Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (7) Schmerzensgeld

Rz. 119 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 491 f. (a) Anspruchsberechtigung Rz. 120 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 121 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (siehe Rdn 107 ...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Deckungsklage des Geschädigten

Rz. 633 Hinweis Zur Drittfeststellungsklage siehe Rdn 124; § 3 Rdn 117 ff. Rz. 634 In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung kann auch der Geschädigte ein schützenswertes Feststellungsinteresse haben, dass der Haftpflichtversicherer dem auf Schadenersatz Inanspruchgenommenen Deckung zu gewähren hat.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Bemessung

Rz. 123 Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Kapitalleistung geschuldet. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird eine Schmerzensgeldrente (gegebenenfalls neben einem Kapitalbetrag) gezahlt[65] (siehe § 1 Rdn 491 ff.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 278 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[181] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[182] Es folgt dann i.d.R der Bezug von Altersr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vorbemerkung

Rz. 902 Die Praxis kennt auch Teilabfindungsvergleiche, durch die der Schadenersatz lediglich für bestimmte Zeiträume oder einzelne Schadenpositionen abgeschlossen wird. Es sollte in diesen Fällen aber regelmäßig überlegt werden, ob eine Teilerledigung wirtschaftlich und lohnend ist. Auch fallen u.U. erhöhte Anwaltskosten an.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1014 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Einleitung

Rz. 1186 Grundsätzlich sind Anwaltskosten von jeder Partei selbst zu tragen und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet. Als Ausnahme wird dieser Grundsatz zugunsten eines kleinen, eng umrissenen Kreis von Geschädigten, die aus Gründen der Waffengleichheit besonderen Schutzes bedürfen, durchbrochen. Siehe dazu Rdn 1179 f.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (dd) Hinterbliebenenrente

Rz. 363 Die Gewährung von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt keine Zahlung von Versicherungsbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum vor dem Tod voraus.[245] Ausreichend ist die Erfüllung der Wartezeit (i.d.R 5 Jahre) durch den Verstorbenen.mehr

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§ 5 Verjährung / e) Tatsächliche Veränderungen

Rz. 382 Ändert sich die Höhe wiederkehrender Leistungen wegen äußerer Umstände, die unabhängig vom Schadenereignis und seiner Folgen eintreten (z.B. Einkommenssteigerungen, Auflösung einer zweiten Ehe), beginnt für den zusätzlichen Teil des Schadenersatzes eine neue Verjährungsfrist.[329]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Mögliche Ersatzansprüche

Rz. 102 Vor einem Abfindungsvergleich steht die Überlegung, welche Ansprüche dem Geschädigten/Anspruchsberechtigten in welcher Höhe und für welchen Zeitraum zustehen. Vertragspartner eines Abfindungsvergleiches ist zunächst einmal der Geschädigte. Rz. 103 Die Ansprüche des unmittelbar Geschädigten stehen nachfolgend im Mittelpunkt, ohne dass deshalb allerdings die Ansprüche d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anspruchsberechtigung

Rz. 120 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 121 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (siehe Rdn 107 ff.). Rz. 122 Zum Schockschaden siehe Rdn 44.mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Ergebnis

Rz. 54 Grob fahrlässiges Verhalten schadet dem M auch in bereits am 1.1.2002 existenten Haftpflichtfällen. Die Verjährungsfrist beginnt dann mit dem 1.1.2002 zu laufen, wenn bereits vor dem 1.1.2002 von grob fahrlässiger Unkenntnis auszugehen ist.[30] Ab dem 1.1.2005 steht der Verjährungseinwand der Forderung von M entgegen.[31] Rz. 55 Praktische Relevanz besteht neben dem Ge...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Alkoholfahrt

Rz. 151 Für Alkoholfahrten gelten Besonderheiten:[122] Nach § 5 Abs. 2 S. 2 KfzPflVV[123] ist bei einem Versicherten, der das Fahrzeug einem alkoholisierten oder anderweitig berauschten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KfzPflVV) Fahrer überlässt, der Regress beschnitten. Wird bei einer solchen Fahrt der Versicherungsnehmer (Halter/Eigentümer) als Fahrzeuginsasse geschädigt (Sach-[124] und ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 226 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatz (1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62[210] Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröß...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) Fälligkeit

Rz. 293 Nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung regelmäßig erst mit der Fälligkeit des Anspruches. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt § 198 S. 1 BGB a.F., der ebenfalls von der "Entstehung des Anspruches" sprach, ohne sachliche Änderung der hierzu ergangenen Rechtsprechung fort.[233] Rz. 294 Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die sofortige Leis...mehr

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§ 5 Verjährung / gg) Schadenfall vor dem 31.12.2001 – Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 91 Beispiel 5.9 F wurde am 12.1.1989 durch einen Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm haften gesamtschuldnerisch Kfz-Haftpflichtversicherer X (und die bei diesem versicherten Personen) und der im Unfallzeitpunkt arbeitslose Y. X reguliert seit 15.1.1989 den Schaden und hat den Regress gegen Y – von dem man nach Akteneinsicht am 31.8.1989 Kenntnis hatte oder hätte haben müs...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 416 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[368] Rz. 417 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Außenverhältnis

Rz. 717 Der einzelne Gesamtgläubiger kann eine auch andere (weitere) Gesamtgläubiger bindende Vereinbarung zur Haftung nicht treffen.[584] Rz. 718 Den Anspruch berührende Umstände, die in der Person nur eines Gesamtgläubigers eintreten, wirken grundsätzlich lediglich für und gegen den betreffenden Gläubiger, entfalten also nur Einzelwirkung (§ 429 Abs. 3 i.V.m. § 425 BGB).[58...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 993 Hinweis Siehe Rdn 1166 ff. Rz. 994 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[856] Rz. 995 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) wird ...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Beamtenrechtlicher Dienstherr

Rz. 436 Bis zum Erwerb der beamtenrechtlichen Stellung verbleibt häufig der Geschädigte selbst noch Inhaber der Schadenersatzforderungen. Er ist dann Rechtsvorgänger des Dienstherrn, sodass seine Handlungen (wie Abfindung, Fristversäumnis) auch den Regress des Dienstherrn ausschließen. Rz. 437 Die beamtenrechtliche Beihilfe ist Rechtsnachfolgerin (siehe § 2 Rdn 1052) einer ge...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) 6 Monate

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Dynamisierung

Rz. 532 Regressierende SVT fordern manchmal (zu Unrecht[421]) bei Kapitalisierung ihrer Ansprüche einen sog. Dynamikzuschlag[422] (prozentuale Erhöhung je nach Höhe des Kapitalisierungsfaktors, Aufrundung). Rz. 533 Eine etwaige künftige Dynamik[423] wird aber bereits durch Folgendes angemessen ausgeglichen:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 239 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[177] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[178]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Vertragsschluss

Rz. 784 Hinweis Siehe auch Rdn 825 ff. Rz. 785 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[689] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweisen...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Erwerbsschaden

Rz. 387 Hinsichtlich der Höhe gelten die Ausführungen zum Erwerbsschaden entsprechend.[262] Rz. 388 Soweit 400 EUR-Jobs in Betracht kommen, entfällt mangels entgangenem Pflichtbeitrag ein Regress.[263] 450 EUR-Jobs sind hingegen differenziert zu betrachten:[264] Da mehr als 80 % der Beschäftigten gegen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung optieren ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Erwerbsminderungsrente für bereits erwerbsgeminderte Personen

Rz. 399 § 50 SGB VI – Wartezeiten Rz. 400 Nach § 50 Abs. 2 SGB VI erhalten Personen nach einer Wartezeit von 20 Jahren auch dann Erwerbsminderungsren...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Sicherung

Rz. 1044 Derjenige Drittleistungsträger, der erst mit seiner jeweiligen Leistung die Schadenersatzforderung erwirbt (privater Kranken- und Pflegeversicherer, Arbeitgeber), ist für eine Feststellungsklage oder ein Verjährungsverzichtsbegehren nicht aktivlegitimiert.[904] Rz. 1045 Auch ein SVT, der damit rechnet, irgendwann einmal leistungspflichtig zu werden, kann mangels aktu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Gegenseitiger Vertrag

Rz. 417 Der außergerichtliche wie auch der gerichtliche Vergleich sind gegenseitige Verträge (§ 779 Abs. 1 BGB),[374] auf den die Vorschriften des BGB über den Vertrag (insbesondere §§ 104 ff., 242 BGB) Anwendung finden. Auch Abfindungserklärungen sind keine einseitigen Erklärungen; es handelt sich vielmehr um (i.d.R. bilaterale) vertragliche Vereinbarungen eines Vergleiches...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 849 Die Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt u.a. wegen falscher Beratung betrug nach § 51b BRAO a.F. 3 Jahre, gerechnet von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadenersatzanspruch entstanden ist, spätestens aber 3 Jahre nach Beendigung des Mandates. Auch nach Abschaffung des § 51b BRAO a.F. zum 15.12.2004 wird die Problematik noch einige Zeit die ...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 750 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[721] Rz. 751 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[722] Rz. 752 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Grundsatz, Regel – Ausnahme

Rz. 1178 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG[1068] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen[1069] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[1070] Rz. 1179 Diesen Grundsatz hat die deutsche[1071] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen, und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, besc...mehr

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§ 5 Verjährung / (a) 30 Jahre, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Rz. 642 Die Verjährungsfrist für vollstreckbare Titel und damit auch Feststellungsurteile und gerichtliche Vergleiche (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) beträgt 30 Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Titels und gilt auch für Ansprüche aus vertraglicher Ersetzung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils. In die Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB sind bei einem Festste...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (8) Heilbehandlungskosten

Rz. 132 Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht. Rz. 133 RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicher­te …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Zeitliche Kongruenz

Rz. 142 Der Forderungsübergang folgt in zeitlicher Hinsicht der Drittleistung (zeitliche Kongruenz "pro rata temporis"). Die Leistungen des Drittleistungsträgers müssen sich auf denselben Zeitraum beziehen, für den Ersatzansprüche bestehen.[86] Rz. 143 Gegebenenfalls muss eine Leistung aufgeteilt werden, wenn nur zu einem bestimmten Zeitraum ein kongruenter Schaden entsteht.[87]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Ansprüche außerhalb der Sozialversicherung

Rz. 119 Auch bei Mithaftung kommen regelmäßig Befriedigungsvorrechte des Verletzten vor den anderen Drittleistungsträgern zum Tragen, sodass sich die Frage der Verteilung unter Mehreren nicht stellt. Rz. 120 Problematisch wird die Situation jedoch, wenn sowohl SVT als auch weitere Drittleistungsträger (z.B. private und gesetzliche Krankenversicherung; RVT und betriebliche Alt...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Prognose

Rz. 540 Ob und in welchem Volumen einem Ausländer Verdienstausfallschäden (und ggf. seinen Hinterbliebenen Unterhaltsschäden) entstanden sind, ist nur schwer, und unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände (ausländerrechtliche Stellung, Stand des Asylverfahrens, bisherige Aufenthaltsdauer, Herkunftsland, Erfüllung der Meldepflichten, örtliche Gebundenheit etc.), zu progno...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung

Rz. 448 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinder aus der Unterhaltsberechtigung, Wiederaufnahme – auch hypothetische ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kappungsgrenze

Rz. 455 Für besonders hohe Einkommen gilt eine Sättigungsgrenze (Kappungsgrenze).[335] Rz. 456 Überdurchschnittlich hohes Einkommen ist nicht vollständig dem Familienunterhalt zuzuführen. Bei hohen Einkommen besteht aber jedenfalls eine Vermutung, dass dieses nicht vollständig verbraucht worden wäre, sondern Rücklagen gebildet werden.[336] Auch übertriebener Aufwand der Ehega...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / III. Einzelheiten zu den Faktoren

Rz. 235 Hinweis Zur Technik der Kapitalisierung siehe die Berechnungsbeispiele Rdn 550 ff., 560 ff. Rz. 236 Die Berechnung des Kapitalbetrages wird durch folgende Faktoren wesentlich bestimmt:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Eigenes Einkommen

Rz. 473 Der eigene Verdienst, aber auch eine Mitarbeitsverpflichtung der Unterhaltsberechtigten im Haushalt (u.U. gesteigert nach eigenem Eintritt in den Ruhestand) und im Beruf,[358] sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen.[359] Kinder sind etwa ab dem 12. Lebensjahr zur Mithilfe verpflichtet: Regelmäßig werden, unabhängig von Haushaltsgröße und Anspruchsstufe, ab diesem ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Familiäre Entwicklung

Rz. 381 Fiktive familiäre Entwicklungen (wie eine fiktive Heirat/Scheidung[259] oder fiktive Kinder) sind grundsätzlich bei der weiteren Berechnung des Verdienstausfalles außer Acht zu lassen. Vor allem die steuerrechtlichen Erleichterungen für Familien dienen ihrem Sinne nach dem Familienlastenausgleich, ebenso wie das Kindergeld. Eine Steuerentlastung anzunehmen, führte zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 107 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[60] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[61] Rz. 108 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Aspekte der Drittleistungen

Rz. 483 Soweit u.a. die gesetzliche Renten-, die gesetzliche Unfallversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsträger oder berufsständische Versorgungswerke Rentenleistungen an die Hinterbliebenen erbringen, sind diese auf den Unterhaltsschadenanspruch auf Grund von Forderungsübergängen zu verrechnen.[372] (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung Rz. 484 Gesetzliche Rente...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Anerkenntnis und Deckungssumme

Rz. 94 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungs- oder Deckungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 S. 2 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[87] Rz. 95 Zur Vollmacht des Versicherers siehe § 2 Rdn 456 ff., § 5 Rdn 122 und 530. Rz. 96 Der Haftpfl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 511 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [404] nachhaltig erzielen kann.[405] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 512 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 4. Zeitpunkt

Rz. 58 Ist der Geschädigte im Unfallzeitpunkt (Zeitpunkt des Versicherungsfalls[59]) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder kann er wegen des Unfalles zu einem späteren Zeitpunkt MwSt (z.B. durch Wechsel zur Regelbesteuerung) verrechnen, besteht nur Anspruch auf Netto-Schadenersatz. Rz. 59 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Schadenabwicklung kann sich ein W...mehr