Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers (VV 3305)

1. Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids Rz. 17 Für die Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids erhält der Rechtsanwalt eine volle 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3305. Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG), sondern auch für das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umsatzsteuerpflicht

1. Allgemeines Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes: 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis (Anm. S. 1 Nr. 1, 1. Alt.) 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben Rz. 7 Eine Terminsgebühr entsteht nach der Anm. S. 1 Nr. 1 auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Disziplinarverfahren

1. Allgemeines Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts wurde die Bundesdisziplinarordnung (BDO) beginnend mit dem 2.1.2002 durch das Bundesdisziplinargesetz (BDG) für Beamte des Bundes abgelöst. Zu den Schwerpunkten der Neuordnung gehört die Abwendung des Disziplinarverfahrens vom Bilde des Strafprozessrechts hin zur Anlehnung an das Verwaltungsverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Berechnung

a) Kürzung nach § 15 Abs. 3 Rz. 109 Beispiel: Im Prozess über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte zusätzlich über nicht anhängige 8.000 EUR. Mangels Einigung ergeht ein Urteil über die 10.000 EUR. Die weitere Summe von 8.000 EUR wird später gesondert eingeklagt. I. Gebühren des ersten Klageverfahrensmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 37. Forderungspfändung

a) Angelegenheit Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 2 VV 4303 gilt für jeden Vertreter des Verurteilten im Gnadenverfahren, also sowohl für den früheren Verteidiger (Anm. zu VV 4303), als auch für denjenigen, der erstmals mit der Gnadensache beauftragt worden ist. Rz. 3 Die Vorschrift gilt auch für andere Vertreter i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1, sofern sie in einer Gnadensache tätig werden.[1] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Erstinstanzliches Verfahren vor dem BVerwG und dem OVG/VGH (VV 3300 Nr. 2)

I. Allgemeines Rz. 18 VV 3300 Nr. 2 und 3301 bestimmen für erstinstanzliche Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen), dass der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der für ein Berufungsverfahren vorgesehenen Verfahrensgebühr erhält.[6] Zudem erhält er nach VV Vorb. 3.3.1 die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 13 VV 2200 gilt nur für den deutschen Rechtsanwalt, den das Gesetz als Einvernehmensanwalt bezeichnet (§ 28 Abs. 1 EuRAG). Die Vergütung des ausländischen Rechtsanwalts für die Vertretung des Mandanten richtet sich ausschließlich nach dem Heimatrecht des ausländischen Rechtsanwalts. 2. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Abgeltungsbereich Rz. 16 Der zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt damit die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des ihm erteilten Auftrags hins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

1. Auftrag Rz. 8 VV 3400 ist anwendbar, wenn die Partei dem Anwalt den Auftrag erteilt hat, mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr zu führen. a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt für die Wertgebühr

I. Gebühren 1. Angelegenheiten und Gegenstände Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammeng...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 88. Verwaltungszwangsverfahren/Verwaltungsvollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. PKH/VKH nur für einen Teil der Streitgenossen

1. Beiordnung für alle Streitgenossen Rz. 146 Wird in derselben gerichtlichen Angelegenheit wegen desselben Gegenstands allen von dem Rechtsanwalt vertretenen Streitgenossen Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet, erhält der beigeordnete Rechtsanwalt neben der übrigen Vergütung auch eine nach VV 1008 erhöhte Verfahrensgebühr aus der Staatskasse. 2. Beior...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschiebungsandrohung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

1. Derselbe Anwalt Rz. 42 Voraussetzung für eine Anrechnung ist zunächst, dass derselbe Anwalt, der im erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren tätig war, auch im nachfolgenden Zivilrechtsstreit beauftragt wird. 2. Art des Auftrags im nachfolgenden Verfahren Rz. 43 Der Anwalt im Zivilverfahren muss nicht mehr als Prozessbevollmächtigter tätig werden – so aber noch § 89 BRAGO.[30] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensauftrag

a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 red...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

1. Grundsatz Rz. 46 Die Anwaltskosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). 2. Rücknahme ohne Begründung Rz. 47 Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist für den Gegner nur die 1,1-Gebühr (VV 3507) bzw. die 1,8-Gebühr (VV 3509) erstattungsfähig, da es weder eines Abwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Vergütungsvereinbarungen

1. Ausdrückliche Regelung Rz. 215 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss darin der Ersatz der Dokumentenpauschalen im Zweifel ausdrücklich geregelt sein, da anderenfalls die Dokumentenpauschale als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten gilt.[322] Rz. 216 Möglich ist es, im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung auch höhere Dokume...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Beschwerdeverfahren gegen Rechtszug beendende Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (Nr. 2 Buchst. c)

1. Anwendungsbereich Rz. 107 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass in Verfahren über die Beschwerde gegen die den Rechtszug beendende Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die erhöhten Gebühren des Unterabschnitts 1 anfallen. Durch die Anhebung der Gebühr für das Beschwerdeverfahren soll der erhöhte Arbeitsaufwand, den der Rechtsanwalt durch die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Prozesskostenhilfe

I. PKH für Hauptsache und Zwangsvollstreckung Rz. 596 Ist einer Partei für das Hauptverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so gilt dies für die Zwangsvollstreckung nur dann, wenn der Beschluss dies ausdrücklich so beinhaltet (vgl. § 119 ZPO). Gemäß § 119 Abs. 2 ZPO umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung (Anm. Abs. 1)

1. Anrechnung der Gebühr Rz. 100 Nach der alten Regelung in § 32 BRAGO war umstritten, ob die weitere Verfahrensgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO auch dann entsteht, wenn Ansprüche mitverglichen werden, die bereits Gegenstand eines anderen Prozesses sind, für die derselbe Prozessbevollmächtigte die volle Prozessgebühr bereits verdient hat.[101] Die gleiche Problematik stellte sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Weitere Hauptverhandlungstermine

1. Fortsetzungstermine Rz. 5 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine weitere Gebühr nach VV 4132. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder bei Aufhebung des Termins dennoch erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3). Rz. 6 Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 6 VV 2100 gilt grundsätzlich für jeden Anwalt, unabhängig davon, ob er bereits in der Vorinstanz tätig war,[6] und auch unabhängig davon, ob ihm später der Rechtsmittelauftrag erteilt wird oder nicht. In diesem Falle ist lediglich die Prüfungsgebühr nach Anm. zu VV 2100 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens anz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Erinnerung und Beschwerde Rz. 1 Die Vorschriften der VV 3500, 3513 regeln die Vergütung des Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstinstanzliche Verfahren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung für II. Gebührenhöhe Rz. 2 Nach VV 4302 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Keine Terminsgebühr

1. Räumungs- und Versteigerungstermin Rz. 12 Die Teilnahme am vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin zur Räumung löst die Terminsgebühr nach VV 3310 nicht aus, sondern wird durch die Verfahrensgebühr der VV 3309 abgegolten. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Versteigerungstermin. Beide Termine und auch die Teilnahme an sonstigen Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis des Erkenntnisverfahrens zur Vollstreckung oder Vollziehung

a) Besondere Angelegenheit Rz. 95 Aus Abs. 1 Nr. 1 und 2 ergibt sich zunächst einmal der Grundsatz, dass Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahmen und Maßnahmen im Verwaltungszwangs- bzw. -vollstreckungsverfahren gegenüber dem Verfahren, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, eine selbstständige und damit besonders zu vergütende Angelegenheit darstellen. Allerdings...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

a) Allgemeines Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunäch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 2 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten für Rechtsanwälte, Patentanwälte [1] sowie für Rechtsbeistände.[2] Ist der Rechtsanwalt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 Abs. 1 tätig, also als Vormund, Pfleger, sonstige Person i.S.d. § 1 Abs. 2 o.Ä., kann er nicht nach VV 7001, 7002 abrechnen, sondern muss eventuelle Auslagen nach den f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verfahren vor dem Finanzgericht (Nr. 1)

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgeric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erhöhung in Verfahren vor dem BGH

aa) Überblick Rz. 17 Die Verfahrensgebühr der VV 3506 erhöht sich gemäß VV 3508 auf eine 2,3-Verfahrensgebühr, soweit sich die Parteien nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können. Dies betrifft derzeit nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (§ 78 Abs. 1 S. 4 ZPO). Einzelheiten sind hier strittig. Rz. 18 Soweit ausnahmsweise im Verfahren nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühren (VV 6212, 6213, 6214)

1. Terminsgebühr (VV 6212) Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigung im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren

a) Ohne Vorbefassung Rz. 16 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, entspricht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr der Geschäftsgebühr nach VV 2302 Nr. 1. Fällt die Mittelgebühr an, so gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 76. Terminsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigungsgebühr

Rz. 68 Anstelle der Einigungsgebühr kann der Verkehrsanwalt auch eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004 oder VV 1005, 1006 verdienen, wenn er an der Erledigung des Verfahrens mitwirkt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehung der Gebühr

a) Auftrag Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

I. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch 1. Grundsatz Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Durchsuchungen

Rz. 28 Die Teilnahme an einer Hausdurchsuchung fällt dagegen nicht unter VV 4102.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einverständnis des Auftraggebers

a) Ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis Rz. 152 Im Gegensatz zu den anderen Auslagentatbeständen muss die Kopie bzw. der Ausdruck im Einverständnis mit dem Auftraggeber gefertigt sein. Diese Voraussetzung ist unproblematisch, wenn eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt. Fehlt es hieran, so ist je nach Einzelfall zu unterscheiden. Der Auftrag als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr (VV 6101)

a) Entstehung und Abgeltungsbereich Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühren

aa) Gebühren Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Tätigkeit für Dritte

1. Begriffsbestimmung Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Pa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Auftrag

Rz. 8 VV 3400 ist anwendbar, wenn die Partei dem Anwalt den Auftrag erteilt hat, mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr zu führen. a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren soll. Entgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO

1. Überblick Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zwangsvollstreckung nach der ZPO

a) Allgemeines Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen find...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sozialgerichtliche Verfahren

aa) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 19 Die Begrenzung grei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Beschwerden

a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfahrensgebühr (VV 3100) e...mehr