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Eine weitere Sonderform des Kug ist das in § 111 geregelte Transfer-Kug. Das Transfer-Kug ist eine Transferleistung bei betrieblichen Restrukturierungen mit dem Ziel, bei dauerhaften Arbeitsausfällen aufgrund einer Betriebsänderung Entlassungen zu verhindern, eine übergangsweise Beschäftigung zu sichern und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Im Gegensatz zum Kug, das auf den Erhalt der betroffenen Arbeitsplätze gerichtet ist, dient das Transfer-Kug insofern "nur" der Verbesserung der Vermittlungsperspektiven der betroffenen Arbeitnehmer.

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