in der Fassung des AFRG (BGBl. I S. 594) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) zum 1.1.1998 geändert worden. Dabei sind in Abs. 3 die Sätze 1 und 3 eingefügt worden und die entsprechende Verordnung über Kurzarbeitergeld (Kug) für Heimarbeiter ...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen B...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 3 Literatur

Rz. 27 Bienert, Zur Absetzbarkeit von Bildungskosten als Werbungskosten gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, info also 2016 S. 107. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV, NZS 2013 S. 647.mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.3 Fortbestand der versicherungspflichtigen Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 11a Nach Abs. 3 gilt eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Heimarbeiter während des Entgeltausfalls als fortbestehend, solange der Auftraggeber bereit ist, dem Heimarbeiter sobald als möglich Aufträge in dem vor Eintritt der Kurzarbeit üblichen Umfang zu erteilen, und solange der Heimarbeiter bereit ist, solche Auftrage zu übernehmen. Die erforderliche Fortsetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.5 Rechtsverordnung zur Erhebung des Migrationshintergrundes

Rz. 45 Die Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 4 ordnet u. a. an, dass die Agenturen für Arbeit als Leistungsträger der Arbeitsförderung die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rechtskreis des SGB III erheben. Rz. 46 Es war zu erwarten, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2.2 Erheblicher Entgeltausfall (Abs. 2)

Rz. 8 Nach Abs. 3 Satz 1 treten an die Stelle der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer die für den Auftraggeber beschäftigten Heimarbeiter. Rz. 9 Im Übrigen tritt an die Stelle des erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall der erhebliche Entgeltausfall und an die Stelle des Betriebes und des Arbeitsgebers der Auftraggeber. Der Entgeltausfall ist vom Auftraggeber und nic...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitslosigkeit" und "arbeitslos" verbunden. Arbeitslose i. S. d. Definition des § 16 sind arbeitslos. Daher besteht ein unmittelbarer, innerer Zusammenhang zu den verwandten Begriffen der Langzeitarbeitslosigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 176) trat zum 1.1.1998 in der Fassung des AFRG (BGBl. I S. 594) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) zum 1.1.1998 geändert worden. Dabei sind in Abs. 3 die Sätze 1 und 3 eingefügt worden und die entsprechende Verordnung über Kurzarbeitergeld (Kug) für Heimarbeiter aufgehoben worden (...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.1 Amtliche Statistiken

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur Generierung von Statistiken aus dem Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift konkretisiert den Auftrag aus § 280 Nr. 1. Abs. 1 Satz 1 listet dazu zunächst auf, welche amtlichen Statistiken die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen hat. Generieren von Statistiken meint dabei die Erstellung und Pflege von Statistiken. §...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Intention der Vorschrift Rz. 3 Abs. 1 enthält die grundlegende Förderungsregel für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Der förderungsberechtigte Personenkreis kann für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können Förderungsleistungen jedenfalls erbracht werden...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert und Abs. 2 angefügt durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederf...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1 Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beit...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1 Statistikauftrag

2.1.1 Amtliche Statistiken Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur Generierung von Statistiken aus dem Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift konkretisiert den Auftrag aus § 280 Nr. 1. Abs. 1 Satz 1 listet dazu zunächst auf, welche amtlichen Statistiken die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen hat. Generieren von Statistiken meint dabei die Erstellung und...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nebeneinkommen Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger ste...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2 Rechtspraxis

2.1 Minderleistung des Arbeitnehmers (Satz 1) Rz. 3 § 89 Satz 1 bestimmt, dass sich die Förderhöhe und die Förderdauer nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes richten (Minderleistung). Dieser Satz ist erst im Rahmen der Ausschussberatungen (BT-Drs. 17/7065) eingefügt worden und ist Konsequenz ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch auf Teil-Alg Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Die Teilarb...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3 Höhe des Teil-Alg

2.3.1 Grundsätzliches Rz. 11 Das Teil-Alg bemisst sich grundsätzlich wie das Regel-Alg. Die Vorschrift sieht keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Entgeltersatzquote, des Bemessungszeitraums oder des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts vor. Die Bemessungsregeln (§§ 150 bis 154) sind daher daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit ihre Anwendung den Besonderheiten...mehr

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Sauer, SGB III § 103 Kurzar... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Abs. 1) Rz. 3 Anspruch auf Kug haben nach Abs. 1 auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen und soweit sich aus den Abs. 2 und 3 nicht anderes ergibt. Rz. 4 Unter Heimarbeiter i. S. v. § 103 sind die Heimarbeiter nach § 12 Abs. 2 SGB IV z...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Statistikauftrag 2.1.1 Amtliche Statistiken Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur Generierung von Statistiken aus dem Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift konkretisiert den Auftrag aus § 280 Nr. 1. Abs. 1 Satz 1 listet dazu zunächst auf, welche amtlichen Statistiken die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen hat. Generieren von Statistiken meint dabe...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1 Anspruch auf Teil-Alg

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Die Teilarbeitslosmeldung (Abs. 1 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.9 Umfang der Leistungen

Rz. 58 Abs. 3 Satz 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, den Umfang der Leistungen festzulegen und ggf. Pauschalen einzusetzen. Im Regelfall werden ausgelegte Kosten erstattet, eine Eigenleistungsfähigkeit wird nur geprüft, wenn sich dafür deutliche Anhaltspunkte ergeben. In Betracht kommen insofern nur verwaltungsinterne, das Ermessen lenkende Weisungen an die oder innerha...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.2 Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten. Sie stehen der Arbeitsvermittlung im Ergebnis nicht zur Verfügung und können demnach nicht arbeitslos i. S. d. Abs. 1 sein. Es kommt nicht darauf an, ob eine Maßnahme jederzeit abgebrochen werden kann oder von kürzerer Dauer als 6 Wochen ist. Rz. 10 Die Teilnahme a...mehr

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Sauer, SGB III § 89 Höhe un... / 2.3 Förderungsdauer bei älteren Arbeitnehmern (Satz 3)

Rz. 17 Satz 3 – der zum 1.1.2015 eingefügt worden ist – regelt, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen kann, wenn die Förderung aktuell bis zum 31.12.2023 begonnen hat. Zwar ist der Umfang der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den letzten Jahren gestiegen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.2 Entgeltersatzquote

Rz. 12 Der Teilarbeitslose kann wie beim Alg das allgemeine Teil-Alg (Entgeltersatzquote 60 %) oder, sofern bei ihm bzw. seinem nicht dauernd getrenntlebenden und ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder Lebenspartner (§ 33b SGB I, § 1 LPartG v. 16.2.2001, BGBl. I S. 266) ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG zu berücksichtigen ist, das erhöhte Teil-Alg ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.1 Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall

Rz. 6 Anspruch auf Kug haben Arbeitnehmer mit erheblichem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, Satz 1 Nr. 1. Der Begriff des Arbeitnehmers ist im SGB III nicht definiert. Es ist daher der allgemeine arbeitsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers zugrunde zu legen. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Heim...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 15 Die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Kug sind in § 98 geregelt. Die persönlichen Voraussetzungen sind danach erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder aus zwingenden Gründen im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Zudem ist Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Jung, SGB VII § 14 Grundsatz / 2.3 Zusammenarbeit mit den Krankenkassen

Rz. 17 Gemäß Abs. 2 arbeiten die Unfallversicherungsträger bei der Unfallverhütung mit den Krankenkassen zusammen. § 20 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 69 Deutscher Verein, Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung für Geflüchtete – Eine Handreichung des Deutschen Vereins v. 21.6.2021, NDV 2021 S. 380.mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3 Bemessung des Teil-Alg

Rz. 13 Das Bemessungsentgelt ist nach § 151 zu bestimmen. 2.3.3.1 Bemessung mit Regelbemessungszeitraum Rz. 14 Der Bemessungszeitraum umfasst die Lohnabrechnungszeiträume der letzten 12 Monate, soweit sie rechtzeitig abgerechnet waren (vgl. die Komm. zu § 150). Dem Bemessungszeitraum können nur Abrechnungszeiträume angehören, die sich auf die gleichzeitige Ausübung beider Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 27 Das Verfahren bei der Gewährung des Kug ist zweistufig ausgestaltet (Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 95 Rz. 3 und 53). Der Arbeitsausfall ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1 bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. Der Anze...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen unter denen Kug durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt wird. Das Instrument der Kurzarbeit soll in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Entlassungen zu vermeiden helfen. Eingearbeitetes Personal soll im Betrieb gehalten werden, wenn dies nur temporär durch eine Verringerung der Arbeitszeit möglich ist und im Anschluss dara...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.9 Sozialversicherungs-/Steuerrecht

Rz. 31 Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht nämlich während des Bezugs von Kug weiter, § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 27 Abs. 2 Nr. 2. Dies gilt auch bei Kurzarbeit mit vollständigem Arbeitsausfall, der sog. "Kurzarbeit-Null" (Kühl, in: Brand, SGB III, § 95 Rz. 6). In der Arbeitslosenversicherung unterliegt das erzielte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht m...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.5 Einführung von Kurzarbeit

Rz. 17 Die Einführung von Kurzarbeit kann auf unterschiedliche Art und Weise. Sie kann auf kollektivrechtliche Basis durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aber auch – in betriebsratslosen Betrieben – auf individualrechtlicher Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Die Vereinbarung kann mit jedem Arbeitnehmer formlos getroffen werden. Möglich ...mehr