Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr

1. Bemessungsgrundlage Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Höchstgrenze ist der Betrag von 420 EUR. Die Höchstgrenze von 420 EUR legt nicht die Obergrenze eines Betragsrahmens fest, sondern ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem BFH (Nr. 3)

I. Anwendungsbereich Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung in verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Abs. 4)

1. Überblick Rz. 63 War der Anwalt sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er gemäß § 17 Nr. 1a jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr. Da durch die mehrfache Befassung in nachfolgenden außergerichtlichen Angelegenheiten insoweit ein Entlastungs- und Synergieeffekt eintritt, soll die Vergütung in der nachfolgenden Angel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 95. Vorläufiges Zahlungsverbot (§ 845 ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebührenhöhe

1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Erstattung im Strafverfahren

1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die Vergütung des nur mit Einzeltä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Staatskasse (gerichtliche Bestellung oder Beiordnung)

1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1) Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Dahe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 97. Wechsel der Vollstreckungsmaßnahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenerstattung

1. Allgemeines Rz. 89 Bis zum 31.12.1999 hatte die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts erhebliche praktische Bedeutung. Mit dem Wegfall des Postulationszwangs vor den Landgerichten hat nicht nur die Einschaltung eines Verkehrsanwalts selbst weitgehend an Bedeutung verloren, sondern gleichzeitig auch die Frage seiner Erstattungsfähigkeit. Im Gegensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Notwendige Kosten, § 788 ZPO

1. § 91 ZPO Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Nr. 2

I. Allgemeines Rz. 32 Bei Anm. Nr. 2 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Verständnis und Anwendung dem Rechtsanwalt häufig Schwierigkeiten bereiten, über deren Existenz sogar vielfach Unkenntnis besteht. Mit Anm. Nr. 2 soll einerseits die Situation gebührenrechtlich erfasst werden, in der die Tätigkeit des Rechtsanwalts lediglich darauf beschränkt sein soll zu beantrage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Verfahrenspfleger Rz. 21 Die Vorschrift gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Rechtsbeistände. Die Gebührentatbestände sind auch für den vom Gericht bestellten oder beigeordneten Anwalt maßgebend. Dieser erhält allerdings Festgebühren. Nicht unmittelbar anwendbar sind die VV 6300 ff. auf den Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger etc., weil das RVG gem. § 1 Abs. 2 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 33. Ersatzvornahme

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

1. Allgemeines Rz. 12 Wurde unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ein wirksamer Vergleich geschlossen oder eine Einigung i.S.v. VV 1000 oder eine Erledigung i.S.v. VV 1002 erreicht, so erhält der Rechtsanwaltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 38 Anders als in der Zwangsversteigerung (Anm. Nr. 1, 2 zu VV 3311) richtet sich die Vergütung des Anwalts danach, wen er vertritt: Ist es der Antragsteller, so finden Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 Anwendung. Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten, gilt Anm. Nr. 5 zu VV 3311. Die Regelung für den Gegenstandswert findet sich in § 27 . 2. Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift des VV 1009 gilt für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die nach dem RVG zu vergüten sind. Wird der Anwalt in einem Aufgabenbereich nach § 1 Abs. 2 tätig, ist VV 1009 nicht anwendbar, so dass kein Anspruch auf die Hebegebühren entsteht.[3] Rz. 4 Für Notare fand sich bislang eine inhaltsgleiche Regelung in § 149 KostO. Seit dem 1.8.2013 erh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 311 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 (vgl. § 25 Rdn 9 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren in sonstigen Fällen in der Strafvollstreckung

1. Keine Grundgebühr Rz. 28 Auch in den sonstigen Verfahren fällt keine Grundgebühr an (siehe Rdn 17). 2. Verfahrensgebühr (VV 4204, 4205) Rz. 29 Für sonstige Verfahren – also solche, die nicht in VV 4200 erfasst sind – erhält der Verteidiger als Wahlanwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 4204. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Zusätzlich gefertigte Kopien in sonstigen Fällen (Nr. 1 Buchst. d)

1. Sonstige Fälle Rz. 144 Außer in den in Nr. 1 Buchst. a bis c genannten Fällen kann der Anwalt immer dann Dokumentenpauschalen abrechnen, wenn sie in sonstigen Fällen im Einverständnis mit dem Auftraggeber zusätzlich gefertigt sind. Auf den Zweck der Kopie oder des Ausdrucks oder den Adressaten kommt es nicht an, wie Nr. 1 Buchst. d klarstellt. Daher zählen auch Kopien und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahrensgebühr (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 12 Die Verfahrensgebühr kann in allen von der amtlichen Überschrift des VV Teil 3 genannten Verfahrensarten entstehen. Wird ein solches Verfahren anhängig gemacht, ist es für die Gebührenentstehung unbeachtlich, ob das angerufene Gericht möglicherweise unzuständig ist. Rz. 13 Abs. 2 beschreibt den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich beigeordneter Anwalt

1. Höhe Rz. 76 Ist der Anwalt vom Gericht beigeordnet worden, so erhält er – ebenso wie der Pflichtverteidiger – die gleichen Gebühren wie der Wahlanwalt, allerdings sind für ihn geringere, insbesondere Festgebühren vorgesehen. Die Gebühren belaufen sich:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

1. Einleitung Rz. 31 Verfahrens- wie Terminsgebühr (VV 3309, 3310) fallen nur für eine anwaltliche Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung an. Da der Unterabschnitt 3 für nahezu alle Bereiche der Zwangsvollstreckung gilt (vgl. VV Vorb. 3.3.3), soll dieses Tatbestandsmerkmal aus Gründen der Übersichtlichkeit nachfolgend in einzelnen Komplexen erläutert werden. 2. Zwangsvollstrecku...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

1. Überblick Rz. 27 Da Strafverfahren und Bußgeldverfahren gebührenrechtlich zwei verschiedene Angelegenheiten sind (siehe § 17 Nr. 10 einerseits und VV Anm. Abs. 2 andererseits), kann die Grundgebühr sowohl im Strafverfahren (VV 4100) als auch im Bußgeldverfahren (VV 5100) anfallen. 2. Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei derselben Tat oder Handlung Rz. 28 Soweit dem Bußgel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuld...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitiges Auftragsende (Nr. 1)

1. Allgemeines Rz. 5 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er für seine Partei einen Termin wahrgenommen hat, so erhält er nach Nr. 1 nur eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8. Die Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitwirkung (Anm. Abs. 1 S. 1)

1. Voraussetzungen a) Allgemeines Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Analoge Anwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

aa) Allgemeines Rz. 97 Eine Regelung, welche Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren anfallen, wenn die Festsetzung von Gebühren nach VV Teil 4 beantragt wird, fehlt im Gesetz. Bislang war eine solche Kostenfestsetzung nicht möglich, so dass insoweit auch eine Gebührenregelung nicht erforderlich war. Nach der neuen Gesetzeslage kann es jedoch vorkommen, dass der Anwalt im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Anrechnung (Anm. Abs. 2 zu VV 4143)

I. Allgemeines Rz. 40 Kommt es nach Abschluss des Adhäsionsverfahrens wegen desselben Gegenstands zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, so ist die Gebühr aus VV 4143 unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 2 zu VV 4143 anzurechnen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Anwalt ausschließlich hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche beauftragt worden ist.[28] Bei dem nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendungsbereich Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 4 gilt nach VV Vorb. 6.4 Abs. 1 für die Tätigkeit in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO), auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gem. § 82 SG tritt. In diesen Verfahren richten sich die Gebühren nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenfestsetzung

a) Verfahren Rz. 58 Die Festsetzung der Kosten folgt den §§ 103 ff. ZPO. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs. b) Vorsorgliche Beschwerde Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist auch ungemindert erstattungsfähig, wenn eine Beschwerde nur fristwahrend eingelegt worden ist, selbst wenn der Gegner darum gebeten wurde, sich noch nicht zu bestellen.[84] Denn diese entsteht bereit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Dokumentenpauschale

1. Überblick/Begriffsbestimmung Rz. 16 Als Dokument ist jedenfalls ein Schriftstück anzusehen, das Informationen in Schriftform enthält. Dokument kann auch eine Urkunde sein. Im prozessualen Sinn ist eine Urkunde jede in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. Dokumente i.S.v. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung/Eröffnungsverfahren

1. Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 16 Für die Vertretung des antragstellenden oder eines sonstigen Schuldners im Verfahren über einen Antrag auf Eröffnung oder Erweiterung des Verteilungsverfahrens (§§ 4 bis 11, 16, 30, 34 Abs. 2 S. 1, 38 bis 40 SVertO) erhält der Anwalt für das gesamte Betreiben des Geschäfts nach der Anm. zu VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 17...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 2 Nach § 34a Abs. 1 S. 1 EGGVG kann dem Gefangenen auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Kontaktperson beigeordnet werden. Die Beiordnung anderer Personen kommt nicht in Betracht. Der beigeordnete Rechtsanwalt darf nicht Verteidiger sein (§ 34a Abs. 3 S. 2 EGGVG). Zu Überschneidungen mit den Vergütungsvorschriften für den Verteidiger nach den VV 4100...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Berechnung der Erhöhung

a) Höchstgebühr Rz. 14 Auf der Grundlage der eine Erhöhung der Beratungsgebühr befürwortenden Auffassung ergeben sich die weiteren Folgerungen: Ist der Anwalt für mehrere Rechtsuchende tätig, so erhöht sich die Gebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber, also um jeweils 11,55 EUR (siehe VV 1008). Der Höchstbetrag der Erhöhung beläuft sich auf 77 EUR (200 % von 38,50 EUR), so dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung (Anm. Abs. 1 S. 1)

1. Allgemeines Rz. 29 Voraussetzung für die Anwendung der VV 1000 ff. ist, dass die Parteien eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 geschlossen haben. Aus der ausdrücklichen Erläuterung in Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, welche materiell-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Rz. 30 Der Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Vertretung im Gerichtstermin a) Bloße passive Anwesenheit Rz. 105 Nach Abs. 3, 1. Var. entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, mit Ausnahme von bloßen Verkündungsterminen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist also zunächst, dass der Anwalt den Termin für seinen Mandanten wahrnimmt. Dies setzt voraus, dass er sich aktiv ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Beschwerdeverfahren nach dem EnWG (Nr. 2 Buchst. f)

1. Anwendungsbereich Rz. 150 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 8 a.F. fort, die eingeführt worden war durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG; in Kraft seit 13.7.2005), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

I. Kostenerstattung im Schlichtungsverfahren Rz. 41 Eine Kostenentscheidung in Schlichtungsverfahren ist nicht vorgesehen. Daher kommt insoweit eine Kostenerstattung auch nicht in Betracht. Lediglich dann, wenn die Parteien vor der Schlichtungsstelle eine Einigung schließen, können sie sich über die zu ersetzenden Kosten anderweitig einigen. Eine Erstattung der Rechtsanwaltsk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr nach VV 3104

1. Allgemeines Rz. 80 Auch im Mahnverfahren kann gemäß VV Vorb. 3.3.2 eine Terminsgebühr anfallen.[60] Dort wird auf VV 3104 und auf VV Vorb. 3 Abs. 3 Bezug genommen. Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist allerdings klargestellt, dass die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits anzurechnen ist. Die Ter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Aufhebung von Arrest/einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Gebühren

1. Wahlanwalt Rz. 10 Im Revisionsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr für den Wahlanwalt nach VV 4130 in Höhe von 130 EUR bis 1.221 EUR; die Mittelgebühr beträgt 676,50 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen gemäß VV 4131 auf 132 EUR bis 1.526 EUR; die Mittelgebühr beträgt 829 EUR. 2. Gerichtlich bestellter oder beigeordnet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Eilverfahren vor dem Rechtsmittelgericht (Abs. 2 S. 1 und 2)

I. Überblick Rz. 6 Eilverfahren nach § 17 Nr. 4 sind in allen Gerichtsbarkeiten gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten, sodass die Vergütung gesondert entsteht. Rz. 7 Abänderungs- und Aufhebungsverfahren sind zwar ebenfalls gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten; sie sind dagegen mit dem jeweiligen Anordnungsverfahren dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Überblick Rz. 9 Die Überschrift des 3. Abschnitts ist nicht präzise formuliert. Richtig an der Überschrift ist, dass sich die Gebühren in Unterbringungssachen nach VV 6300 ff. richten. Unzutreffend ist, dass der Wortlaut zu der Annahme verleitet, die VV 6300 ff. gelten umfassend für freiheitsentziehende Maßnahmen und nicht lediglich für die in § 415 FamFG legal definierten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Objektive Betrachtung

aa) Verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt Rz. 54 Für die Beurteilung, ob die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken aus der Gerichts- oder Behördenakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten ist, kommt es nicht auf den subjektiven Standpunkt des Anwalts an, sondern auf eine objektive Betrachtung (allgemeine Verkehrsanschauung im Prozessrechtsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Tätigkeit für mehrere Personen

a) Derselbe Gegenstand Rz. 23 Wird der Rechtsanwalt im Mahnverfahren für mehrere Personen [14] tätig, erhöht sich die Gebühr nach VV 3305 für jede weitere Person gemäß VV 1008 um (Addition) den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.[15] Dies ergibt sich aus VV Vorb. 1. Dort ist festgelegt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren dieses Teils de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Überblick Rz. 1 VV Vorb. 4 enthält in ihren fünf Absätzen allgemeine Regelungen, die für sämtliche Gebühren nach VV Teil 4 gelten, soweit in den einzelnen Abschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist. Zum Teil sind hier auch Vorschriften übernommen worden, die bereits in der BRAGO enthalten waren; zum Teil finden sich aber auch – aufgrund des neuen Gebührensystems – neue R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kopien und Ausdrucke aus Zivilakten

a) Kein vollständiger Aktenauszug Rz. 57 In Zivilverfahren wird es i.d.R. nicht erforderlich sein, die gesamte Gerichtsakte zu kopieren oder auszudrucken oder sich daraus Kopien zu fertigen, da der Prozessbevollmächtigte über die gesamte gewechselte Gerichtskorrespondenz unterrichtet wird und hiervon Kopien/Ausdrucke erhält. Ausnahmen ergeben sich jedoch, wenn es gilt, gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Die einzelnen Fälle der Zusätzlichen Gebühr

1. Nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1) a) Einstellung Rz. 12 Ein Strafverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also sowohl im vorbereitenden als auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich Berufung und Revision in Betracht. Darauf, wer das Verfahren einstellt – Staatsanwaltschaft oder Gericht –, kommt es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr, VV 3500

a) Beschwerdeführer Rz. 35 Zunächst einmal erhält der Beschwerdeanwalt die Verfahrensgebühr. Diese fällt mit der ersten Tätigkeit nach Auftragserteilung an,[47] also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2).[48] b) Beschwerdegegner Rz. 36 Gleiches gilt für den Anwalt des Beschwerdegegners. Es ist dabei unerheblich, wie der Auftraggeber von dem Besc...mehr