Rz. 40

Abs. 3 stellt die Neutralität und die Objektivität der Bundesagentur für Arbeit bei der Erstellung amtlicher Statistiken heraus. Es ist nicht Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, selbst politische Aussagen zu treffen und mit ihrem Zahlenmaterial zu untermauern, sondern vielmehr, die Politik durch Bereitstellung klarer, transparenter, nachvollziehbarer und wahrer Statistiken bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die amtlichen Statistiken stehen Regierungen wie auch den Oppositionen und allen Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung, gleich, welche politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Zielsetzungen verfolgt werden. Neutralität wird durch bloße Faktendarstellung der Zahlen erreicht, Objektivität insbesondere dadurch, dass Erklärungen zur Nachvollziehbarkeit und zur Aussage der jeweiligen Statistik nicht von wertenden Äußerungen begleitet werden. Darauf ist insbesondere auch zu achten, wenn die Bundesagentur für Arbeit auf politisch zielgerichtete Fragen u. a. mit statistischem Material antwortet.

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