Rz. 132
Heilbehandlungskosten werden regelmäßig – außerhalb von Selbstbeteiligungen – von Drittleistungsträgern erbracht.
Rz. 133
RVT gewähren nach Maßgabe der §§ 9 ff. SGB VI Leistungen zur Teilhabe (u.a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Kur). Voraussetzung ist die Versicherteneigenschaft ("… haben Versicherte …", § 10 Abs. 1 SGB VI). Anstelle des RVT kommen als Leistungsträger u.a. berufsständische Versorgungswerke, aber auch gesetzliche (u.U. auch private) Krankenkassen und UVT in Betracht.
Rz. 134
Werden – auch im Hinblick auf Eigenanteile – die Ansprüche mit dem Direktgesprächen auch hinsichtlich der Heilbehandlungskosten abgeschlossen, wirkt diese Abfindung gegen den privaten Krankenversicherer (siehe Rdn 1039 ff.).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen