1. Wahlanwalt

 

Rz. 10

Im Revisionsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr für den Wahlanwalt nach VV 4130 in Höhe von 130 EUR bis 1.221 EUR; die Mittelgebühr beträgt 676,50 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen gemäß VV 4131 auf 132 EUR bis 1.526 EUR; die Mittelgebühr beträgt 829 EUR.

2. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

 

Rz. 11

Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält nach VV 4130 eine Festgebühr in Höhe von 541 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich die Festgebühr nach VV 4131 auf 663 EUR.

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