Rz. 36

Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)?

 

Rz. 37

 

Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?

WER will WAS von WEM WARUM WORAUS? siehe näher
WER

Fordernder

(Anspruchsteller, Abtretungsgläubiger oder Ersatzempfänger [z.B. SVT, Arbeitgeber])
Orientierung an der Art der Betroffenheit (Verletzung – Tod)
Beachtung der dynamischen Entwicklung bei der Aktivlegitimation.
Rdn 39 ff.
WAS

(Geld-)Forderung,

regelmäßig aus diversen Einzelpositionen bestehend
Schadenersatznormen bestimmen das Anspruchsvolumen der Höhe nach.
Für Drittleistungen ist auf Kongruenz zu achten,
u.U. kommen Bevorrechtigungen einzelnen Anspruchsgläubiger in Betracht[16]
Rdn 98 ff.
WEM

Ersatzverpflichteter

(bzw. hinter ihm stehender Haftpflicht-Versicherer)
Haftungsnormen bestimmen die Ersatzpflicht dem Grunde nach.
Rdn 168 ff.

Drittleistungsträger

(zugleich i.d.R. gegenüber dem Schadensersatzpflichtigen dann Ersatzempfänger)
  Rdn 174 ff.
WARUM tatsächlicher Lebenssachverhalt
Zusammentragen der erforderlichen Informationen zu Schadengrund und Anspruchshöhe.
Berücksichtigung von Aspekten der Drittleistungsbeziehung (z.B. gesetzlicher Unfallversicherungsschutz).
Rdn 186 ff.

WORAUS

(aus WELCHEM Rechtsgrund)
Haftungsnorm (Rechtsgrund)
Haftungsnormen regeln den Rechtsgrund, d.h. die Frage, ob überhaupt etwas zu bezahlen ist (Haftung dem Grunde nach)
Rdn 238 ff., Rdn 246 ff.
Schadenersatznorm (Rechtsfolge)
Schadenersatznormen bestimmen (nach Feststellung der Haftung dem Grunde nach) in der Rechtsfolge, was im Einzelnen (auch der Höhe nach) zu bezahlen ist (Schadenersatz der Höhe nach).
Rdn 272 f.
 

Rz. 38

Übersicht 2.2: Prüfungsschema

[16] Einzelheiten zu Quoten-/Befriedigungsvorrechten pp. siehe Burmann/Heß/Jahnke/Hühnermann/Jahnke-Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 254 BGB Rn 311 ff.; Jahnke/Burmann-Jahnke, Handbuch des Personenschadensrechts, 1. Aufl. 2016, Kap. 5 Rn 2886 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge